Français
Allemand
Anglais
Espagnol
Italien
Slovène
Roumain
polski
Turque
Lituanien
Referenz
A01
zuletzt bearbeitet am
05.11.2008
Programm Titel
Europäische Vereinigungen, die auf europäischer Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 276/10)
Generaldirektion
EACEA/29/08
Ziele
Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Förderung der Tätigkeiten europäischer Vereinigungen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind oder sich einem Ziel verschrieben haben, das Teil eines Politikfeldes der EU ist.
Die Rechtsgrundlage hierfür sind das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (das „Programm für lebenslanges Lernen“ ) und insbesondere das „Einzelprogramm Jean Monnet“.
Bei der Umsetzung der Schwerpunktaktivität 3 des Programms Jean Monnet verfolgt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die nachstehenden Ziele:
— Förderung der Existenz europäischer Vereinigungen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung hochwertige Arbeit leisten,
— Förderung europäischer Vereinigungen, die zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und Berufliche Bildung 2010“ beitragen,
— Förderung europäischer Vereinigungen, die über die allgemeine und berufliche Bildung zur Steigerung des Wissens und Bewusstseins über den europäischen Integrationsprozess beitragen.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft, im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, findet in Form von Betriebskostenzuschüssen für das Jahr 2009 für die Dauer von einem Jahr zur Förderung bestimmter betrieblicher und administrativer Ausgaben ausgewählter europäischer Vereinigungen statt.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“), die im Rahmen der ihr von der Europäischen Kommission („die Kommission“) übertragenen Befugnisse tätig wird, ist für die Verwaltung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.
Zielgruppe

Eine europäische Vereinigung ist förderfähig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt. Die Organisation
— ist eine Organisation ohne Erwerbszweck,
— ist seit mindestens zwei Jahren (Stichtag 23. Dezember 2008) in einem der förderfähigen Länder (die 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) niedergelassen und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit,
— geht ihren Aktivitäten überwiegend in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und/oder in den Beitrittsländern nach,
— existiert als eine Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse gemäß Definition in Artikel 162 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften verfolgt, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 478/2007,
— ist im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene tätig und verfolgt klare und genau definierte Ziele, die in ihrer Satzung niedergelegt sind,
— geht Aktivitäten nach, die mit den Prioritäten des Arbeitsprogramms „Allgemeine und Berufliche Bildung 2010“ in Einklang stehen, und/oder trägt über die allgemeine und berufliche Bildung zur Steigerung des Wissens und Bewusstseins über den europäischen Integrationsprozess bei,

— umfasst Mitgliedseinrichtungen, die ihren Sitz in mindestens 12 unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten haben. Diese Mitgliedseinrichtungen sollten auf transnationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene den Status von „Vollmitgliedern“ besitzen (assoziierte Mitglieder und Beobachter gelten nicht als „Vollmitglieder“).
Hinweis: Privatpersonen, einzelne Auftragnehmer, einzelne Hochschuleinrichtungen oder öffentliche Organe und Einrichtungen, die Teil der Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten sind, gelten nicht als „Vereinigungen“.

Förderfähige Anträge werden auf der Grundlage der Qualität eines ausführlichen Arbeitsprogramms für 12 Monate für das Jahr 2009 sowie anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
— Relevanz, Klarheit und Koherenz der kurzfristigen Ziele (12 Monate),
— Qualität der Verwaltung des Arbeitsprogramms (Klarheit und Einheitlichkeit der Aktivitäten und des vorgeschlagenen Budgets zur Erreichung der Ziele, Zeitplan),
— mögliche Auswirkungen der Aktivitäten auf die allgemeine und/oder berufliche Bildung auf europäischer Ebene (insbesondere das Ausmaß, in dem die antragstellenden europäischen Vereinigungen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und Berufliche Bildung 2010“ und/oder zur Steigerung des Wissens und Bewusstseins für den europäischen Integrationsprozess beitragen).
Eine ausführlichere Beschreibung der vom Antragsteller vorzulegenden Informationen für die einzelnen Vergabekriterien ist unter der Adresse http://eacea.ec.europa.eu/index.htm verfügbar. Diese Beschreibung sollte sorgfältig gelesen werden.

Finanzierung
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen wurden zur Kofinanzierung europäischer Vereinigungen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von insgesamt 600 000 EUR bereitgestellt. Der Betriebskostenzuschuss pro Vereinigung für ein Jahresarbeitsprogramm von 12 Monaten (das einem Haushaltsjahr entspricht) beträgt höchstens 100 000 EUR. Antragstellende Organisationen haben die Wahl zwischen zwei Systemen der Kofinanzierung:
a) Finanzierung auf der Grundlage des Budgets: die herkömmliche finanzielle Förderung der förderfähigen Kosten, wobei die Finanzhilfe der Gemeinschaft höchstens 75 % der im Haushalt für das Arbeitsprogramm der Vereinigung ausgewiesenen gesamten förderfähigen Kosten betragen kann;
b) Pauschalfinanzierung: Finanzielle Förderung in Form einer Pauschale, wobei die Finanzhilfe der Gemeinschaft höchstens 75 % der vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Jahr betragen kann. Der Förderzeitraum für die bei einem Arbeitsprogramm von höchstens 12 Monaten anfallenden Kosten beginnt zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 1. April 2009 und endet spätestens mit Ablauf des Haushaltsjahres des Zuschussempfängers.
Deadline
23. Dezember 2008
Kontakt
Erasmus, Jean Monnet
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/29/08
z. Hd. Herrn Ralf RAHDERS
Büro: BOUR 2/61
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
http://eacea.ec.europa.eu
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Frau Ilona POKORNA
E-Mail: Ilona.Pokorna@ec.europa.eu
Tel. Durchwahl (32-2) 295 83 94