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Referenz |
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C07 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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29.08.2007 |
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Programm
Titel |
Programm „Kultur“ (2007-2013)
Unterstützung kultureller
Projekte: literarische Übersetzung (Aktionsbereich 1.2.2)
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2007/C
184/06) |
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Generaldirektion
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EACEA/25/07
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Ziele
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Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das
Programm Kultur (2007-2013) (im Folgenden „das Programm“).
Ziele und
Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements
der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen
Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren
und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden
Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums,
der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen
und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm schließt den gesamten Kultursektor ein und
möchte durch die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen,
die im Kultursektor arbeiten, durch die internationale
Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken
und Erzeugnissen und durch den interkulturellen Dialog
Synergien freisetzen, die zu einer nachhaltigen kulturellen
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene führen.
Gegenstand dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Zur Erfüllung der Programmziele werden im Rahmen dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Anschluss
an zwei Auswahlverfahren Gemeinschaftszuschüsse für literarische
Übersetzungsprojekte gewährt werden.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(im Folgenden „die Exekutivagentur“) ist für die Durchführung
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.
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Fördergebiet |
Förderfähigkeits-
und Auswahlkriterien
Förderfähige Antragsteller sind öffentliche oder private
Verlage oder Verlagsgruppen, deren eingetragener Sitz
rechtmäßig in einem der am Programm teilnehmenden Länder
errichtet wurde.
Natürliche Personen können keine Finanzhilfe beantragen.
Die Antragsteller müssen ihre operative und finanzielle
Leistungsfähigkeit zur vollständigen Durchführung der
Projekte nachweisen, ferner, dass sie über verlässliche
und ausreichende finanzielle Mittel und über die erforderlichen
Fachkenntnisse, beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen
verfügen, um ihre Tätigkeit während der Dauer der Durchführung
der geförderten Projekte aufrechtzuerhalten.
Förderfähig sind Werke der Prosaliteratur, unabhängig
von ihrer literarischen Gattung (Romane, Erzählungen,
Kurzgeschichten, Theaterstücke, Dichtung, Comics usw.).
Förderfähig sind Autoren, die Staatsangehörige oder Gebietsansässige
eines am Programm teilnehmenden Landes sind. Förderfähig
sind die Amtssprachen der am Programm teilnehmenden Länder
und alte Sprachen wie Latein und Altgriechisch.
Der Förderzeitraum für das erste Auswahlverfahren muss
vor dem 30. Juni 2008 beginnen und spätestens am 31. Dezember
2009 enden. Der Förderzeitraum für das zweite Auswahlverfahren
muss vor dem 31. Dezember 2008 beginnen und spätestens
am 30. Juni 2010 enden.
Vergabekriterien
Die Gewährung einer Finanzhilfe ist nicht nur von der
Prüfung der Förderfähigkeits-, Ausschluss- und Auswahlkriterien
abhängig. Ausschlaggebend für die Beschlussfassung sind
die Vergabekriterien. Die Vergabekriterien lassen sich
wie folgt beschreiben:
- der Umfang. in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen
europäischen Nutzen schaffen kann;
- die Bedeutung der Aktivitäten im Hinblick auf die besonderen
Ziele des Programms;
- das Maß, in dem die vorgeschlagenen Aktivitäten auf
ein hohes Niveau ausgelegt sind und in dem sie erfolgreich
durchgeführt werden können;
- der Umfang, in dem die Aktivitäten zu Ergebnissen führen,
die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen;
- der Umfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen
Aktivitäten angemessen vermittelt und durch Öffentlichkeitsarbeit
bekannt gemacht werden. |
Finanzierung |
Finanzrahmen
und Projektlaufzeit
Finanzrahmen
Die verfügbaren Gesamtmittel belaufen sich auf ungefähr
1, 7 Mio. EUR.
Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft beträgt
mindestens 2 000 EUR, höchstens jedoch 60 000 EUR. Sie
soll die Übersetzungskosten decken, sofern diese Kosten
nicht mehr als 50 % der gesamten Betriebskosten ausmachen.
Das Recht, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben,
bleibt vorbehalten.
Projektlaufzeit
Die Höchstlaufzeit eines literarischen Übersetzungsprojekts
beträgt 18 (achtzehn) Monate. |
Deadline |
für die Einreichung der
Anträge Erstes Auswahlverfahren:
1. Oktober 2007 (Datum des Post- oder Kurierdienststempels)
Zweites Auswahlverfahren: 1. April 2008
(Datum des Post- oder Kurierdienststempels) |
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Kontakt |
| http://eacea.ec.europa.eu/
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