Français
Allemand
Anglais
Espagnol
Italien
Slovène
Roumain
polski
Turque
Lituanien

Webzine n°148/149. Juli-August 2008

EC Kommentar zu Irland

Wieder einmal ist Europa geschockt: 862 415 Iren haben den Reformvertrag von Lissabon abgelehnt und somit 490 Millionen EU-Bürgern den Weg in die gemeinsame Zukunft versperrt – wenigstens zunächst. Nachdem die Iren bereits im Jahr 2001 den Vertrag von Nizza abgelehnt hatten, um dann in einer zweiten Volksabstimmung das Vertragswerk doch noch gutzuheißen, ( nachdem sie sich eine Reihe von Sonderrechten und -vergünstigungen aushandelten) scheinen sie nun das gleiche Spiel noch einmal durchziehen zu wollen.
Die EU sollte sich auf solch einen Kuhhandel nicht ein zweites Mal einlassen. Kein anderes Land hat von der Brüsseler Gemeinschaft so stark profitiert wie Irland in den 35 Jahren seit seinem Beitritt. Aus dem Armenhaus des Kontinents ist dank der üppigen Fördermittel aus den EU-Töpfen (55 Milliarden Euro) der „keltische Tiger“ geworden, ein Wirtschaftswunderland von geradezu asiatischer Wachstumsdynamik. Am Rande des Weges zum Wohlstand sind jedoch einige Fußkranke liegen geblieben. Ihr Aufbegehren wurde jetzt genährt von vielen hanebüchenen Gerüchten über die Folgen des Reformvertrages. Hinzu kamen der Unmut über die Korruptionsaffäre, die vor kurzem zum Rücktritt des Premierministers Ahern geführt hat, und die Sorge um die neuerdings etwas schwächelnde Wirtschaft. Wieder einmal, wie vor drei Jahren schon in Frankreich und den Niederlanden, schlugen die Wähler den Sack EU, meinten aber in Wahrheit den Esel der eigenen Regierung. Die ganze Absurdität von Volksentscheiden über ein so komplexes Gebilde wie die Europäische Union wird daran abermals sichtbar. Die Minderheit eines Volkes – im irischen Beispiel ganze 45 Prozent der Stimmberechtigten – bestimmt dabei über die Mehrheit von 27 Völkern. Volksabstimmungen mögen in Fällen sinnvoll sein, in denen es um das Schicksal des eigenen Landes geht. Doch wenn sie die Zukunft anderer Länder betreffen, sind sie das falsche Instrument. Was nun? Achtzehn EU-Mitglieder haben dem Reformvertrag bereits zugestimmt, acht weitere Parlamentsvoten stehen noch aus. Der Ratifizierungsprozess sollte auf keinen Fall unterbrochen werden. Wenn die Volksvertreter von 26 Staaten das Vertragswerk billigen, das Europa mehr Transparenz, Effizienz und demokratische Kontrolle verspricht und überdies die Mitspracherechte der kleineren Ländern stärkt, werden sich die Iren ja vielleicht überlegen, ob sie weiterhin abseits stehen oder doch lieber ganz austreten wollen – eine Möglichkeit, die ihnen der Lissabon-Vertrag eröffnen würde. Ganz unsinnig wäre es, jetzt noch ein weiteres Mal an dem Vertragstext herumzubosseln. Besser, man zieht den Ratifizierungsprozess durch. Dabei wird sich herausstellen, wer sonst noch umfällt – England, Tschechien, Polen? Jene Länder aber, die bei der Stange bleiben, sollten unter sich ein Abkommen schließen, das ihnen erlaubt, ohne die widerborstigen und halbherzigen Mitglieder eine Kern-EU zu schaffen, in der engere Zusammenarbeit und fortschreitende Integration möglich werden.
Über Nacht wird sich eine solche Umgründung der Europäischen Union zu einem Zusammenschluss der Fortschrittswilligen nicht bewerkstelligen lassen. Doch könnte allein die Fixierung dieses Zieles den stotternden europäischen Motor wieder anspringen lassen.

