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Referenz
A13
zuletzt bearbeitet am
03.02.2009
Programm Titel
Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmerorganisationen
Amtsblatt/Haushaltslinie
VP/2009/002
Generaldirektion
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
Ziele
Im Jahr 2009 sieht der Haushaltsplan der Europäischen Union unter der Haushaltslinie 04 03 03 02 Mittel zur Finanzierung von „Informations- und Bildungsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen“ vor. Diese Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Entwicklung der sozialen Dimension des Binnenmarktes, einschließlich Fragen der Chancengleichheit und der Währungsunion.
Diese Maßnahmen sollten die Arbeitnehmerorganisationen dabei unterstützen, sich den allumfassenden Herausforderungen der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zuzuwenden, wie sie in der EU-Strategie von Lissabon und in der Mitteilung der Kommission über die erneuerte Sozialagenda aufgeführt sind (Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts, KOM(2008) 412 engültig, 2.7.2008).
Die Ziele dieser Aufforderung schließen Maßnahmen ein, welche die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die Antizipierung und Bewältigung des Wandels, Flexicurity, Mobilität und Migration, die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern, Beiträge zur Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Vereinbarkeit von Berufsund Familienleben, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie aktives Älterwerden, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit ansprechen.
Maßnahmen, welche sich der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension der EUPrioritäten im Zusammenhang mit einer Antwort auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise widmen, den Klimawandel ansprechen und Lissabon-Nachfolgestrategie für die Zeit nach 2010 vorbereiten, sind besonders begrüßenswert.
Aus den Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden, an denen Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus den Kandidatenländern1 beteiligt sind. Besonders wird auf eine verstärkte Teilnahme von Frauen geachtet.
Dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind für 2009 Verpflichtungen in Höhe von 3 216 000 Euro zugewiesen.
Mindestens zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel sind bestimmt für Projekte, die von Organisationen auf europäischer Ebene eingereicht werden.
Die aus Mitteln dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen müssen für Behinderte zugänglich sein.
Zielgruppe

Förderfähigkeit der Antragsteller
Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:

• Es muss sich um Organisationen der Sozialpartner handeln, die Arbeitnehmer auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene vertreten.
• Es muss sich um ordnungsgemäß konstituierte und eingetragene juristische Personen handeln. Unter Anwendung des Artikels 114 der Haushaltsordnung der Mitteilung der Kommission über die Förderfähigkeit von Sozialpartnern sind Arbeitnehmerorganisationen, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, ebenfalls förderfähig, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und die finanzielle Haftung übernehmen.
• Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
• Auf die Antragsteller dürfen nicht die in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutreffen

Förderfähigkeit der Maßnahme
Die Maßnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:

• Bezug zu den Zielen der Haushaltslinie.
• Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung (90 %).
• Vollständige Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. den Kandidatenländern.
• Einhaltung der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geltenden Regeln für Unteraufträge (siehe Anhang I).
• Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Fristen für den Beginn der Maßnahmen (Abschnitt 2.1).
Nationale Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden könnten (Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds, Artikel 5 Absatz 3 Ziffer 24), sind nicht förderfähig.
Förderfähigkeit der Anträge
Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Sie müssen innerhalb der in Abschnitt 2.1 genannten Einreichungsfrist eingesandt werden.
• Sie müssen online abgeschickt werden, bevor sie ausgedruckt werden. Nach dieser elektronischen Einreichung müssen die Anträge ordnungsgemäß unterschrieben in Papierform eingereicht werden.

Finanzierung
Diese Haushaltslinie erlaubt es, Projekte zu fördern, bei denen die Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Sachleistungen werden nicht berücksichtigt. Anträge, die einen Finanzhilfeanteil von mehr als 90 % vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Projektumfang
Im Jahr 2008 betrugen die Finanzhilfen durchschnittlich 140 000 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte, die in größerem Maßstab operieren (bei denen Vorbereitungs-, Follow-up- und Verbreitungsmaßnahmen Bestandteil ein und desselben Zuschussantrags sind), generell am wirksamsten zu den Zielen der Haushaltslinie beitragen.
Deadline

Abgabeschluss für die Einreichung der Anträge ist der 24. April 2009 für Maßnahmen, die frühestens am 24. Juni 2009 und spätestens am 22. Dezember 2009 anlaufen.

Kontakt
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
VP/2009/002
Haushaltslinie 04 03 03 02
Europäische Kommission –
GD EMPL/F.1 J-54 01/004
B-1049 Brüssel
Das obligatorische Online-Antragsformular und die anderen zu verwendenden Formulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=630&langId=de&callId=197&furtherCalls=yes
empl-04-03-03-02@ec.europa.eu