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Webzine n°174 September 2010

EU Kommission:

Diskussion: Die Zukunft der Alterssicherung in der EU

Mit knapp über 60 in die Rente, das ist der europäische Durchschnitt. Franzosen beenden sogar schon mit 58,7 Jahren ihr Arbeitsleben. Im Vergleich der OECD-Industrienationen ist das viel zu früh. Bis 2060 wird sich die Zahl der Ruheständler in Europa verdoppeln gegenüber denen, die Pensionen und Renten finanzieren, warnte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Wenn nichts geschieht, kommt bis 2030 auf zwei Erwerbstätige ein Rentner. 2060 müssten dann drei Beitragszahler für vier Pensionäre sorgen.
„Das ist auf Dauer nicht tragbar“, so der Kommissar. „Wenn wir uns dieser Herausforderung stellen, müssen wir uns sowohl die Höhe der Pensions- bzw. Rentenbeiträge als auch die Dauer des Arbeitslebens im Verhältnis zur Dauer der Pension bzw. Rente ansehen.“  Nicht nur die niedrige Geburtenrate ist ein Grund für eine notwendige Reform. Der medizinische Fortschritt, die gesündere Lebensweise, die weniger schwere Arbeit im Vergleich zu früher
führen dazu, dass Europas Bürger immer älter werden. Nicht selten kommt es vor, dass ein Vorruheständler länger Rente bezieht als er gearbeitet hat. Allein aus der Arbeit der Erwerbstätigen ist das nicht finanzierbar.
Die Alternative ist Altersarmut Früher konnte dynamisches Wirtschaftswachstum den Ausgleich schaffen. Darauf ist nicht zu hoffen. Selbst im günstigen Fall wächst beispielsweise die deutsche Wirtschaftein Prozent, warnte das Baseler Institut Prognos vergangene Woche in seinem „Deutschland Report 2025“. Auch dafür ist nicht zuletzt die demografische Entwicklung verantwortlich. Arbeitskräfte werden knapp, weniger Menschen erbringen weniger Wirtschaftsleistung. Im Prinzip ist das alles lange
bekannt, nur von der Konsequenz wollten viele nichts hören: Wer länger lebt, muss länger arbeiten. Die Alternative wäre Altersarmut.„Einer der großen Erfolge des europäischen Sozialmodells“, erinnerte Andor, „besteht darin, dass Alter nicht gleichbedeutend mit Armut ist. Das ist ein Versprechen, das wir auch in Zukunft halten müssen. Der Dialog, den wir heute starten, sollte den Mitgliedstaaten helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.“ ereits 2005 hatten sich die EUStaaten vorgenommen, das reale Rentenalter auf 65 anzuheben. Die meisten haben Reformen begonnen; Deutschland führt von 2012 an in kleinen Schritten die Rente mit 67 ein. Aber auch das wird nicht reichen. Die EU legt in ihrer Strategie Europa 2020 fest, dass 75 Prozent der 18- bis 65-Jährigen am Erwerbsleben teilnehmen
sollen. Das Renteneintrittsalter müsste regelmäßig so angepasst werden, dass die Menschen durchschnittlich nicht mehr als ein Drittel ihres Erwachsenenlebens im Ruhestand verbringen. Entschieden wies die Kommission Presseberichte
zurück, sie wolle die Staaten zu einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren drängen. Man wolle den sehr unterschiedlichen Verhältnissen in Europa überhaupt keine Vereinheitlichung überstülpen, sondern allenfalls Empfehlungen aussprechen. Dabei geht es um weit mehr als um die Anpassung der Rentensysteme. Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind notwendig, die Bedingungen für private Vorsorge
müssen auf den Prüfstand. Das ist hauptsächlich Sache der Mitgliedstaaten. Aber die EU kann unterstützende Maßnahmen ergreifen, etwa durch die Schaffung eines Binnenmarktes für kapitalgestützte Pensions- und Rentenprodukte.

