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Referenz |
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A03 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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11.01.2010 |
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Programm
Titel |
UNI Kooperation EU USA im Bereich der
Hochschul- und Berufsbildung/ ATLANTIS
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2009/C 323/10) |
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Generaldirektion
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EACEA/31/09
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Ziele
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Die allgemeinen Ziele bestehen in der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, und in der Verbesserung der Qualität der Humanressourcenentwicklung in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden drei Arten von Maßnahmen unterstützt:
Maßnahme 1 — Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen der EU und der Vereinigten Staaten (nachstehend als „Konsortium“ bezeichnet) unterstützt, die Studiengänge mit gemeinsamem/doppeltem Abschluss, im vorliegenden Text als „transatlantische
Studiengänge“ bezeichnet, einrichten. Die Unterstützung umfasst Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für das Hochschul- und Verwaltungspersonal („Dozenten“).
Maßnahme 2 — Exzellenzprojekte zur Mobilität
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Finanzhilfen für internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung
gewährt, die kurze, nicht direkt mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten Abschlüssen im Zusammenhang stehende Mobilitätsaufenthalte im Ausland umfassen. Die Unterstützung umfasst Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für das Hochschul- und Verwaltungspersonal („Dozenten“).
Maßnahme 3 — Strategische Maßnahmen
Diese Maßnahme dient der Unterstützung multilateraler Projekte und Aktivitäten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung. Die maximale Dauer der Projekte beträgt je nach Maßnahme zwischen 24 und 48 Monaten. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. September 2010 und dem 31. Dezember 2010 beginnen und je nach Maßnahme des Programms zwei oder vier Jahre später enden. Projekte für transatlantische Studiengänge 48 Monate Exzellenzprojekte zur Mobilität 48 Monate Strategische Maßnahmen 24 Monate |
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Zielgruppe
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Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden.
Anträge für strategische Maßnahmen können auch von anderen Einrichtungen gestellt werden, z. B. von Akkreditierungsstellen, Bildungsagenturen oder -organisationen, Privatunternehmen, Unterne mensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstituten und Berufsverbänden. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Ein Konsortium, das einen Antrag für das Atlantis-Programm stellt, muss die folgenden Kriterien bezüglich der Mitgliederzusammensetzung erfüllen:
— Projekte für transatlantische Studiengänge müssen einer der beiden folgenden Optionen bezüglich der Konsortium-/Mitgliederzusammensetzung entsprechen:
1. Es müssen mindestens zwei EU-Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und eine USEinrichtung beteiligt sein, oder
2. es müssen mindestens zwei EU-Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei USEinrichtungen (aus demselben oder verschiedenen Bundesstaaten) beteiligt sein.
— Bei Exzellenzprojekten zur Mobilität müssen mindestens zwei EU-Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei US-Einrichtungen (aus demselben oder verschiedenen Bundesstaaten) beteiligt sein. Bei zusätzlichen, über die Mindestanzahl hinausgehenden Partnern werden die Fördermittel nicht erhöht.
— Bei strategischen Maßnahmen müssen mindestens zwei EU-Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei US-Einrichtungen (aus demselben oder verschiedenen Bundesstaaten) beteiligt sein. Bei zusätzlichen, über die Mindestanzahl hinausgehenden Partnern werden die Fördermittel nicht erhöht. |
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Finanzierung
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Auf EU-Seite belaufen sich die verfügbaren Mittel auf rund 5,5 Millionen EUR. Für US-amerikanische
Einrichtungen werden Finanzmittel in vergleichbarer Höhe bereitgestellt. Voraussichtlich werden:
— acht bis zehn Projekte im Rahmen von Maßnahme 1 mit maximal 428 000 EUR,
— fünf bis sieben Projekte im Rahmen von Maßnahme 2 mit maximal 180 000 EUR und
— fünf bis sieben Projekte im Rahmen von Maßnahme 3 mit maximal 70 000 EUR gefördert. |
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Deadline |
| 8. April 2010 |
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Kontakt |
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-US Call 2010
Office: BOUR 02/17
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
EACEA-EU-US@ec.europa.eu
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/2010/call_us_eu_2010.htm
http://e-grants.ed-gov
Antragsteller in den USA erhalten nähere Informationen unter folgender Adresse:
Frank Frankfort, Ph.D.
EU-U.S. Atlantis Program Coordinator
U.S. Department of Education
Fund for the Improvement of Postsecondary Education (FIPSE)
1990 K Street, NW, 6th Floor
Washington, D.C. 20006-8544
UNITED STATES OF AMERICA
Tel. 202-502-7513
Fax 202-502-7877
frank.frankfort@ed.gov |
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