| Referenz |
| A09 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 25.05.2010 |
| Programm
Titel |
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Vorbereitende
Maßnahme im Bereich des Sports |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2010/C 133/09) |
| Generaldirektion
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EAC/22/2010 |
| Ziele
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Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports laut Beschluss der Kommission zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2010 für Zuschüsse und öffentliche Aufträge im Bereich des Sports und für besondere jährliche Veranstaltungen umgesetzt werden.
Das Hauptziel der vorbereitenden Maßnahme im Bereich des Sports ist die Vorbereitung zukünftiger EU-Maßnahmen in diesem Bereich auf der Grundlage der im Weißbuch Sport festgelegten Prioritäten.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen bezweckt die Unterstützung transnationaler Projekte öffentlicher Einrichtungen oder zivilgesellschaftlicher Organisationen, um geeignete Netzwerke und Good Practice in folgenden Bereichen des Sports festzustellen und zu testen:
a) Kampf gegen Doping
b) Förderung sozialer Integration im und durch den Sport
c) Förderung des Ehrenamts im Sport
In der Kommission zuständig für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme ist das Referat Sport der Generaldirektion Bildung und Kultur. |
| Zielgruppe
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Antragstellende Organisationen
Projekte können nur eingereicht werden von:
— öffentlichen Einrichtungen und
— zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die antragstellenden Organisationen müssen:
— einen Rechtsstatus und
— ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben.
Natürliche Personen können für diese Aufforderung keine Anträge einreichen.DE C 133/10 Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2010
Projektvorschläge
Im Rahmen dieser Aufforderung sind folgende Anträge zuschussfähig:
— Projektvorschläge, die auf dem offiziellen Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden;
— Projektvorschläge, die innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten Frist eingehen;
— Projektvorschläge, die zur Gänze in den Mitgliedsländern der Europäischen Union durchgeführt werden;
— Projektvorschläge mit einem transnationalen Netzwerk, in das mindestens fünf EU-Mitgliedsländer eingebunden
sind. |
Finanzierung |
Für diese Aufforderung stehen über die Haushaltslinie „Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports“ (Artikel 15.5.11) 2 500 000 EUR zur Verfügung.
Die EU-Kofinanzierung deckt maximal 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten ab. Die Personalkosten dürfen maximal 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten ausmachen. Andere externe Kofinanzierungen dürfen maximal 10 % Sachleistungen einschließen.
Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 31. März 2011 beginnen und spätestens am 30. Juni 2012 abgeschlossen sein.
Der Zeitraum für die Zuschussfähigkeit der Kosten entspricht der vertraglich festgelegten Projektdauer. |
| Deadline |
| 31. August 2010 |
| Kontakt |
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