Das Grünbuch ist eine gemeinsame Initiative der Kommissare László Andor, Michel Barnier (Binnenmarkt) und Olli Rehn (Wirtschaft und Währung).

Es unterbreitet keine Vorschläge, sondern wirft Fragen auf wie die folgenden:
-  Wie lassen sich angemessene  Alterseinkommen gewährleisten und die Pensions- und Rentensysteme langfristig sichern?
-  Wie ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dauer des Arbeitslebens und des Ruhestandes erreichbar?
-  Wie lassen sich die kapitalgestützten
Alterseinkommen sicherermachen?
-  Wie lassen sich Hemmnisse beseitigen für Menschen, die in verschiedenen EU-Ländern arbeiten?
-  Wie kann die Politik durch mehr Transparenz bei Pensionen und Renten den Menschen Entscheidungen für ihre Alterssicherung ermöglichen?

Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Meinungen und Ideen bis zum 15. November 2010 über das Internet einzubringen.
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms

 

 

Aktuelle Ausschreibungen

  Programm „Jugend in Aktion“
Aktion 4.6 — Partnerschaften

 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die darauf abzielt, Partnerschaftsprojekte mit regionalen oder lokalen öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen oder mit im Jugendsektor aktiven Organisationen auf europäischer Ebene, die beabsichtigen, ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme im Bereich des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiter zu entwickeln oder zu verstärken.

Ziele und Beschreibung
Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission — vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.

Spezifische Ziele und Prioritäten
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung der Entwicklung von Partnerschaften insbesondere mit regionalen oder lokalen Einrichtungen mit Blick auf:
— die Förderung ihrer Mitwirkung an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung;
— die Unterstützung des Ausbaus ihrer Kapazitäten als im Jugendbereich tätige Einrichtungen, die Möglichkeiten der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten;
— die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie die Anerkennung nicht-formaler Bildung.
Bevorzugt werden diejenigen Projekte, die den ständigen Prioritäten des Programms „Jugend in Aktion“ am stärksten entsprechen:
— Partizipation junger Menschen;
— kulturelle Vielfalt;
— europäische Bürgerschaft;
— Einbeziehung benachteiligter junger Menschen.
Bevorzugt werden ferner gut strukturierte Projekte, die sich in eine langfristige Perspektive einfügen und darauf ausgerichtet sind, Multiplikatoreffekte und nachhaltige Wirkungen zu erzeugen.

Merkmale der Partnerschaft
Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Aktivitätenprogramme unterstützt werden, die auf Anregung des Programms „Jugend in Aktion“ eine oder mehrere der nachstehenden Aktivitäten umfassen:
— transnationale Jugendbegegnungen
— nationale oder transnationale Jugendinitiativen
— europäischer Freiwilligendienst
— Training und Vernetzung

