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n°168 Marz 2010
EU Kommission:
EU: Artenvielfalt
Ihr Ziel, den Verlust an Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen, hat die EU nicht erreicht. Nun möchte sie bis 2020 die biologische Vielfalt dauerhaft sichern.
Die Zeit drängt. Um das 100- bis 1000-fache hat sich das Artensterben nach UN-Angaben gegenüber dem natürlichen Wert beschleunigt, und ein Drittel aller derzeit bekannten etwa 1,75 Millionen Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Laut der Weltnaturschutzunion IUCN sind im Jahr 2008 717 Tierarten ausgestorben.
So verabschieden sich derzeit etwa Belugawal, Koalabär und Geweihkoralle mit erschreckender Geschwindigkeit von unserem Planeten.
Zum Schutz von Tieren wie dem Iberischen Luchs, von dem nur noch etwa 100 Exemplare leben, will die EU nun eine neue Vision für einen Gesamtzeitraum bis 2050 vorlegen. Doch was strebt sie an?
Die Aussterbensrate nur verringern? Sie ganz stoppen? Oder sogar tote Ökosysteme wieder zum Leben erwecken? Den Erhalt der biologischen Vielfalt weltweit fördern? Wie ambitioniert das nächste Ziel sein kann, wird in den kommenden Wochen festgelegt. Doch eines steht fest: Es muss realistisch sein.
Deshalb will die EU noch vor Ende diesen Jahres eine klare Strategie für den Erhalt der biologischen Vielfalt bis 2020 vorlegen. Sie ist dabei in guter Gesellschaft, denn die Vereinten Nationen haben 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Verstärkte Forschung, eine bessere Umsetzung der einschlägigen EU-Vorschriften und mehr Finanzmittel sind dringend notwendig. Denn Ansätze zur Lösung der Probleme sind durchaus vorhanden. Besonders erwähnenswert ist das Erfolgsprojekt Natura 2000 – ein Netz von Naturschutzgebieten, das 17 % der EU-Fläche erfasst. Ein Ausbau dieses Projekts könnte – zusammen mit weiteren neuen Projekten –zur Wiederherstellung der weltweiten Ökosysteme beitragen, von denen in den letzten 50 Jahren 60 % vom Menschen durch Ausbeutung und Verschmutzung geschädigt wurden.
Dies würde gleichzeitig helfen, Naturkatastrophen, Wasser- und Nahrungsmittelknappheit sowie dem Treibhauseffekt vorzubeugen.
Mit dem Start einer neuen EU-Kampagne am 26. Januar können sich die EU-Bürger über eine interaktive Internetseite im Detail informieren und bedrohte Arten wie der Spatz werden in sozialen Netzwerken wie Facebook in der Rubrik „Freunde“ zu finden sein.
EU: Klimaschutzhilfe
7,2 Milliarden Euro – mit diesem Betrag wollen die EU-Staaten in den nächsten drei Jahren ärmeren Ländern helfen, sich an den Klimawandel anzupassen. Mit diesem Versprechen hoffen sie, zu einer Einigung in Kopenhagen beizutragen.
Denn neben hitzigen Diskussionen über die Begrenzung der Treibhausgasemissionen wird bei der Konferenz der Vereinten Nationen in der dänischen Hauptstadt darüber gestritten, wer die Rechnung für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in der Dritten Welt begleichen soll.
Bei einem Treffen im Oktober einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, dass bis 2013 hierfür jährlich internationale öffentliche Mittel in Höhe von 5–7 Mrd. Euro nötig sind – und langfristig noch mehr. Auch vereinbarten sie, dazu entsprechend beizutragen, wenn andere Länder das Ihre tun.
Das heutige Versprechen, das in pausenlosen Nachtverhandlungen zustande kam, erhöht den Druck auf andere Industriemächte, vergleichbare Verpflichtungen einzugehen. Die Mittel würden dabei helfen, Küsten zu schützen, Wälder zu erhalten, Nutzpflanzen zu verändern und von fossilen Brennstoffen auf kohlenstoffarme Energien umzusteigen.