EC Kommentar:
Fauler Klimakompromiss

Angela Merkel wollte es mal wieder allen recht machen: Als Klimakanzlerin hält sie verbindliche Kohlendioxid-Grenzwerte für notwendig, als Autokanzlerin will sie, dass diese der deutschen Industrie auf keinen Fall wehtun.
Mit ihrem Kollegen Nicolas Sarkozy hat sie sich nun auf eine Lösung geeinigt, die keiner Seite nützt. Eindeutiger Verlierer beim deutsch-französischen Kompromiss ist das Klima. Die Obergrenzen für den Ausstoß des Treibhausgases CO2 werden nicht nur deutlich angehoben. Verbindlich werden sollen sie zudem erst im Jahr 2015 - und damit drei Jahre später als ursprünglich geplant. Und die angedrohten Strafen sollen auch noch abgemildert werden.
Die ambitionierten EU-Klimaziele sind damit Makulatur. Doch selbst die deutschen Autobauer, die jetzt über Merkels Verhandlungserfolg jubeln, gehören nur kurzfristig zu den Gewinnern. Ihre Fahrzeuge sind im weltweiten Vergleich derzeit absolute Spitzenverbraucher. Angesichts der rapide steigenden Benzin- und Dieselpreise ist absehbar, dass solche Spritschlucker sich in Zukunft immer schlechter verkaufen werden. Selbst in den USA brechen die Verkaufszahlen für Sport- und Geländewagen ein. Je schneller die Produzenten von der EU gezwungen werden, ihren Verbrauch zu reduzieren, desto besser sind ihre Chancen auf dem Weltmarkt. Einzelne sparsame Modelle genügen dabei nicht - entscheidend ist, dass der Verbrauch der gesamten Flotte sinkt.
Falls die übrigen EU-Staaten den deutsch-französischen Aufweichungspakt nicht noch stoppen, ruht die Hoffnung allein auf den VerbraucherInnen. Sie können sich auch ohne EU-Verordnung gezielt für verbrauchsarme Fahrzeuge entscheiden - und damit trotz höherer Kaufpreise langfristig viel Geld sparen. Leicht gemacht wird ihnen das jedoch nicht. Eine deutliche Kennzeichnung des CO2-Ausstoßes und eine verbindliche Gegenüberstellung mit vergleichbaren Fahrzeugen gibt es noch immer nicht. Auch eine Orientierung der Kraftfahrzeugsteuer am Verbrauch, die einen zusätzlichen Anreiz für sparsame Fahrzeuge bedeuten würde, wurde gerade wieder verschoben. Schlechte Zeiten für ein gutes Klima - und für gute Autos.

 

EC: Aus Bildung und Wissenschaft


Programm für lebenslanges Lernen (PLL): Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)

Mit der Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) sollen die unterschiedlichen Qualifikationssysteme und -rahmen der einzelnen europä-ischen Länder miteinander verbunden werden. Der EQR soll Arbeitgebern, Bürgern und Einrichtungen Bildungsabschlüsse vergleichbarer und verständlicher machen und Arbeitneh-mern und Lernenden ermöglichen, ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen können.
Der EQR deckt Qualifikationen ab, die in allen Bildungsbereichen erworben wurden, darunter allgemeine Bildung, Hochschulbildung und berufliche Bildung.

Ziel :
Ziel des aktuellen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen ist die Förderung von etwa zehn bis zwölf Projekten, an denen so viele Länder und Sektoren wie möglich teilnehmen sollen.
Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung von Konsortien organisiert werden, die
− die Umsetzung und Weiterentwicklung des EQR unter anderem durch Koppelung nationa-ler und sektoraler Qualifikationssysteme und -rahmen an den EQR als gemeinsamen Bezugspunkt fördern und die Verbindung zum europäischen Hochschulraum stärken und
− nationale Qualifikationsrahmen ausarbeiten und umsetzen.

Denkbar sind hierzu die Durchführung von Erhebungen, Forschungsarbeiten, Workshops, Seminaren, die Einrichtung von Arbeitsgruppen, die Etablierung einer Website, Erstellung von Leitfäden, Handbüchern und weiteren Tools zur Unterstützung der Umsetzung des EQR.

Finanzierung und Laufzeit :
Das Budget für diesen Aufruf beträgt 2 Mio. EUR. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 75% (mindestens 50.000 EUR und höchstens 200.000 EUR) der förderfähigen Kosten. Die Projekte, die spätestens Ende März 2009 begonnen haben müssen, sollen eine Laufzeit von 24 Monaten haben.

