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Referenz
C05
zuletzt bearbeitet am
23.06.2009
Programm Titel

Satellitenkonten für Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 139/07)
Generaldirektion
GD ENTR Nr. ENT/CIP/09/B/N10S00
Ziele

Ziele und Beschreibung
Mit dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen soll dazu beigetragen werden, dass zuverlässige Statistiken über Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften auf nationaler und europäischer Ebene vorliegen. Dieses Ziel wird erreicht, indem Satellitenkonten eingerichtet und bestehende Satellitenkonten aktualisiert, verbessert und/oder angepasst werden und indem länderübergreifend kooperiert wird bzw. Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden (gemeinsame Projekte, Verbreitung von Ergebnissen durch Veröffentlichungen, Seminare).

Förderfähige antragsteller
Dazu zählen nationale statistische Ämter oder für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zuständige Dienststellen, nationale Organisationen von Genossenschaften und/oder Gegenseitigkeitsgesellschaften sowie Bildungs- und Forschungszentren, Einrichtungen ohne Erwerbszweck oder Privatunternehmen, die an der Erfassung statistischer Daten beteiligt sind. Die nationalen statistischen Ämter oder die für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zuständigen Dienststellen müssen in alle Projekte entweder als eigenständige Antragsteller oder als Koordinatoren gemeinsam mit anderen Partnern bzw. als Partner in einem von einer anderen Organisation koordinierten Konsortium eingebunden sein.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz haben in einem
— der EU-Mitgliedstaaten;
— der EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen);
— der Beitrittsländer, Kandidatenländer bzw. anderen Länder, die am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) teilnehmen (Albanien, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, Serbien und Türkei).

Mittelausstattung und projektlaufzeit
Für die Kofinanzierung der Projekte sind insgesamt 200 000 EUR vorgesehen. Für die Finanzhilfe der Kommission gilt eine Obergrenze von 95 % der gesamten förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 66 500 EUR.
Die Aktivitäten müssen ab Januar 2010 anlaufen und bis 31. Dezember 2010 abgeschlossen sein. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate.

Deadline
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 4. September 2009 zu übermitteln.
Kontakt
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/newsbytheme.cfm?displayType=fo&fosubType=p& lang=en
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.