| Referenz |
| A08 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 19.08.2008 |
| Programm
Titel |
| Vorbereitende
Maßnahme Amicus |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
195/06) |
| Generaldirektion
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EAC/26/08
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| Ziele
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| Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist das Instrument
zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme Amicus, mit
der folgende Ziele erreicht werden sollen:
— Förderung des transnationalen Charakters der Vermittlung
Jugendlicher in Tätigkeiten im gemeinnützigen Dienst bzw.
Freiwilligendienst,
— Schaffung eines europäischen Rahmens zur Förderung der
Interoperabilität der Angebote für gemeinnützige Dienste
bzw. Freiwilligendienste für Jugendliche, die es in den
Mitgliedstaaten gibt (von Einrichtungen für gemeinnützige
Dienste oder Organisationen der Zivilgesellschaft gleichermaßen),
— Ermöglichung einer Test- und Auswertungsphase mit Hilfe
konkreter europäischer Kooperationsprojekte (transnationale
Dimension) im Bereich gemeinnütziger Dienste bzw. Freiwilligendienste
von Jugendlichen. Die Veröffentlichung der Aufforderung
erfolgt gemäß den Modalitäten des Jahresarbeitsplans 2008
für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge im Bereich Bildung
und Kultur, der von der Europäischen Kommission (im Folgenden
„die Kommission“) am 11. März 2008 in Übereinstimmung
mit den in Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG,
geändert durch den Beschluss der Kommission K(2008) 3694
vom 25. Juli 2008, festgelegten Verfahren verabschiedet
wurde. Mit der Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme
beauftragt ist das Referat „Jugend in Aktion“ der Generaldirektion
Bildung und Kultur der Kommission. |
| Zielgruppe
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| Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sind zwei Kategorien von Antragstellern förderfähig:
1. zum einen, und zwar vorrangig, die öffentlichen Einrichtungen
die hauptsächlich im Bereich gemeinnütziger Dienste tätig
sind;
2. zum anderen Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen
ohne Erwerbscharakter, die hauptsächlich im Bereich Freiwilligendienst
von Jugendlichen tätig sind.
Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen antragstellende
Organisationen ferner:
— ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
und Zypern,
— einen Rechtsstatus haben,
— eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich der
Vermittlung Jugendlicher in den gemeinnützigen Dienst
bzw. Freiwilligendienst auf nationaler Ebene aufweisen
(wurden Jugendliche auch ins Ausland vermittelt, darf
der Anteil dieser ins Ausland vermittelten Jugendlichen
5 % aller im Verlauf der beiden letzten Jahre vermittelten
Jugendlichen nicht übersteigen).
Jeder Antragsteller darf nur einen Vorschlag einreichen.
Natürliche Personen können im Rahmen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen keine Finanzhilfe beantragen.
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Finanzierung |
Finanzrahmen
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind insgesamt
3 000 000 EUR vorgesehen. Die Kommission plant die Förderung
von 27 Projekten, also einem Projekt pro Mitgliedstaat,
um die gesamte Europäische Union abzudecken. In Abhängigkeit
von der Zahl und der Qualität der eingereichten Projekte
behält sie sich jedoch vor,
— keine vollständige Abdeckung der Europäischen Union
zu gewährleisten,
— nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben,
aber auch,
— mehr als ein Projekt (jedoch höchstens drei Projekte)
in einem Land zu finanzieren, falls nicht alle verfügbaren
Finanzmittel nach den in dieser Aufforderung aufgeführten
Regeln vergeben werden konnten.
Bei der Festlegung des Höchstbetrags der Finanzhilfe für
ein Projekt wird den im vollständigen Text der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen niedergelegten Regeln
für die Finanzhilfegewährung, aber auch der Bevölkerungszahl
des betreffenden Landes Rechnung getragen. Für jedes Land
der Europäischen Union wurde eine Obergrenze wie folgt
festgelegt:
— bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen
mit Sitz in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien,
Polen, Rumänien und im Vereinigten Königreich vorgelegt
werden, beläuft sich die Finanzhilfe auf höchstens 181
000 EUR,
— bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen
mit Sitz in Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark,
Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland
Litauen, den Niederlanden, in Portugal, der Tschechischen
Republik, der Slowakei, in Slowenien und Schweden eingereicht
werden, beläuft sich die Finanzhilfe auf höchstens 91
150 EUR,
— bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen
mit Sitz in Luxemburg und Malta vorgelegt werden, beläuft
sich die Finanzhilfe auf höchstens 46 150 EUR.
Laufzeit
Die Projektarbeit muss zwischen dem 1. Februar 2009 und
dem 30. Juni 2009 beginnen und bis spätestens 30. September
2010 abgeschlossen sein.
Der Förderzeitraum beginnt an dem im Vertrag angegebenen
Datum, d. h. dem Datum des Projektbeginns. Der Förderzeitraum
kann unter keinen Umständen vor dem Datum der Einreichung
des Finanzhilfeantrags beginnen. Vor dem Projektstart
anfallende Kosten werden nicht berücksichtigt.
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| Deadline |
Die
Anträge sind bei der Europäischen Kommission bis zum 31.
Oktober 2008 einzureichen (es gilt das Datum
des Poststempels). |
| Kontakt |
Der
vollständige Text dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie das Antragsformular und der Leitfaden
für Antragsteller sind von folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/youth/index_en.htm
Die Anträge haben den im vollständigen Text dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen festgehaltenen Anforderungen
zu entsprechen und sind auf dem hierzu vorgesehenen Formular
einzureichen. |
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