Das Programm Kultur ist ein auf mehrere Jahre angelegtes
einheitliches Programm für Maßnahmen der Gemeinschaft im
kulturellen Bereich, das Kulturschaffenden aller Sektoren (nichtaudiovisueller
Bereich) und Kategorien offen steht.
Dieses Programm stützt sich auf Artikel 151 des EG-Vertrags,
der bestimmt, dass die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung
der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer
nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung
des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.
Gemäß Aktionsbereich 1.3 „Sondermaßnahmen“ des Programms
soll mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
eine Einrichtung ausgewählt werden, die die jährlich stattfindende
Verleihung des Europäischen Preises für zeitgenössische
Literatur vorbereitet und ausrichtet.
Büchern und der Literatur kommt im Kulturbereich und bei der
Entdeckung des Anderen eine besondere Rolle zu. Einmal abgesehen
davon, dass die Übersetzung literarischer Werke unterstützt
wird, bestehen wenige Initiativen zur Literaturförderung
auf europäischer Ebene. Mithilfe dieses Preises will man eine
Aktion ins Leben rufen, mit der dem Reichtum des zeitgenössischen
europäischen Literaturschaffens (Belletristik) ein großes
Maß an Öffentlichkeitswirkung verschafft werden soll.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll
eine Einrichtung ausgewählt werden, die in der Lage ist, im Jahre
2008 die Verleihung des Literaturpreises der Europäischen
Union auszurichten. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Europäischen
Kommission könnte diese Einrichtung auch mit den
folgenden Preisverleihungen in den Jahren 2009 bis 2013 beauftragt
werden.
Die ausgewählte Einrichtung trägt folgenden Punkten Rechnung:
a) Sie wird damit beauftragt, neue europäische Talente der zeitgenössischen
Literatur (Belletristik) aus allen Teilnahmeländern
des Programms Kultur auszuwählen und sie in den Teilnahmeländern
außerhalb der jeweiligen Herkunftsländer zu
fördern.
b) Sie benennt eine anerkannte Persönlichkeit der europäischen
Literatur, die die Rolle des Botschafters für diesen Preis übernehmen
soll. Dessen Aufgabe besteht darin, die unter Buchstabea) aufgeführten neuen Talente zu begleiten und zu fördern.
c) Sie richtet eine Zeremonie zur Preisverleihung aus, mit der
die Öffentlichkeitswirkung dieser Initiative und ihre europäische
Dimension gewährleistet werden. |
Einen Antrag stellen können öffentliche oder private Einrichtungen
mit eigener Rechtsform, die im Bereich der Literatur tätig
sind und nachweislich über eine mindestens zweijährige Erfahrung
in der Organisation einschlägiger Veranstaltungen auf europäischer
Ebene verfügen.
Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit
und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:
- den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1. Januar
2007: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern;
- den drei EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) ;
- den EU-Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien);
- den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo
(gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats)).
Die zulässigen Anträge werden anhand der nachstehenden Kriterien
beurteilt:
A. Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen (0-5 Punkte)
- Art und Angemessenheit der Partnerschaften und Mechanismen
zur Auswahl der zu prämierenden Bücher auf
nationaler Ebene;
- Art und Angemessenheit der Kriterien und Mechanismen
zur Benennung der für ihr Werk auszuzeichnenden europäischen
Persönlichkeit;
- Angemessenheit des Konzepts der Preisverleihungszeremonie.
B. Erfahrung und Mobilisierungsfähigkeit im Bereich Literatur
auf europäischer Ebene (0-5 Punkte)
- Erfahrung mit der Organisation ähnlicher Initiativen im
Bereich zeitgenössische Literatur auf europäischer Ebene;
- die Fähigkeit, den Literaturbereich insgesamt (Schriftsteller,
Übersetzer, Verleger, Buchhändler, Bibliothekare,
Leser) und auf europäischer Ebene zu mobilisieren, um
die Wirkung der Initiative zu steigern.
C. Projektmanagement (0-5 Punkte)
- Fähigkeit zur Organisation, Koordinierung und Ausrichtung
der Preisverleihung, insbesondere bei der Auswahl
auf nationaler Ebene, in Übereinstimmung mit den Zielen
der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen;
- Qualität des Arbeitsplans und der Planung, einschließlich
der Entscheidungsstrukturen und der Organisation von
Partnerschaften;
- Zweckmäßigkeit der Mittelausstattung im Hinblick auf
die geplanten Aktivitäten.
D. Kommunikations- und Öffentlichkeitswirkungsplan (0-5
Punkte)
Das Ausmaß der Öffentlichkeitswirkung, der Verbreitung
und der Nutzung der geplanten Aktivitäten, wird anhand
nachstehender Kriterien bewertet:
- Förderung der geplanten Aktivitäten in verschiedenen
Medien (Website, Zeitschriften, Broschüre, Presse, Radio,
Fernsehen usw.) zur Werbung für die Aktivitäten bei den
EU-Bürgern;
- Ausmaß der Öffentlichkeitswirkung der Europäischen
Kommission in den Werbeinstrumenten und bei der
Preisverleihungszeremonie;
- Relevanz und Qualität des „Medienplans“ in Bezug auf
die geplanten Aktivitäten und das Zielpublikum;
- Anzahl der Personen, die (direkt oder indirekt) von den
geplanten Aktivitäten erreicht werden (Zielgruppen/
Begünstigte, Besucher, Anzahl der Teilnehmer, der Leser
usw.).
Die Projekte werden von einem internen Bewertungsausschuss
der Europäischen Kommission bewertet. Die Projekte mit einer
Punktezahl von mindestens 4 unter Kriterium A und einer
Gesamtpunktezahl von mindestens 14 werden nach Rangfolge
in einer Liste eingestuft. An Hand dieser Liste beschließt die
Kommission über die Vergabe der Finanzhilfe.
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