Français
Allemand
Anglais
Espagnol
Italien
Slovène
Roumain
polski
Turque
Lituanien
Referenz
A03
zuletzt bearbeitet am
23.01.2008
Programm Titel

Kooperation EU/USA im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung
Atlantis: Maßnahmen für transatlantische Beziehungen und akademische Netzwerke für Bildung und integrierte Studiengänge

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 13/06)
Generaldirektion
EACEA/02/08
Ziele
Die allgemeinen Ziele bestehen in der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen und in der Verbesserung der Qualität der Humanressourcenentwicklung in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden drei Arten von Maßnahmen unterstützt: Maßnahme 1 — Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen der EU und der Vereinigten Staaten (nachstehend als „Konsortium“ bezeichnet) unterstützt, die Studiengänge mit gemeinsamem/doppeltem Abschluss, im vorliegenden Text als „transatlantische Studiengänge“ bezeichnet, einrichten. Die Unterstützung umfasst Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für das Hochschul- und Verwaltungspersonal („Dozenten“).
Maßnahme 2 — Exzellenzprojekte zur Mobilität Im Rahmen dieser Maßnahme werden Finanzhilfen für internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung gewährt, die kurze, nicht direkt mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten Abschlüssen im Zusammenhang stehende Mobilitätsaufenthalte im Ausland umfassen. Die Unterstützung beinhaltet Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für das Hochschul- und Verwaltungspersonal („Dozenten“).
Maßnahme 3 — Strategische Maßnahmen Diese Maßnahme dient der Unterstützung multilateraler EU/USA-Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung.
Zielgruppe
Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden. Anträge für strategische Maßnahmen können auch von anderen Einrichtungen gestellt werden, z. B. von Akkreditierungsstellen, Bildungsagenturen oder -organisationen, Privatunternehmen, Unternehmensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstituten und Berufsverbänden. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.
Finanzierung
Für die Projekte werden voraussichtlich etwa 4,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Davon ist der größte Teil für Maßnahme 1 — Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge — bestimmt. Für US-amerikanische Einrichtungen werden Finanzmittel in vergleichbarer Höhe bereitgestellt. Es werden voraussichtlich acht Projekte im Rahmen der Maßnahme 1 mit höchstens 408 000 EUR/428 000 EUR, vier Projekte der Maßnahme 2 mit höchstens 180 000 EUR und sieben Projekte der Maßnahme 3 mit höchstens 70 000 EUR finanziert. Die Projektlaufzeit beträgt bei Projekten im Rahmen der Maßnahmen 1 und 2 vier Jahre und bei Projekten im Rahmen der Maßnahme 3 zwei Jahre.
Deadline
Die Anträge sind der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur bis spätestens 2. April 2008 zu übermitteln.
Kontakt

Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind auf der folgenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html. Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.