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n°148/149. Juli-August 2008
EC
Kommentar zu Irland
Wieder
einmal ist Europa geschockt: 862 415 Iren haben den Reformvertrag
von Lissabon abgelehnt und somit 490 Millionen EU-Bürgern
den Weg in die gemeinsame Zukunft versperrt – wenigstens
zunächst. Nachdem die Iren bereits im Jahr 2001 den Vertrag
von Nizza abgelehnt hatten, um dann in einer zweiten Volksabstimmung
das Vertragswerk doch noch gutzuheißen, ( nachdem sie
sich eine Reihe von Sonderrechten und -vergünstigungen
aushandelten) scheinen sie nun das gleiche Spiel noch
einmal durchziehen zu wollen.
Die EU sollte sich auf solch einen Kuhhandel nicht ein
zweites Mal einlassen. Kein anderes Land hat von der Brüsseler
Gemeinschaft so stark profitiert wie Irland in den 35
Jahren seit seinem Beitritt. Aus dem Armenhaus des Kontinents
ist dank der üppigen Fördermittel aus den EU-Töpfen (55
Milliarden Euro) der „keltische Tiger“ geworden, ein Wirtschaftswunderland
von geradezu asiatischer Wachstumsdynamik. Am Rande des
Weges zum Wohlstand sind jedoch einige Fußkranke liegen
geblieben. Ihr Aufbegehren wurde jetzt genährt von vielen
hanebüchenen Gerüchten über die Folgen des Reformvertrages.
Hinzu kamen der Unmut über die Korruptionsaffäre, die
vor kurzem zum Rücktritt des Premierministers Ahern geführt
hat, und die Sorge um die neuerdings etwas schwächelnde
Wirtschaft. Wieder einmal, wie vor drei Jahren schon in
Frankreich und den Niederlanden, schlugen die Wähler den
Sack EU, meinten aber in Wahrheit den Esel der eigenen
Regierung. Die ganze Absurdität von Volksentscheiden über
ein so komplexes Gebilde wie die Europäische Union wird
daran abermals sichtbar. Die Minderheit eines Volkes –
im irischen Beispiel ganze 45 Prozent der Stimmberechtigten
– bestimmt dabei über die Mehrheit von 27 Völkern. Volksabstimmungen
mögen in Fällen sinnvoll sein, in denen es um das Schicksal
des eigenen Landes geht. Doch wenn sie die Zukunft anderer
Länder betreffen, sind sie das falsche Instrument. Was
nun? Achtzehn EU-Mitglieder haben dem Reformvertrag bereits
zugestimmt, acht weitere Parlamentsvoten stehen noch aus.
Der Ratifizierungsprozess sollte auf keinen Fall unterbrochen
werden. Wenn die Volksvertreter von 26 Staaten das Vertragswerk
billigen, das Europa mehr Transparenz, Effizienz und demokratische
Kontrolle verspricht und überdies die Mitspracherechte
der kleineren Ländern stärkt, werden sich die Iren ja
vielleicht überlegen, ob sie weiterhin abseits stehen
oder doch lieber ganz austreten wollen – eine Möglichkeit,
die ihnen der Lissabon-Vertrag eröffnen würde. Ganz unsinnig
wäre es, jetzt noch ein weiteres Mal an dem Vertragstext
herumzubosseln. Besser, man zieht den Ratifizierungsprozess
durch. Dabei wird sich herausstellen, wer sonst noch umfällt
– England, Tschechien, Polen? Jene Länder aber, die bei
der Stange bleiben, sollten unter sich ein Abkommen schließen,
das ihnen erlaubt, ohne die widerborstigen und halbherzigen
Mitglieder eine Kern-EU zu schaffen, in der engere Zusammenarbeit
und fortschreitende Integration möglich werden.
Über Nacht wird sich eine solche Umgründung der Europäischen
Union zu einem Zusammenschluss der Fortschrittswilligen
nicht bewerkstelligen lassen. Doch könnte allein die Fixierung
dieses Zieles den stotternden europäischen Motor wieder
anspringen lassen.
EC
Kommentar:
Fauler Klimakompromiss
Angela
Merkel wollte es mal wieder allen recht machen: Als Klimakanzlerin
hält sie verbindliche Kohlendioxid-Grenzwerte für notwendig,
als Autokanzlerin will sie, dass diese der deutschen Industrie
auf keinen Fall wehtun.
Mit ihrem Kollegen Nicolas Sarkozy hat sie sich nun auf
eine Lösung geeinigt, die keiner Seite nützt. Eindeutiger
Verlierer beim deutsch-französischen Kompromiss ist das
Klima. Die Obergrenzen für den Ausstoß des Treibhausgases
CO2 werden nicht nur deutlich angehoben. Verbindlich werden
sollen sie zudem erst im Jahr 2015 - und damit drei Jahre
später als ursprünglich geplant. Und die angedrohten Strafen
sollen auch noch abgemildert werden.