Zielgruppe :
Antragsberechtigt sind insbesondere Konsortien, die von europäischen nationalen, regionalen und sektoralen Einrichtungen gebildet werden (dazu zählen beispielsweise Ministerien, für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände, Sozialpartner und andere relevante Stakeholder, für die die Qualifikationssysteme von Belang sind oder die in diesen Systemen eine Rolle spielen). Den Partnerschaften müssen Einrichtungen aus mindestens fünf verschiedenen förderfähigen Ländern angehören (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei).

Deadline : 13. August 2008

Kontakt :
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Life Long Learning Programme, Key Activity 1
Call for Proposals 16/08
Avenue du Bourget 1 (BU 29/2-5)
1140 Brussels
Belgium
E-Mail: EACEA-LLP-EQF@ec.europa.eu
Im Internet sind die Unterlagen abrufbar unter http://eacea.ec.europa.eu/llp/eqf/2008/funding_en.html.
Quelle: EU-Amtsblatt C 132 vom 30.05.2008

Aktuelle Ausschreibungen

Informations- und Kommunikations-technologie in den AKP-Staaten

Mit Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds werden Projekte zur Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den Partnerländern in Afrika, der Karibik und im Pazifik (AKP) unterstützt.

Aktionen :
Los 1: Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Wissensmanagement- und transfer, Lernende Netzwerke
Förderung: 500.000 EUR – 1.000.000 Euro
Projektlaufzeit: 12 bis 24 Monate
Los 2: Maßnahmen zur Einbeziehung der nationalen, regionalen und lokalen Ebenen der AKP-Staaten in IKT-Initiativen
Förderung: 300.000 EUR – 1.000.000 Euro
Projektlaufzeit: 6 bis 24 Monate
Los 3: Maßnahmen zur Lösung spezifischer, komplexer politischer und behördlicher Fragen unter Beteiligung internationaler Experten oder Institutionen im Bereich IKT.
Förderung: 300.000 EUR – 500.000 Euro
Projektlaufzeit: 6 und 18 Monate
Achtung: Zuschuss max. 85% der Kosten !

Kriterien :
Los 1: Neben dem Antragsteller muss mindestens eine weitere Partnerorganisation beteiligt sein. Einer der Partner muss seinen Sitz in einem AKP-Staat haben. Die Zahl der EU-Partner darf nicht höher als die der Partner aus den AKP-Ländern sein.
Los 2 und 3: Die Antragsteller können allein oder im Konsortium mit weiteren Partnern auf treten; allerdings ist die Beteiligung eines AKP-Landes Bedingung. Es dürfen auch hier nicht mehr EU-Partner als Partner aus den AKP-Ländern beteiligt sein.

Deadline : 16.09.2008

Kontakt:
The Secretary-General of the ACP Group
Avenue Georges Henri, 451
1200 Brussels Belgium.
E-Mail: kakule@acp.int,
Fax. +32 2 735 55 73.
http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/frame12.pl

 

Erasmus: junge Unternehmer

Ziele und Beschreibung :
Gegenstand dieses Aufrufs sind Finanzhilfen für Projekte, die Unternehmensgründern aus der EU — im Interesse des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung — Aufenthalte im Betrieb eines erfahrenen Unternehmers in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermöglichen. Auf diese Weise sollen die unternehmerische Initiative, die Internationalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit von neu gegründeten Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie potentiellen neuen Unternehmensgründern aus der EU gefördert werden. Die Zielgruppe sind Menschen, die ein Unternehmen gründen möchten, und — in geringerem Umfang — Menschen, die vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben. Der Aufruf besteht aus zwei Losen:
Los 1: Europäische Partnerschaften zur Förderung der Mobilität von Unternehmensgründern.
Los 2: Koordinierung, Unterstützung und Vernetzung auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Los 1.

Zielgruppe :
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Förderung der unternehmerischen Initiative oder der grenzüberschreitenden Vermittlung von Praktika tätig sind, insbesondere:
— Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen,
— Organisationen zur Unternehmensförderung und Gründerzentren,
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen,
— öffentliche Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten,
— (öffentliche, private, sektorale u. a.) Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die auf dem Gebiet der Unternehmensförderung tätig sind,
— Einrichtungen, die Praktika vermitteln.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Mittelausstattung und Projektlaufzeit :
Für die Mitfanzierung von Projekten stehen insgesamt 2 850 000 EUR zur Verfügung. Für die Finanzhilfe der Kommission gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Los 1: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 140 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate.
Los 2: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 200 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 22 Monate.
Die Projekte von Los 1 und 2 müssen vor dem 31. Dezember 2008 anlaufen.

