Das Referat
Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission veröffentlicht eine Ausschreibung mit dem
Ziel, Simulationsübungen im Bereich des Katastrophenschutzes
beschreiben zu lassen, die für eine finanzielle Unterstützung
im Rahmen der Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des
Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments
für den Katastrophenschutz und der Entscheidung 2007/779/EG,
Euratom des Rates vom 8. November 2007 über ein Gemeinschaftsverfahren
für den Katastrophenschutz (Neufassung) in Frage kommen.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Finanzhilfen.
Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt der Maßnahmen
und die Bedingungen für die Bewilligung der Finanzhilfe
werden im einschlägigen Leitfaden für die Beantragung
von Finanzhilfen dargelegt, der auch ausführliche Hinweise
dazu enthält, wo und wann die Vorschläge einzureichen
sind. Der Leitfaden sowie die Antragsformulare können
von der Europa-Website heruntergeladen werden unter:
http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_de.htm
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Die
Vorschläge für die Ausschreibung müssen bis zum 15.
Mai 2008 unter der im Leitfaden angegebenen Adresse
bei der Kommission eingegangen sein. Die Vorschläge müssen
bis zum 15. Mai 2008 auf dem Postweg oder per Kurierdienst
eingereicht werden (es gilt das Datum des Versands, des
Poststempels oder der Empfangsbestätigung). Die Vorschläge
können bis zum 15. Mai 2008, 17:00 Uhr, auch persönlich
bei der im Leitfaden angegebenen Adresse abgegeben werden
(es gilt das Datum der vom zuständigen Beamten datierten
und unterzeichneten Empfangsbestätigung). Fristgerecht
abgesandte, aber bei der Kommission erst nach dem 23.
Mai 2008, d. h. nach dem Schlusstermin für die Einreichung
der Angebote, eingegangene Vorschläge werden als nicht
zulässig betrachtet. Es ist Aufgabe des Antragstellers,
dafür zu sorgen, dass die Frist eingehalten wird. Per
Fax oder elektronischer Post unterbreitete Vorschläge,
unvollständige Anträge und Anträge, die in mehreren Teilen
übermittelt werden, können nicht angenommen werden. |