Die ambitionierten EU-Klimaziele sind damit Makulatur.
Doch selbst die deutschen Autobauer, die jetzt über Merkels
Verhandlungserfolg jubeln, gehören nur kurzfristig zu
den Gewinnern. Ihre Fahrzeuge sind im weltweiten Vergleich
derzeit absolute Spitzenverbraucher. Angesichts der rapide
steigenden Benzin- und Dieselpreise ist absehbar, dass
solche Spritschlucker sich in Zukunft immer schlechter
verkaufen werden. Selbst in den USA brechen die Verkaufszahlen
für Sport- und Geländewagen ein. Je schneller die Produzenten
von der EU gezwungen werden, ihren Verbrauch zu reduzieren,
desto besser sind ihre Chancen auf dem Weltmarkt. Einzelne
sparsame Modelle genügen dabei nicht - entscheidend ist,
dass der Verbrauch der gesamten Flotte sinkt.
Falls die übrigen EU-Staaten den deutsch-französischen
Aufweichungspakt nicht noch stoppen, ruht die Hoffnung
allein auf den VerbraucherInnen. Sie können sich auch
ohne EU-Verordnung gezielt für verbrauchsarme Fahrzeuge
entscheiden - und damit trotz höherer Kaufpreise langfristig
viel Geld sparen. Leicht gemacht wird ihnen das jedoch
nicht. Eine deutliche Kennzeichnung des CO2-Ausstoßes
und eine verbindliche Gegenüberstellung mit vergleichbaren
Fahrzeugen gibt es noch immer nicht. Auch eine Orientierung
der Kraftfahrzeugsteuer am Verbrauch, die einen zusätzlichen
Anreiz für sparsame Fahrzeuge bedeuten würde, wurde gerade
wieder verschoben. Schlechte Zeiten für ein gutes Klima
- und für gute Autos.
EC:
Aus Bildung und Wissenschaft
Programm für lebenslanges Lernen (PLL): Europäischer Qualifikationsrahmen
(EQR)
Mit der
Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für
lebenslanges Lernen (EQR) sollen die unterschiedlichen
Qualifikationssysteme und -rahmen der einzelnen europä-ischen
Länder miteinander verbunden werden. Der EQR soll Arbeitgebern,
Bürgern und Einrichtungen Bildungsabschlüsse vergleichbarer
und verständlicher machen und Arbeitneh-mern und Lernenden
ermöglichen, ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen
können.
Der EQR deckt Qualifikationen ab, die in allen Bildungsbereichen
erworben wurden, darunter allgemeine Bildung, Hochschulbildung
und berufliche Bildung.
Ziel
:
Ziel des aktuellen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen
ist die Förderung von etwa zehn bis zwölf Projekten, an
denen so viele Länder und Sektoren wie möglich teilnehmen
sollen.
Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung
von Konsortien organisiert werden, die
− die Umsetzung und Weiterentwicklung des EQR unter anderem
durch Koppelung nationa-ler und sektoraler Qualifikationssysteme
und -rahmen an den EQR als gemeinsamen Bezugspunkt fördern
und die Verbindung zum europäischen Hochschulraum stärken
und
− nationale Qualifikationsrahmen ausarbeiten und umsetzen.
Denkbar
sind hierzu die Durchführung von Erhebungen, Forschungsarbeiten,
Workshops, Seminaren, die Einrichtung von Arbeitsgruppen,
die Etablierung einer Website, Erstellung von Leitfäden,
Handbüchern und weiteren Tools zur Unterstützung der Umsetzung
des EQR.
Finanzierung
und Laufzeit :
Das Budget für diesen Aufruf beträgt 2 Mio. EUR. Der maximale
Zuschuss beläuft sich auf 75% (mindestens 50.000 EUR und
höchstens 200.000 EUR) der förderfähigen Kosten. Die Projekte,
die spätestens Ende März 2009 begonnen haben müssen, sollen
eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
Zielgruppe
:
Antragsberechtigt sind insbesondere Konsortien, die von
europäischen nationalen, regionalen und sektoralen Einrichtungen
gebildet werden (dazu zählen beispielsweise Ministerien,
für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände,
Sozialpartner und andere relevante Stakeholder, für die
die Qualifikationssysteme von Belang sind oder die in
diesen Systemen eine Rolle spielen). Den Partnerschaften
müssen Einrichtungen aus mindestens fünf verschiedenen
förderfähigen Ländern angehören (EU-Mitgliedstaaten, Island,
Liechtenstein, Norwegen und Türkei).
Deadline
: 13. August 2008
Kontakt
:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Life
Long Learning Programme, Key Activity 1
Call for Proposals 16/08
Avenue du Bourget 1 (BU 29/2-5)
1140 Brussels
Belgium
E-Mail: EACEA-LLP-EQF@ec.europa.eu
Im Internet sind die Unterlagen abrufbar unter http://eacea.ec.europa.eu/llp/eqf/2008/funding_en.html.
