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Referenz |
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A04 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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16.06.2009 |
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Programm
Titel |
Kooperationsprogramm
im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für
die Zusammenarbeit mit Industrieländern) —
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union
und Australien, Japan und der Republik Korea im Bereich
der Hochschul- und Berufsbildung
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2009/C
136/09) |
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Generaldirektion
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EACEA/14/09
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Ziele
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Allgemeines Ziel ist
es, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU
und den Partnerländern, einschließlich einer
umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und
Institutionen, zu fördern und die Qualität
der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung
ausgewogener Partnerschaften zwischen den Hochschul-
und Berufsbildungseinrichtungen in Europa und den Partnerländern
zu verbessern.
Mit diesem Aufruf im
Rahmen des Programms ICI-ECP werden Gemeinsame Mobilitätsprojekte
gefördert, deren Schwerpunkt auf dem strukturierten
Austausch von Studierenden und Dozenten und auf der
gemeinsamen Entwicklung gemeinsamer oder doppelter Lehrpläne
und gemeinsamer Studienprogramme liegt.
Sämtliche Mobilitätsprojekte müssen folgende
Ziele verfolgen: Entwicklung innovativer internationaler
Lehrpläne, Betreuung der Studierenden, sprachliche
und kulturelle Vorbereitung, organisatorische Rahmen
für die studentische Mobilität, Mobilität
von Dozenten, Evaluierung sowie Nachhaltigkeit und Verbreitung.
Das sich bewerbende Konsortium muss aus mindestens 3
Hochschul- und/oder Berufsbildungseinrichtungen aus
3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens
2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen.
Die Projektdauer beträgt 3 Jahre.
Die Tätigkeiten müssen zwischen dem 1. November
2009 und dem 31. Dezember 2009 beginnen und am 31. Oktober
2012 abgeschlossen sein.
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Zielgruppe
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Zur Ermittlung des fachlichen
Gesamtwerts jedes förderfähigen Vorschlags
werden die folgenden Qualitätskriterien angewandt:
Die Bedeutung des Projekts für die Beziehung
zwischen der EU und den Partnerländern (entspricht
25 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender
Kriterien ermittelt:
— Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung
der Aufforderung;
— Mehrwert des Studienprogramms in der vorgeschlagenen
Disziplin und Berufsgruppe aus Sicht der Beziehungen
zwischen der EU und einem Partnerland.
Der Beitrag zu Qualität und herausragenden
Leistungen (entspricht 25 % des fachlichen
Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
— potenzieller Beitrag des Projekts zu Qualität,
herausragender Leistung und Innovation im Bildungsbereich;
— Bedeutung des Projekts für die Verbesserung
der Unterrichtungsmethoden und die Chancen der Studierenden
auf Fortbildung und auf dem Arbeitsmarkt;
— Ausmaß der Definition des Systems zur
Kontrolle der akademischen Qualität und der Beitrag,
den es zu herausragenden Leistungen leistet.
Die Qualität der Projektumsetzung, (entspricht
50 % des fachlichen Gesamtwerts), wird anhand folgender
Kriterien ermittelt:
— genau definierte Kooperationsmechanismen und
Verwaltungsstruktur für eine funktionierende Partnerschaft;
— Ausgewogenheit der Integration des Mobilitätsprogramms
unter den Partnereinrichtungen;
— Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Mobilitätsströme;
Angemessenheit der Verfahren zur Auswahl von Studierenden
auf Grundlage des Transparenz-, Gleichheits- und Verdienstgrundsatzes
sowie der von der Partnerschaft vereinbarten gemeinsamen
Normen für die Antragstellung, Auswahl, Zulassung
und Prüfung;
— Korrektheit und Klarheit der Vereinbarungen
über akademische Leistungsnachweise, deren Anrechnung
und das Maß an Vereinbarkeit mit dem Europäischen
System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS);
— Qualität der Ressourcen, die für die
Aufnahme und Betreuung ausländischer Studierender
und Dozenten zur Verfügung stehen;
— Qualität des Sprachenplans;
— Qualität des Beobachtungssystems und des
Evaluierungsplans;
— Qualität der Verbreitungstätigkeiten
und
— Qualität des Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsplans.
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Finanzierung
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Es werden voraussichtlich 2,8
Mio. EUR zur Verfügung stehen. Von den Partnerländern
werden gemäß den für sie geltenden Verordnungen
Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung
gestellt.
Im Jahr 2009 werden voraussichtlich drei bis vier Projekte
EU — Australien, ein bis zwei Projekte EU —
Japan und drei bis vier Projekte EU — Republik Korea
gefördert werden. |
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Deadline |
Die Anträge sind sowohl
bei der EU (Exekutivagentur) als auch bei den Durchführungseinrichtungen
in Australien (Australian Department of Education —
DEEWR), Japan (Japan Student Services Organisation —
JASSO) und der Republik Korea (Ministry of Education,
Science and Technology — MEST) einzureichen.
Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung
in der EU sind bis spätestens 15. September
2009 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur zu richten. |
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Kontakt |
| Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten.
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-ICI Call for Proposals 2009
Avenue du Bourget n o 1
Bour 02/23
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/ici-ecp/index_en.htm
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