| Referenz |
| A13 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 03.02.2009 |
| Programm
Titel |
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Bildungs-
und Informationsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmerorganisationen |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
VP/2009/002
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| Generaldirektion
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Beschäftigung,
soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit |
| Ziele
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Im
Jahr 2009 sieht der Haushaltsplan der Europäischen Union
unter der Haushaltslinie 04 03 03 02 Mittel zur Finanzierung
von „Informations- und Bildungsmaßnahmen zugunsten von
Arbeitnehmerorganisationen“ vor. Diese Maßnahmen stehen
in Zusammenhang mit der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen
zur Entwicklung der sozialen Dimension des Binnenmarktes,
einschließlich Fragen der Chancengleichheit und der Währungsunion.
Diese Maßnahmen sollten die Arbeitnehmerorganisationen
dabei unterstützen, sich den allumfassenden Herausforderungen
der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zuzuwenden,
wie sie in der EU-Strategie von Lissabon und in der Mitteilung
der Kommission über die erneuerte Sozialagenda aufgeführt
sind (Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten
und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts, KOM(2008)
412 engültig, 2.7.2008).
Die Ziele dieser Aufforderung schließen Maßnahmen ein,
welche die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die Antizipierung
und Bewältigung des Wandels, Flexicurity, Mobilität und
Migration, die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern,
Beiträge zur Strategie für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, zur Vereinbarkeit von Berufsund Familienleben,
zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur
Bekämpfung von Diskriminierungen sowie aktives Älterwerden,
aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit ansprechen.
Maßnahmen, welche sich der beschäftigungspolitischen und
sozialen Dimension der EUPrioritäten im Zusammenhang mit
einer Antwort auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise widmen,
den Klimawandel ansprechen und Lissabon-Nachfolgestrategie
für die Zeit nach 2010 vorbereiten, sind besonders begrüßenswert.
Aus den Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden,
an denen Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus
den Kandidatenländern1 beteiligt sind. Besonders wird
auf eine verstärkte Teilnahme von Frauen geachtet.
Dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind
für 2009 Verpflichtungen in Höhe von 3 216 000 Euro zugewiesen.
Mindestens zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel
sind bestimmt für Projekte, die von Organisationen auf
europäischer Ebene eingereicht werden.
Die aus Mitteln dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen
müssen für Behinderte zugänglich sein.
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| Zielgruppe
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Förderfähigkeit
der Antragsteller
Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Es muss sich um Organisationen der Sozialpartner handeln,
die Arbeitnehmer auf europäischer, nationaler oder regionaler
Ebene vertreten.
• Es muss sich um ordnungsgemäß konstituierte und eingetragene
juristische Personen handeln. Unter Anwendung des Artikels
114 der Haushaltsordnung der Mitteilung der Kommission
über die Förderfähigkeit von Sozialpartnern sind Arbeitnehmerorganisationen,
die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, ebenfalls förderfähig,
sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche
Verpflichtungen einzugehen, und die finanzielle Haftung
übernehmen.
• Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
haben.
• Auf die Antragsteller dürfen nicht die in Artikel
93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe
a der Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutreffen
Förderfähigkeit
der Maßnahme
Die Maßnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Bezug zu den Zielen der Haushaltslinie.
• Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung
(90 %).
• Vollständige Durchführung in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bzw. den Kandidatenländern.
• Einhaltung der für diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen geltenden Regeln für Unteraufträge (siehe
Anhang I).
• Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Fristen
für den Beginn der Maßnahmen (Abschnitt 2.1).
Nationale Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau, die aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden
könnten (Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen
Sozialfonds, Artikel 5 Absatz 3 Ziffer 24), sind nicht
förderfähig.
Förderfähigkeit der Anträge
Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Sie müssen innerhalb der in Abschnitt 2.1 genannten
Einreichungsfrist eingesandt werden.
• Sie müssen online abgeschickt werden, bevor sie ausgedruckt
werden. Nach dieser elektronischen Einreichung müssen
die Anträge ordnungsgemäß unterschrieben in Papierform
eingereicht werden.
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Finanzierung |
Diese
Haushaltslinie erlaubt es, Projekte zu fördern, bei denen
die Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10
% der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Sachleistungen
werden nicht berücksichtigt. Anträge, die einen Finanzhilfeanteil
von mehr als 90 % vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Projektumfang
Im Jahr 2008 betrugen die Finanzhilfen durchschnittlich
140 000 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte, die
in größerem Maßstab operieren (bei denen Vorbereitungs-,
Follow-up- und Verbreitungsmaßnahmen Bestandteil ein und
desselben Zuschussantrags sind), generell am wirksamsten
zu den Zielen der Haushaltslinie beitragen. |
| Deadline |
Abgabeschluss
für die Einreichung der Anträge ist der 24.
April 2009 für Maßnahmen, die frühestens am
24. Juni 2009 und spätestens am 22. Dezember 2009 anlaufen.
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| Kontakt |
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