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Referenz |
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A04 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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07.04.2008 |
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Programm
Titel |
Kooperationsprogramm
im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für
die Zusammenarbeit mit Industrieländern) — Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Union und Australien, Japan,
Neuseeland und der Republik Korea im Bereich der Hochschul-
und Berufsbildung
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2008/C
86/04) |
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Generaldirektion
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GD
EAC/14/08
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Ziele
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Allgemeines Ziel der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ist es, ein besseres Verständnis
und mehr Austausch zwischen den Völkern der EU-Mitgliedstaaten
und der Bevölkerung der Partnerländer Australien, Japan,
Neuseeland und Republik Korea zu erreichen (einschließlich
einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis ihrer Sprachen,
Kulturen und Institutionen) und die Qualität der Hochschul-
und Berufsbildung in der EU und den Partnerländern zu
verbessern. Durch die Aufforderung wird die folgende Maßnahme
unterstützt:
Gemeinsame Mobilitätsprojekte im Rahmen des ICI
Über diese Maßnahme werden Finanzhilfen für internationale
Projekte zur Lehrplanentwicklung gewährt, die kurze Mobilitätsaufenthalte
im Ausland (in der EU oder im Partnerland) umfassen, jedoch
nicht direkt/unbedingt mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten
Abschlüssen im Zusammenhang stehen. Anträge für solche
Projekte einreichen können Konsortien von Hochschul- oder
Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und dem betreffenden
Partnerland. Die ausgewählten Konsortien legen die Rahmenbedingungen
für die Mobilität von Studierenden fest, wonach Studierende
aus der EU typischerweise ein Semester in der Einrichtung
im Partnerland verbringen — und umgekehrt — und der Studienaufenthalt
im Ausland von der Einrichtung im Heimatland voll anerkannt
wird. Die Unterstützung umfasst Stipendien für die Mobilität
von Studierenden sowie von Lehr- und Verwaltungspersonal.
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Zielgruppe
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Finanzhilfeanträge im Rahmen
dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen
vorgelegt werden. Die antragstellenden Einrichtungen müssen
ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben. |
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Finanzierung
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Für die Kofinanzierung
der Projekte werden schätzungsweise 2,5 Millionen EUR
zur Verfügung stehen. Dabei werden voraussichtlich Finanzhilfen
für 4-5 Kooperationsprojekte EU-Australien, 2-3 Kooperationsprojekte
EU-Japan, 1 Kooperationsprojekt EU-Neuseeland und 1-2
Kooperationsprojekte EU-Korea bereitgestellt. Der maximale
Förderbetrag seitens der EU beträgt bei einem gemeinsamen
Mobilitätsprojekt unter Beteiligung von vier oder mehr
EU-Partnereinrichtungen 425 000 EUR. Die Laufzeit der
gemeinsamen Mobilitätsprojekte beträgt drei Jahre. |
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Deadline |
Die Anträge sind der Kommission
bis spätestens 6. Juni 2008 zu übermitteln. |
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Kontakt |
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vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen und die Antragsformulare sind auf der
nachstehenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/education/programmes/calls/callg_en.html
Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an folgende
Adresse: eac-3C-cooperation@ec.europa.eu
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