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Referenz
A09
zuletzt bearbeitet am
27.05.2009
Programm Titel
Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 111/08)
Generaldirektion
EAC/21/2009
Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Umsetzung des Beschlusses K(2009) 1685 der Kommission vom 16. März 2009 zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2009 für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge in Bezug auf die vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports und die besonderen jährlichen Veranstaltungen.
Das Hauptziel dieser vorbereitenden Maßnahme im Bereich des Sports für 2009 besteht darin, Vorarbeiten für künftige Maßnahmen in diesem Bereich durchzuführen, und zwar auf der Grundlage der im Weißbuch „Sport“ vorgegebenen Prioritäten.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden von öffentlichen Einrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgelegte transnationale Projekte unterstützt, um geeignete Netze und bewährte Verfahren auf den folgenden Gebieten im Bereich des Sports zu identifizieren und zu erproben:
a) Gesundheitsförderung durch körperliche Betätigung;
b) Förderung des Schul- und Vereinssports;
c) Förderung europäischer Grundwerte durch Unterstützung des Behindertensports;
d) Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport.
Ausgaben, die vor Beginn der Aktivitäten verauslagt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Die für die Durchführung und Verwaltung dieser Maßnahme zuständige Stelle innerhalb der Europäischen Kommission ist das Referat „Sport“ der Generaldirektion Bildung und Kultur.
Zielgruppe
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind zwei Kategorien von Antragstellern förderfähig:
— Öffentliche Einrichtungen;
— Zivilgesellschaftliche Organisationen.
Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:
— sie müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) haben;
— sie müssen Rechtsstatus haben. Natürliche Personen dürfen keine Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.
Finanzierung
Für die Finanzierung der im Rahmen dieser Aufforderung durchgeführten Vorhaben stehen 4 000 000 EUR zur Verfügung.
Höchstens 80 % der Gesamtkosten werden aus Kofinanzierungsmitteln der EU bereitgestellt. Die externe Kofinanzierung kann teilweise oder vollständig aus Sachleistungen bestehen.
Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren Finanzierungsmittel zu vergeben.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2009 und 31. März 2010 beginnen und spätestens am 31. März 2011 enden.
Der Förderzeitraum beginnt an dem in der Finanzhilfevereinbarung genannten Datum, d. h. am Startdatum des Projekts. Der Beginn des Förderzeitraums kann auf keinen Fall vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen.
Ausgaben, die vor Beginn der Aktivitäten verauslagt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Deadline

Der Stichtag für die Einreichung von Anträgen bei der Europäischen Kommission ist der 31. August 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Kontakt
Den Volltext (Spezifikationen) dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/sport/index_de.htm
Anträge müssen alle im Volltext dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen erfüllen und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars eingereicht werden