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Referenz
A04
zuletzt bearbeitet am
01.06.2010
Programm Titel

Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern)
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 für Gemeinsame Mobilitätsprojekte (Joint Mobility Projects, JMP) und Joint-Degree-Projekte (JDP)

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2010/C 138/08)
Generaldirektion
EACEA/14/10
Ziele

Allgemeines Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und den Partnerländern, einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, zu fördern und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung ausgewogener Partnerschaften zwischen den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in Europa und den Partnerländern zu verbessern.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden zwei Arten von Aktivitäten gefördert, nämlich Gemeinsame Mobilitätsprojekte
und Joint-Degree-Projekte (Projekte für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss).
Im Falle der Gemeinsamen Mobilitätsprojekte (JMP) werden Konsortien von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Partnerländern gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Gemeinsames Mobilitätsprojekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 3 Hochschul- und/oder Berufsbildungseinrichtungen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JMP-Projekten darf 36 Monate nicht überschreiten.
Joint-Degree-Projekte (JDP) werden gefördert, um doppelte oder gemeinsame Programme für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse
für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Joint-Degree-Projekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 2 Hochschul- und/oder Berufsbildungseinrichtungen aus 2 verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JDP-Projekten darf 48 Monate nicht überschreiten.
Die Tätigkeiten sollen in November 2010 beginnen.

Zielgruppe

Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen und Zusammenschlüssen (Konsortien) von Hochschulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden.
Förderfähige Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Partnerländer und einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt des Programms auf der Zusammenarbeit mit Australien und mit der Republik Korea.

Zur Ermittlung des fachlichen Gesamtwerts jedes förderfähigen Vorschlags werden die folgenden Qualitätskriterien angewandt:
Die Bedeutung des Projekts für die Beziehung zwischen der EU und den Partnerländern (entspricht 25 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
a) Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung der Aufforderung;
b) Mehrwert des Studienprogramms in der vorgeschlagenen Disziplin und Berufsgruppe aus Sicht der Beziehungen zwischen der EU und einem Partnerland.
Der Beitrag zu Qualität und herausragenden Leistungen (entspricht 25 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
a) potenzieller Beitrag des Projekts zu Qualität, herausragender Leistung und Innovation im Bildungsbereich;
b) Bedeutung des Projekts für die Verbesserung der Unterrichtungsmethoden und die Chancen der Studierenden
auf Fortbildung und auf dem Arbeitsmarkt;
c) Ausmaß der Definition des Systems zur Kontrolle der akademischen Qualität und der Beitrag, den es zu herausragenden Leistungen leistet.
Die Qualität der Projektumsetzung (50 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
a) genau definierte Kooperationsmechanismen und Verwaltungsstruktur für eine funktionierende Partnerschaft;
b) Ausgewogenheit der Integration des Mobilitäts- und/oder des Degree-Programms unter den Partnereinrichtungen,
Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Mobilitätsströme;
c) Angemessenheit der Verfahren zur Auswahl von Studierenden auf Grundlage des Transparenz-, Gleichheits-
und Verdienstgrundsatzes sowie der von der Partnerschaft vereinbarten gemeinsamen Normen für die Antragstellung, Auswahl, Zulassung und Prüfung;
d) Korrektheit und Klarheit der Vereinbarungen über akademische Leistungsnachweise, deren Anrechnung und das Maß an Vereinbarkeit mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen ECTS;
e) Qualität der Ressourcen, die für die Aufnahme und Betreuung ausländischer Studierender und Dozenten zur Verfügung stehen;
f) Qualität des Sprachenplans;
g) Qualität des Beobachtungssystems und des Evaluierungsplans;
h) Qualität der Verbreitungstätigkeiten und
i) Qualität und Entwicklung eines Nachhaltigkeitsplans.

Finanzierung
Es werden voraussichtlich in etwa 2,45 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Von den Partnerländern werden gemäß den für sie geltenden Verordnungen Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 werden voraussichtlich 3 bis 4 Projekte EU-Australien und 3 bis 4 Projekte EU-Republik Korea gefördert werden, wovon mindestens 2 Joint-Degree-Projekte sein sollen.
Die Gemeinschaftsförderung wird für ein vierjähriges JDP-Projekt höchstens 465 000 EUR, für ein dreijähriges
JMP-Projekt mit drei EU-Einrichtungen höchstens 232 500 EUR und für ein dreijähriges JMP-Projekt mit vier oder mehr EU-Einrichtungen höchstens 310 000 EUR betragen.
Deadline
Anträge sind sowohl bei der EU als auch bei den Durchführungseinrichtungen in Australien (Australian Department of Education — DEEWR) und der Republik Korea (Ministry of Education, Science and Technology — MEST) einzureichen.
Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind bis spätestens 6. September 2010 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten. Anträge mit einem Poststempel späteren Datums werden nicht berücksichtigt. Die Anträge sind an die folgende
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-ICI Call for Proposals 2010
Avenue du Bourget 1
BOUR 02/17
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

Mr Steve Nerlich
Director
Research, Analysis and Europe Section (C72NB3)
Department of Education, Employment and Workplace Relations
GPO Box 9880
Canberra ACT 2601
AUSTRALIA
Anträge aus Korea sind mit den geforderten Nachweisen per Einschreiben an folgende Anschrift zu senden:
ICI Education Co-operation Programme
Youngki YOON, Deputy Director
Global Human Resource Division
Ministry of Education, Science and Technology
55, Sejong-no, Jongno-gu, Seoul
REPUBLIC OF KOREA 110-760

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/ici-ecp/index_en.htm