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Referenz
A04
zuletzt bearbeitet am
07.04.2008
Programm Titel

Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern) — Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Australien, Japan, Neuseeland und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 86/04)
Generaldirektion
GD EAC/14/08
Ziele
Allgemeines Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, ein besseres Verständnis und mehr Austausch zwischen den Völkern der EU-Mitgliedstaaten und der Bevölkerung der Partnerländer Australien, Japan, Neuseeland und Republik Korea zu erreichen (einschließlich einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen) und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung in der EU und den Partnerländern zu verbessern. Durch die Aufforderung wird die folgende Maßnahme unterstützt:
Gemeinsame Mobilitätsprojekte im Rahmen des ICI
Über diese Maßnahme werden Finanzhilfen für internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung gewährt, die kurze Mobilitätsaufenthalte im Ausland (in der EU oder im Partnerland) umfassen, jedoch nicht direkt/unbedingt mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten Abschlüssen im Zusammenhang stehen. Anträge für solche Projekte einreichen können Konsortien von Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und dem betreffenden Partnerland. Die ausgewählten Konsortien legen die Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden fest, wonach Studierende aus der EU typischerweise ein Semester in der Einrichtung im Partnerland verbringen — und umgekehrt — und der Studienaufenthalt im Ausland von der Einrichtung im Heimatland voll anerkannt wird. Die Unterstützung umfasst Stipendien für die Mobilität von Studierenden sowie von Lehr- und Verwaltungspersonal.
Zielgruppe
Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen vorgelegt werden. Die antragstellenden Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung der Projekte werden schätzungsweise 2,5 Millionen EUR zur Verfügung stehen. Dabei werden voraussichtlich Finanzhilfen für 4-5 Kooperationsprojekte EU-Australien, 2-3 Kooperationsprojekte EU-Japan, 1 Kooperationsprojekt EU-Neuseeland und 1-2 Kooperationsprojekte EU-Korea bereitgestellt. Der maximale Förderbetrag seitens der EU beträgt bei einem gemeinsamen Mobilitätsprojekt unter Beteiligung von vier oder mehr EU-Partnereinrichtungen 425 000 EUR. Die Laufzeit der gemeinsamen Mobilitätsprojekte beträgt drei Jahre.
Deadline
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 6. Juni 2008 zu übermitteln.
Kontakt

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind auf der nachstehenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/education/programmes/calls/callg_en.html Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: eac-3C-cooperation@ec.europa.eu