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Referenz
C13
zuletzt bearbeitet am
18.03.2008
Programm Titel
KULTUR (2007-2013)
Sondermassnahmen zur kulturellen Zusammenarbeit mit und in Drittländern

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 71/02)
Generaldirektion
EACEA/05/08
Ziele

Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Kultur“ (2007-2013) (im Folgenden „das Programm“).

Ziele und Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums, der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen und damit die Entstehung einer Unionsbürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm sieht eine gemeinschaftliche Förderung in Form von „Sondermaßnahmen“ vor; in diesem Rahmen kann die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen unterstützt werden.
Das Programm ermöglicht insbesondere die Zusammenarbeit mit weiteren Drittländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft Assoziations- oder Kooperationsabkommen geschlossen haben, sofern diese einen Kulturteil enthalten, und zwar auf der Grundlage der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und spezifischer zu vereinbarender Modalitäten.
Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Um die Ziele des Programms zu erreichen, sollen mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kulturelle Kooperationsprojekte gefördert werden, die auf den Kulturaustausch zwischen den an dem Programm teilnehmenden Ländern und dem ausgewählten Drittland Brasilien abzielen.
Die Kooperationsprojekte sind zweijährig (2008-2010) und umfassen die kulturelle Zusammenarbeit mit den Organisationen des ausgewählten Drittlandes und/oder in Brasilien durchgeführte kulturelle Aktivitäten.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (im Folgenden „die Exekutivagentur“) ist für die Durchführung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.

Förderfähige Antragsteller
Förderfähige Bewerber sind öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, deren Hauptaktivität im Kulturbereich angesiedelt ist, und die eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von kulturellen Projekten auf internationaler Ebene und insbesondere in Brasilien nachweisen können. Diese Organisationen müssen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts beteiligen und einen realen und bedeutenden finanziellen Beitrag zur Projektfinanzierung leisten, nämlich mindestens 50 % der gesamten Finanzmittel für das Projekt.
Die Organisationen müssen ihren eingetragenen Sitz in einem der am Programm teilnehmenden Länder haben. Sie müssen außerdem über eine finanzielle und operative Kapazität verfügen, die ihnen die vollständige Durchführung der Kooperationsprojekte erlaubt. Förderfähig sind zweijährige kulturelle Kooperationsprojekte, an denen sich mindestens drei Kulturveranstalter aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligen. Damit ein Projekt förderfähig ist, muss mindestens ein assoziierter Partner aus Brasilien beteiligt sein. Grundlage der Kooperation muss eine von den europäischen Kulturveranstaltern und assoziierten Partnern in Brasilien unterzeichnete Partnerschaftserklärung sein. Mindestens 50 % der im Rahmen der kulturellen Kooperationsprojekte vorgesehenen Maßnahmen sind im Hoheitsgebiet des betreffenden Drittlands (Brasilien) durchzuführen. Kooperationsprojekte mit assoziierten Partnern, deren Sitz in Brasilien eingetragen ist, könnten Vorrang erhalten.
Budget
Die verfügbaren Finanzmittel für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen belaufen sich auf 1 Mio. EUR. Die gemeinschaftliche Kofinanzierung darf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten des jeweiligen Projekts nicht überschreiten (mit einem Höchstbetrag von 200 000 EUR je Projekt).
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.
Deadline
1. Juni 2008.
Kontakt
http://eacea.ec.europa.eu