Deadline : 20. August 2008

Weitere Informationen :
Antragsformulare sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm

 

Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung

Das Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung" ist Nachfolger der Programme für Kofinanzierungsmaß- nahmen mit NRO und für die dezentrali-sierte Zusammenarbeit. Durch die Unterstützung des Initiativrechts der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden sollen die geografischen sowie andere thematischen Program-me ergänzt werden.

Ziele :
Prioritäres Ziel dieses Programms ist die Ausmerzung der Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Weitere wichtige Ziele betreffen unter anderem die verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte, die als Querschnittsthemen in allen Maßnahmen in den Partnerländern einzubeziehen sind.

Aktionen :
Das Programm betrifft hauptsächlich Vor-Ort-Maßnahmen. Es wird vorwiegend in Entwick-lungsländern und -regionen umgesetzt. Zu den Prioritäten zählen insbesondere die Beteiligung der betroffenen Akteure in Problemsituationen, die Förderung funktionierender Partnerschaften zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren der EU und der Partner-länder, die Stärkung der Kapazitäten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Förderung des Bildungsbereichs, indem insbesondere Kindern und Jugendlichen der Zugang zur Entwicklungserziehung ermöglicht wird.

Zielgruppe :
Sämtliche Kategorien nichtstaatlicher gemeinnütziger Organisationen der EU und der Partner-länder (s. DAC-Liste) kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht. Darüber hinaus können lokale Behörden unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung für Aktivitäten erhalten, bei denen sie nachweislich einen Mehrwert bieten und die nicht im Rahmen geografischer Programme durchgeführt werden können.

Finanzierung und Laufzeit :
Das Programm verfügt für die Laufzeit 2007 - 2013 über ein Budget in Höhe von 1,639 Mrd. EUR, davon sollen 85% an NRO und andere Organisationen verteilt werden; 15% der Mittel sind für lokale Behörden in Europa und im Süden vorgesehen. Für nichtstaatliche Akteure stehen für 2008 181,45 Mio. EUR zur Verfügung, für den Bereich Lokale Behörden 31,74 Mio. EUR. Der Zuschuss der EU für Projekte bewegt sich zwischen 75% und 90%.

Kontakt :
Das Amt für Zusammenarbeit veröffentlicht die länderbezogenen Aufrufe nebst Leitfäden und Antragsunterlagen auf ihrer Website
http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/frame12.pl ("By programme" wählen, Haken bei "Other", Open" und "Grants" setzen, dann "Anfrage senden"). Derzeit sind Aufrufe für die folgenden Länder und Deadlines veröffentlicht:
Angola 08.07.2008Ecuador 14.07. Georgien 15.07. ,Kirgistan 17.07., Demokr. Republik Kongo 31.07. , Kuba 14.08. , Sierra Leone 07.07. Tschad 07.07. und Uganda 30.06.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/europeaid/where/worldwide/civil-society/index_en.htm

 

E – Beteiligung 2008

Ziele und Beschreibung :
E-Beteiligung ist eine vorbereitende Maßnahme, die darauf abzielt, die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien für bessere Rechtsetzungs- und Entscheidungsprozesse und für eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in diese Prozesse auf allen politischen Entscheidungsebenen zu erschließen. Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms E-Beteiligung 2008 fordert die Kommission interessierte Konsortien dazu auf, Vorschläge einzureichen.

Förderfähigkeit der Konsortien :
An einem Vorschlag müssen mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten beteiligt sein.

Unterstützung durch die Gemeinschaft :
Der Gemeinschaftsbeitrag darf 75 % der erstattungsfähigen Kosten jedes Partners nicht übersteigen.

Haushaltsmittel für diese Aufforderung :
Für diese Aufforderung sind Gesamtmittel in Höhe von 4,7 Mio. EUR vorgesehen.

