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Referenz
C14
zuletzt bearbeitet am
29.08.2007
Programm Titel

Programm „Kultur“ (2007-2013)
Vernetzung von Organisationen, die im Bereich Kulturpolitik Evaluierungen oder Folgenabschätzungen durchführen — Netzwerke (Aktionsbereich 3.2)

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2007/C 184/05)
Generaldirektion
EACEA/26/07
Ziele

Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm Kultur (2007-2013) (1) (im Folgenden „das Programm“).

Ziele und Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums, der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm schließt den gesamten Kultursektor ein und möchte durch die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten, durch die internationale Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen und durch den interkulturellen Dialog Synergien freisetzen, die zu einer nachhaltigen kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene führen.

Gegenstand dieser aufforderung zur einreichung von Vorschlägen
Zur Erfüllung der Programmziele werden im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Anschluss an ein Auswahlverfahren Gemeinschaftszuschüsse für bis zu 3 Netzwerkprojekte (Aktionsbereich 3.2) gewährt werden.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (im Folgenden „die Exekutivagentur“) ist für die Durchführung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.
Aktionsbereich 3 des Programms sieht vor, dass über die Gemeinschaftstätigkeit Unterstützung von „Analysen im Bereich der europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen und der Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik“ gewährt wird (Artikel 4 Absatz 1).
Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die Menge und Qualität der verfügbaren Informationen und Zahlenangaben zu erhöhen, um Vergleichsdaten und Analysen in Bezug auf die kulturelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu erhalten, insbesondere bezüglich der Mobilität der Kulturschaffenden und -akteure, der Verbreitung der künstlerischen und kulturellen Werke und Erzeugnisse und des interkulturellen Dialogs.
In diesem Zusammenhang soll mithilfe dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Vernetzung verschiedener Stakeholder (Kulturabteilungen nationaler, regionaler oder lokaler Behörden, Beobachtungsstellen für Kultur, Universitäten, die auf kulturelle Angelegenheiten spezialisiert sind usw.) gefördert werden, die über direkte und praktische Erfahrungen mit Evaluierungen oder Folgenabschätzungen im Bereich Kulturpolitik zu den folgenden beiden Themen verfügen:
- Thema 1: Kulturpolitik auf dem Gebiet der lokalen/ regionalen sozioökonomischen Entwicklung und Attraktivität
- Thema 2: Synergien/Brückenschlag zwischen Bildung und Kultur, wobei der Schwerpunkt auf Kreativität und Innovation liegt
In jedes Netzwerk müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei der am Programm beteiligten Länder eingebunden sein.

Fördergebiet
Die Gewährung einer Finanzhilfe ist nicht nur von der Prüfung der Förderfähigkeits-, Ausschluss und Auswahlkriterien abhängig. Ausschlaggebend für die Beschlussfassung sind die Vergabekriterien. Die Vergabekriterien lassen sich wie folgt beschreiben:
1) das Maß, in dem die vorgeschlagenen Aktivitäten auf ein hohes Niveau ausgelegt sind und in dem sie erfolgreich durchgeführt werden können;
2) die Qualität der Partnerschaft zwischen Koordinator und Mitorganisatoren;
3) der Umfang. in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen europäischen Nutzen schaffen kann;
4) der Umfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Aktivitäten angemessen vermittelt und durch Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden — Strategie der Verbreitung und Verwertung;
5) der Grad, in dem die Aktivitäten ein geeignetes Maß an Nachhaltigkeit schaffen können.
Finanzierung
Finanzrahmen und Projektlaufzeit
Finanzrahmen

Die verfügbaren Gesamtmittel belaufen sich auf insgesamt ungefähr 0,6 Mio. EUR.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft im Rahmen der Kofinanzierung beträgt höchstens 200 000 EUR sowie 50 % der gesamten förderfähigen Kosten der geförderten Maßnahme. Das Recht, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben, bleibt vorbehalten.
Projektlaufzeit
Die Dauer von „Netzwerk“-Projekten muss mindestens zwölf (12) und darf höchstens vierundzwanzig (24) Monate betragen.
Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien
Förderfähige Antragsteller sind öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus in einem der am Programm teilnehmenden Länder . Sie müssen nachweisen, dass sie über eine mindestens fünfjährige Erfahrung mit Folgenabschätzungen oder Evaluierungen im Bereich Kulturpolitik verfügen. Natürliche Personen können keine Finanzhilfe beantragen.
Die Antragsteller müssen über die für die Durchführung der finanzierten Aktion erforderlichen Fachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen verfügen und sowohl an ihrer Konzeption wie an ihrer Durchführung beteiligt sein. Sie müssen über verlässliche und ausreichende finanzielle Mittel verfügen, damit sie einen realen und bedeutenden Beitrag zur finanzierten Aktion leisten können, indem sie mindestens 50 % der Gesamtmittel stellen.
Aktionen, für die Finanzhilfen gewährt werden, müssen den Grundsätzen der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich Kultur entsprechen und die unter Punkt 2 genannten Ziele sowie die unter Punkt 3 genannten Bedingungen berücksichtigen.
Deadline
15 Oktober 2007 (Datum des Post- oder Kurierdienststempels)
Kontakt
http://eacea.ec.europa.eu