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Referenz
C04
zuletzt bearbeitet am
28.04.06
Programm Titel

Spezifische Projekte auf dem Gebiet Verbraucherangelegenheiten

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2006/C 102/10)
Generaldirektion
Gesundheit und Verbraucherschutz
Ziele
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gilt spezifischen Projekten zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 4 (Aktion 18) im Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007. Die Aufforderung ist unter Ziffer 4.2 sowie in Anhang 1 des Jahresarbeitsplans 2006 im Bereich der Verbraucherpolitik vorgesehen, außerdem sind dort die entsprechenden Haushaltsmittel festgelegt. Projekte müssen einen deutlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Verbraucherpolitik leisten, deren Ziele im Beschlusse Nr. 20/2004/EG und in der verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 der Kommission definiert sind.
Zielgruppe

Für Projekte, für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft von höchstens 50 % beantragt wird: Finanzbeiträge für Projekte können juristischen Personen und Zusammenschlüssen von juristischen Personen, einschließlich geeigneter unabhängiger öffentlicher Einrichtungen und regionaler Verbraucherorganisationen, gewährt werden, die von Industrie und Handel unabhängig handeln und denen die tatsächliche Durchführung der Vorhaben obliegt. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen an den Projekten als Partner mindestens 8 Verbraucherorganisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein, davon drei mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten oder einem Beitrittsland.
Projekte, für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft von höchstens 75 % beantragt wird: Finanzbeiträge für Projekte können nur Verbraucherorganisationen gewährt werden, die in den neuen Mitgliedstaaten oder den Beitrittsländern registriert sind, von Industrie und Handel unabhängig handeln und denen die tatsächliche Durchführung der Vorhaben obliegt. Als Partner müssen mindestens drei Verbraucherorganisationen beteiligt sein, die in einem der für diesen Aufruf in Frage kommenden Länder ihren Sitz haben.
Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachstehenden Länder haben:
- den 25 Ländern der Europäischen Union, deren „neue Mitgliedstaaten“ sind: Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik und Slowenien;
- den EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen;
- den Beitrittsländern: Bulgarien und Rumänien.

Finanzierung
Die für Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf insgesamt 2,5 Mio.
Grundsätzlich darf die Finanzhilfe der Gemeinschaft 50 % des Betrags der zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung des Projekts nicht überschreiten. Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses Nr. 20/2004/ EG erlaubt jedoch bei bestimmten Projekten einen Gemeinschaftsbeitrag von bis zu 75 % für die Projektdurchführung; für den Zeitraum 2004-2007 schlägt die Kommission vor, Projekte bevorzugt zu berücksichtigen, an denen Verbraucherorganisationen aus den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern beteiligt sind. Die Dauer der Projekte sollte 36 Monate nicht überschreiten.
Deadline
Anträge müssen der Kommission bis spätestens 30. Juni 2006 zugesandt werden.
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