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Referenz |
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A01 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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05.11.2008 |
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Programm
Titel |
| Europäische
Vereinigungen, die auf europäischer Ebene im Bereich
der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C 276/10) |
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Generaldirektion
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EACEA/29/08
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Ziele
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Zweck dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist
die Förderung der Tätigkeiten europäischer
Vereinigungen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen
Bildung tätig sind oder sich einem Ziel verschrieben
haben, das Teil eines Politikfeldes der EU ist.
Die Rechtsgrundlage hierfür sind das Aktionsprogramm
im Bereich des lebenslangen Lernens (das „Programm
für lebenslanges Lernen“ ) und insbesondere
das „Einzelprogramm Jean Monnet“.
Bei der Umsetzung der Schwerpunktaktivität 3 des
Programms Jean Monnet verfolgt diese Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen die nachstehenden Ziele:
— Förderung der Existenz europäischer
Vereinigungen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen
Bildung hochwertige Arbeit leisten,
— Förderung europäischer Vereinigungen,
die zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine
und Berufliche Bildung 2010“ beitragen,
— Förderung europäischer Vereinigungen,
die über die allgemeine und berufliche Bildung zur
Steigerung des Wissens und Bewusstseins über den
europäischen Integrationsprozess beitragen.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft, im Rahmen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen, findet in Form von
Betriebskostenzuschüssen für das Jahr 2009 für
die Dauer von einem Jahr zur Förderung bestimmter
betrieblicher und administrativer Ausgaben ausgewählter
europäischer Vereinigungen statt.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(„die Agentur“), die im Rahmen der ihr von
der Europäischen Kommission („die Kommission“)
übertragenen Befugnisse tätig wird, ist für
die Verwaltung dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen zuständig. |
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Zielgruppe
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Eine europäische Vereinigung
ist förderfähig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt.
Die Organisation
— ist eine Organisation ohne Erwerbszweck,
— ist seit mindestens zwei Jahren (Stichtag 23. Dezember
2008) in einem der förderfähigen Länder (die 27 EU-Mitgliedstaaten,
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) niedergelassen
und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit,
— geht ihren Aktivitäten überwiegend in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, in den Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraums und/oder in den Beitrittsländern nach,
— existiert als eine Einrichtung, die Ziele von allgemeinem
europäischem Interesse gemäß Definition in Artikel 162
der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2342/2002 der Kommission über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
verfolgt, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG)
Nr. 478/2007,
— ist im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
auf europäischer Ebene tätig und verfolgt klare und
genau definierte Ziele, die in ihrer Satzung niedergelegt
sind,
— geht Aktivitäten nach, die mit den Prioritäten des
Arbeitsprogramms „Allgemeine und Berufliche Bildung
2010“ in Einklang stehen, und/oder trägt über die allgemeine
und berufliche Bildung zur Steigerung des Wissens und
Bewusstseins über den europäischen Integrationsprozess
bei,
— umfasst Mitgliedseinrichtungen, die ihren Sitz in
mindestens 12 unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten haben.
Diese Mitgliedseinrichtungen sollten auf transnationaler,
nationaler, regionaler oder lokaler Ebene den Status
von „Vollmitgliedern“ besitzen (assoziierte Mitglieder
und Beobachter gelten nicht als „Vollmitglieder“).
Hinweis: Privatpersonen, einzelne Auftragnehmer, einzelne
Hochschuleinrichtungen oder öffentliche Organe und Einrichtungen,
die Teil der Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten
sind, gelten nicht als „Vereinigungen“.
Förderfähige
Anträge werden auf der Grundlage der Qualität
eines ausführlichen Arbeitsprogramms für 12
Monate für das Jahr 2009 sowie anhand der folgenden
Vergabekriterien bewertet:
— Relevanz, Klarheit und Koherenz der kurzfristigen
Ziele (12 Monate),
— Qualität der Verwaltung des Arbeitsprogramms
(Klarheit und Einheitlichkeit der Aktivitäten und
des vorgeschlagenen Budgets zur Erreichung der Ziele,
Zeitplan),
— mögliche Auswirkungen der Aktivitäten
auf die allgemeine und/oder berufliche Bildung auf europäischer
Ebene (insbesondere das Ausmaß, in dem die antragstellenden
europäischen Vereinigungen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms
„Allgemeine und Berufliche Bildung 2010“
und/oder zur Steigerung des Wissens und Bewusstseins
für den europäischen Integrationsprozess beitragen).
Eine ausführlichere Beschreibung der vom Antragsteller
vorzulegenden Informationen für die einzelnen Vergabekriterien
ist unter der Adresse http://eacea.ec.europa.eu/index.htm
verfügbar. Diese Beschreibung sollte sorgfältig
gelesen werden.
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Finanzierung
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Im Rahmen dieses Aufrufs zur
Einreichung von Vorschlägen wurden zur Kofinanzierung
europäischer Vereinigungen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt
in Höhe von insgesamt 600 000 EUR bereitgestellt. Der
Betriebskostenzuschuss pro Vereinigung für ein Jahresarbeitsprogramm
von 12 Monaten (das einem Haushaltsjahr entspricht) beträgt
höchstens 100 000 EUR. Antragstellende Organisationen
haben die Wahl zwischen zwei Systemen der Kofinanzierung:
a) Finanzierung auf der Grundlage des Budgets: die herkömmliche
finanzielle Förderung der förderfähigen Kosten, wobei
die Finanzhilfe der Gemeinschaft höchstens 75 % der im
Haushalt für das Arbeitsprogramm der Vereinigung ausgewiesenen
gesamten förderfähigen Kosten betragen kann;
b) Pauschalfinanzierung: Finanzielle Förderung in Form
einer Pauschale, wobei die Finanzhilfe der Gemeinschaft
höchstens 75 % der vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung
für das entsprechende Jahr betragen kann. Der Förderzeitraum
für die bei einem Arbeitsprogramm von höchstens 12 Monaten
anfallenden Kosten beginnt zwischen dem 1. Januar 2009
und dem 1. April 2009 und endet spätestens mit Ablauf
des Haushaltsjahres des Zuschussempfängers. |
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Deadline |
23. Dezember 2008 |
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Kontakt |
Erasmus, Jean Monnet
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/29/08
z. Hd. Herrn Ralf RAHDERS
Büro: BOUR 2/61
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
http://eacea.ec.europa.eu
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Frau Ilona POKORNA
E-Mail: Ilona.Pokorna@ec.europa.eu
Tel. Durchwahl (32-2) 295 83 94 |
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