Förderfähige Bewerber
Die Vorschläge sind einzureichen von:
— lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen oder
— gemeinnützigen Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäischen Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht (8) am Programm „Jugend in Aktion“ beteiligten Ländern vertreten sind.
Wenn das im Rahmen eines Projekts vorgesehene Aktivitätenprogramm gemeinsam mit einem oder mehreren Mitveranstaltern durchgeführt werden soll (Modalität B), dann sind als Mitveranstalter Organisationen folgender Art zulässig:
— lokale oder regionale öffentlichen Einrichtungen oder
— gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder
— gemeinnützige Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäische Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht (8) am Programm „Jugend in Aktion“ beteiligten Ländern vertreten sind.
Europäischen Union—Island, Liechtenstein und Norwegen; Türkei.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge
Die Projekte müssen ein Programm von Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nicht-formale Bildung betreffen.
Personen aus überseeischen Ländern und Gebieten und gegebenenfalls öffentliche bzw. private Einrichtungen mit Niederlassung in diesen Ländern und Gebieten können im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ nach Maßgabe der Vorgaben des Programms und der Vorgaben, die in dem Land in Kraft sind, zu dem sie gehören, Vorschläge einreichen.
Die folgenden Aktivitäten sind förderfähig gemäß der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
— transnationale Jugendbegegnungen;
— nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
— europäische Freiwilligendienste;
— Training und Vernetzung.
Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. September 2011 anlaufen.  Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu 2 Jahre (24 Monate) betragen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die innerhalb der festgelegten Frist (8. Oktober 2010) auf den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten offiziellen Formularen in einer der EU-Amtssprachen gestellt werden. Handschriftliche Anträge sind nicht zulässig. Die Anträge sind in einem einzigen Umschlag und in einfacher Ausfertigung (Originaldokument) einzureichen. Die Anträge müssen datiert sein und die Unterschrift (Originalunterschriften erforderlich) des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung tragen.
Die Anträge müssen einen Finanzplan enthalten, der den für die jeweilige förderfähige Aktivität geltenden Regeln für die Gewährung von Zuschüssen entspricht. Darüber hinaus muss der Finanzplan die Obergrenze für die Kofinanzierung durch die Union berücksichtigen, die für dieses Projekt auf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten festgelegt ist, wobei der Höchstbetrag der Förderung auf 100 000 EUR begrenzt ist.

Finanzrahmen
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf etwa 1 200 000 EUR veranschlagt. Die Finanzhilfe für ein Einzelprojekt darf 100 000 EUR nicht übersteigen.

Deadline:  8. Oktober 2010

Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Programm „Jugend in Aktion“ — EACEA/16/10 BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel  BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_6_de.php

 

 

PEJA: Aktion 4.3: Unterstützung für Mobilität und Austausch von Jugendbetreuern 

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, auf experimenteller Basis die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern mit Schwerpunkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen, um ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich zu bereichern und sie dabei zu unterstützen, sich besser an die sich verändernden Bedürfnisse junger Menschen anzupassen.

Ziele
- Jugendarbeitern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;
- ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen;
- die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendarbeitern zu verbessern;
- Erfahrungsaustausch und Ansätze zur Jugendarbeit und außerschulischer Bildung in Europa zu unterstützen;

Laufzeit
Die Projekte müssen zwischen dem 1. März 2011 und dem 30. Juni 2011 anlaufen.
Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens 2 Monate und höchstens 6 Monate.

Deadline: 22. Oktober 2010

Finanzierung
Es warden insgesamt maximal 600 000 EUR veranschlagt.  Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe pro Projekt beträgt höchstens 25 000 EUR.

Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Programm „Jugend in Aktion“ — EACEA/15/10 BOUR 4/029
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIËDE
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_3_ de.php

 

 „Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene“

Ziele
Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.. In der geänderten Verordnung wird die Rolle der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene anerkannt, die als Einrichtungen einer politischen Partei auf europäischer Ebene angeschlossen sind und „durch ihre Arbeit die Ziele der politischen Parteien auf europäischer Ebene unterstützen können, vor allem indem sie einen Beitrag zur Diskussion über Themen der europäischen Politik und die europäische Integration leisten, indem sie als Katalysator für neue Ideen, Analysen und politische Optionen tätig sind“. Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Stiftungen vor, die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.

Finanzierung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt 11 400 000 EUR veranschlagt. Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene nicht überschreiten. Die Beweislast liegt bei der betreffenden politischen Stiftung.
Die Gemeinschaftsfinanzierung erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusse.

Deadline  1. November 2010

Kontakt
Herrn Vanhaeren,
Generaldirektor der Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
2929 Luxembourg
LUXEMBOURG
http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
Helmut.Betz@europarl.europa.eu

 

„Finanzhilfen an die politischen Parteien auf europäischer Ebene“

Ziele
Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang definiert die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung. Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Parteien vor, die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.
Gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments veröffentlicht das Europäische Parlament „jährlich vor Ablauf des ersten Halbjahres eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung der Finanzhilfe für die Finanzierung der Parteien und Stiftungen“. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2011.