Quelle: EU-Amtsblatt C 132 vom 30.05.2008
Aktuelle
Ausschreibungen
Informations- und Kommunikations-technologie
in den AKP-Staaten
Mit Mitteln
des Europäischen Entwicklungsfonds werden Projekte zur
Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) in den Partnerländern in Afrika, der Karibik und
im Pazifik (AKP) unterstützt.
Aktionen
:
Los 1: Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Wissensmanagement-
und transfer, Lernende Netzwerke
Förderung: 500.000 EUR – 1.000.000 Euro
Projektlaufzeit: 12 bis 24 Monate
Los 2: Maßnahmen zur Einbeziehung der nationalen, regionalen
und lokalen Ebenen der AKP-Staaten in IKT-Initiativen
Förderung: 300.000 EUR – 1.000.000 Euro
Projektlaufzeit: 6 bis 24 Monate
Los 3: Maßnahmen zur Lösung spezifischer, komplexer politischer
und behördlicher Fragen unter Beteiligung internationaler
Experten oder Institutionen im Bereich IKT.
Förderung: 300.000 EUR – 500.000 Euro
Projektlaufzeit: 6 und 18 Monate
Achtung: Zuschuss max. 85% der Kosten !
Kriterien
:
Los 1: Neben dem Antragsteller muss mindestens eine weitere
Partnerorganisation beteiligt sein. Einer der Partner
muss seinen Sitz in einem AKP-Staat haben. Die Zahl der
EU-Partner darf nicht höher als die der Partner aus den
AKP-Ländern sein.
Los 2 und 3: Die Antragsteller können allein oder im Konsortium
mit weiteren Partnern auf treten; allerdings ist die Beteiligung
eines AKP-Landes Bedingung. Es dürfen auch hier nicht
mehr EU-Partner als Partner aus den AKP-Ländern beteiligt
sein.
Deadline
: 16.09.2008
Kontakt:
The Secretary-General of the ACP Group
Avenue Georges Henri, 451
1200 Brussels Belgium.
E-Mail: kakule@acp.int,
Fax. +32 2 735 55 73.
http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/frame12.pl
Erasmus:
junge Unternehmer
Ziele
und Beschreibung :
Gegenstand dieses Aufrufs sind Finanzhilfen für Projekte,
die Unternehmensgründern aus der EU — im Interesse des
Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung — Aufenthalte
im Betrieb eines erfahrenen Unternehmers in einem anderen
EU-Mitgliedstaat ermöglichen. Auf diese Weise sollen die
unternehmerische Initiative, die Internationalisierung
und die Wettbewerbsfähigkeit von neu gegründeten Kleinst-,
Klein- und mittleren Unternehmen sowie potentiellen neuen
Unternehmensgründern aus der EU gefördert werden. Die
Zielgruppe sind Menschen, die ein Unternehmen gründen
möchten, und — in geringerem Umfang — Menschen, die vor
kurzem ein Unternehmen gegründet haben. Der Aufruf besteht
aus zwei Losen:
Los 1: Europäische Partnerschaften zur Förderung der Mobilität
von Unternehmensgründern.
Los 2: Koordinierung, Unterstützung und Vernetzung auf
europäischer Ebene im Zusammenhang mit den Aktivitäten
von Los 1.
Zielgruppe
:
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen richtet
sich an alle öffentlichen und privaten Einrichtungen,
die auf dem Gebiet der Förderung der unternehmerischen
Initiative oder der grenzüberschreitenden Vermittlung
von Praktika tätig sind, insbesondere:
— Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und
ähnliche Einrichtungen,
— Organisationen zur Unternehmensförderung und Gründerzentren,
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen,
— öffentliche Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten,
— (öffentliche, private, sektorale u. a.) Einrichtungen
der allgemeinen und beruflichen Bildung, die auf dem Gebiet
der Unternehmensförderung tätig sind,
— Einrichtungen, die Praktika vermitteln.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
haben.
Mittelausstattung
und Projektlaufzeit :
Für die Mitfanzierung von Projekten stehen insgesamt 2
850 000 EUR zur Verfügung. Für die Finanzhilfe der Kommission
gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen
Kosten.
Los 1: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze
von 140 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt
18 Monate.
Los 2: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze
von 200 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt
22 Monate.
Die Projekte von Los 1 und 2 müssen vor dem 31. Dezember
2008 anlaufen.
Deadline
: 20. August 2008
Weitere
Informationen :
Antragsformulare sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm
Nichtstaatliche
Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung
Das
Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden
im Bereich Entwicklung" ist Nachfolger der Programme
für Kofinanzierungsmaß- nahmen mit NRO und für die dezentrali-sierte
Zusammenarbeit. Durch die Unterstützung des Initiativrechts
der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden sollen
die geografischen sowie andere thematischen Program-me
ergänzt werden.
