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Referenz
A05
zuletzt bearbeitet am
11.04.2007
Programm Titel
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
Amtsblatt/Haushaltslinie
GD EAC/07/07
(2007/C 78/09)
Generaldirektion
GD EAC
Ziele

Einleitung/Hintergrund
Die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) sieht verschiedene, von der Europäischen Kommission durchzuführenden Maßnahmen vor.
Das Referat "Kultur" der Generaldirektion "Bildung und Kultur" (GD EAC) der Kommission ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Ziele und Beschreibung
Für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 werden insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt. Ein Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR ist für die Kofinanzierung von Aktionen auf Gemeinschaftsebene vorgesehen. Dazu gehört eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung der Gemeinschaft zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Zusammenarbeit mit den Ratsvorsitzen des Jahres 2008, für die die Mittelausstattung 600 000 EUR beträgt.
Die Kommission veröffentlicht diese offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Kofinanzierung einer begrenzten Anzahl von symbolträchtigen europaweiten Aktionen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, wobei möglichst viele Menschen direkt zu beteiligen oder anderweitig zu erreichen sind, und zur Hervorhebung der Erfolge und Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008.
Diese begrenzte Anzahl symbolträchtiger europaweiter Aktionen sollte darauf ausgerichtet sein, für die Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 zu sensibilisieren und Sinn und Bedeutung des interkulturellen Dialogs zu unterstreichen. Dabei geht es um die Darstellung unterschiedlicher Bereiche, Formen und Dimensionen des interkulturellen Dialogs in der Europäischen Union auf gut sichtbare und ansprechende Weise, mit besonderem Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) auf jungen Menschen.

Zielgruppe

Zulassungskriterien
Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger

Die Anträge, die die nachstehenden Zulassungskriterien erfüllen, werden einer ausführlicheren Bewertung unterzogen:
- Es muss sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln (Als öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Leistungsbeschreibung gilt
eine Einrichtung, deren Kosten von Rechts wegen zumindest teilweise aus dem öffentlichen Haushalt der zentralen, regionalen oder lokalen
Verwaltung finanziert werden. Diese Kosten werden also aus Mitteln des öffentlichen Sektors finanziert, die durch gesetzlich geregelte
Steuern, Geldbußen oder Gebühren eingenommen wurden, ohne dass ein Antragsverfahren durchlaufen wird, das dazu führen könnte, dass
die Mittel nicht bewilligt werden. Einrichtungen, deren Fortbestand von einer staatlichen Finanzierung abhängt und die jährlich Zuschüsse
erhalten, bei denen jedoch zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht, dass sie keine Mittel erhalten, werden von der Kommission als
private Einrichtungen betrachtet.), die über Erfahrung im Bereich des interkulturellen Dialogs verfügt und deren Geschäftssitz sich in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union befindet.
- Diese Einrichtungen müssen ihrer Tätigkeit - entweder eigenständig oder in Form eines Zusammenschlusses verschiedener Vereinigungen - auf europäischer Ebene nachgehen, und ihre Struktur sowie ihre Tätigkeiten müssen so konzipiert sein, dass sie potenziell auf die gesamte Europäische Union ausstrahlen.
- Außerdem müssen diese Einrichtungen über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, um die vorgeschlagene Aktion vollständig durchzuführen.
- Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Förderfähige Länder
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung beträgt die Mittelausstattung für die Kofinanzierung von Projekten auf Gemeinschaftsebene insgesamt 2 400 000 EUR (ohne Auftakt- und Abschlussveranstaltung).
Finanzielle Unterstützung wird für etwa 8 bis 10 Veranstaltungen und Initiativen gewährt.
Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls 80 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben pro Projekt .
Die Finanzhilfen werden jeweils zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 400 000 EUR .
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 31. Juli 2007 zu übermitteln. Die Projekte müssen auf jeden Fall im Jahr 2008, und zwar spätestens am 1. September 2008, anlaufen. Die wichtigsten, im Rahmen des Projekts vorgeschlagenen Aktivitäten müssen im Jahr 2008 stattfinden.
Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Kommission. Sofern der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der Unterzeichnung der Vereinbarung notwendig war, so können ausnahmsweise auch Ausgaben vor der Unterzeichnung der Vereinbarung genehmigt werden. Der Beginn des Förderzeitraums kann auf keinen Fall vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen . Ausgaben vor dem 1. Januar 2008 werden nicht berücksichtigt . Der Förderzeitraum für die EU-Finanzhilfe beträgt jeweils höchstens 12 Monate.
Sollte jedoch der Empfänger nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts feststellen, dass es - aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen - unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens 3 weitere Monate wird gewährt, wenn dies innerhalb der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die mögliche Höchstlaufzeit beträgt damit 15 Monate.
Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im Dezember 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.
Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung zur Unterzeichnung voraussichtlich im Januar/Februar 2008.
Kontakt
Die ausführliche Leistungsbeschreibung zu dieser Aufforderung und die zugehörigen Anhänge finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
Die Anträge müssen die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen erfüllen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen gestellt werden.