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Referenz |
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A06 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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11.04.2007 |
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Programm
Titel |
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Europäisches
Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
BESCHRÄNKTE
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2007/C
78/10) |
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Generaldirektion
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GD
EAC
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Ziele
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Einleitung/Hintergrund
Die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen
Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) sieht verschiedene,
von der Europäischen Kommission durchzuführenden Maßnahmen
vor.
Das Referat „Kultur“ der Generaldirektion „Bildung und
Kultur“ (GD EAC) der Kommission ist die zuständige Dienststelle
für die Durchführung der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen.
Ziele und Beschreibung
Für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs
2008 werden insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt. Ein
Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR ist für die Kofinanzierung
von Aktionen auf nationaler Ebene vorgesehen.
Die Kommission veröffentlicht diese beschränkte Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die
Kofinanzierung von Veranstaltungen und Initiativen auf
nationaler und regionaler Ebene mit einer starken europäischen
Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen
Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern, wobei
möglichst viele Menschen direkt zu beteiligen oder anderweitig
zu erreichen sind, unter besonderem Gewicht auf Aktionen
zur Bürgererziehung und zur Vermittlung von Wertschätzung
anderer Menschen in ihrer Andersartigkeit.
Die Kommission ist sich bewusst, dass unterschiedliche
nationale Erfahrungen mit der kulturellen Vielfalt und
Ansätze für den interkulturellen Dialog bestehen. Dieser
Tatsache sollte Rechnung getragen werden, indem auf
die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten eingegangen
wird. Die in den Mitgliedstaaten für die Koordination
des Europäischen Jahres 2008 zuständigen Stellen sind
dafür verantwortlich, Projekte bei der Europäischen
Kommission im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung
einzureichen.
Die Ziele des Europäischen Jahres 2008 können nicht
ohne die aktive Intervention aller Interessengruppen
auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erreicht
werden. Im Kontext der nationalen Strategien für das
Europäische Jahr 2008 wird die Gemeinschaft die Organisation
größerer Projekte unterstützen und erleichtern, welche
eine starke europäische Dimension aufweisen und die
Zivilgesellschaft und alle Interessengruppen in den
EU-Mitgliedstaaten mobilisieren dürften.
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Zielgruppe
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Zulassungskriterien
Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger
Die Teilnahme an dieser Aufforderung ist auf die von
den Mitgliedstaaten benannten nationalen Koordinierungsstellen
beschränkt. Die nationalen Koordinierungsstellen
übermitteln der Kommission das Projekt bzw. die
Projekte, für das/die sie eine Finanzhilfe der
Gemeinschaft beantragen, und benennen einen Endbegünstigten.
Die nationale Koordinierungsstelle kann selber als Endbegünstigte
auftreten, sofern sie die einschlägigen Kriterien
für Begünstigte erfüllt.
Die benannten Begünstigten müssen folgende
Merkmale aufweisen:
- Es muss sich um eine öffentliche oder private
Einrichtung handeln, die über Erfahrung im Bereich
des interkulturellen Dialogs verfügt und deren
Geschäftssitz sich in einem der EU-Mitgliedstaaten
befindet.
- Außerdem müssen diese Einrichtungen über
die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit
verfügen, um die vorgeschlagene Aktion vollständig
durchzuführen.
- Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Förderfähige Länder
Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich, Zypern
Zuschlagskriterien
Die im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung
durch die Gemeinschaft eingereichten Projekte sollten
folgenden Kriterien Rechnung tragen:
- Europäische Dimension;
- Anzahl der mittelbar und unmittelbar betroffenen Personen
(einschließlich junger Menschen);
- Bildung, Nachhaltigkeit, sektorübergreifender
Ansatz und Innovation.
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Finanzierung
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Im
Rahmen dieser Aufforderung beträgt die Mittelausstattung
für die Kofinanzierung von Projekten auf nationaler Ebene
insgesamt 3 000 000 EUR (30 % der Gesamtmittel). Der auf
die einzelnen Länder entfallende Anteil wird unter Berücksichtigung
der Grundlage für die Stimmengewichtung im Rat berechnet.
27 Projekte (eines pro Mitgliedstaat) werden finanzielle
Unterstützung erhalten. Von diesen 27 nationalen Projekten
sollen 4 bis 7 im Jahr 2007 und 20 bis 23 im Jahr 2008
unterstützt werden.
Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls
50 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben pro Projekt.
Die endgültige Mittelzuweisung wird unter Berücksichtigung
der Projektqualität erfolgen.
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor,
nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben. |
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Deadline |
Zeitplan
Die Anträge (ein Endbegünstigter pro Mitgliedstaat) müssen
von den einzelnen nationalen Koordinierungsstellen an
die Kommission übermittelt werden, und zwar bis spätestens
31. Juli 2007 für im Rahmen des Haushalts
2007 kofinanzierte Projekte und 14. September
2007 für im Rahmen des Haushalts 2008 kofinanzierte
Projekte.
Im Einklang mit dem obigen Finanzplan gilt Folgendes:
- Projekte, die im Rahmen des Haushalts 2007 unterstützt
werden, müssen im Jahr 2007 anlaufen. Der Förderzeitraum
kann auf keinen Fall vor dem 1. November 2007 beginnen.
Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im
Oktober 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert. Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung
zur Unterzeichnung voraussichtlich im November 2007.
- Projekte, die im Rahmen des Haushalts 2008 unterstützt
werden, müssen im Jahr 2008, und zwar spätestens am 1.
September 2008, anlaufen (ein Großteil des Projekts muss
im Jahr 2008 durchgeführt werden).
Der Förderzeitraum kann auf keinen Fall vor dem 1. Januar
2008 beginnen. Die Antragsteller werden voraussichtlich
spätestens im Dezember 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert. Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung
zur Unterzeichnung voraussichtlich im Januar/Februar 2008.
Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung der
Vereinbarung durch die Kommission. Sofern der Begünstigte
nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der
Unterzeichnung der Vereinbarung notwendig war, so können
ausnahmsweise auch Ausgaben vor der Unterzeichnung der
Vereinbarung genehmigt werden. Der Förderzeitraum für
die EU-Finanzhilfe beträgt jeweils höchstens 12 Monate.
Sollte jedoch der Empfänger nach Unterzeichnung der Vereinbarung
und Beginn des Projekts feststellen, dass es — aus hinreichend
nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen
— unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen
Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums
gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens
3 weitere Monate wird gewährt, wenn dies innerhalb der
in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die
Höchstlaufzeit beträgt damit 15 Monate. |
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Kontakt |
| Die
ausführliche Leistungsbeschreibung zu dieser Aufforderung
und die zugehörigen Anhänge finden sich auf folgender
Website: http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
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