Deadline : 29. August 2008, 17.00 Uhr

Kontakt :
Herrn Thanassis Chrissafis
Europäische Kommission
DG INFSO — H2
BU31, 2/33
B-1049 Brüssel
http://ec.europa.eu/eparticipation

 

Programm für lebenslanges Lernen (PLL):

Erprobung und Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)

Die Europäische Kommission entwickelt neben einem europäischen Bezugssystem für natio-nale Qualifikationsrahmen (EQF) ein Leistungspunktesystem für die Bewertung und Anerkennung im europäischen Ausland absolvierter Ausbildungsabschnitte (ECVET: Euro-pean Credits for Vocational Education and Training). Somit soll die Transparenz zwischen den europäischen Berufsbildungssystemen erhöht werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgeru-fen, die es ermöglichen sollen, das ECVET zu erproben und zu entwickeln.
Mit dem vorliegenden Aufruf werden zwei Arten von Maßnahmen gefördert:
− Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Partnerschaften zwischen zuständigen Einrich-tungen, mit denen ein operativer Rahmen für die experimentelle Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen werden soll sowie
− Erprobungsmaßnahmen im Bereich des ECVET zur konkreten Umsetzung dieses Systems zugunsten unterschiedlicher Zielgruppen (z.B. erwerbstätige oder arbeitsuchende Erwach-sene und Jugendliche, die die Erstausbildung ohne Qualifikation verlassen haben).

Finanzierung und Laufzeit :
Das Budget für diesen Aufruf beträgt 3 Mio. EUR. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 75% (mindestens 200.000 EUR und höchstens 300.000 EUR) der förderfähigen Kosten. Die Projekte, die spätestens Ende März 2009 begonnen haben müssen, sollen eine Laufzeit zwi-schen 24 und 36 Monaten haben.

Zielgruppen :
Antragsberechtigt sind insbesondere Partnerschaften, die von europäischen, nationalen, regio-nalen oder branchenspezifischen Einrichtungen oder Unternehmen gebildet werden, die im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation tätig sind.
Den Partnerschaften müssen Einrichtungen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern angehören

Deadline : 13. August 2008

Kontakt :
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Unit P3 - Lifelong Learning: Leonardo da Vinci and Studies, Indicators and Dissemination
Call for Proposals 14/08
Avenue du Bourget 1 (BU 29/02-07)
1140 Brussels , Belgium E-Mail: EACEA-LLP-EQF@ec.europa.eu http://eacea.ec.europa.eu/llp/eqf/2008/funding_en.html.

 

Schwerpunkt: „Kultur“

Mehrjährige Kooperationsprojekte, Kooperationsmaßnahmen,
Sondermaßnahmen (Drittländer) sowie Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

Ziele :
Das Programm „Kultur“ wurde eingerichtet, um den gemeinsamen europäischen Kulturraum, welcher auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, durch den Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in förderfähigen Ländern (2) voranzubringen und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen. Das Programm strebt drei spezifische Ziele an:
— die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten,
— die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen,
— die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Das Programm beruht auf einem flexiblen, interdisziplinären Ansatz und ist auf die Bedürfnisse ausgerichtet, die von Kulturakteuren während der öffentlichen Konsultationen im Vorfeld seiner Konzeption geäußert wurden

Aktionsbereiche :
Die vorliegende Aufforderung bezieht sich auf folgende Aktionsbereiche des Programms „Kultur“:

1. Unterstützung kultureller Projekte (Aktionsbereich 1) Kulturellen Einrichtungen wird Unterstützung für Projekte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Konzeption und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten gewährt. In diesem Aktionsbereich soll in erster Linie die Kooperation zwischen Einrichtungen wie z. B. Theatern, Museen, Berufsverbänden, Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstituten und Behörden aus verschiedenen Teilnehmerländern des Programms „Kultur“ gefördert werden, damit verschiedene Bereiche mittels Zusammenarbeit ihre kulturelle und künstlerische Reichweite grenzüberschreitend ausweiten können. Dieser Aktionsbereich gliedert sich in vier Kategorien, die im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.

Aktionsbereich 1.1 :
Mehrjährige Kooperationsprojekte
(Laufzeit 3 bis 5 Jahre)
Die erste Kategorie zielt auf die Förderung von mehrjährigen, grenzübergreifenden kulturellen Beziehungen, bei denen mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern bei der Entwicklung von gemeinsamen kulturellen Aktivitäten über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten sollen. Dazu werden Mittel in Höhe von mindestens 200 000 EUR und höchstens 500 000 EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt. Durch diese Finanzierung soll die Einrichtung von Projekten oder die Ausweitung ihrer geografischen Reichweite gefördert werden, um diese über den Finanzierungszeitraum hinaus tragfähig zu machen.