„Ich freue mich darüber, dass wir eine Schnellfinanzierung in einer Höhe erreicht haben, die die an die Europäische Union gestellten Erwartungen übertrifft“, erklärte Präsident Barroso.
„Jetzt hoffen wir, dass sich uns andere anschließen. Alles steht und fällt mit der Finanzierung.“
Außerdem einigten sich die EU-Politiker darauf, drei europäische Aufsichtsstellen zur Überwachung von Banken, Versicherungen und Börsen zu schaffen. Das Parlament muss dieses neue System, das eine neue Finanzkrise verhindern soll, noch gutheißen.
Vereinbart wurden auch ein gemeinsames Konzept für Bankgehälter sowie neue Vorschriften für die Beträge an Bargeld und anderen flüssigen Mitteln, die Banken bereithalten müssen. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Banken auch in Abschwungphasen über ausreichende Reserven verfügen, und die übergroße Risikobereitschaft eingedämmt werden, die Auslöser der Finanzkrise war.
Weiter verabschiedete der Rat ein neues Programm zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung für die nächsten fünf Jahre. Das „Stockholmer Programm“ stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Grenzkontrollen und Polizei. Es wird das Ende dieses Jahres auslaufende „Haager Programm“ ersetzen.
Aktuelle
Ausschreibungen
Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes für den Zeitraum 2007—2013 (TEN-V)
Die Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission ruft hiermit zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Vergabe von Finanzhilfen für nachstehende Projekte im Rahmen des Mehrjahresarbeitsprogramms 2007—2013 für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) auf:
Bereich Nr. 12: Projekte auf dem Gebiet Flugverkehrsmanagement/Funktionale Luftraumblöcke (ATM/FAB). Für die Finanzhilfen stehen 2010 Mittel in Höhe von insgesamt maximal 20 Mio. EUR zur Verfügung.
Schlusstermin der Aufforderung ist der 30. April 2010.
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://tentea.ec.europa.eu/en/apply_for_funding/follow_the_funding_process/calls_for_proposals_2010.htm
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Arbeitsprogramms für das gemeinsame Europäische Metrologie-Forschungsprogramm (EMRP)
Hiermit wird die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsthemen und die anschließende Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für entsprechende Projekte und Forscherstipendien im Rahmen des Arbeitsprogramms für das Europäische Metrologie-Forschungsprogramm bekanntgegeben. Für die folgende Aufforderung werden Vorschläge erbeten: EMRP–Aufforderung 2010 in den folgenden Forschungsbereichen: — Metrologie für die Industrie — Metrologie für die Umwelt. Für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden für jeden Forschungsbereich Haushaltsmittel in Höhe von ca. 41,28 Mio. EUR veranschlagt. Einreichungsfrist für Vorschläge für mögliche Forschungsthemen ist der 28. März 2010, für Vorschläge für entsprechende Projekte und Forscherstipendien der 11. Oktober 2010. Weitere Informationen : http://www.emrponline.eu
MEDIA 2007 —ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „automatischen“ Förderung 2010
Ziele und Beschreibung
- Förderung und Unterstützung eines breiteren transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, indem Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt Gelder zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme zur Verfügung gestellt werden.
- Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
2. Förderfähige Antragsteller Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die auf den Verleih europäischer Werke an Filmtheater spezialisiert sind und deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele des MEDIA-Programms, wie sie im Beschluss des Rates beschrieben sind, zu erreichen.
