Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist
das Instrument zur Durchführung der vorbereitenden
Maßnahme Amicus, mit der folgende Ziele erreicht
werden sollen:
— Förderung des transnationalen Charakters
der Vermittlung Jugendlicher in Tätigkeiten im gemeinnützigen
Dienst bzw. Freiwilligendienst,
— Schaffung eines europäischen Rahmens zur
Förderung der Interoperabilität der Angebote
für gemeinnützige Dienste bzw. Freiwilligendienste
für Jugendliche, die es in den Mitgliedstaaten gibt
(von Einrichtungen für gemeinnützige Dienste
oder Organisationen der Zivilgesellschaft gleichermaßen),
— Ermöglichung einer Test- und Auswertungsphase
mit Hilfe konkreter europäischer Kooperationsprojekte
(transnationale Dimension) im Bereich gemeinnütziger
Dienste bzw. Freiwilligendienste von Jugendlichen.
Die Veröffentlichung der Aufforderung erfolgt gemäß
den Modalitäten des Jahresarbeitsplans 2008 für
Finanzhilfen und öffentliche Aufträge im Bereich
Bildung und Kultur, der von der Europäischen Kommission
(im Folgenden „die Kommission“) am 11. März
2008 in Übereinstimmung mit den in Artikel 4 und
7 des Beschlusses 1999/468/EG, geändert durch den
Beschluss der Kommission K(2008)8434 vom 19. Dezember
2008, festgelegten Verfahren verabschiedet wurde.
Mit der Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme
beauftragt ist das Referat „Jugend in Aktion“
der Generaldirektion Bildung und Kultur der Kommission.
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sind zwei Kategorien von Antragstellern förderfähig:
1. zum einen, und zwar vorrangig, die öffentlichen Einrichtungen
die hauptsächlich im Bereich gemeinnütziger Dienste tätig
sind;
2. zum anderen Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen
ohne Erwerbscharakter, die hauptsächlich im Bereich Freiwilligendienst
von Jugendlichen tätig sind.
Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen antragstellende
Organisationen ferner:
— ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
und Zypern,
— einen Rechtsstatus haben,
— eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich der
Vermittlung Jugendlicher in den gemeinnützigen Dienst
bzw. Freiwilligendienst auf nationaler Ebene aufweisen.
Jeder Antragsteller darf nur einen Vorschlag einreichen.
Natürliche Personen können im Rahmen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen keine Finanzhilfe beantragen.
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