Aktionsbereich 1.2.1 :
Kooperationsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate) Die zweite Kategorie betrifft Maßnahmen, bei denen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Maßnahmen gerichtet, bei denen Möglichkeiten zur langfristigen Zusammenarbeit ausgelotet werden. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000 EUR bis 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

Aktionsbereich 1.2.2 :
Literarische Übersetzungsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate) Bei der dritten Kategorie geht es um die Förderung von Übersetzungsprojekten. Durch die EU-Förderung für literarische Übersetzungen soll die Kenntnis der Literatur und des literarischen Erbes der Europäer untereinander verbessert werden, indem die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke angekurbelt wird. Verlage können finanzielle Beihilfen für Übersetzungen und Veröffentlichungen von belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache erhalten. Dazu werden Mittel in Höhe von 2 000 EUR bis 60 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

Aktionsbereich 1.3 : Projekte zur Zusammenarbeit mit Drittländern (Laufzeit bis 24 Monate) Gegenstand der vierten Kategorie ist die Förderung von Projekten zur kulturellen Zusammenarbeit im Hinblick auf den Kulturaustausch zwischen den Teilnehmerländern des Programms und Drittländern, die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen geschlossen haben, sofern diese Abkommen einen Kulturteil enthalten. Jedes Jahr werden ein oder mehrere Drittländer für das betreffende Jahr ausgewählt. Das (Die) ausgewählte(n) Land (Länder) wird (werden) jedes Jahr rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der Website der Exekutivagentur bekannt gegeben. Die geförderten Maßnahmen müssen eine konkrete Dimension der internationalen Zusammenarbeit erzeugen. An den Kooperationsprojekten müssen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern beteiligt sein, und es sollte dabei eine kulturelle Zusammenarbeit mit mindestens einer Organisation aus dem ausgewählten Drittland erfolgen und/oder die Durchführung kultureller Aktivitäten in dem ausgewählten Drittland vorgesehen sein. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000 EUR bis maximal 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

2. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
(Aktionsbereich 2)

Kulturellen Einrichtungen, die im Kulturbereich auf europäischer Ebene tätig sind oder tätig werden wollen, kann ein Zuschuss zu ihren Betriebskosten gewährt werden. Zielgruppe dieses Aktionsbereichs sind Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln.
Die im Rahmen dieses Aktionsbereichs vergebene finanzielle Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Betriebskosten, die für die fortlaufenden Tätigkeiten der begünstigten Einrichtungen anfallen. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von allen anderen Beihilfen, die im Rahmen der anderen Aktionsbereiche des Programms vergeben werden. Vier Kategorien von Einrichtungen sind in diesem Aktionsbereich förderfähig:
a) Botschafter;
b) Netzwerke der Interessenvertreter;
c) Festivals;
d) Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda; diese gliedern sich in zwei weitere Unterkategorien:
i) Plattformen für strukturierte Dialoge;
ii) Politikanalysegruppen.
Je nach Antragskategorie können Mittel in maximaler Höhe zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

Förderfähige Maßnahmen und Antragsteller :
Durch das Programm „Kultur“ werden Projekte, Einrichtungen, verbreitungsfördernde Tätigkeiten und Forschungsarbeiten in allen Kulturzweigen gefördert, mit Ausnahme des audiovisuellen Bereichs, für den ein gesondertes Programm namens MEDIA besteht (1). Kulturakteure, einschließlich Kulturunternehmen, können an dem Programm „Kultur“ teilnehmen, sofern sie ohne Gewinnerzielungsabsicht kulturell tätig sind.
Förderfähige Antragsteller müssen:
— eine öffentliche (2) oder private Einrichtung mit Rechtsstatus sein, die hauptsächlich im kulturellen Bereich (Kultur- und Kreativbereich) tätig ist, und
— ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben.
Natürliche Personen können im Rahmen dieses Programms keine Förderung beantragen.

Förderfähige Länder :
Förderfähige Länder im Rahmen dieses Programms sind:
— EU-Mitgliedstaaten ,
— EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen),
— Bewerberländer, die den Beitritt zur EU anstreben (Kroatien, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), sowie Serbien. Die westlichen Balkanländer (Albanien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro) könnten in Zukunft vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechenden Absichtserklärung in Bezug auf die Teilnahme jedes dieser Länder am Programm als förderfähig eingestuft werden.

