Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der
Umsetzung des Beschlusses K(2009) 1685 der Kommission
vom 16. März 2009 zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms
2009 für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge in Bezug
auf die vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports und
die besonderen jährlichen Veranstaltungen.
Das Hauptziel dieser vorbereitenden Maßnahme im Bereich
des Sports für 2009 besteht darin, Vorarbeiten für künftige
Maßnahmen in diesem Bereich durchzuführen, und zwar auf
der Grundlage der im Weißbuch „Sport“ vorgegebenen Prioritäten.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
werden von öffentlichen Einrichtungen oder zivilgesellschaftlichen
Organisationen vorgelegte transnationale Projekte unterstützt,
um geeignete Netze und bewährte Verfahren auf den folgenden
Gebieten im Bereich des Sports zu identifizieren und zu
erproben:
a) Gesundheitsförderung durch körperliche Betätigung;
b) Förderung des Schul- und Vereinssports;
c) Förderung europäischer Grundwerte durch Unterstützung
des Behindertensports;
d) Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
im Sport.
Ausgaben, die vor Beginn der Aktivitäten verauslagt wurden,
werden nicht berücksichtigt.
Die für die Durchführung und Verwaltung dieser Maßnahme
zuständige Stelle innerhalb der Europäischen Kommission
ist das Referat „Sport“ der Generaldirektion Bildung und
Kultur.
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sind zwei Kategorien von Antragstellern förderfähig:
— Öffentliche Einrichtungen;
— Zivilgesellschaftliche Organisationen.
Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen
erfüllen, um gefördert werden zu können:
— sie müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich, Zypern) haben;
— sie müssen Rechtsstatus haben. Natürliche Personen dürfen
keine Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen einreichen. |
Für
die Finanzierung der im Rahmen dieser Aufforderung durchgeführten
Vorhaben stehen 4 000 000 EUR zur Verfügung.
Höchstens 80 % der Gesamtkosten werden aus Kofinanzierungsmitteln
der EU bereitgestellt. Die externe Kofinanzierung kann
teilweise oder vollständig aus Sachleistungen bestehen.
Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte
behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren
Finanzierungsmittel zu vergeben.
Die Projekte müssen
zwischen dem 1. Dezember 2009 und 31. März 2010 beginnen
und spätestens am 31. März 2011 enden.
Der Förderzeitraum beginnt an dem in der Finanzhilfevereinbarung
genannten Datum, d. h. am Startdatum des Projekts. Der
Beginn des Förderzeitraums kann auf keinen Fall vor dem
Zeitpunkt der Antragstellung liegen.
Ausgaben, die vor Beginn der Aktivitäten verauslagt wurden,
werden nicht berücksichtigt. |