|
Referenz |
|
A05 |
|
zuletzt
bearbeitet am |
|
11.04.2007 |
|
Programm
Titel |
|
Europäisches
Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie |
|
GD EAC/07/07
(2007/C 78/09) |
|
Generaldirektion
|
|
GD
EAC
|
|
Ziele
|
Einleitung/Hintergrund
Die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen
Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) sieht verschiedene,
von der Europäischen Kommission durchzuführenden Maßnahmen
vor.
Das Referat "Kultur" der Generaldirektion
"Bildung und Kultur" (GD EAC) der Kommission
ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Ziele
und Beschreibung
Für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs
2008 werden insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt. Ein
Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR ist für die Kofinanzierung
von Aktionen auf Gemeinschaftsebene vorgesehen. Dazu
gehört eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung der
Gemeinschaft zum Europäischen Jahr des interkulturellen
Dialogs in Zusammenarbeit mit den Ratsvorsitzen des
Jahres 2008, für die die Mittelausstattung 600 000 EUR
beträgt.
Die Kommission veröffentlicht diese offene Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die
Kofinanzierung einer begrenzten Anzahl von symbolträchtigen
europaweiten Aktionen zur Förderung des interkulturellen
Dialogs, wobei möglichst viele Menschen direkt zu beteiligen
oder anderweitig zu erreichen sind, und zur Hervorhebung
der Erfolge und Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen
Jahres des interkulturellen Dialogs 2008.
Diese begrenzte Anzahl symbolträchtiger europaweiter
Aktionen sollte darauf ausgerichtet sein, für die Ziele
des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs
2008 zu sensibilisieren und Sinn und Bedeutung des interkulturellen
Dialogs zu unterstreichen. Dabei geht es um die Darstellung
unterschiedlicher Bereiche, Formen und Dimensionen des
interkulturellen Dialogs in der Europäischen Union auf
gut sichtbare und ansprechende Weise, mit besonderem
Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) auf jungen Menschen.
|
|
Zielgruppe
|
Zulassungskriterien
Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger
Die Anträge, die die nachstehenden Zulassungskriterien
erfüllen, werden einer ausführlicheren Bewertung unterzogen:
- Es muss sich um eine öffentliche oder private Einrichtung
handeln (Als öffentliche Einrichtung im Sinne dieser
Leistungsbeschreibung gilt
eine Einrichtung, deren Kosten von Rechts wegen zumindest
teilweise aus dem öffentlichen Haushalt der zentralen,
regionalen oder lokalen
Verwaltung finanziert werden. Diese Kosten werden also
aus Mitteln des öffentlichen Sektors finanziert, die
durch gesetzlich geregelte
Steuern, Geldbußen oder Gebühren eingenommen wurden,
ohne dass ein Antragsverfahren durchlaufen wird, das
dazu führen könnte, dass
die Mittel nicht bewilligt werden. Einrichtungen, deren
Fortbestand von einer staatlichen Finanzierung abhängt
und die jährlich Zuschüsse
erhalten, bei denen jedoch zumindest theoretisch die
Möglichkeit besteht, dass sie keine Mittel erhalten,
werden von der Kommission als
private Einrichtungen betrachtet.), die über Erfahrung
im Bereich des interkulturellen Dialogs verfügt und
deren Geschäftssitz sich in einem der 27 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union befindet.
- Diese Einrichtungen müssen ihrer Tätigkeit - entweder
eigenständig oder in Form eines Zusammenschlusses verschiedener
Vereinigungen - auf europäischer Ebene nachgehen, und
ihre Struktur sowie ihre Tätigkeiten müssen so konzipiert
sein, dass sie potenziell auf die gesamte Europäische
Union ausstrahlen.
- Außerdem müssen diese Einrichtungen über die finanzielle
und operative Leistungsfähigkeit verfügen, um die vorgeschlagene
Aktion vollständig durchzuführen.
- Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Förderfähige Länder
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich, Zypern
|
|
Finanzierung
|
Im Rahmen dieser Aufforderung
beträgt die Mittelausstattung für die Kofinanzierung von
Projekten auf Gemeinschaftsebene insgesamt 2 400 000 EUR
(ohne Auftakt- und Abschlussveranstaltung).
Finanzielle Unterstützung wird für etwa 8 bis 10 Veranstaltungen
und Initiativen gewährt.
Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls
80 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben pro Projekt
.
Die Finanzhilfen werden jeweils zwischen 200 000 EUR und
400 000 EUR betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 400 000
EUR .
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor,
nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben. |
|
Deadline |
Die Anträge sind der Kommission
bis spätestens 31. Juli 2007 zu übermitteln.
Die Projekte müssen auf jeden Fall im Jahr 2008, und zwar
spätestens am 1. September 2008, anlaufen. Die wichtigsten,
im Rahmen des Projekts vorgeschlagenen Aktivitäten müssen
im Jahr 2008 stattfinden.
Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung der
Vereinbarung durch die Kommission. Sofern der Begünstigte
nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der
Unterzeichnung der Vereinbarung notwendig war, so können
ausnahmsweise auch Ausgaben vor der Unterzeichnung der
Vereinbarung genehmigt werden. Der Beginn des Förderzeitraums
kann auf keinen Fall vor dem Zeitpunkt der Antragstellung
liegen . Ausgaben vor dem 1. Januar 2008 werden nicht
berücksichtigt . Der Förderzeitraum für die EU-Finanzhilfe
beträgt jeweils höchstens 12 Monate.
Sollte jedoch der Empfänger nach Unterzeichnung der Vereinbarung
und Beginn des Projekts feststellen, dass es - aus hinreichend
nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen
- unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen
Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums
gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens
3 weitere Monate wird gewährt, wenn dies innerhalb der
in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die
mögliche Höchstlaufzeit beträgt damit 15 Monate.
Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im
Dezember 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert.
Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung zur Unterzeichnung
voraussichtlich im Januar/Februar 2008. |
|
Kontakt |
Die ausführliche Leistungsbeschreibung
zu dieser Aufforderung und die zugehörigen Anhänge
finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
Die Anträge müssen die in der Leistungsbeschreibung
genannten Anforderungen erfüllen und auf den hierfür
vorgesehenen Formularen gestellt werden. |
|
|
|