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Referenz |
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A03 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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23.01.2008 |
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Programm
Titel |
Kooperation
EU/USA im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung
Atlantis: Maßnahmen für transatlantische
Beziehungen und akademische Netzwerke für Bildung
und integrierte Studiengänge
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2008/C
13/06) |
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Generaldirektion
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EACEA/02/08
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Ziele
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Die
allgemeinen Ziele bestehen in der Förderung des gegenseitigen
Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen
Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich
der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und
Institutionen und in der Verbesserung der Qualität
der Humanressourcenentwicklung in der Europäischen
Union und in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden drei Arten von Maßnahmen
unterstützt: Maßnahme 1 — Konsortialprojekte
für transatlantische Studiengänge
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Zusammenschlüsse
von Hochschuleinrichtungen der EU und der Vereinigten
Staaten (nachstehend als „Konsortium“ bezeichnet)
unterstützt, die Studiengänge mit gemeinsamem/doppeltem
Abschluss, im vorliegenden Text als „transatlantische
Studiengänge“ bezeichnet, einrichten. Die Unterstützung
umfasst Mobilitätszuschüsse für Studierende
sowie für das Hochschul- und Verwaltungspersonal
(„Dozenten“).
Maßnahme 2 — Exzellenzprojekte zur Mobilität
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Finanzhilfen für
internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung gewährt,
die kurze, nicht direkt mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten
Abschlüssen im Zusammenhang stehende Mobilitätsaufenthalte
im Ausland umfassen. Die Unterstützung beinhaltet
Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie
für das Hochschul- und Verwaltungspersonal („Dozenten“).
Maßnahme 3 — Strategische Maßnahmen
Diese Maßnahme dient der Unterstützung multilateraler
EU/USA-Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit
im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung.
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Zielgruppe
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Finanzhilfeanträge
im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul-
und Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden. Anträge
für strategische Maßnahmen können auch
von anderen Einrichtungen gestellt werden, z. B. von Akkreditierungsstellen,
Bildungsagenturen oder -organisationen, Privatunternehmen,
Unternehmensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstituten
und Berufsverbänden. Die Antragsteller müssen
ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben. |
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Finanzierung
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Für
die Projekte werden voraussichtlich etwa 4,5 Mio. EUR
zur Verfügung stehen. Davon ist der größte
Teil für Maßnahme 1 — Konsortialprojekte
für transatlantische Studiengänge — bestimmt.
Für US-amerikanische Einrichtungen werden Finanzmittel
in vergleichbarer Höhe bereitgestellt. Es werden
voraussichtlich acht Projekte im Rahmen der Maßnahme
1 mit höchstens 408 000 EUR/428 000 EUR, vier Projekte
der Maßnahme 2 mit höchstens 180 000 EUR und
sieben Projekte der Maßnahme 3 mit höchstens
70 000 EUR finanziert. Die Projektlaufzeit beträgt
bei Projekten im Rahmen der Maßnahmen 1 und 2 vier
Jahre und bei Projekten im Rahmen der Maßnahme 3
zwei Jahre. |
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Deadline |
Die
Anträge sind der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur bis spätestens 2. April 2008
zu übermitteln. |
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Kontakt |
Der
vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind auf
der folgenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html.
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen
Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen
Antragsformular eingereicht werden.
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