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Referenz
A02
zuletzt bearbeitet am
11.01.2010
Programm Titel

Kooperationsprogramm EU-Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend
— Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 Transatlantische Austauschpartnerschaften Transatlantische Partnerschaften für Studiengänge

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 308/11)
Generaldirektion
EACEA/30/09
Ziele

Die allgemeinen Ziele des Programms und der vorliegenden Aufforderung bestehen in der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und Kanadas einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen und in der Verbesserung der Qualität der Humanressourcen in der Europäischen Union und in Kanada.

Diese Aufforderung umfasst zwei Arten von Maßnahmen: transatlantische Austauschpartnerschaften und transatlantische Partnerschaften für Studiengänge.
Im Falle der Projekte zu transatlantischen Austauschpartnerschaften (TEP, Transatlantic Exchange Partnerships) werden Konsortien von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Kanada gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Verwaltungszuschüsse sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TEP-Projekten darf 36 Monate nicht überschreiten.
Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 5 des Programmleitfadens enthalten.
Projekte zu transatlantischen Partnerschaften für Studiengänge (TDP, Transatlantic Degree Partnerships) werden gefördert, um Doppel- oder gemeinsame Programme für Studiengänge zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Zuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TDPProjekten darf 48 Monate nicht überschreiten.
Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 6 des Programmleitfadens enthalten.
Die Tätigkeiten sollten zwischen dem 1. September 2010 und dem 31. Dezember 2010 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2014 enden.

Zielgruppe
Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.
Jedes Projekt muss eine federführende Einrichtung in der EU sowie eine federführende Einrichtung in Kanada benennen; diese sind für das Einreichen des gemeinsamen Vorschlags sowie für das Projektmanagement zuständig. Diese federführenden Einrichtungen müssen Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen sein.
Dem Konsortium müssen insgesamt mindestens vier Einrichtungen angehören, d. h. zwei aus der EU und zwei aus Kanada. Diese Einrichtungen können je nach Projekt entweder Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen (wie oben definiert) oder eine Mischung aus beiden Einrichtungstypen sein.
Ferner müssen die Einrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen kanadischen Provinzen/Territorien stammen.
Finanzierung

Die für die Kofinanzierung von Projekten verfügbaren Gemeinschaftsmittel werden auf 1,974 Mio. EUR veranschlagt. 2010 werden voraussichtlich etwa drei Projekte für transatlantische Partnerschaften für Studiengänge (TDP) und fünf Projekte für transatlantische Austauschpartnerschaften (TEP) gefördert. Es wird davon ausgegangen, dass zwei der fünf TEP-Projekte für den Bereich Berufsbildung ausgewählt werden, sofern deren Qualität für ausreichend erachtet wird. Die Gemeinschaftsförderung wird für ein vierjähriges TDP-Projekt höchstens 428 000 Euro und für ein dreijähriges TEP-Projekt höchstens 138 000 EUR betragen.

Deadline
24. März 2010
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-KANADA — Aufforderung 2010
Avenue du Bourget 1 — BOUR 02/17
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind auf dem vorgeschriebenen, ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Einrichtung unterzeichneten Formular einzureichen. Der kanadische Antragsteller muss den Antrag an folgende Anschrift in Kanada senden:
Canada-EU Programme for Cooperation in Higher Education, Training and Youth International Academic Mobility
Learning Branch
Human Resources and Skills Development Canada
200 Montcalm Street, Tower 2, Ground Floor
Gatineau, Québec K1A OJ9
CANADA

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm