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Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf
die Auswahl spezifischer Projekte zur Kofinanzierung durch
die Europäische Kommission ab. Die Projekte werden voraussichtlich
ab der zweiten Hälfte des Jahres 2008 umgesetzt. Die Projektlaufzeit
beträgt 12 bzw. 24 Monate. Für die Förderung kommen nur
neue Projekte in Betracht; bereits begonnene Projekte
können nicht kofinanziert werden.
ZIELE DES PROGRAMMS
DAPHNE III
Das allgemeine Ziel des Programms DAPHNE III ist es, zum
Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor jeglicher
Form von Gewalt beizutragen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz,
Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen.
Das Programm soll, insbesondere im Hinblick auf Kinder,
Jugendliche und Frauen, einen Beitrag zur Entwicklung
der Gemeinschaftspolitiken, speziell in den Bereichen
öffentliche Gesundheit, Menschenrechte und Gleichstellung
von Frauen und Männern, sowie zu Maßnahmen zum Schutz
der Rechte von Kindern und zur Bekämpfung von Menschenhandel
und sexueller Ausbeutung leisten. Das spezifische Ziel
des Programms ist es, zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher
Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im
öffentlichen oder privaten Bereich, einschließlich der
sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels, durch Präventionsmaßnahmen
sowie Unterstützung und Schutz von Opfern und gefährdeten
Gruppen beizutragen.
Erreicht werden soll dieses spezifische Ziel durch die
folgenden Maßnahmen:
a) Unterstützung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen
(NRO) und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
b) Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen
für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Angehörige bestimmter
Berufe, zuständige Behörden, bestimmte Kreise der breiten
Öffentlichkeit und gefährdete Gruppen, zum besseren Verständnis
der Problematik der Gewalt und zur Förderung der vollständigen
Ächtung der Gewalt, zur Förderung der Unterstützung der
Opfer und des Anzeigens von Gewalttaten bei den zuständigen
Behörden;
c) Verbreitung der im Rahmen der vorangegangenen beiden
Programme DAPHNE und DAPHNE II erzielten Ergebnisse einschließlich
ihrer Anpassung, Weiterleitung und Nutzung durch andere
Begünstigte oder in anderen geografischen Gebieten;
d) Ermittlung und Verstärkung von Maßnahmen, die dazu
beitragen, dass gewaltgefährdete Personen eine positive
Behandlung erfahren, insbesondere dadurch, 2 dass ein
Ansatz verfolgt wird, diesen Personen Achtung entgegenzubringen
sowie ihr Wohlergehen und ihre Selbstverwirklichung zu
fördern;
e) Errichtung und Unterstützung multidisziplinärer Netze
zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NRO und anderen
in diesem Bereich tätigen Organisationen;
f) Gewährleistung der Erweiterung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse und der Wissensgrundlage, des Austauschs,
der Ermittlung und der Verbreitung von Informationen und
bewährten Praktiken, auch durch Forschung, Schulungsmaßnahmen,
Studienbesuche und Personalaustausch;
g) Konzeption und Prüfung von Material zur Sensibilisierung
und Schulung zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen, sowie Ergänzung und Anpassung bereits vorhandenen
Materials zur Nutzung in anderen geografischen Gebieten
oder für andere Zielgruppen;
h) Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen
sowohl auf die Opfer als auch auf die Gesellschaft in
ihrer Gesamtheit, einschließlich der Kosten für das Gesundheitswesen
sowie der sozialen und wirtschaftlichen Kosten, zur Bekämpfung
der Ursachen von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft;
i) Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsprogrammen
für Opfer und gefährdete Personen und von Interventionsprogrammen
für Täter unter Wahrnehmung der Sicherheit der Opfer.
SCHWERPUNKTBEREICHE
IM JAHR 2007
Alle eingereichten Projekte müssen sowohl die allgemeinen
als auch die spezifischen Ziele des Programms DAPHNE III
erfüllen und werden anhand der nachfolgend in Kapitel
6 dargestellten Kriterien bewertet.
Im Jahr 2007 ist die Europäische Kommission an Projekten
interessiert, die sich auf die in dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Schwerpunktbereiche
beziehen. Die Antragsteller müssen deutlich angeben, welchem
dieser Schwerpunktbereiche ihr Vorschlag zuzuordnen ist.
Projektvorschläge außerhalb dieser Schwerpunktbereiche
kommen nur dann in Betracht, wenn sie zweifelsohne keine
Nachahmung bereits abgeschlossener oder in Ausführung
befindlicher Maßnahmen darstellen und ihr innovativer
Ansatz und ihre europäische Dimension klar dargelegt werden.
Alle eingereichten Projektvorschläge müssen innerhalb
des Geltungsbereichs des Programms liegen und werden anhand
der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
festgelegten Kriterien bewertet.
Die Schwerpunktbereiche 2007 lauten wie folgt:
I. Therapieprogramme
für Gewalttäter gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen
• Mapping vorhandener Forschungsarbeiten und Programmplanungen
im Hinblick auf Therapieprogramme für Gewalttäter in Europa
einschließlich einer komparativen 3 Beurteilung ihrer
qualitativen und quantitativen Auswirkungen sowie Empfehlungen
für zukünftige Ausrichtungen auf diesem Gebiet auf nationaler
und europäischer Ebene;
• Austausch, Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer auf
dem Gebiet der Therapieprogramme für Gewalttäter.
II. Einzelstaatliche
Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt
• Mapping der bestehenden Rechtsvorschriften aller Mitgliedstaaten
der EU, der EFTAStaaten, der Beitrittskandidaten und der
Länder des westlichen Balkans, die auf alle Formen der
Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und/oder Frauen bezogen
sind, und Bereitstellung der Ergebnisse in einer Form,
die sich leicht aktualisieren und auf breiter Basis in
Umlauf bringen lässt; darin sollten auch Empfehlungen
für zukünftige Ausrichtungen der Rechtsvorschriften der
Gemeinschaft zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt enthalten
sein;
• Analyse der Auswirkungen und Wirksamkeit der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt
sowie der Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften;
• Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen im Hinblick
auf Rechtsvorschriften und ihre Durchsetzung mit dem Ziel
des Kapazitätsaufbaus seitens der Angehörigen der Berufe
der Strafverfolgung, des gerichtlichen und richterlichen
Bereichs sowie von Rechtsbeiständen und juristischen Hilfskräften
und der Unterbreitung von praktischen Empfehlungen für
Reformen und einen verbesserten Gesetzesvollzug.
III. Gezielte Sensibilisierungs-, Schulungs- und
Informationsmaßnahmen
• Gezielte Sensibilisierungskampagnen und Informationsmaßnahmen,
die dafür konzipiert sind, bestimmte Personengruppen für
die schädigenden Auswirkungen der Gewalt zu sensibilisieren,
und das Ziel verfolgen, Einstellungen und Verhaltensweisen
im Sinne der vollständigen Ächtung von Gewalt in allen
ihren Erscheinungsformen zu fördern;
• auf bestimmte Personengruppen abgestellte Schulungs-
und Informationsmaßnahmen mit dem Ziel, die Kenntnis und
das Verständnis der Rechtsvorschriften und Politiken zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt sowie der Möglichkeiten,
Gewalthandlungen anzuzeigen und Unterstützung, Abhilfe
und Entschädigung zu erlangen, zu verbessern;
• da 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit für
alle ist, eindeutig auf bestimmte Personengruppen bezogene
Schulungs- und Informationsmaßnahmen mit dem Ziel, das
Verständnis der besonders schädigenden Auswirkungen von
Diskriminierung und Vorurteilen auf der Grundlage von
Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, physischer
Merkmale, sexueller Neigung, sozio-ökonomischem Status,
Behinderung usw. zu verbessern;
• Konzeption und Prüfung von Weiterbildungspaketen betreffend
den Umfang, die Art und die Auswirkungen von Gewalthandlungen
mit dem Ziel des Kapazitätsaufbaus seitens der Personen,
die mit gefährdeten Kindern, Jugendlichen, Frauen und
Familien arbeiten, im Sinne der Verhütung von Gewalt und
des Schutzes dieser Gruppen vor Gewalt.
IV. Studien,
Mapping und Forschung
• Quantitative und qualitative Forschungsarbeiten und
Studien betreffend die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
in Sport- und Freizeitgruppen einschließlich Empfehlungen
für Verhütungsstrategien sowie die Mobilisierung und den
Kapazitätsaufbau seitens der Personen, die das Verhalten
in diesen Gruppen beeinflussen können;
• quantitative und qualitative Forschungsarbeiten betreffend
den Umfang und die Art des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern in Europa in den zehn
Jahren nach dem ersten Weltkongress gegen die gewerbsmäßige
sexuelle Ausbeutung von Kindern und der Auflegung des
DAPHNE-Programms;
• Mapping und Trendanalyse in folgenden Bereichen: i)
Gesetzgebung ii) Datenerhebung iii) Rahmenstrukturen und
politische Rahmenbedingungen und/oder iv) Einrichtungen
zur Unterstützung von Opfern für Kinder, Heranwachsende
und Frauen, die sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung
erfahren haben oder Opfer des Menschenhandels geworden
sind;
• Erhebungen im Hinblick auf bereits bestehende Initiativen
zur Unterstützung der Opfer des Menschenhandels, von Ehrenverbrechen
und Zwangsverheiratung sowie die wissenschaftliche Ermittlung
bewährter Praktiken mit dem Ziel, Empfehlungen für zukünftige
Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene auszusprechen;
• Forschungsarbeiten betreffend die Gewalt gegen ältere
Frauen in Europa mit dem Ziel zur Erforschung dieser Art
der Gewalt, des Gefährdungsprofils der Opfer, der Ursachen,
Täterkategorien, Risikofaktoren, üblichen Abhilfemaßnahmen
sowie der Gesetzeslücken/eines Mangels an Unterstützung
beizutragen. In der Studie sollten Empfehlungen für zukünftige
Maßnahmen in diesem Bereich auf einzelstaatlicher und
europäischer Ebene enthalten sein.
V. Indikatoren
für die Zwecke der Datenerhebung
Um einen Beitrag zur Verbesserung der statistischen Erfassung
von Gewalthandlungen sowie der harmonisierten und vergleichbaren
Datenerfassung zu leisten, werden Projektvorschläge, die
sich auf die Entwicklung von Indikatoren und die entsprechende
Datenerhebung in den nachfolgenden Bereichen konzentrieren,
im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
besonders berücksichtigt:
• Gewalt gegen Kinder im häuslichen und familiären Bereich;
• Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, die auf
der Straße leben und/oder arbeiten;
• Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Schulen und Bildungseinrichtungen.
VI. Ableitung
politischer Lösungen aus den Arbeiten der DAPHNE-Projekte
Auf der Grundlage der in den DAPHNE-Projekten erworbenen
Erfahrungen kann das Programm zur Entwicklung politischer
Lösungen auf lokaler, nationaler und/oder europäischer
Ebene beitragen. Studien, die der Gewinnung politischer
Lösungen in den unten angeführten Bereichen Vorschub leisten,
wird deshalb Vorrang eingeräumt:
• Gewalt gegen im Sexgewerbe tätige Frauen einschließlich
Frauen, die Opfer von Zwangsarbeit und/oder Menschenhandel
geworden sind;
• Gewalt gegen jugendliche Migranten oder Migrantinnen
und/oder Frauen am Arbeitsplatz / in der Arbeitsumwelt.
VII. Austausch,
Anpassung und Nutzung bereits bestehender bewährter Praktiken
Es wird erwartet, dass in den Projektvorschlägen dieser
Maßnahmenkategorie nachgewiesen wird, wie die bewährte
Praktik‘ bewertet und ermittelt wurde, und sich diese
Vorschläge auf die meisten, wenn nicht auf alle, Mitgliedstaaten
beziehen. Vorrang wird Projekten gewährt, die darauf abzielen,
• bereits bestehende, im Rahmen von DAPHNE-Programmen
entwickelte Schulungspakete weiterzuentwickeln, anzupassen
und umzusetzen,
• insbesondere im Hinblick auf gefährdete Familien für
den Kapazitätsaufbau und den Austausch von Fachwissen
in Bezug auf bewährte Methoden der Kindererziehung und
die Förderung gewaltfreier Beziehungen innerhalb der Familie
zu sorgen,
• für den auf die Verhütung des Missbrauchs, der Vernachlässigung
und der Misshandlung von Säuglingen und Kindern im Vorschulalter
angelegten Kapazitätsaufbau zu sorgen und den Austausch
entsprechender Informationen und maßgeblichen Fachwissens
zu ermöglichen.