Förderfähige Maßnahmen
1. Koproduktionen nicht einheimischer europäischer Filme; 2. Erwerb von Vertriebsrechten an nicht einheimischen europäischen Filmen, beispielsweise auf dem Wege der Minimumgarantie; und/oder 3. Kosten im Zusammenhang mit der Herausgabe (Druck, Synchronisierung und Untertitelung), Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für nicht einheimische europäische Filme. Aktionen 1 und 2: — Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 30 Monate. — Die Aktionen müssen am 1. August 2010 beginnen und am 1. Februar 2013 enden. Aktion 3: — Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 42 Monate. — Die Aktionen müssen am 1. Februar 2010 beginnen und am 1. August 2013 enden.
Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 18 150 000 EUR verfügbar.
Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Deadline 30. April 2010
MEDIA 2007 — „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International
Ziele und Beschreibung
Zweck der vorbereitenden Maßnahme MEDIA International ist es, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmschaffenden und Filmschaffenden aus Drittländern zu prüfen und zu erproben. Unterstützt werden sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen:
— Fortbildungsförderung,
— Förderung des Marktzugangs.
Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 für die vorbereitende Maßnahme MEDIA International fordert die Kommission hiermit interessierte Konsortien zur Einreichung von Vorschlägen auf.
Teilnahmeberechtigte
Beteiligen können sich Rechtspersonen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern.
Mittelausstattung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht maximal 1 Mio. EUR zur Verfügung. Die finanzielle Förderung durch die Kommission ist je nach Art der Maßnahme auf 50 %, 75 % bzw. 80 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten begrenzt. Die finanzielle Unterstützung wird in Form einer Finanzhilfe gewährt. 4. Bewertung und Auswahl der Projekte Die eingegangenen Vorschläge werden von der Kommission mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger bewertet. Die Bewertungskriterien sind im Arbeitsprogramm für MEDIA International festgelegt.
Deadline : 31. März 2010
Kontakt
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Direktion A — Audiovisueller Bereich, Medien, Internet
Referat A2 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro BU33 02/005
1049 Bruxelles/Brussel
http://ec.europa.eu/media
MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit
Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten — Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm und Animation — Einzelprojekte, Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage
Ziele und Beschreibung
Eines der Ziele dieses Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind, von unabhängigen Produktionsunternehmen vorgestellt werden und den folgenden Kategorien angehören, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern: Spielfilme, kreative Dokumentarfilme und Animationen.
Förderfähige Antragsteller
Unabhängige Produktionsunternehmen, die in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union; den EFTA-Länder, oder der Schweiz und Kroatien ansässig sind.
Förderfähige Maßnahmen
Entwicklungsmaßnahmen für folgende audiovisuelle Werke (Einzelwerke oder Serien) sind förderfähig: — für die kommerzielle Verwertung bestimmte Spielfilmprojekte mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten;
— für die kommerzielle Verwertung bestimmte kreative Dokumentarfilme mit einer Dauer von mindestens 25 Minuten (Dauer je Episode bei Serien);
— für die kommerzielle Verwertung bestimmte Animationsprojekte mit einer Dauer von mindestens 24 Minuten.
Deadline : 12. April 2010
Finanzierung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 17 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für ein Einzelprojekt gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 60 000 EUR; eine Ausnahme bilden Animationen in Spielfilmlänge, die zur Vorführung in Kinos bestimmt sind, mit einem Höchstbetrag von 80 000 EUR.
Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Entfaltung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage gewährt werden kann, liegt zwischen 70 000 EUR und 190 000 EUR. Die
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA
Mr. Constantin Daskalakis
BOUR 3/30
Avenue du Bourget 1
1140 Brussels
BELGIUM
http:// ec.europa.eu/media
MEDIA 2007 FORTBILDUNG : Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa
Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit durch die Unterstützung der Vernetzung von europäischen Fortbildungsakteuren, insbesondere Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor und die Förderung der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa.
Förderfähige Antragsteller
Diese Bekanntmachung richtet sich an europaweite Konsortien von Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor, deren Tätigkeiten dazu beitragen, die vorstehend genannten Ziele des Programms MEDIA entsprechend dem Beschluss des Rates zu erreichen. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben: — in den 27 Ländern der Europäischen Union; — in den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen; — in der Schweiz oder in Kroatien.
Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit zukünftiger Audiovisionsfachleute zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird: — Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung; — Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken; — Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.
Die Dauer der Maßnahme beträgt 12 Monate, maximal 18 Monate bei ordnungsgemäßer Begründung)
Die Maßnahme muss zwischen dem 1.9.2010 und dem 30.6.2012 stattfinden.
Zuschlagskriterien
Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:
— inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte)
— Projektmanagement (20 Punkte)
— Qualität des Konsortiums (20 Punkte)
— europäische Dimension (20 Punkte)
— Wirkung (20 Punkte)
Mittelausstattung
Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 2 000 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/75 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.
Deadline : 30.4.2010
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/02/10 „MEDIA Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa“
Herrn Constantin Daskalakis
BOUR 03/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Vollständige informationen
Der Volltext der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/information_society/media/training/forms/initial/index_en.htm
MEDIA 2007 „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010
Ziele und Beschreibung
Zweck der vorbereitenden Maßnahme MEDIA International ist es, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmschaffenden und Filmschaffenden aus Drittländern zu prüfen und zu erproben. Unterstützt werden sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen:
— Fortbildungsförderung,
— Förderung des Marktzugangs.
Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 für die vorbereitende Maßnahme MEDIA International fordert die Kommission hiermit interessierte Konsortien zur Einreichung von Vorschlägen auf.
Teilnahmeberechtigte
Beteiligen können sich Rechtspersonen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern.
Mittelausstattung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht maximal 1 Mio. EUR zur Verfügung. Die finanzielle Förderung durch die Kommission ist je nach Art der Maßnahme auf 50 %, 75 % bzw. 80 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten begrenzt. Die finanzielle Unterstützung wird in Form einer Finanzhilfe gewährt.
Deadline 31. März 2010
Kontakt
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Direktion A — Audiovisueller Bereich, Medien, Internet
Referat A2 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro BU33 02/005
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Ausführliche Informationen
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das Arbeitsprogramm, die Leitlinien sowie die Antragsformulare können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/media
Media 2007 ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Ziele und Beschreibung
Diese Aufforderung richtet sich Einrichtungen, die in einer der unten aufgeführten Kategorien fallen und deren Aktivitäten zu den oben beschriebenen Maßnahmen leisten:
— Film- und Fernsehschulen,
— Universitäten,
— spezifische Berufsbildungseinrichtungen,
— Privatunternehmen aus der AV-Industrie,
— einschlägige Berufsorganisationen/-verbände der AV-Industrie.
Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Audiovisionsfachleuten zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird: — Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung,
— Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken,
— Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.
Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate.
Mittelausstattung
Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 2 500 000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/60 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.
Deadline 9. Juli 2010.
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/01/10
Herrn Constantin Daskalakis
BOUR 03/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung
COST führt Forscher und Experten aus verschiedenen Ländern zusammen, die in speziellen thematischen Bereichen tätig sind. COST finanziert jedoch NICHT die Forschungsmaßnahmen selbst, sondern unterstützt Vernetzungsmaßnahmen wie Tagungen, Konferenzen, Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Öffentlichkeitsarbeit. Derzeit werden über 200 wissenschaftliche Netze unterstützt. COST erbittet Vorschläge für Aktionen, die zur wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftli-chen, kulturellen oder gesellschaftlichen Entwicklung Europas beitragen sollen. Besonders willkommen sind Vorschläge, die als Wegbereiter für andere europäische Programme dienen und/oder von Nachwuchswissenschaftlern kommen. Die verstärkte Vernetzung europäischer Forscher ist eine entscheidende Voraussetzung für die Schaffung des Europäischen Forschungsraums. COST schafft Anreize für den Aufbau ausgedehnter neuer, innovativer, interdisziplinärer Forschungsnetze in Europa. Mit den von Forscherteams durchgeführten COST-Aktionen sollen die Grundlagen für herausragende wissenschaftliche Leistungen in Europa geschaffen werden.