Ziele
:
Prioritäres Ziel dieses Programms ist die Ausmerzung der
Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere
durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.
Weitere wichtige Ziele betreffen unter anderem die verantwortungsvolle
Staatsführung und die Menschenrechte, die als Querschnittsthemen
in allen Maßnahmen in den Partnerländern einzubeziehen
sind.
Aktionen
:
Das Programm betrifft hauptsächlich Vor-Ort-Maßnahmen.
Es wird vorwiegend in Entwick-lungsländern und -regionen
umgesetzt. Zu den Prioritäten zählen insbesondere die
Beteiligung der betroffenen Akteure in Problemsituationen,
die Förderung funktionierender Partnerschaften zwischen
den verschiedenen betroffenen Akteuren der EU und der
Partner-länder, die Stärkung der Kapazitäten der Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerorganisationen, die Förderung des Bildungsbereichs,
indem insbesondere Kindern und Jugendlichen der Zugang
zur Entwicklungserziehung ermöglicht wird.
Zielgruppe
:
Sämtliche Kategorien nichtstaatlicher gemeinnütziger Organisationen
der EU und der Partner-länder (s. DAC-Liste) kommen für
eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht.
Darüber hinaus können lokale Behörden unter bestimmten
Umständen finanzielle Unterstützung für Aktivitäten erhalten,
bei denen sie nachweislich einen Mehrwert bieten und die
nicht im Rahmen geografischer Programme durchgeführt werden
können.
Finanzierung
und Laufzeit :
Das Programm verfügt für die Laufzeit 2007 - 2013 über
ein Budget in Höhe von 1,639 Mrd. EUR, davon sollen 85%
an NRO und andere Organisationen verteilt werden; 15%
der Mittel sind für lokale Behörden in Europa und im Süden
vorgesehen. Für nichtstaatliche Akteure stehen für 2008
181,45 Mio. EUR zur Verfügung, für den Bereich Lokale
Behörden 31,74 Mio. EUR. Der Zuschuss der EU für Projekte
bewegt sich zwischen 75% und 90%.
Kontakt
:
Das Amt für Zusammenarbeit veröffentlicht die länderbezogenen
Aufrufe nebst Leitfäden und Antragsunterlagen auf ihrer
Website
http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/frame12.pl
("By programme" wählen, Haken bei "Other",
Open" und "Grants" setzen, dann "Anfrage
senden"). Derzeit sind Aufrufe für die folgenden
Länder und Deadlines veröffentlicht:
Angola 08.07.2008Ecuador 14.07. Georgien 15.07. ,Kirgistan
17.07., Demokr. Republik Kongo 31.07. , Kuba 14.08. ,
Sierra Leone 07.07. Tschad 07.07. und Uganda 30.06.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/europeaid/where/worldwide/civil-society/index_en.htm
E
– Beteiligung 2008
Ziele
und Beschreibung :
E-Beteiligung ist eine vorbereitende Maßnahme, die darauf
abzielt, die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien
für bessere Rechtsetzungs- und Entscheidungsprozesse und
für eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in diese
Prozesse auf allen politischen Entscheidungsebenen zu
erschließen. Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms E-Beteiligung
2008 fordert die Kommission interessierte Konsortien dazu
auf, Vorschläge einzureichen.
Förderfähigkeit
der Konsortien :
An einem Vorschlag müssen mindestens drei voneinander
unabhängige Rechtspersonen aus drei unterschiedlichen
Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Unterstützung
durch die Gemeinschaft :
Der Gemeinschaftsbeitrag darf 75 % der erstattungsfähigen
Kosten jedes Partners nicht übersteigen.
Haushaltsmittel
für diese Aufforderung :
Für diese Aufforderung sind Gesamtmittel in Höhe von 4,7
Mio. EUR vorgesehen.
Deadline
: 29. August 2008, 17.00 Uhr
Kontakt
:
Herrn Thanassis Chrissafis
Europäische Kommission
DG INFSO — H2
BU31, 2/33
B-1049 Brüssel
http://ec.europa.eu/eparticipation
Programm
für lebenslanges Lernen (PLL):
Erprobung und Entwicklung des Europäischen
Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
Die Europäische
Kommission entwickelt neben einem europäischen Bezugssystem
für natio-nale Qualifikationsrahmen (EQF) ein Leistungspunktesystem
für die Bewertung und Anerkennung im europäischen Ausland
absolvierter Ausbildungsabschnitte (ECVET: Euro-pean Credits
for Vocational Education and Training). Somit soll die
Transparenz zwischen den europäischen Berufsbildungssystemen
erhöht werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird zur Einreichung
von Projektvorschlägen aufgeru-fen, die es ermöglichen
sollen, das ECVET zu erproben und zu entwickeln.
