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Referenz
A04
zuletzt bearbeitet am
16.06.2009
Programm Titel

Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern) — Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Australien, Japan und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 136/09)
Generaldirektion
EACEA/14/09
Ziele

Allgemeines Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und den Partnerländern, einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, zu fördern und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung ausgewogener Partnerschaften zwischen den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in Europa und den Partnerländern zu verbessern.

Mit diesem Aufruf im Rahmen des Programms ICI-ECP werden Gemeinsame Mobilitätsprojekte gefördert, deren Schwerpunkt auf dem strukturierten Austausch von Studierenden und Dozenten und auf der gemeinsamen Entwicklung gemeinsamer oder doppelter Lehrpläne und gemeinsamer Studienprogramme liegt.
Sämtliche Mobilitätsprojekte müssen folgende Ziele verfolgen: Entwicklung innovativer internationaler Lehrpläne, Betreuung der Studierenden, sprachliche und kulturelle Vorbereitung, organisatorische Rahmen für die studentische Mobilität, Mobilität von Dozenten, Evaluierung sowie Nachhaltigkeit und Verbreitung.
Das sich bewerbende Konsortium muss aus mindestens 3 Hochschul- und/oder Berufsbildungseinrichtungen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen.
Die Projektdauer beträgt 3 Jahre.

Die Tätigkeiten müssen zwischen dem 1. November 2009 und dem 31. Dezember 2009 beginnen und am 31. Oktober 2012 abgeschlossen sein.

Zielgruppe

Zur Ermittlung des fachlichen Gesamtwerts jedes förderfähigen Vorschlags werden die folgenden Qualitätskriterien angewandt:
Die Bedeutung des Projekts für die Beziehung zwischen der EU und den Partnerländern (entspricht 25 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
— Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung der Aufforderung;
— Mehrwert des Studienprogramms in der vorgeschlagenen Disziplin und Berufsgruppe aus Sicht der Beziehungen zwischen der EU und einem Partnerland.
Der Beitrag zu Qualität und herausragenden Leistungen (entspricht 25 % des fachlichen Gesamtwerts) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
— potenzieller Beitrag des Projekts zu Qualität, herausragender Leistung und Innovation im Bildungsbereich;
— Bedeutung des Projekts für die Verbesserung der Unterrichtungsmethoden und die Chancen der Studierenden auf Fortbildung und auf dem Arbeitsmarkt;
— Ausmaß der Definition des Systems zur Kontrolle der akademischen Qualität und der Beitrag, den es zu herausragenden Leistungen leistet.
Die Qualität der Projektumsetzung,
(entspricht 50 % des fachlichen Gesamtwerts), wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
— genau definierte Kooperationsmechanismen und Verwaltungsstruktur für eine funktionierende Partnerschaft;
— Ausgewogenheit der Integration des Mobilitätsprogramms unter den Partnereinrichtungen;
— Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Mobilitätsströme; Angemessenheit der Verfahren zur Auswahl von Studierenden auf Grundlage des Transparenz-, Gleichheits- und Verdienstgrundsatzes sowie der von der Partnerschaft vereinbarten gemeinsamen Normen für die Antragstellung, Auswahl, Zulassung und Prüfung;
— Korrektheit und Klarheit der Vereinbarungen über akademische Leistungsnachweise, deren Anrechnung und das Maß an Vereinbarkeit mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS);
— Qualität der Ressourcen, die für die Aufnahme und Betreuung ausländischer Studierender und Dozenten zur Verfügung stehen;
— Qualität des Sprachenplans;
— Qualität des Beobachtungssystems und des Evaluierungsplans;
— Qualität der Verbreitungstätigkeiten und
— Qualität des Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsplans.

Finanzierung
Es werden voraussichtlich 2,8 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Von den Partnerländern werden gemäß den für sie geltenden Verordnungen Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2009 werden voraussichtlich drei bis vier Projekte EU — Australien, ein bis zwei Projekte EU — Japan und drei bis vier Projekte EU — Republik Korea gefördert werden.
Deadline
Die Anträge sind sowohl bei der EU (Exekutivagentur) als auch bei den Durchführungseinrichtungen in Australien (Australian Department of Education — DEEWR), Japan (Japan Student Services Organisation — JASSO) und der Republik Korea (Ministry of Education, Science and Technology — MEST) einzureichen.
Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind bis spätestens 15. September 2009 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten.
Kontakt

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten.
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EU-ICI Call for Proposals 2009
Avenue du Bourget n o 1
Bour 02/23
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/ici-ecp/index_en.htm