Finanzierung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt 17 400 000 EUR veranschlagt. Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Parteien auf europäischer Ebene nicht überschreiten. Die Beweislast liegt bei der betreffenden politischen Partei.

Deadline 1. November 2010

Kontakt
Herrn Vanhaeren,
Generaldirektor der Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
2929 Luxembourg
LUXEMBOURG
http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
Helmut.Betz@europarl.europa.eu

 

 LLL: Unterstützung für zwei Wettbewerbe zur Förderung des Sprachenlernens durch kurze
audiovisuelle Produktionen

Ziele und Beschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist die Gewährung einer Finanzhilfe für die Veranstaltung von zwei Wettbewerben für kurze audiovisuelle Produktionen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden sollen (2011 und 2012). Die Wettbewerbe und die daraus resultierenden Produktionen zielen auf die Förderung des Sprachenlernens ab, wobei die Vorteile der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa hervorgehoben werden sollen.  Die ausgewählten Produktionen werden dann als Höhepunkt der Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse an dem renommierten Festival PRIX EUROPA teilnehmen.

Antragsteller
Einrichtungen in den Bereichen audiovisuelle Produktionen, Werbung und neue Medien, beispielsweise Fachschulen für audiovisuelle Kunst und Werbung, werden Gelegenheit erhalten, die Wettbewerbe zu entwickeln, zu verwalten und zu koordinieren. Die Antragsteller müssen ihren Sitz haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU
— den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen
— oder in dem Kandidatenland Türkei.
Mit Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Schweiz wird noch über eine Teilnahme an dem Programm für lebenslanges Lernen verhandelt.

Finanzierung und Laufzeit
Die Finanzhilfe wird für beide Wettbewerbe (2011 und 2012) zusammen höchstens 500 000 EUR betragen. Der finanzielle Beitrag der Europäischen Union überschreitet keinesfalls 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Januar 2011 anlaufen. Sie müssen bis zum 31. Januar 2013 abgeschlossen sein. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.

Deadline:  30. September 2010

Informationen
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/calls/grants_en.html

 

Europäisches Netz für Schulleiter und  Schlüsselkompetenzen in der Schulbildung

Europäisches Netz für Schulleitungen
Ziele und Beschreibung
Verbesserung der Vorbereitung, Auswahl, Aus- und Weiterbildung von SchulleiterInnen. Dies geschieht durch die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern, Praktikern, Forschern und anderen beteiligten Akteuren auf nationaler Ebene.

Europäisches Netz für Schlüsselkompetenzen
Ziele und Beschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die Umsetzung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen von 2006 unterstützt werden. Dabei geht es vor allem um die in der Mitteilung der Kommission „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel“ von 2009 angesprochenen Aspekte, in der eine Bilanz der Umsetzung der Empfehlung gezogen wird und Empfehlungen für weitere Arbeiten gegeben werden.

Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht öffentlichen oder privaten unabhängigen Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit offen, die ihren Sitz in einem der Länder haben, die am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen.

Mittelausstattung und Dauer der Maßnahme

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren, von 2011 bis 2014. Für 2011 wurden Mittel in Höhe von 500 000 EUR bereitgestellt.

Deadline: 15. Oktober 2010


Informationen:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/calls/grants_en.html

 

Programm Kultur (2007-2013)

Ziele
Das Programm „Kultur“ wurde eingerichtet, um den gemeinsamen europäischen Kulturraum, welcher auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, durch den Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in förderfähigen Ländern ( 2 ) voranzubringen und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm strebt drei spezifische Ziele an:
— die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
— die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen;
— die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Das Programm beruht auf einem flexiblen, interdisziplinären Ansatz und ist auf die Bedürfnisse ausgerichtet, die von Kulturakteuren während der öffentlichen Konsultationen im Vorfeld seiner Konzeption geäußert wurden.

Aktionen

1.Unterstützung kultureller Kooperations-projekte (Aktion 1.1, 1.2.1 und 1.3.5)
Kulturellen Einrichtungen wird Unterstützung für Projekte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Konzeption und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten gewährt. In diesem Aktionsbereich soll in erster Linie die Kooperation zwischen Einrichtungen wie z. B. Theatern, Museen, Berufsverbänden, Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstituten und Behörden aus verschiedenen Teilnehmerländern des Programms „Kultur“ gefördert werden, damit verschiedene Bereiche mittels Zusammenarbeit ihre kulturelle und künstlerische Reichweite grenzüberschreitend ausweiten können.
Dieser Aktionsbereich gliedert sich in vier Kategorien, die im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.
Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte (Laufzeit 3 bis 5 Jahre)
Die erste Kategorie zielt auf die Förderung von mehrjährigen, grenzübergreifenden kulturellen Beziehungen, bei denen mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern bei der Entwicklung von gemeinsamen kulturellen Aktivitäten über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten sollen. Dazu werden Mittel in Höhe von mindestens 200 000 EUR und höchstens 500 000 EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt. Durch diese Finanzierung soll die Einrichtung von Projekten oder die Ausweitung ihrer geografischen Reichweite gefördert werden, um diese über den Finanzierungszeitraum hinaus tragfähig zu machen.
Aktionsbereich 1.2.1: Kooperationsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate)
Die zweite Kategorie betrifft Maßnahmen, bei denen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Maßnahmen gerichtet, bei denen Möglichkeiten zur langfristigen Zusammenarbeit ausgelotet werden. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000 EUR bis 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.
Aktionsbereich 1.3.5: Sondermaßnahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern (Laufzeit bis 24 Monate)
Gegenstand der dritten Kategorie ist die Förderung von Projekten zur kulturellen Zusammenarbeit im Hinblick auf den Kulturaustausch zwischen den Teilnehmerländern des Programms und Drittländern, die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen geschlossen haben, sofern diese Abkommen einen Kulturteil enthalten. Jedes Jahr werden ein oder mehrere Drittländer für das betreffende Jahr ausgewählt. Das (Die) ausgewählte(n) Land (Länder) wird (werden) jedes Jahr rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der Website des Programms (siehe Punkt VII) bekannt gegeben.
Die geförderten Maßnahmen müssen eine konkrete Dimension der internationalen Zusammenarbeit erzeugen. An den Kooperationsprojekten müssen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern beteiligt sein, und es sollte dabei eine kulturelle Zusammenarbeit mit mindestens einer Organisation aus dem ausgewählten Drittland erfolgen und/oder die Durchführung kultureller Aktivitäten in dem ausgewählten Drittland vorgesehen sein. Dazu werden Mittel in Höhe von 50 000 EUR bis maximal 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

2. Literarische Übersetzungsprojekte (Laufzeit bis 24 Monate) (Aktion1.2.2)

Bei diesem Aktionsbereich geht es um die Förderung von Übersetzungsprojekten. Durch die EU-Förderung für literarische Übersetzungen soll die Kenntnis der Literatur und des literarischen Erbes der Europäer untereinander verbessert werden, indem die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke angekurbelt wird. Verlage können finanzielle Beihilfen für Übersetzungen und Veröffentlichungen von belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache erhalten. Dazu werden Mittel in Höhe von 2 000 EUR bis 60 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

3. Unterstützung europäischer Kulturfestivals (Laufzeit bis 12 Monate oder Partnerschaften über 3 Jahre) (Aktionsbereich 1.3.6)

Ziel dieses Aktionsbereichs ist die Unterstützung von Festivals, die eine europäische Dimension besitzen, und die der allgemeinen Zielsetzung des Programms (d. h. der Mobilität professioneller Akteure, der Verbreitung von Werken und dem interkulturellen Dialog) dienen.
Der Förderbetrag ist auf 100 000 EUR begrenzt und darf höchstens 60 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Unterstützung kann für eine Ausgabe oder für drei Ausgaben eines Festivals gewährt werden.

4. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Betriebskostenzuschüsse für 12 Monate oder Partnerschaften über 3 Jahre)

Kulturellen Einrichtungen, die im Kulturbereich auf europäischer Ebene tätig sind oder tätig werden wollen, kann ein Zuschuss zu ihren Betriebskosten gewährt werden. Zielgruppe dieses Aktionsbereichs sind Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln. Die im Rahmen dieses Aktionsbereichs vergebene finanzielle Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Betriebskosten, die für die fortlaufenden Tätigkeiten der begünstigten Einrichtungen anfallen. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von allen anderen Beihilfen, die im Rahmen der anderen Aktionsbereiche des Programms vergeben werden.
Drei Kategorien von Einrichtungen sind in diesem Aktionsbereich förderfähig:
a) Botschafter
b) Netzwerke der Interessenvertreter
c) Plattformen für strukturierte Dialoge
Je nach Antragskategorie können Mittel in maximaler Höhe zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

5. Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse befassen (Laufzeit bis 24 Monate) (Aktionsbereich 3.2)

Aktionsbereich 3.2 möchte Kooperationsprojekte zwischen privaten oder öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kulturabteilungen von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden, Forschungseinrichtungen oder Stiftungen im Kulturbereich, Universitätsabteilungen mit Schwerpunkt auf kulturellen Belangen, sonstige professionelle Einrichtungen und Netzwerke) unterstützen, bei denen eine direkte und praktische Erfahrung mit der Analyse, Bewertung oder Einschätzung des Einflusses der Kulturpolitik auf kommunaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene in Bezug auf mehr als drei Ziele der europäischen Kulturagenda nachzuweisen ist:
— Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs;
— Förderung der Kultur als Anstoß zur Kreativität im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung;
— Förderung der Kultur als eines lebenswichtigen Elements in den internationalen Beziehungen der Union, wodurch die Konvention der UNESCO über den Schutz und die Förderung der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks umgesetzt wird.
Die Maßnahmen müssen wenigstens drei Organisationen mit einbeziehen, die ihren rechtmäßigen Sitz in wenigstens drei am Programm beteiligten Ländern haben.
Der Zuschuss beträgt höchstens 120 000 EUR pro Jahr und darf maximal 60 % der förderfähigen Kosten ausmachen.

Förderfähige Maßnahmen und Antragsteller

Das Programm ist offen für die Teilnahme von Kulturakteuren aller Kategorien, solange ihre Einrichtungen anerkannt gemeinnützig sind. Bereiche audiovisueller Kulturformen und -aktivitäten (einschließlich Filmfestivals), die bereits durch das MEDIA-Programm abgedeckt werden, sind nicht im Rahmen des Programms Kultur förderfähig. Einrichtungen, deren Haupttätigkeit im Bereich des audiovisuellen Sektors liegt und die anerkannt gemeinnützig sind, können jedoch im Rahmen des Programms Kultur, Aktionsbereich 2, Kategorie „Netzwerke“ gefördert werden, da im MEDIA-Programm keine vergleichbare Unterstützung existiert.

Förderfähige Länder

Förderfähige Länder im Rahmen dieses Programms sind:
— EU-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen); — Bewerberländer, die den Beitritt zur EU anstreben (Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei sowie Serbien und Montenegro). Die westlichen Balkanländer (Albanien und Bosnien-Herzegowina) könnten in Zukunft vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechenden Absichtserklärung in Bezug auf die Teilnahme jedes dieser Länder am Programm ( 3 ) als förderfähig eingestuft werden.