Finanzrahmen :
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über Finanzmittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. EUR. Die jährlichen Mittelzuweisungen, einschließlich der Zuweisungen für nicht im Programmleitfaden („Hinweise für den Antragsteller“) aufgeführte Maßnahmen, können je nach Jahr zwischen ca. 43 Mio. EUR und ca. 58 Mio. EUR schwanken. Auf Vorschlag der Kommission wird die Aufschlüsselung der jährlichen Haushaltsmittel für jeden Aktionsbereich (entsprechend den nachstehend aufgeführten Annäherungswerten) vom Programmausschuss genehmigt.

Deadlines :
Aktionsbereich 1.1
Mehrjährige Kooperationsprojekte:
1. Oktober 2008
Aktionsbereich
1.2.1
Kooperationsprojekte:
1. Oktober 2008
Aktionsbereich
1.2.2 Literarische Übersetzungsprojekte
1. Februar 2009
Aktionsbereich 1.3
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern
1. Mai 2009
Aktionsbereich 2
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
1. November 2008

Kontakt :
Generaldirektion für „Bildung und Kultur“
http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm
Exekutivag. „Bildung, Audiovisuelles Kultur“
http://eacea.ec.europa.eu/culture/index_de.htm


apropo: Programmhandbuch KULTUR
Veröffentlichung des Programmhandbuchs
Bis zum Jahr 2013 gilt für das Programm KULTUR (2007-2013) ein Programmhandbuch, das die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Kürze - ebenso wie die Antragsunterlagen - auf ihrer Website veröffentlichen wird. Das Programmhandbuch legt die Einreichfristen und -bedingungen bis 2013 fest und ersetzt künftig die jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die es bisher für jeden Förderbereich einzeln gab.
Neues aus der Welt der KULTUR :
Organisation und Ausrichtung des jährlichen Preises für zeitgenössische Popmusik der EU
Im Rahmen des Förderbereichs 1.3 Sondermaßnahmen des Programms KULTUR (2007-2013) sucht die Europäische Kommission eine Institution zur Durchführung des Europäischen Preises für zeitgenössische Popmusik ab 2010. Der als European Border Breaker Award (EBBA) bekannte Preis, wird bereits seit 2004 jährlich auf der Musikmesse Midem in Cannes von der Europäischen Kommission in Kooperation mit wechselnden Institutionen der europäischen Musikindustrie verliehen (2007 und 2008: Media Consulta).
Deadline: 15. Oktober 2008

Literaturpreises der Europäischen Union :
Organisation und Ausrichtung eines jährlichen Literaturpreises der Europäischen Union
Im Rahmen des Förderbereichs 1.3 Sondermaßnahmen des Programms KULTUR (2007-2013) sucht die Europäische Kommission eine Institution, die den Literaturpreis der Europäischen Union im Jahr 2009 vergibt. Ziel der Preisvergabe soll sein, Aufmerksamkeit auf die Fülle an zeitgenössischer Literatur (Belletristik) aus Europa zu richten. Deadline: 31. Juli 2008

EUROPA NOSTRA Preis 2009
Europäischer Preis für Kulturerbe :

Der europaweit tätige Verband Europa Nostra verleiht gemeinsam mit der Europäischen Union den Europa Nostra Award für herausragende Leistungen zum Schutz und zur Pflege des Kulturerbes. Im Rahmen des Preises werden Erhaltungsmaßnahmen, Forschungen, Dienstleistungen und Bildungsmaßnahmen in folgenden Bereichen ausgezeichnet:
- Architektonisches Kulturerbe
- Kulturlandschaften
- Sammlungen von Kunstwerken
- Archäologische Stätten
- Industrielles und technisches Erbe
Ansprechpartner für Interessenten in Deutschland ist Herr Dr. Holger Rescher von Europa Nostra Deutschland e.V.
Die aktuellen Antragsunterlagen sind bislang nur in englischer und französischer Sprache verfügbar, werden jedoch in Kürze auf der Website von Europa Nostra Deutschland e.V. auch auf deutsch veröffentlicht. Deadline: 01. Oktober 2008

Plakatwettbewerb der Aktion Europa :
Bundesregierung, Europäisches Parlament und EU-Kommission (Aktion Europa) organisieren einen gemeinsamen Plakatwettbewerb unter dem Motto „Schöner Wählen“ anlässlich der Europawahl 2009. Junge, kreative Erstwähler werden aufgefordert, Plakate zur Europawahl zu gestalten. Das beste Plakat soll in der Kampagne der Aktion Europa zur Europawahl verwendet werden. Deadline: 31. Dezember 2008

 

Finanzhilfen an die politischen
Parteien auf europäischer Ebene


Ziele :
Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.
Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Parteien vor, die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2009 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009.

