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Referenz |
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C10 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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29.09.2007 |
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Programm
Titel |
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KULTUR
(2007-2013)
Unterstützung
von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2007/C
184/03) |
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Generaldirektion
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EACEA/22/07
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Ziele
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Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das
Programm Kultur (2007-2013) (im Folgenden „das Programm“).
Ziele und Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements
der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen
Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren
und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden
Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums,
der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen
und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm sieht vor, dass die Gemeinschaft mit ihren
Fördermaßnahmen Einrichtungen unterstützt, welche die
kulturelle Zusammenarbeit fördern, eine Vertretung auf
Gemeinschaftsebene bieten, Informationen zur Förderung
der transeuropäischen gemeinschaftlichen kulturellen Zusammenarbeit
erheben und verbreiten, zur Vernetzung von auf europäischer
Ebene im Kulturbereich tätigen Einrichtungen beitragen,
an Projekten der kulturellen Zusammenarbeit teilnehmen
oder die Rolle eines Boschafters für die europäische Kultur
wahrnehmen.
Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen
Zur Erfüllung der Programmziele werden im Rahmen dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Betriebskostenzuschüsse
zur Kofinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem
fortlaufenden Arbeitsprogramm von Einrichtungen gewährt,
die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im
Bereich Kultur verfolgen oder ein Zielim Rahmen der Politik
der Europäischen Union in diesem Bereich haben.
Diese Unterstützung wird in Form von Partnerschaftsrahmenvereinbarungen
oder jährlichen Betriebskostenzuschüssen gewährt. Darüber
hinaus wird die Unterstützung für die Kategorien Festivals
und Netzwerke — Strukturierte Dialogplattformen gemäß
Definition unter Punkt 5.1 in Form von zielgerichteten
Betriebskostenzuschüssen bewilligt.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(im Folgenden 'die Exekutivagentur') ist für die Durchführung
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig. |
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Förderfähige Antragsteller |
Förderfähigkeits-
und Auswahlkriterien
Bei den förderfähigen Antragstellern muss es sich um Einrichtungen
ohne Erwerbszweck handeln, die seit mindestens zwei Jahren
bestehen. Sie müssen außerdem öffentliche oder private
unabhängige kulturelle Einrichtungen mit Rechtsstatus
sein, deren Hauptaktivität im Kulturbereich angesiedelt
ist.
Im Zusammenhang mit dieser Aufforderung sind internationale,
nationale, regionale oder lokale Behörden wie Gemeinden,
Provinzen oder Regionen sowie Einzelpersonen nicht förderfähig.
Förderfähige Antragsteller müssen einer der Kategorien
gemäß Definition unter Punkt 6.1 des Leitfadens entsprechen,
die fester Bestandteil dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist d. h.:
- Kategorie Botschafter
- Kategorie Netzwerk
- Kategorie Festival Förderfähige Antragsteller müssen
ihren eingetragenen rechtsgültigen Sitz in einem der Länder
haben, die am Programm teilnehmen . Förderfähige Antragsteller
müssen außerdem über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit
verfügen, um die Kooperationsprojekte vollständig durchführen
zu können.
Vergabekriterien
Die Gewährung einer Finanzhilfe ist nicht nur von der
Prüfung der Förderfähigkeits-, Ausschluss- und Auswahlkriterien
abhängig. Ausschlaggebend für die Beschlussfassung sind
die Vergabekriterien. Die Vergabekriterien lassen sich
wie folgt beschreiben:
1) der Umfang. in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen
europäischen Nutzen sowie eine europäische Dimension für
die vorgeschlagenen Aktivitäten schaffen kann;
2) die Bedeutung des Arbeitsprogramms und der weiteren
Aktivitäten für die besonderen Ziele des Programms;
3) der Grad, in dem das vorgeschlagene Arbeitsprogramm
und die weiteren Aktivitäten auf ein hohes Niveau ausgelegt
sind und in dem sie erfolgreich durchgeführt werden können;
4) der Umfang, in dem das vorgeschlagene Arbeitsprogramm
und die weiteren Aktivitäten zu Ergebnissen führen, die
möglichst viele Menschen direkt und indirekt erreichen;
5) derUmfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen
Aktivitäten angemessen vermittelt und durch Öffentlichkeitsarbeit
bekannt gemacht werden;
6) der Grad, in dem die Aktivitäten ein geeignetes Maß
an Nachhaltigkeit (langfristige Ergebnisse und Zusammenarbeit)
schaffen und als Multiplikatoren für andere mögliche Förderer
dienen können.
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Budget |
Die für
die Kofinanzierung der Betriebskostenzuschüsse für das
Jahr 2008 verfügbaren zweckgebundenen Mittel belaufen
sich für alle Kategorien zusammen auf insgesamt mindestens
5 Mio. EUR. Der Anteil der Rahmenpartnerschaftsabkommen
an der gesamten Mittelausstattung beträgt rund ¾. Jährliche
Finanzhilfen werden rund ¼ der gesamten verfügbaren Mittel
ausmachen, wovon mindestens 20 % garantiert sind. |
Deadline |
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5.
November 2007 |
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Kontakt |
| http://eacea.cec.eu.int/index.htm
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