Finanzrahmen

Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über Finanzmittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. EUR ( 1 ). Die jährlichen Mittelzuweisungen, einschließlich der Zuweisungen für nicht im Programmleitfaden („Hinweise für den Antragsteller“) aufgeführte Maßnahmen, können je nach Jahr zwischen ca. 43 Millionen EUR und ca. 58 Millionen EUR
Deadlines
Aktion 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte 1. 10 2010
Aktion 1.2.1: Kooperationsprojekte 1. Oktober 2010
Aktion 1.2.2: Literarische Übersetzungsprojekte 3. Februar 2011
Aktion 1.3.5: Sondermaßnahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern 3. Mai 2011
Aktion 1.3.6: Unterstützung europäischer Kulturfestivals 15. November 2010
Aktion 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen 15. September 2010
Aktion 3.2: Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse befassen 1. Oktober 2010

Infos

Generaldirektion für Bildung und Kultur
http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
http://eacea.ec.europa.eu/culture/index_de

 

Erasmus Mundus 2009-2013
Aktion 2 — Partnerschaften

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten in der südlichen Mittelmeerregion (Ägypten, Israel und besetztes palästinensisches Gebiet), den zentralasiatischen Republiken und den Staaten des westlichen Balkans (Aktion 2 Teilbereich 1)

ZIELE DES PROGRAMMS

Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Förderung der europäischen Hochschulbildung, die Verbesserung und Stärkung der Berufsaussichten von Studierenden und die Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Einklang mit den Zielen der EU- Außenpolitik, um zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Hochschulbereich beizutragen.
Im Einzelnen zielt das Programm darauf ab:
— die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, eine verbesserte Qualität der Hochschulbildung mit einem spezifisch europäischen Mehrwert anzubieten, die sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch über ihre Grenzen  inaus attraktiv ist, und den Aufbau von Exzellenzzentren anzustreben;
— zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck Frauen und Männern neue Qualifikationen, ausreichende Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, Aufgeschlossenheit und internationale Erfahrung zu vermitteln, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Wissenschaftler aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Europäischen Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln.
— zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten beizutragen;
— den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern, ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern und ihre Attraktivität für Drittstaatsangehörige und Bürger der Union zu steigern.
Der Erasmus Mundus-Programmleitfaden und die jeweiligen Antragsformulare sind abrufbar unter: http:// eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php

ERASMUS MUNDUS-PARTNERSCHAFTEN
Diese Aktion zielt ab auf die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch die Förderung von Mobilität auf allen Studienebenen für Studierende (Bachelor und Masters), Doktoranden, Forscher, akademische und Verwaltungsmitarbeiter (nicht alle Regionen und Lose können alle Mobilitätsflüsse umfassen).
Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften (EMA2) besteht aus zwei Teilbereichen:
— Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 1 — Partnerschaften mit Ländern, die durch das ENPI-, DCI-, EEF- und IPA-Instrument ( 1 ) (ehemals „External Cooperation Window“) abgedeckt werden
— Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 2 — Partnerschaften mit Ländern und Gebieten, die durch das Instrument für Industrieländer (Industrialized Country Instrument - ICI) abgedeckt werden
1. Förderfähige Teilnehmer, Länder und Zusammensetzung der Partnerschaft
Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung der Partnerschaften für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.a des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.2 und 5.3 der Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10 aufgeführt.
2. Förderfähige Aktivitäten
Förderfähige Aktivitäten für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.b des „Erasmus Mundus 2009- 2013 Programmleitfadens“ und in Abschnitt 5.3 der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10“ aufgeführt.
Innerhalb der geografischen Fenster/„Lose“ ist die geplante Dauer für die jeweiligen Projekte aufgeführt, die maximal 48 Monate betragen darf.
Förderungsfähige Aktivitäten, einschließlich denen, die der Vorbereitung dienen, können ab dem 30. November 2010 aufgenommen werden.

Mittelausstattung
Der verfügbare Gesamtbetrag unter dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beläuft sich auf 15 200 000 EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsfluss von 653 Personen.

Deadline:  15. Oktober 2010.