COST ist in neun große Fachbereiche untergliedert (Biomedizin und Molekulare Biowissenschaften; Chemie und Molekularwissenschaften und -technologien; Erdsystemwissenschaften und Umweltmanagement; Ernährung und Landwirtschaft; Wald, forstwirtschaftliche Erzeugnisse und forstliche Dienstleistungen; Bürger, Gesellschaft, Kultur und Gesundheit; Informations- und Kommunikationstechnologien; Werkstoffe, Physikalische Wissenschaften und Nanowissenschaften; Verkehr und Stadtentwicklung). Auf der Internetseite http:// www.cost.esf.org wird erläutert, welches Themenspektrum die einzelnen Fachbereiche abdecken sollen. Die Bewerber haben anzugeben, welchem Bereich ihr Vorschlag zuzuordnen ist. Allerdings sind disziplinübergreifende Vorschläge, die sich nicht ohne weiteres einem einzigen Fachbereich zuordnen lassen, besonders willkommen; sie werden vom ständigen Bewertungsgremium für bereichsübergreifende Vorschläge gesondert begutachtet. Die Vorschläge sollten die Beteiligung von Forschern aus mindestens fünf COST-Ländern vorsehen. Es kann mit einer finanziellen Unterstützung in der Größenordnung von 100 000 Euro pro Jahr, in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren, gerechnet werden. Die Bewertung der Vorschläge erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist — unter Verwendung des unter http:// www.cost.esf.org/opencall verfügbaren Online-Formulars — ein vorläufiger Vorschlag (maximal 1 500 Worte/3 Seiten) mit einer Kurzdarstellung des Vorschlags und seiner vorgesehenen Effekte einzureichen. Vorschläge, die den COST-Kriterien für die Zuschussfähigkeit nicht entsprechen (z. B. wenn im Vorschlag die Finanzierung von Forschungsvorhaben beantragt wird), werden nicht berücksichtigt. Zuschussfähige Vorschläge werden von den zuständigen Bereichsausschüssen anhand der unter http://www.cost.esf.org veröffentlichten Kriterien bewertet. Diejenigen Bewerber, deren vorläufige Vorschläge ausgewählt wurden, erhalten dann eine Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Vorschlags. Die ausführlichen Vorschläge werden von Gutachtern nach den unter http://www.cost.esf.org/opencall aufgeführten Bewertungskriterien geprüft. Der Zuschlag wird in der Regel binnen sechs Monaten nach dem Stichtag erteilt; die Aktionen sollten danach binnen drei Monaten anlaufen. Der Stichtag für die Abgabe der vorläufigen Vorschläge ist der 26. März 2010, 17.00 Uhr Brüsseler Zeit. Ca. 80 Bewerber erhalten dann eine Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Vorschlags für die Endauswahl, aus der ca. 30 neue Aktionen hervorgehen werden.
Die Aufforderung zur Einreichung der ausführlichen Vorschläge erfolgt bis 14. Mai 2010; diese müssen spätestens am 30. Juli 2010 vorgelegt werden; mit einer Entscheidung ist im Dezember 2010 zu rechnen. Als nächster Abgabestichtag ist der 24. September 2010 vorgesehen.
Die Bewerber können sich gegebenenfalls an ihren nationalen COST-Koordinator wenden, um Auskünfte einzuholen oder sich beraten zu lassen — siehe unter http://www.cost.esf.org/cnc
Die Vorschläge selbst sind online über die Webseite des COST-Büros einzureichen.
Die Koordinierungstätigkeit von COST wird aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung finanziell unterstützt. Das von der Europäischen Wissenschaftsstiftung (EWS) verwaltete COST-Büro, das als Durchführungsbevollmächtigter von COST fungiert, nimmt die Aufgaben des wissenschaftlichen Sekretariats für die COST-Bereiche und COST-Aktionen wahr.
