1.Das Referat
Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission veröffentlicht eine Ausschreibung mit dem Ziel,
Kooperationsprojekte zur Vorsorge und Prävention zu ermitteln,
die für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Entscheidung
2007/162/EG, Euratom des Rates über die Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz in
Frage kommen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in
Form von Finanzhilfen.
2. Die betroffenen Bereiche,
Art und Inhalt der Maßnahmen und die Bedingungen für die
Bewilligung der Finanzhilfe werden im einschlägigen Leitfaden
für die Beantragung von Finanzhilfen dargelegt, der auch
ausführliche Hinweise dazu enthält, wo und wann die Vorschläge
einzureichen sind. Der Leitfaden sowie die Antragsformulare
können von der Europa-Website heruntergeladen werden unter:
http://ec.europa.eu/environment/funding/intro_en.htm
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Die
Vorschläge für die Ausschreibung müssen bis zum 30.
April 2008 unter der im Leitfaden angegebenen
Adresse bei der Kommission eingegangen sein. Die Vorschläge
müssen bis zum 30. April 2008 auf dem Postweg oder per
Kurierdienst eingereicht werden (es gilt das Datum des
Versands, des Poststempels oder der Empfangsbestätigung).
Die Vorschläge können bis zum 30. April 2008, 17.00 Uhr
auch persönlich bei der im Leitfaden angegebenen Adresse
abgegeben werden (es gilt das Datum der vom zuständigen
Beamten datierten und unterzeichneten Empfangsbestätigung).
Fristgerecht abgesandte, aber bei der Kommission erst
nach dem 16. Mai 2008, d. h. nach dem Schlusstermin für
die Einreichung der Angebote, eingegangene Vorschläge
werden als nicht zulässig betrachtet. Es ist Aufgabe des
Antragstellers, dafür zu sorgen, dass die Frist eingehalten
wird. Per Fax oder elektronischer Post unterbreitete Vorschläge,
unvollständige Anträge und Anträge, die in mehreren Teilen
übermittelt werden, können nicht angenommen werden. |