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Referenz |
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C14 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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29.08.2007 |
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Programm
Titel |
Programm „Kultur“ (2007-2013)
Vernetzung von Organisationen,
die im Bereich Kulturpolitik Evaluierungen oder Folgenabschätzungen
durchführen — Netzwerke (Aktionsbereich 3.2)
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2007/C
184/05) |
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Generaldirektion
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EACEA/26/07 |
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Ziele
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Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bildet der Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das
Programm Kultur (2007-2013) (1) (im Folgenden „das Programm“).
Ziele und Beschreibung
Das Programm steht im Kontext des fortlaufenden Engagements
der Europäischen Union, durch den Ausbau der kulturellen
Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren
und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden
Länder zur Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums,
der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen
und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm schließt den gesamten Kultursektor ein und
möchte durch die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen,
die im Kultursektor arbeiten, durch die internationale
Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken
und Erzeugnissen und durch den interkulturellen Dialog
Synergien freisetzen, die zu einer nachhaltigen kulturellen
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene führen.
Gegenstand dieser
aufforderung zur einreichung von Vorschlägen
Zur Erfüllung der Programmziele werden im Rahmen dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Anschluss
an ein Auswahlverfahren Gemeinschaftszuschüsse für bis
zu 3 Netzwerkprojekte (Aktionsbereich 3.2) gewährt werden.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(im Folgenden „die Exekutivagentur“) ist für die Durchführung
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.
Aktionsbereich 3 des Programms sieht vor, dass über die
Gemeinschaftstätigkeit Unterstützung von „Analysen im
Bereich der europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen
und der Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik“
gewährt wird (Artikel 4 Absatz 1).
Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die Menge und
Qualität der verfügbaren Informationen und Zahlenangaben
zu erhöhen, um Vergleichsdaten und Analysen in Bezug auf
die kulturelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu
erhalten, insbesondere bezüglich der Mobilität der Kulturschaffenden
und -akteure, der Verbreitung der künstlerischen und kulturellen
Werke und Erzeugnisse und des interkulturellen Dialogs.
In diesem Zusammenhang soll mithilfe dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen die Vernetzung verschiedener
Stakeholder (Kulturabteilungen nationaler, regionaler
oder lokaler Behörden, Beobachtungsstellen für Kultur,
Universitäten, die auf kulturelle Angelegenheiten spezialisiert
sind usw.) gefördert werden, die über direkte und praktische
Erfahrungen mit Evaluierungen oder Folgenabschätzungen
im Bereich Kulturpolitik zu den folgenden beiden Themen
verfügen:
- Thema 1: Kulturpolitik auf dem Gebiet der lokalen/ regionalen
sozioökonomischen Entwicklung und Attraktivität
- Thema 2: Synergien/Brückenschlag zwischen Bildung und
Kultur, wobei der Schwerpunkt auf Kreativität und Innovation
liegt
In jedes Netzwerk müssen mindestens drei Einrichtungen
aus drei der am Programm beteiligten Länder eingebunden
sein.
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Fördergebiet |
Die Gewährung einer Finanzhilfe
ist nicht nur von der Prüfung der Förderfähigkeits-, Ausschluss
und Auswahlkriterien abhängig. Ausschlaggebend für die
Beschlussfassung sind die Vergabekriterien. Die Vergabekriterien
lassen sich wie folgt beschreiben:
1) das Maß, in dem die vorgeschlagenen Aktivitäten auf
ein hohes Niveau ausgelegt sind und in dem sie erfolgreich
durchgeführt werden können;
2) die Qualität der Partnerschaft zwischen Koordinator
und Mitorganisatoren;
3) der Umfang. in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen
europäischen Nutzen schaffen kann;
4) der Umfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen
Aktivitäten angemessen vermittelt und durch Öffentlichkeitsarbeit
bekannt gemacht werden — Strategie der Verbreitung und
Verwertung;
5) der Grad, in dem die Aktivitäten ein geeignetes Maß
an Nachhaltigkeit schaffen können. |
Finanzierung |
Finanzrahmen
und Projektlaufzeit
Finanzrahmen
Die verfügbaren Gesamtmittel belaufen sich auf insgesamt
ungefähr 0,6 Mio. EUR.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft im Rahmen der Kofinanzierung
beträgt höchstens 200 000 EUR sowie 50 % der gesamten
förderfähigen Kosten der geförderten Maßnahme. Das Recht,
nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben, bleibt vorbehalten.
Projektlaufzeit
Die Dauer von „Netzwerk“-Projekten muss mindestens zwölf
(12) und darf höchstens vierundzwanzig (24) Monate betragen.
Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien
Förderfähige Antragsteller sind öffentliche oder
private Einrichtungen mit Rechtsstatus in einem der am
Programm teilnehmenden Länder . Sie müssen nachweisen,
dass sie über eine mindestens fünfjährige Erfahrung mit
Folgenabschätzungen oder Evaluierungen im Bereich Kulturpolitik
verfügen. Natürliche Personen können keine Finanzhilfe
beantragen.
Die Antragsteller müssen über die für die Durchführung
der finanzierten Aktion erforderlichen Fachkenntnisse
und beruflichen Qualifikationen verfügen und sowohl an
ihrer Konzeption wie an ihrer Durchführung beteiligt sein.
Sie müssen über verlässliche und ausreichende finanzielle
Mittel verfügen, damit sie einen realen und bedeutenden
Beitrag zur finanzierten Aktion leisten können, indem
sie mindestens 50 % der Gesamtmittel stellen.
Aktionen, für die Finanzhilfen gewährt werden, müssen
den Grundsätzen der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich
Kultur entsprechen und die unter Punkt 2 genannten Ziele
sowie die unter Punkt 3 genannten Bedingungen berücksichtigen. |
Deadline |
| 15 Oktober 2007
(Datum des Post- oder Kurierdienststempels) |
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Kontakt |
| http://eacea.ec.europa.eu |
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