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Referenz |
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C13 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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18.03.2008 |
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Programm
Titel |
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KULTUR
(2007-2013)
Sondermassnahmen zur kulturellen Zusammenarbeit mit und
in Drittländern
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
71/02) |
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Generaldirektion
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EACEA/05/08 |
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Ziele
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Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das
Programm „Kultur“ (2007-2013) (im Folgenden „das Programm“).
Ziele
und Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements
der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen
Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren
und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden
Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums,
der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen
und damit die Entstehung einer Unionsbürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm sieht eine gemeinschaftliche Förderung in
Form von „Sondermaßnahmen“ vor; in diesem Rahmen kann
die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen
Organisationen unterstützt werden.
Das Programm ermöglicht insbesondere die Zusammenarbeit
mit weiteren Drittländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft
Assoziations- oder Kooperationsabkommen geschlossen haben,
sofern diese einen Kulturteil enthalten, und zwar auf
der Grundlage der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und
spezifischer zu vereinbarender Modalitäten.
Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Um die Ziele des Programms zu erreichen, sollen mit dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kulturelle
Kooperationsprojekte gefördert werden, die auf den Kulturaustausch
zwischen den an dem Programm teilnehmenden Ländern und
dem ausgewählten Drittland Brasilien abzielen.
Die Kooperationsprojekte sind zweijährig (2008-2010) und
umfassen die kulturelle Zusammenarbeit mit den Organisationen
des ausgewählten Drittlandes und/oder in Brasilien durchgeführte
kulturelle Aktivitäten.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(im Folgenden „die Exekutivagentur“) ist für die Durchführung
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.
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Förderfähige Antragsteller |
Förderfähige
Bewerber sind öffentliche oder private Einrichtungen mit
Rechtsstatus, deren Hauptaktivität im Kulturbereich angesiedelt
ist, und die eine mindestens zweijährige Erfahrung in
der Konzeption und Durchführung von kulturellen Projekten
auf internationaler Ebene und insbesondere in Brasilien
nachweisen können. Diese Organisationen müssen sich an
der Konzeption und Durchführung des Projekts beteiligen
und einen realen und bedeutenden finanziellen Beitrag
zur Projektfinanzierung leisten, nämlich mindestens 50
% der gesamten Finanzmittel für das Projekt.
Die Organisationen
müssen ihren eingetragenen Sitz in einem der am Programm
teilnehmenden Länder haben. Sie müssen außerdem über eine
finanzielle und operative Kapazität verfügen, die ihnen
die vollständige Durchführung der Kooperationsprojekte
erlaubt. Förderfähig sind zweijährige kulturelle Kooperationsprojekte,
an denen sich mindestens drei Kulturveranstalter aus mindestens
drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligen. Damit
ein Projekt förderfähig ist, muss mindestens ein assoziierter
Partner aus Brasilien beteiligt sein. Grundlage der Kooperation
muss eine von den europäischen Kulturveranstaltern und
assoziierten Partnern in Brasilien unterzeichnete Partnerschaftserklärung
sein. Mindestens 50 % der im Rahmen der kulturellen Kooperationsprojekte
vorgesehenen Maßnahmen sind im Hoheitsgebiet des betreffenden
Drittlands (Brasilien) durchzuführen. Kooperationsprojekte
mit assoziierten Partnern, deren Sitz in Brasilien eingetragen
ist, könnten Vorrang erhalten. |
Budget |
Die
verfügbaren Finanzmittel für diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen belaufen sich auf 1 Mio. EUR. Die gemeinschaftliche
Kofinanzierung darf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten
des jeweiligen Projekts nicht überschreiten (mit einem
Höchstbetrag von 200 000 EUR je Projekt).
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. |
Deadline |
| 1. Juni
2008. |
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Kontakt |
| http://eacea.ec.europa.eu |
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