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Referenz
A06
zuletzt bearbeitet am
11.04.2007
Programm Titel
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
BESCHRÄNKTE
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2007/C 78/10)
Generaldirektion
GD EAC
Ziele

Einleitung/Hintergrund
Die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) sieht verschiedene, von der Europäischen Kommission durchzuführenden Maßnahmen vor.
Das Referat „Kultur“ der Generaldirektion „Bildung und Kultur“ (GD EAC) der Kommission ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Ziele und Beschreibung
Für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 werden insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt. Ein Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR ist für die Kofinanzierung von Aktionen auf nationaler Ebene vorgesehen.
Die Kommission veröffentlicht diese beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Kofinanzierung von Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler und regionaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern, wobei möglichst viele Menschen direkt zu beteiligen oder anderweitig zu erreichen sind, unter besonderem Gewicht auf Aktionen zur Bürgererziehung und zur Vermittlung von Wertschätzung anderer Menschen in ihrer Andersartigkeit.
Die Kommission ist sich bewusst, dass unterschiedliche nationale Erfahrungen mit der kulturellen Vielfalt und Ansätze für den interkulturellen Dialog bestehen. Dieser Tatsache sollte Rechnung getragen werden, indem auf die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten eingegangen wird. Die in den Mitgliedstaaten für die Koordination des Europäischen Jahres 2008 zuständigen Stellen sind dafür verantwortlich, Projekte bei der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung einzureichen.
Die Ziele des Europäischen Jahres 2008 können nicht ohne die aktive Intervention aller Interessengruppen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erreicht werden. Im Kontext der nationalen Strategien für das Europäische Jahr 2008 wird die Gemeinschaft die Organisation größerer Projekte unterstützen und erleichtern, welche eine starke europäische Dimension aufweisen und die Zivilgesellschaft und alle Interessengruppen in den EU-Mitgliedstaaten mobilisieren dürften.

Zielgruppe

Zulassungskriterien
Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger

Die Teilnahme an dieser Aufforderung ist auf die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Koordinierungsstellen beschränkt. Die nationalen Koordinierungsstellen übermitteln der Kommission das Projekt bzw. die Projekte, für das/die sie eine Finanzhilfe der Gemeinschaft beantragen, und benennen einen Endbegünstigten. Die nationale Koordinierungsstelle kann selber als Endbegünstigte auftreten, sofern sie die einschlägigen Kriterien für Begünstigte erfüllt.
Die benannten Begünstigten müssen folgende Merkmale aufweisen:
- Es muss sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln, die über Erfahrung im Bereich des interkulturellen Dialogs verfügt und deren Geschäftssitz sich in einem der EU-Mitgliedstaaten befindet.
- Außerdem müssen diese Einrichtungen über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, um die vorgeschlagene Aktion vollständig durchzuführen.
- Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Förderfähige Länder

Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Zuschlagskriterien

Die im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft eingereichten Projekte sollten folgenden Kriterien Rechnung tragen:
- Europäische Dimension;
- Anzahl der mittelbar und unmittelbar betroffenen Personen (einschließlich junger Menschen);
- Bildung, Nachhaltigkeit, sektorübergreifender Ansatz und Innovation.

Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung beträgt die Mittelausstattung für die Kofinanzierung von Projekten auf nationaler Ebene insgesamt 3 000 000 EUR (30 % der Gesamtmittel). Der auf die einzelnen Länder entfallende Anteil wird unter Berücksichtigung der Grundlage für die Stimmengewichtung im Rat berechnet.
27 Projekte (eines pro Mitgliedstaat) werden finanzielle Unterstützung erhalten. Von diesen 27 nationalen Projekten sollen 4 bis 7 im Jahr 2007 und 20 bis 23 im Jahr 2008 unterstützt werden.
Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls 50 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben pro Projekt.
Die endgültige Mittelzuweisung wird unter Berücksichtigung der Projektqualität erfolgen.
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
Zeitplan
Die Anträge (ein Endbegünstigter pro Mitgliedstaat) müssen von den einzelnen nationalen Koordinierungsstellen an die Kommission übermittelt werden, und zwar bis spätestens 31. Juli 2007 für im Rahmen des Haushalts 2007 kofinanzierte Projekte und 14. September 2007 für im Rahmen des Haushalts 2008 kofinanzierte Projekte.
Im Einklang mit dem obigen Finanzplan gilt Folgendes:
- Projekte, die im Rahmen des Haushalts 2007 unterstützt werden, müssen im Jahr 2007 anlaufen. Der Förderzeitraum kann auf keinen Fall vor dem 1. November 2007 beginnen. Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im Oktober 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert. Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung zur Unterzeichnung voraussichtlich im November 2007.
- Projekte, die im Rahmen des Haushalts 2008 unterstützt werden, müssen im Jahr 2008, und zwar spätestens am 1. September 2008, anlaufen (ein Großteil des Projekts muss im Jahr 2008 durchgeführt werden).
Der Förderzeitraum kann auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2008 beginnen. Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im Dezember 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert. Die Begünstigten erhalten die Vereinbarung zur Unterzeichnung voraussichtlich im Januar/Februar 2008.
Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Kommission. Sofern der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der Unterzeichnung der Vereinbarung notwendig war, so können ausnahmsweise auch Ausgaben vor der Unterzeichnung der Vereinbarung genehmigt werden. Der Förderzeitraum für die EU-Finanzhilfe beträgt jeweils höchstens 12 Monate.
Sollte jedoch der Empfänger nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts feststellen, dass es — aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen — unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens 3 weitere Monate wird gewährt, wenn dies innerhalb der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 15 Monate.
Kontakt
Die ausführliche Leistungsbeschreibung zu dieser Aufforderung und die zugehörigen Anhänge finden sich auf folgender Website: http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html