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Ziele
und Beschreibung
Mit dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen soll dazu
beigetragen werden, dass zuverlässige Statistiken über
Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften auf
nationaler und europäischer Ebene vorliegen. Dieses Ziel
wird erreicht, indem Satellitenkonten eingerichtet und
bestehende Satellitenkonten aktualisiert, verbessert und/oder
angepasst werden und indem länderübergreifend kooperiert
wird bzw. Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht
werden (gemeinsame Projekte, Verbreitung von Ergebnissen
durch Veröffentlichungen, Seminare).
Förderfähige antragsteller
Dazu zählen nationale statistische Ämter oder für die
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zuständige Dienststellen,
nationale Organisationen von Genossenschaften und/oder
Gegenseitigkeitsgesellschaften sowie Bildungs- und Forschungszentren,
Einrichtungen ohne Erwerbszweck oder Privatunternehmen,
die an der Erfassung statistischer Daten beteiligt sind.
Die nationalen statistischen Ämter oder die für die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen zuständigen Dienststellen müssen in alle
Projekte entweder als eigenständige Antragsteller oder
als Koordinatoren gemeinsam mit anderen Partnern bzw.
als Partner in einem von einer anderen Organisation koordinierten
Konsortium eingebunden sein.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz haben in einem
— der EU-Mitgliedstaaten;
— der EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen);
— der Beitrittsländer, Kandidatenländer bzw. anderen Länder,
die am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP) teilnehmen (Albanien, Kroatien, ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, Serbien und Türkei).
Mittelausstattung
und projektlaufzeit
Für die Kofinanzierung der Projekte sind insgesamt 200
000 EUR vorgesehen. Für die Finanzhilfe der Kommission
gilt eine Obergrenze von 95 % der gesamten förderfähigen
Kosten. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 66
500 EUR.
Die Aktivitäten müssen ab Januar 2010 anlaufen und bis
31. Dezember 2010 abgeschlossen sein. Die maximale Projektlaufzeit
beträgt 12 Monate.
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