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen: Europäischer Flüchtlingsfonds - EFF
Ziel des Europäischen Flüchtlingsfonds (European Refugee Fund) ist es, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und den Folgen dieser Aufnahme durch Kofinanzierung von entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern.
Aktionen
Der Europäische Flüchtlingsfonds setzt die Schwerpunkte der geförderten Projekte auf die Verbesserung der Aufnahmebedingungen allgemein (Aneignung einfacher Deutschkenntnisse, nötige soziale/sozialpädagogische, medizinische/ therapeutische und rechtliche Unterstützung) und auf die Verbesserung dieser Bedingungen für besonders schutzbedürftige Asylsuchende wie unbegleitete Minderjährige, Folteropfer, werdende Mütter, Menschen mit Behinderungen oder Kranke und Traumatisierte. Des Weiteren werden Projekte zur Verbesserung der Integration gefördert; auch hier mit besonderem Augenmerk auf besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Mit Projekten zur Strukturverbesserung in der Asylpolitik/ Asylverwaltung/ Asylrechtsprechung sollen Supervisions- und Trainingsmaßnahmen für diejenigen Mitarbeiter entwickelt werden, die im Bereich Asylverfahren eingesetzt sind und über Asylanträge entscheiden.
Finanzierung und Laufzeit
Für den Aufruf 2010 stehen ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung. Kofinanziert werden einjährige Projekte. Der Zuschuss beträgt in der Regel 50%. Die Projekte müssen spätestens am 30.06.2012 beendet sein.
Antragsverfahren
Die Verantwortung für die nationale Umsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds wurde an die EU-Mitgliedstaaten delegiert. Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständige Behörde zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds benannt.
Deadline : 31. März 2010
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bamf.de
Unterstützung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechno-logien (IKT) ICT Policy Support Programme (ICT PSP)
Das IKT PS Programm ist das Nachfolgeprogramm der EU-Kommission für ausgelaufene Förderinstrumente wie MODINIS, eTEN und eContentplus und ist eingebettet in das Rah-menprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Ziel ist die Verbreitung von IKT in Bereichen von öffentlichem Interesse einerseits und das Aufzeigen von Lösungsansätzen für Herausforderungen wie beispielsweise der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft oder der demographische Wandel.
Gefördert werden Projekte zur Markteinführung, eine Beteiligung des öffentlichen Sektors ist erwünscht.
Was wird gefördert?
Für 2010 sind folgende Themen vorgesehen:
- IKT für eine CO2-sparende Wirtschaft und energiesparende Mobilität;
- Digitale Bibliotheken;
- IKT für Gesundheit und Integration;
- Offene Innovationen für Internet basierte Dienste in „intelligenten“ Städten (Smart Ci-ties);
- IKT für verbesserte öffentliche Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen;
- Mehrsprachiges Netz.
Die Förderung erfolgt in vier unterschiedlichen Projektformen:
Pilot A: Projekte, die sich auf Initiativen der Mitgliedstaaten (=Ministerien) stützen sollen; Anpassungen und Synergien für relevante Politik, Strategien und Aktivitäten auf europäischem und nationalen Level.
Pilot B: Projekte sollen die Reife technischer Lösungen nachweisen. Beispielsweise sollen verschiedene Applikationen, deren Entwicklung abgeschlossen ist und deren Funktionsfähigkeit bereits in Pilotversuchen nachgewiesen wurde, in neuen innovativen IKT-basierten Diensten und Produkten angewendet werden.
Thematische Netzwerke: Projekte sollen zur Konsensbildung und zum Erfahrungsaustausch über relevante Politik, Strategien und Aktivitäten auf europäischem und nationalen Level bei-tragen.