Mit dem vorliegenden Aufruf werden zwei Arten von Maßnahmen
gefördert:
− Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Partnerschaften zwischen
zuständigen Einrich-tungen, mit denen ein operativer Rahmen
für die experimentelle Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems
für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen werden soll sowie
− Erprobungsmaßnahmen im Bereich des ECVET zur konkreten
Umsetzung dieses Systems zugunsten unterschiedlicher Zielgruppen
(z.B. erwerbstätige oder arbeitsuchende Erwach-sene und
Jugendliche, die die Erstausbildung ohne Qualifikation
verlassen haben).
Finanzierung
und Laufzeit :
Das Budget für diesen Aufruf beträgt 3 Mio. EUR. Der maximale
Zuschuss beläuft sich auf 75% (mindestens 200.000 EUR
und höchstens 300.000 EUR) der förderfähigen Kosten. Die
Projekte, die spätestens Ende März 2009 begonnen haben
müssen, sollen eine Laufzeit zwi-schen 24 und 36 Monaten
haben.
Zielgruppen
:
Antragsberechtigt sind insbesondere Partnerschaften, die
von europäischen, nationalen, regio-nalen oder branchenspezifischen
Einrichtungen oder Unternehmen gebildet werden, die im
Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation
tätig sind.
Den Partnerschaften müssen Einrichtungen aus mindestens
vier verschiedenen förderfähigen Ländern angehören
Deadline
: 13. August 2008
Kontakt
:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Unit
P3 - Lifelong Learning: Leonardo da Vinci and Studies,
Indicators and Dissemination
Call for Proposals 14/08
Avenue du Bourget 1 (BU 29/02-07)
1140 Brussels , Belgium E-Mail: EACEA-LLP-EQF@ec.europa.eu
http://eacea.ec.europa.eu/llp/eqf/2008/funding_en.html.
Schwerpunkt:
„Kultur“
Mehrjährige
Kooperationsprojekte, Kooperationsmaßnahmen,
Sondermaßnahmen (Drittländer) sowie Unterstützung von
auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Ziele
:
Das Programm „Kultur“ wurde eingerichtet, um den gemeinsamen
europäischen Kulturraum, welcher auf einem gemeinsamen
kulturellen Erbe gründet, durch den Ausbau der Kooperationstätigkeiten
zwischen Kulturakteuren in förderfähigen Ländern (2) voranzubringen
und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm strebt drei spezifische Ziele an:
— die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von
Menschen, die im Kultursektor arbeiten,
— die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung
von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen,
— die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Das Programm beruht auf einem flexiblen, interdisziplinären
Ansatz und ist auf die Bedürfnisse ausgerichtet, die von
Kulturakteuren während der öffentlichen Konsultationen
im Vorfeld seiner Konzeption geäußert wurden
Aktionsbereiche
:
Die vorliegende Aufforderung bezieht sich auf folgende
Aktionsbereiche des Programms „Kultur“:
1. Unterstützung
kultureller Projekte (Aktionsbereich 1) Kulturellen Einrichtungen
wird Unterstützung für Projekte zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit und zur Konzeption und Durchführung von
kulturellen und künstlerischen Aktivitäten gewährt. In
diesem Aktionsbereich soll in erster Linie die Kooperation
zwischen Einrichtungen wie z. B. Theatern, Museen, Berufsverbänden,
Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstituten und
Behörden aus verschiedenen Teilnehmerländern des Programms
„Kultur“ gefördert werden, damit verschiedene Bereiche
mittels Zusammenarbeit ihre kulturelle und künstlerische
Reichweite grenzüberschreitend ausweiten können. Dieser
Aktionsbereich gliedert sich in vier Kategorien, die im
Folgenden ausführlicher beschrieben werden.
Aktionsbereich
1.1 :
Mehrjährige Kooperationsprojekte
(Laufzeit 3 bis 5 Jahre)
Die erste Kategorie zielt auf die Förderung von mehrjährigen,
grenzübergreifenden kulturellen Beziehungen, bei denen
mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen
förderfähigen Ländern bei der Entwicklung von gemeinsamen
kulturellen Aktivitäten über einen Zeitraum von drei bis
fünf Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend
zusammenarbeiten sollen. Dazu werden Mittel in Höhe von
mindestens 200 000 EUR und höchstens 500 000 EUR pro Jahr
zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist
jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
beschränkt. Durch diese Finanzierung soll die Einrichtung
von Projekten oder die Ausweitung ihrer geografischen
Reichweite gefördert werden, um diese über den Finanzierungszeitraum
hinaus tragfähig zu machen.
Aktionsbereich
1.2.1 :
Kooperationsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate) Die zweite
Kategorie betrifft Maßnahmen, bei denen mindestens drei
Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern
über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren innerhalb
eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Maßnahmen gerichtet,
bei denen Möglichkeiten zur langfristigen Zusammenarbeit
ausgelotet werden. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000
EUR bis 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des
EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen
Gesamtkosten beschränkt.
