| Referenz |
| D02 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 05.03.08 |
| Programm
Titel |
| PROGRAMM
DAPHNE III (2007-2013)
Unterstützung der Tätigkeiten von NRO oder anderen Organisationen
durch Betriebskostenzuschüsse
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
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JLS/DAP/2007-2 |
| Generaldirektion
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| Justiz
und Inneres |
| Ziele
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Aufgrund
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
gewährte Finanzhilfen zielen nicht auf die Kofinanzierung
spezifischer Projekte ab, sondern auf die Unterstützung
von Maßnahmen förderfähiger Organisationen,
die in deren Jahresarbeitsprogramm 2008 vorgesehen sind.
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen,
müssen im Projektvorschlag die erwarteten Ergebnisse
der Maßnahmen klar dargestellt werden, die von der
Antrag stellenden Organisation durchgeführt werden.
Die ausgewählten Arbeitsprogramme müssen sich
positiv auf die Umsetzung der nachfolgend dargestellten
allgemeinen und spezifischen Ziele auswirken.
ZIELE
DES PROGRAMMS DAPHNE III
Das allgemeine Ziel des Programms DAPHNE III ist es, zum
Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor jeglicher
Form von Gewalt beizutragen und ein hohes Maß an
Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt
herbeizuführen. Das Programm soll, insbesondere im
Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Frauen, einen Beitrag
zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken, speziell in
den Bereichen öffentliche Gesundheit, Menschenrechte
und Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie
zu Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern und
zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
leisten. Das spezifische Ziel des Programms ist es, zur
Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von
Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen
oder privaten Bereich, einschließlich der sexuellen
Ausbeutung und des Menschenhandels, durch Präventionsmaßnahmen
sowie Unterstützung und Schutz von Opfern und gefährdeten
Gruppen beizutragen. Erreicht werden soll dieses spezifische
Ziel durch die folgenden Maßnahmen:
a) Unterstützung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen
(NRO) und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
b) Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen
für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Angehörige
bestimmter Berufe, zuständige Behörden, bestimmte
Kreise der breiten Öffentlichkeit und gefährdete
Gruppen, zum besseren Verständnis der Problematik
der Gewalt und zur Förderung der vollständigen
Ächtung der Gewalt, zur Förderung der Unterstützung
der Opfer und des Anzeigens von Gewalttaten bei den zuständigen
Behörden;
c) Verbreitung der
im Rahmen der Programme DAPHNE und DAPHNE II erzielten
Ergebnisse einschließlich ihrer Anpassung, Weiterleitung
und Nutzung durch andere Begünstigte oder in anderen
geografischen Gebieten;
d) Ermittlung und Verstärkung von Maßnahmen,
die dazu beitragen, dass gewaltgefährdete Personen
eine positive Behandlung erfahren, insbesondere dadurch,
dass ein Ansatz verfolgt wird, diesen Personen Achtung
entgegenzubringen sowie ihr Wohlergehen und ihre Selbstverwirklichung
zu fördern;
e) Errichtung und Unterstützung multidisziplinärer
Netze zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NRO
und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
f) Gewährleistung der Erweiterung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse und der Wissensgrundlage, des Austauschs,
der Ermittlung und der Verbreitung von Informationen und
bewährten Praktiken, auch durch Forschung, Schulungsmaßnahmen,
Studienbesuche und Personalaustausch;
g) Konzeption und Prüfung von Material zur Sensibilisierung
und Schulung zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder,
Jugendliche und Frauen, sowie Ergänzung und Anpassung
bereits vorhandenen Materials zur Nutzung in anderen geografischen
Gebieten oder für andere Zielgruppen;
h) Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen
sowohl auf die Opfer als auch auf die Gesellschaft in
ihrer Gesamtheit, einschließlich der Kosten für
das Gesundheitswesen sowie der sozialen und wirtschaftlichen
Kosten, zur Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auf
allen Ebenen der Gesellschaft;
i) Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsprogrammen
für Opfer und gefährdete Personen und von Interventionsprogrammen
für Täter unter Wahrnehmung der Sicherheit der
Opfer. |
Zielgruppe
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Organisationen,
die die folgenden Kriterien erfüllen, können
sich an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
beteiligen:
• Die Organisationen dürfen nicht über
einen Erwerbscharakter verfügen.
• Sie müssen in Übereinstimmung mit den
Gesetzen eines EU-Mitgliedstaats gegründet worden
sein.