Kontakt
Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10 — Aktion 2
z. Hd. Herrn Joachim Fronia
BOUR 02/29
Avenue du Bourget 1
1040 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

 

MEDIA Mundus —  2011

Ziele
Die Ziele des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie, die Schaffung der Voraussetzungen, damit Europa seiner kulturellen und politischen Rolle in der Welt besser gerecht werden kann, sowie die Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und der kulturellen Vielfalt. Mit dem Programm wird angestrebt, den Zugang zu Märkten in Drittländern zu verbessern sowie Vertrauen und langfristige Arbeitsbeziehungen aufzubauen. Mit dem Programm MEDIA Mundus werden Projekte der Zusammenarbeit zwischen europäischen Fachkräften und Fachkräften aus Drittländern unterstützt.

Zuschussfähige Maßnahmen

Maßnahme 1 — Unterstützung von Aus- und Weiterbildung: das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Verbesserung der Kenntnisse der Fachkräfte in Europa und in Drittländern.
— Option 1: Öffnung der vom Programm MEDIA 2007 geförderten Aus- und Weiterbildungs-veranstaltungen für Studierende/Fachkräfte und Lehrkräfte aus Drittländern;
— Option 2: Gründung eines eigenen MEDIA Mundus Weiterbildungsprogramms.
Maßnahme 2 — Unterstützung des Marktzugangs: Mit dieser Maßnahme werden Projekte unterstützt, die den Zugang zu den internationalen Märkten für audiovisuelle Werke erleichtern. Diese Projekte betreffen die Entwicklungs- und/oder Vorproduktionsphase  als auch nachgelagerte Aktivitäten).
Maßnahme 3 — Unterstützung für Vertrieb und Verbreitung: Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, optimale Rahmenbedingungen zur Förderung von Vertrieb, Werbung, Vorführung und Verbreitung für europäische Werke auf Drittlandsmärkten und für audiovisuelle Werke aus Drittländern in Europa zu schaffen.
Maßnahme 4 — Übergreifende Aktivitäten: Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung von bereichsübergreifenden Projekten, d. h. Projekten, die mehrere Prioritäten des Programms abdecken
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst Projekte, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Dezember 2011 beginnen, und die bis spätestens 31. März 2012 abgeschlossen sind. Vorbereitungskosten für die Projekte sind frühestens ab 1. Januar 2011 förderfähig.

Teilnahmeberechtigte

Die von MEDIA Mundus finanzierten Projekte müssen:
— gemeinsam von europäischen Fachkräften und Fachkräften aus Drittländern vorgeschlagen und durchgeführt werden, um eine Förderung im Rahmen des Programms zu erhalten;
— auf die Förderung internationaler Vernetzung abzielen. Zu diesem Zweck muss jedes Projekt, außer Projekte die unter Maßnahme 1 — Option 1 eingereicht werden, von einem Zusammenschluss durchgeführt und umgesetzt werden, der drei Kriterien erfüllt:
1. Der Zusammenschluss soll mindestens drei Partner umfassen (einschließlich des Koordinators). Jedoch können auch Projekte mit nur zwei Partnern zugelassen werden, sofern die erforderliche Vernetzung gewährleistet ist. Die Vernetzung ist gewährleistet, wenn der Koordinator des Projekts ein europäisches Netz von Fachkräften/Unternehmen des audiovisuellen Sektors ist, das mehr als zehn europäische Mitgliedstaaten umfasst.
2. Der Koordinator des Zusammenschlusses muss seinen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ( 1 ) haben.

Mittelausstattung

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen 4 939 835 EUR zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist je nach Art der Maßnahme auf 50 %, 60 % oder 70 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten begrenzt.

Deadline:  15. Oktober 2010

Kontakt
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Direktion D — Kultur und Medien
Referat D3 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro MADO 18/68
1049 Bruxelles/Brussel - BELGIQUE/BELGIË
http://ec.europa.eu/media

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