Best Practice Netzwerke: Projekte sollen einen Beitrag zum Erfolg der Ziele der Initiative für eine Europäische Digitale Bibliothek Europeana liefern.
Welcher Projekttyp bei den verschiedenen Themen anzuwenden ist, kann der Präsentation der Nationalen Kontaktstelle entnommen werden.
Welche Kriterien gelten?
Die Projekte sind von Konsortien durchzuführen. Die Anforderung an die Zusammensetzung von Konsortien sind je nach Projekttyp unterschiedlich.
Pilot A: Das Konsortium muss aus mindestens 6 relevanten nationalen Administrationen oder juristischen Personen, die in deren Auftrag handeln, bestehen, die aus 6 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten kommen.
Pilot B: Das Konsortium muss aus mindestens 4 unabhängigen juristischen Personen bestehen, die aus vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten kommen.
Best Practice Networks und Thematische Netzwerke: Die Konsortien müssen aus mindestens sieben unabhängigen juristischen Personen bestehen, die aus sieben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten kommen.
Finanzierung und Laufzeit
Pilot A: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, zzgl. 30% Zuschlag auf die Personalkosten für indirekte Kosten. I.d.R. beträgt der EU-Zuschuss pro Projekt zwischen 5 und 10 Mio. Euro.
Pilot B: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, zzgl. 30% Zuschlag auf die Personalkosten für indirekte Kosten. I.d.R. beträgt der EU-Zuschuss pro Projekt zwischen 2 und 2,5 Mio. Euro.
Thematische Netzwerke: Der EU-Zuschuss beträgt typischerweise zwischen 300.000 und 500.000 Euro. Der Koordinator und die Projektteilnehmer werden auf der Basis von Pauscha-len gefördert. Details und Beispielrechnungen sind dem Mustervertrag für ICT PSP-Projekte zu entnehmen.
Best Practice Netzwerke: Der EU-Zuschuss ist auf 80% der direkten Kosten begrenzt. Die Erstattung indirekter Kosten ist nicht vorgesehen. I.d.R. beträgt der EU-Zuschuss pro Projekt zwischen 3 und 5 Mio. Euro.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Rechtspersonen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Staaten, Kroatien, die Türkei und Serbien. Über den aktuellen Stand der teilnahmeberechtig-ten Länder kann man sich auf der Seite http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/about/who_can_participate/index_en.htm.
Antragsverfahren
Anträge sind ausschließlich auf elektronischem Weg (EPSS) einzureichen. Die Projektvorschläge müssen spätestens bis zum 1. Juni 2010, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit, eingegangen sein.
Potentielle Antragsteller aus Deutschland sollten sich vorab mit der Nationalen Kontaktstelle in Verbindung setzen:
ZENIT GmbH
Doris Scheffler , Tel.: 0208/30004-74 E-Mail: ds@zenit.de
Bruno Weissner, Tel. 0208/30004-59, E-Mail: bw@zenit.de
Internet: http://www.nks-ict-psp.de. Hier finden Sie auch die Präsentationen des nationalen Infotages.
Die Antragsunterlagen können im Internet unter http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/participating/calls/call_proposals_10/index_en.htm abgerufen werden.
Das Programm „Sicheres Internet“ sieht vier Aktionsbereiche vor:
a) Sensibilisierung der Öffentlichkeit, b) Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Online-Verhaltens, c) Förderung eines sichereren Online-Umfelds, d) Aufbau einer Wissensbasis.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird als Beitrag der Gemeinschaft aus dem Haushalt 2010 eine vorläufige Mittelzuweisung von insgesamt 3 Mio. EUR vorgenommen.
Einreichungsschluss: 27. Mai 2010, 17.00 Uhr
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Sicheres Internet
EUFO 1195
Rue Alcide de Gasperi
2920 Luxembourg
LUXEMBOURG
Fax +352 4301-34079
E-Mail: saferinternet@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/saferinternet
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