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Referenz |
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A02 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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11.01.2010 |
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Programm
Titel |
Kooperationsprogramm EU-Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend
— Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010
Transatlantische Austauschpartnerschaften
Transatlantische Partnerschaften für Studiengänge
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2009/C 308/11) |
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Generaldirektion
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EACEA/30/09
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Ziele
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Die allgemeinen Ziele des Programms und der vorliegenden Aufforderung bestehen in der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und Kanadas einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen und in der Verbesserung der Qualität der Humanressourcen in der Europäischen Union und in Kanada.
Diese Aufforderung umfasst zwei Arten von Maßnahmen: transatlantische Austauschpartnerschaften und
transatlantische Partnerschaften für Studiengänge.
Im Falle der Projekte zu transatlantischen Austauschpartnerschaften (TEP, Transatlantic Exchange
Partnerships) werden Konsortien von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Kanada
gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden
und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Verwaltungszuschüsse sowie Zuschüsse
für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TEP-Projekten
darf 36 Monate nicht überschreiten.
Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 5 des Programmleitfadens enthalten.
Projekte zu transatlantischen Partnerschaften für Studiengänge (TDP, Transatlantic Degree Partnerships) werden gefördert, um Doppel- oder gemeinsame Programme für Studiengänge zu entwickeln und zu
verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Zuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse
für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TDPProjekten
darf 48 Monate nicht überschreiten.
Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 6 des Programmleitfadens enthalten.
Die Tätigkeiten sollten zwischen dem 1. September 2010 und dem 31. Dezember 2010 beginnen und
spätestens am 31. Dezember 2014 enden.
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Zielgruppe
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Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen
eingereicht werden. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben.
Jedes Projekt muss eine federführende Einrichtung in der EU sowie eine federführende Einrichtung in Kanada
benennen; diese sind für das Einreichen des gemeinsamen Vorschlags sowie für das Projektmanagement
zuständig. Diese federführenden Einrichtungen müssen Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen sein.
Dem Konsortium müssen insgesamt mindestens vier Einrichtungen angehören, d. h. zwei aus der EU und
zwei aus Kanada. Diese Einrichtungen können je nach Projekt entweder Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen
(wie oben definiert) oder eine Mischung aus beiden Einrichtungstypen sein.
Ferner müssen die Einrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen kanadischen
Provinzen/Territorien stammen. |
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Finanzierung
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Die für die Kofinanzierung von Projekten verfügbaren Gemeinschaftsmittel werden auf 1,974 Mio. EUR
veranschlagt. 2010 werden voraussichtlich etwa drei Projekte für transatlantische Partnerschaften für Studiengänge
(TDP) und fünf Projekte für transatlantische Austauschpartnerschaften (TEP) gefördert. Es wird
davon ausgegangen, dass zwei der fünf TEP-Projekte für den Bereich Berufsbildung ausgewählt werden,
sofern deren Qualität für ausreichend erachtet wird. Die Gemeinschaftsförderung wird für ein vierjähriges
TDP-Projekt höchstens 428 000 Euro und für ein dreijähriges TEP-Projekt höchstens 138 000 EUR betragen. |
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Deadline |
| 24. März 2010 |
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Kontakt |
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-KANADA — Aufforderung 2010
Avenue du Bourget 1 — BOUR 02/17
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind auf dem vorgeschriebenen, ordnungsgemäß
ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Einrichtung unterzeichneten
Formular einzureichen.
Der kanadische Antragsteller muss den Antrag an folgende Anschrift in Kanada senden:
Canada-EU Programme for Cooperation in Higher Education, Training and Youth
International Academic Mobility
Learning Branch
Human Resources and Skills Development Canada
200 Montcalm Street, Tower 2, Ground Floor
Gatineau, Québec
K1A OJ9
CANADA
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm
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