• Die von ihnen durchgeführten Maßnahmen
müssen über eine europäische Dimension
verfügen; an den Maßnahmen müssen mindestens
zwölf EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
• Die Zielsetzungen der von ihnen durchgeführten
Maßnahmen müssen mindestens eines der Ziele
des Programms DAPHNE III beinhalten (siehe Kapitel 1).
HINWEIS: Aus von der Europäischen
Kommission unabhängigen Gründen kommen Organisationen
aus EFTA-/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und
Norwegen) für eine Förderung im Rahmen der Aufforderung
JLS/DAP/2007-2 nicht in Betracht. |
Finanzierung
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Die
für Betriebskostenzuschüsse für Organisationen
bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich vorläufig
auf 1,9 Millionen Euro.
Finanzbestimmungen
Die zu vergebenden Betriebskostenzuschüsse dürfen
den Höchstbetrag von 250.000 EUR nicht überschreiten.
Bei Zuschüssen, die über 100.000 EUR liegen,
ist die Vorlage des Prüfungsberichts eines externen
Buchprüfers zwingend erforderlich.
- Der Höchstsatz für die Kofinanzierung seitens
der Kommission beträgt 80 % der förderfähigen
Gesamtkosten, die dem Antragsteller aufgrund der Ausübung
seiner Tätigkeiten im Jahr 2008 voraussichtlich entstehen.
Die verbleibende Mittelausstattung des Haushalts der Organisation
muss aus anderen Quellen sichergestellt werden.
- Um für eine Förderung in Betracht zu kommen,
müssen die Ausgaben dem Antragsteller in dem Rechnungsjahr
anfallen, das 2008 beginnt. HINWEIS: Weitere Informationen
zur Förderfähigkeit sind der Verordnung (EG,
Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006
zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002
über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan
der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt L 390
vom 30.12.2006) zu entnehmen. Förderfähig sind
alle Kosten, die notwendig sind, um die Organisation in
die Lage zu versetzen, ihre festgelegten Ziele zu verfolgen.
Die Bestimmungen betreffend die Förderfähigkeit
der Kosten sind in der Standard- Finanzhilfevereinbarung
enthalten.
- Sachleistungen können nicht auf den kofinanzierten
Betrag angerechnet werden und finden bei der Berechnung
der Kofinanzierung der Gemeinschaft keine Berücksichtigung.
- Jeder Antragsteller kann in einem Rechnungsjahr nur
jeweils einen Betriebskostenzuschuss (also einen Zuschuss
zum Jahresarbeitsprogramm des Antragstellers) aus dem
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften erhalten.
HINWEIS: Die Kommission ist umgehend zu informieren, wenn
in dem Rechnungsjahr, für das im Rahmen der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ein Zuschuss beantragt
wurde, bereits andere Anträge auf Zuschüsse
zum Jahresarbeitsprogramm des Antragstellers gestellt
oder Zuschüsse gewährt wurden.
- Sind die Einnahmen einer Organisation am Ende des Rechnungsjahres
höher als ihre Ausgaben, so kann die Organisation
unter Umständen dazu verpflichtet sein, einen Teil
des vereinnahmten Betriebskostenzuschusses wieder an die
Kommission zurückzuerstatten.
- Wird ein Betriebskostenzuschuss wiederholt gewährt
(wenn also ein Begünstigter zwei oder mehr Rechnungsjahre
hintereinander einen Betriebskostenzuschuss erhält),
so wird der Zuschuss schrittweise verringert
Zahlungsmodalitäten
Die Finanzhilfe wird in zwei Tranchen gezahlt: Nach Unterzeichnung
der Finanzhilfevereinbarung wird eine Vorfinanzierungszahlung
geleistet, die in der Regel 70 % des Gesamtzuschusses
beträgt. Die Zahlung des Restbetrags erfolgt, sobald
die Kommission den Abschlussbericht und den Finanzabschluss
erhalten und gebilligt hat. Die Kommission hat die Zahlungen
innerhalb von höchstens 45 Kalendertagen zu leisten.
Hält sie diese Frist nicht ein, hat der Gläubiger
Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen.
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| Deadline |
| 25. März
2008 |
| Kontakt |
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Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen JLS/DAP/2007-2
Europäische Kommission
GD Justiz, Freiheit und Sicherheit
Referat JLS/C/4
Büro LX 46 07/122 B-1049
Brüssel
Belgien
http://ec.europa.eu/dgs/justice_home/index_en.htm
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne3/funding_daphne3_en.htm
JLS-DAPHNE@ec.europa.eu
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