Aktionsbereich
1.2.2 :
Literarische Übersetzungsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate)
Bei der dritten Kategorie geht es um die Förderung von
Übersetzungsprojekten. Durch die EU-Förderung für literarische
Übersetzungen soll die Kenntnis der Literatur und des
literarischen Erbes der Europäer untereinander verbessert
werden, indem die länderübergreifende Verbreitung literarischer
Werke angekurbelt wird. Verlage können finanzielle Beihilfen
für Übersetzungen und Veröffentlichungen von belletristischen
Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische
Sprache erhalten. Dazu werden Mittel in Höhe von 2 000
EUR bis 60 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des
EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen
Gesamtkosten beschränkt.
Aktionsbereich
1.3 : Projekte zur Zusammenarbeit mit Drittländern
(Laufzeit bis 24 Monate) Gegenstand der vierten Kategorie
ist die Förderung von Projekten zur kulturellen Zusammenarbeit
im Hinblick auf den Kulturaustausch zwischen den Teilnehmerländern
des Programms und Drittländern, die mit der EU Assoziations-
oder Kooperationsabkommen geschlossen haben, sofern diese
Abkommen einen Kulturteil enthalten. Jedes Jahr werden
ein oder mehrere Drittländer für das betreffende Jahr
ausgewählt. Das (Die) ausgewählte(n) Land (Länder) wird
(werden) jedes Jahr rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist
auf der Website der Exekutivagentur bekannt gegeben. Die
geförderten Maßnahmen müssen eine konkrete Dimension der
internationalen Zusammenarbeit erzeugen. An den Kooperationsprojekten
müssen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei
förderfähigen Ländern beteiligt sein, und es sollte dabei
eine kulturelle Zusammenarbeit mit mindestens einer Organisation
aus dem ausgewählten Drittland erfolgen und/oder die Durchführung
kultureller Aktivitäten in dem ausgewählten Drittland
vorgesehen sein. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000
EUR bis maximal 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die
Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der
förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.
2.
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen
Einrichtungen
(Aktionsbereich 2)
Kulturellen Einrichtungen, die im Kulturbereich auf europäischer
Ebene tätig sind oder tätig werden wollen, kann ein Zuschuss
zu ihren Betriebskosten gewährt werden. Zielgruppe dieses
Aktionsbereichs sind Einrichtungen, die das Gefühl einer
gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen
Dimension vermitteln.
Die im Rahmen dieses Aktionsbereichs vergebene finanzielle
Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Betriebskosten, die für
die fortlaufenden Tätigkeiten der begünstigten Einrichtungen
anfallen. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von
allen anderen Beihilfen, die im Rahmen der anderen Aktionsbereiche
des Programms vergeben werden. Vier Kategorien von Einrichtungen
sind in diesem Aktionsbereich förderfähig:
a) Botschafter;
b) Netzwerke der Interessenvertreter;
c) Festivals;
d) Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda;
diese gliedern sich in zwei weitere Unterkategorien:
i) Plattformen für strukturierte Dialoge;
ii) Politikanalysegruppen.
Je nach Antragskategorie können Mittel in maximaler Höhe
zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des EU-Zuschusses
ist jedoch auf maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
beschränkt.
Förderfähige
Maßnahmen und Antragsteller :
Durch das Programm „Kultur“ werden Projekte, Einrichtungen,
verbreitungsfördernde Tätigkeiten und Forschungsarbeiten
in allen Kulturzweigen gefördert, mit Ausnahme des audiovisuellen
Bereichs, für den ein gesondertes Programm namens MEDIA
besteht (1). Kulturakteure, einschließlich Kulturunternehmen,
können an dem Programm „Kultur“ teilnehmen, sofern sie
ohne Gewinnerzielungsabsicht kulturell tätig sind.
Förderfähige Antragsteller müssen:
— eine öffentliche (2) oder private Einrichtung mit Rechtsstatus
sein, die hauptsächlich im kulturellen Bereich (Kultur-
und Kreativbereich) tätig ist, und
— ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben.
Natürliche Personen können im Rahmen dieses Programms
keine Förderung beantragen.
Förderfähige
Länder :
Förderfähige Länder im Rahmen dieses Programms sind:
— EU-Mitgliedstaaten ,
— EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen),
— Bewerberländer, die den Beitritt zur EU anstreben (Kroatien,
Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien),
sowie Serbien. Die westlichen Balkanländer (Albanien,
Bosnien-Herzegowina und Montenegro) könnten in Zukunft
vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechenden Absichtserklärung
in Bezug auf die Teilnahme jedes dieser Länder am Programm
als förderfähig eingestuft werden.