Kriterien :
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss eine politische Partei auf europäischer Ebene die in Artikel 3
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Voraussetzungen erfüllen; sie muss:
a) in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, Rechtspersönlichkeit besitzen;
b) in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder des Europäischen Parlaments oder in den nationalen oder regionalen Parlamenten oder in den Regionalversammlungen vertreten sein oder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten bei der letzten Wahl zum Europäischen
Parlament mindestens 3 % der abgegebenen Stimmen in jedem dieser Mitgliedstaaten erreicht haben;
c) insbesondere in ihrem Programm und in ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, beachten, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;

Budget :
10 858 000 EUR , Kofinanzierung: 85 % der zuschussfähigen Kosten

Kontakt :
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
L-2929 Luxemburg
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z.Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der
Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
L-2929 Luxemburg

Deadline : 1. November 2008

Finanzhilfen an die politischen
Stiftungen auf europäischer Ebene


Ziele :
Die Verordnung sieht eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an politische Stiftungen vor. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2009 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009.

Kriterien :
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss eine politische Stiftung auf europäischer Ebene d
a) einer anerkannten politischen Partei auf europäischer Ebene im Sinne von Absatz 1 angeschlossen sein, was von dieser Partei zu bestätigen ist; b) sie muss in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen. Diese Rechtspersönlichkeit muss von derjenigen der politischen Partei auf europäischer Ebene, der die politische Stiftung angeschlossen ist, getrennt sein;
c) sie beachtet insbesondere in ihrem Programm und bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen die Europäische Union
beruht, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; d) sie darf keine Gewinnerzielungsabsicht haben;
e) sie muss ein leitendes Gremium mit geografisch ausgewogener Zusammensetzung haben.

Finanzierung :
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt 7 000 000 EUR veranschlagt. Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene nicht überschreiten.

Deadline : 1. November 2008

Kontakt :
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
L-2929 Luxemburg
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z. Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der
Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
L-2929 Luxemburg
http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
Helmut.Betz@europarl.europa.eu.

 

EU: Projekte zum Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Finanzhilfen für etwa ein Dutzend Projekte vergeben werden, in denen die folgenden zwei Arten von Maßnahmen organisiert sind, die in ein und demselben Projekt verknüpft sein müssen:
- Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Partnerschaften zwischen zuständigen Einrichtungen, mit denen ein operativer Rahmen für die experimentelle Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen werden soll,

- Erprobungsmaßnahmen im Bereich des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) zur konkreten Umsetzung dieses Systems zugunsten unterschiedlicher Zielgruppen (darunter erwerbstätige oder arbeitsuchende Erwachsene und Jugendliche, die die Erstausbildung ohne Qualifikation verlassen haben).

Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere Partnerschaften stellen, die von europäischen, nationalen, regionalen oder branchenspezifischen Einrichtungen oder Unternehmen gebildet werden, die im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation tätig sind.

Die Antragsteller und ihre Partner müssen Fachkompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation besitzen. Sie müssen außerdem über die erforderliche institutionelle Legitimität verfügen, um im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation sowie insbesondere der Erprobung, Entwicklung und Anwendung des Systems ECVET in allen seinen Aspekten technisch, politisch und operativ tätig zu werden.

Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen mindestens vier Einrichtungen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern angehören.
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind insgesamt 3 Mio. Euro vorgesehen.
Die Finanzhilfe der Europäischen Kommission übersteigt in keinem Fall 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 200 000 und 300 000 Euro pro Projekt. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 24 Monate und höchstens 36 Monate.

Deadline : 13. August 2008

Kontakt :
http://eacea.ec.europa.eu/llp/ecvet/2008/funding_en.html

 

^Seitenanfang^