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RECHTSSTATUS
Am Programm DAPHNE III können private oder öffentliche
Organisationen und Einrichtungen (lokale Behörden auf
geeigneter Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren)
teilnehmen. Öffentliche Stellen auf nationaler/zentraler
Ebene kommen für eine Förderung durch DAPHNE nicht in
Betracht. Organisationen mit Erwerbscharakter können als
Partner akzeptiert werden, wenn dies der Art ihrer Tätigkeit
nach gerechtfertigt ist. Die teilnehmenden Organisationen
müssen in ihrem Antrag nachweisen, dass sie über praktische
Erfahrungen auf den folgenden Gebieten verfügen:
• Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen oder
• Schutz oder Unterstützung der Opfer dieser Formen der
Gewalt oder
• Umsetzung gezielter Maßnahmen, durch die die Ablehnung
dieser Formen der Gewalt gefördert oder eine Änderung
der Haltung und des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen
und Gewaltopfern angeregt werden soll.
HERKUNFT
Für die Gewährung maßnahmebezogener Finanzhilfen aus diesem
Programm kommen Organisationen aus den 27 Mitgliedstaaten
der EU in Betracht.
Organisationen aus allen anderen Ländern können sich als
assoziierte Partner an DAPHNEProjekten beteiligen, kommen
jedoch nicht für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Betracht.
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HINWEIS: Aus Gründen, die nicht von der
Europäischen Kommission zu vertreten sind, können Organisationen
aus den EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen)
keine Finanzhilfen im Rahmen der Aufforderung der Einreichung
von Vorschlägen JLS/DAP/2007-1 gewährt werden. An diesem
Programm können sich Organisationen aus den Beitrittskandidaten
und den westlichen Balkanstaaten beteiligen. Im Hinblick
auf diese Länder müssen allerdings bestimmte Bedingungen
erfüllt sein, bevor ihnen Finanzhilfen zur Verfügung gestellt
werden. So müssen diese Staaten eine Vereinbarung unterzeichnet
und Beiträge zum Haushalt der EU geleistet haben, um für
eine Förderung in Betracht zu kommen.
PARTNER
Projektvorschläge sind durch eine Partnerschaft von mindestens
zwei förderfähigen Organisationen aus zwei verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten einzureichen.
- Für jede Partnerschaft ist ein „Antragsteller“ (die
koordinierende oder leitende Organisation) zu bestimmen.
Dieser Antragsteller (der "Begünstigte") legt
der Kommission den Projektvorschlag zur Bewertung vor.
Der Antragsteller ist im vollen Umfang für die Verwaltung
des Projekts, die Koordinierung aller Aufgaben, die Zusammenarbeit
mit der Kommission und die Verwaltung der Finanzmittel
verantwortlich.
- „Partner“ (Mitbegünstigte) sind alle Organisationen
(aus den EU-Mitgliedstaaten), die an der Durchführung
von mit dem Projekt verbundenen Maßnahmen beteiligt sind
und für eine Förderung in Betracht kommen. Sobald die
Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet ist, wird jeder
Partner als Mitbegünstigter betrachtet. Er unterzeichnet
eine Erklärung, der zufolge die koordinierende Organisation
die volle rechtliche Verantwortung trägt. Die koordinierende
Organisation erhält die Finanzhilfen von der Kommission
und verteilt diese unter den Mitbegünstigten.
-„Assoziierte Partner“ sind am Projekt beteiligte Organisationen,
die keine Finanzhilfen erhalten. Ein Antragsteller kann
die Förderung von mehreren eigenständigen Projekten beantragen,
für die separate Anträge einzureichen sind. Für jedes
Projekt darf nur ein Antrag eingereicht werden. Antragsteller
können sich auch als Partner (Mitbegünstigte) an den Projektvorschlägen
anderer Organisationen beteiligen. Falls mehr als ein
Projekt für die Förderung ausgewählt wird, muss der Antragsteller
nachweisen, dass er über die technische und finanzielle
Kapazität verfügt, alle seine ausgewählten Projekte durchzuführen.
Alle anderen Organisationen der Partnerschaft, d.h. „Partner
(Mitbegünstigte)“ und „assoziierte Partner“ müssen eine
Partnerschaftserklärung ausfüllen und unterzeichnen, die
dem Antrag beizufügen und Teil desselben ist. |