Finanzrahmen
:
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über Finanzmittel
in Höhe von insgesamt 400 Mio. EUR. Die jährlichen Mittelzuweisungen,
einschließlich der Zuweisungen für nicht im Programmleitfaden
(„Hinweise für den Antragsteller“) aufgeführte Maßnahmen,
können je nach Jahr zwischen ca. 43 Mio. EUR und ca. 58
Mio. EUR schwanken. Auf Vorschlag der Kommission wird
die Aufschlüsselung der jährlichen Haushaltsmittel für
jeden Aktionsbereich (entsprechend den nachstehend aufgeführten
Annäherungswerten) vom Programmausschuss genehmigt.
Deadlines
:
Aktionsbereich
1.1
Mehrjährige Kooperationsprojekte:
1. Oktober 2008
Aktionsbereich
1.2.1
Kooperationsprojekte:
1. Oktober 2008
Aktionsbereich
1.2.2 Literarische Übersetzungsprojekte
1. Februar 2009
Aktionsbereich 1.3
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern
1. Mai 2009
Aktionsbereich 2
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen
Einrichtungen
1. November 2008
Kontakt
:
Generaldirektion für „Bildung und Kultur“
http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm
Exekutivag. „Bildung, Audiovisuelles Kultur“
http://eacea.ec.europa.eu/culture/index_de.htm
apropo: Programmhandbuch KULTUR
Veröffentlichung des Programmhandbuchs
Bis zum Jahr 2013 gilt für das Programm KULTUR (2007-2013)
ein Programmhandbuch, das die Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur in Kürze - ebenso wie die Antragsunterlagen
- auf ihrer Website veröffentlichen wird. Das Programmhandbuch
legt die Einreichfristen und -bedingungen bis 2013 fest
und ersetzt künftig die jährlichen Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen, die es bisher für jeden Förderbereich
einzeln gab.
Neues aus der Welt der KULTUR :
Organisation und Ausrichtung des jährlichen Preises für
zeitgenössische Popmusik der EU
Im Rahmen des Förderbereichs 1.3 Sondermaßnahmen des Programms
KULTUR (2007-2013) sucht die Europäische Kommission eine
Institution zur Durchführung des Europäischen Preises
für zeitgenössische Popmusik ab 2010. Der als European
Border Breaker Award (EBBA) bekannte Preis, wird bereits
seit 2004 jährlich auf der Musikmesse Midem in Cannes
von der Europäischen Kommission in Kooperation mit wechselnden
Institutionen der europäischen Musikindustrie verliehen
(2007 und 2008: Media Consulta).
Deadline: 15. Oktober 2008
Literaturpreises
der Europäischen Union :
Organisation und Ausrichtung eines jährlichen Literaturpreises
der Europäischen Union
Im Rahmen des Förderbereichs 1.3 Sondermaßnahmen des Programms
KULTUR (2007-2013) sucht die Europäische Kommission eine
Institution, die den Literaturpreis der Europäischen Union
im Jahr 2009 vergibt. Ziel der Preisvergabe soll sein,
Aufmerksamkeit auf die Fülle an zeitgenössischer Literatur
(Belletristik) aus Europa zu richten. Deadline: 31. Juli
2008
EUROPA
NOSTRA Preis 2009
Europäischer Preis für Kulturerbe :
Der europaweit tätige Verband Europa Nostra verleiht gemeinsam
mit der Europäischen Union den Europa Nostra Award für
herausragende Leistungen zum Schutz und zur Pflege des
Kulturerbes. Im Rahmen des Preises werden Erhaltungsmaßnahmen,
Forschungen, Dienstleistungen und Bildungsmaßnahmen in
folgenden Bereichen ausgezeichnet:
- Architektonisches Kulturerbe
- Kulturlandschaften
- Sammlungen von Kunstwerken
- Archäologische Stätten
- Industrielles und technisches Erbe
Ansprechpartner für Interessenten in Deutschland ist Herr
Dr. Holger Rescher von Europa Nostra Deutschland e.V.
Die aktuellen Antragsunterlagen sind bislang nur in englischer
und französischer Sprache verfügbar, werden jedoch in
Kürze auf der Website von Europa Nostra Deutschland e.V.
auch auf deutsch veröffentlicht. Deadline: 01. Oktober
2008
Plakatwettbewerb
der Aktion Europa :
Bundesregierung, Europäisches Parlament und EU-Kommission
(Aktion Europa) organisieren einen gemeinsamen Plakatwettbewerb
unter dem Motto „Schöner Wählen“ anlässlich der Europawahl
2009. Junge, kreative Erstwähler werden aufgefordert,
Plakate zur Europawahl zu gestalten. Das beste Plakat
soll in der Kampagne der Aktion Europa zur Europawahl
verwendet werden. Deadline: 31. Dezember 2008
Finanzhilfen
an die politischen
Parteien auf europäischer Ebene
Ziele :
Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer
Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu
bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den
politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu
bringen.
Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe
des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses
an diejenigen politischen Parteien vor, die einen entsprechenden
Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten
Bedingungen erfüllen.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr
2009 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar
2009 und dem 31. Dezember 2009.
Kriterien
:
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss
eine politische Partei auf europäischer Ebene die in Artikel
3
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Voraussetzungen
erfüllen; sie muss:
a) in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, Rechtspersönlichkeit
besitzen;
b) in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch
Mitglieder des Europäischen Parlaments oder in den nationalen
oder regionalen Parlamenten oder in den Regionalversammlungen
vertreten sein oder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten
bei der letzten Wahl zum Europäischen
Parlament mindestens 3 % der abgegebenen Stimmen in jedem
dieser Mitgliedstaaten erreicht haben;
c) insbesondere in ihrem Programm und in ihrer Tätigkeit
die Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht,
beachten, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie,
der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
der Rechtsstaatlichkeit;
Budget
:
10 858 000 EUR , Kofinanzierung: 85 % der zuschussfähigen
Kosten
Kontakt
:
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
L-2929 Luxemburg
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z.Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der
Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
L-2929 Luxemburg
Deadline
: 1. November 2008
Finanzhilfen an die politischen
Stiftungen auf europäischer Ebene
Ziele :
Die Verordnung sieht eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen
Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an politische
Stiftungen vor. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen
für das Haushaltsjahr 2009 und den Tätigkeitszeitraum
zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009.
Kriterien
:
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss
eine politische Stiftung auf europäischer Ebene d
a) einer anerkannten politischen Partei auf europäischer
Ebene im Sinne von Absatz 1 angeschlossen sein, was von
dieser Partei zu bestätigen ist; b) sie muss in dem Mitgliedstaat,
in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen.
Diese Rechtspersönlichkeit muss von derjenigen der politischen
Partei auf europäischer Ebene, der die politische Stiftung
angeschlossen ist, getrennt sein;
c) sie beachtet insbesondere in ihrem Programm und bei
ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen die Europäische
Union
beruht, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie,
der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
der Rechtsstaatlichkeit; d) sie darf keine Gewinnerzielungsabsicht
haben;
e) sie muss ein leitendes Gremium mit geografisch ausgewogener
Zusammensetzung haben.
Finanzierung
:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird, vorbehaltlich
der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt
7 000 000 EUR veranschlagt. Der Höchstbetrag der vom Europäischen
Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen
Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Stiftungen
auf europäischer Ebene nicht überschreiten.
Deadline
: 1. November 2008
Kontakt
:
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
L-2929 Luxemburg
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z. Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der
Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
L-2929 Luxemburg
http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
Helmut.Betz@europarl.europa.eu.
EU:
Projekte zum Europäischen Leistungspunktesystem für die
Berufsbildung
Im Rahmen
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen
Finanzhilfen für etwa ein Dutzend Projekte vergeben werden,
in denen die folgenden zwei Arten von Maßnahmen organisiert
sind, die in ein und demselben Projekt verknüpft sein
müssen:
- Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Partnerschaften zwischen
zuständigen Einrichtungen, mit denen ein operativer Rahmen
für die experimentelle Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems
für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen werden soll,
- Erprobungsmaßnahmen
im Bereich des Europäischen Leistungspunktesystems für
die Berufsbildung (ECVET) zur konkreten Umsetzung dieses
Systems zugunsten unterschiedlicher Zielgruppen (darunter
erwerbstätige oder arbeitsuchende Erwachsene und Jugendliche,
die die Erstausbildung ohne Qualifikation verlassen haben).
Anträge
auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung
können insbesondere Partnerschaften stellen, die von europäischen,
nationalen, regionalen oder branchenspezifischen Einrichtungen
oder Unternehmen gebildet werden, die im Bereich der Berufsbildung
und der beruflichen Qualifikation tätig sind.
Die Antragsteller
und ihre Partner müssen Fachkompetenz und Erfahrung auf
dem Gebiet der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation
besitzen. Sie müssen außerdem über die erforderliche institutionelle
Legitimität verfügen, um im Bereich der Berufsbildung
und der beruflichen Qualifikation sowie insbesondere der
Erprobung, Entwicklung und Anwendung des Systems ECVET
in allen seinen Aspekten technisch, politisch und operativ
tätig zu werden.
Anträge
können nur von Konsortien gestellt werden, denen mindestens
vier Einrichtungen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen
Ländern angehören.
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser
Aufforderung sind insgesamt 3 Mio. Euro vorgesehen.
Die Finanzhilfe der Europäischen Kommission übersteigt
in keinem Fall 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die
Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 200 000 und 300 000
Euro pro Projekt. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens
24 Monate und höchstens 36 Monate.
Deadline
: 13. August 2008
Kontakt
:
http://eacea.ec.europa.eu/llp/ecvet/2008/funding_en.html
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