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Referenz
D02
zuletzt bearbeitet am
05.03.08
Programm Titel
PROGRAMM DAPHNE III (2007-2013)
Unterstützung der Tätigkeiten von NRO oder anderen Organisationen durch Betriebskostenzuschüsse

Amtsblatt/Haushaltslinie
JLS/DAP/2007-2
Generaldirektion
Justiz und Inneres
Ziele

Aufgrund dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährte Finanzhilfen zielen nicht auf die Kofinanzierung spezifischer Projekte ab, sondern auf die Unterstützung von Maßnahmen förderfähiger Organisationen, die in deren Jahresarbeitsprogramm 2008 vorgesehen sind. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen im Projektvorschlag die erwarteten Ergebnisse der Maßnahmen klar dargestellt werden, die von der Antrag stellenden Organisation durchgeführt werden. Die ausgewählten Arbeitsprogramme müssen sich positiv auf die Umsetzung der nachfolgend dargestellten allgemeinen und spezifischen Ziele auswirken.

ZIELE DES PROGRAMMS DAPHNE III
Das allgemeine Ziel des Programms DAPHNE III ist es, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor jeglicher Form von Gewalt beizutragen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen. Das Programm soll, insbesondere im Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Frauen, einen Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken, speziell in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Menschenrechte und Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie zu Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung leisten. Das spezifische Ziel des Programms ist es, zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich, einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels, durch Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung und Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen beizutragen. Erreicht werden soll dieses spezifische Ziel durch die folgenden Maßnahmen:
a) Unterstützung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
b) Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Angehörige bestimmter Berufe, zuständige Behörden, bestimmte Kreise der breiten Öffentlichkeit und gefährdete Gruppen, zum besseren Verständnis der Problematik der Gewalt und zur Förderung der vollständigen Ächtung der Gewalt, zur Förderung der Unterstützung der Opfer und des Anzeigens von Gewalttaten bei den zuständigen Behörden;
c) Verbreitung der im Rahmen der Programme DAPHNE und DAPHNE II erzielten Ergebnisse einschließlich ihrer Anpassung, Weiterleitung und Nutzung durch andere Begünstigte oder in anderen geografischen Gebieten;
d) Ermittlung und Verstärkung von Maßnahmen, die dazu beitragen, dass gewaltgefährdete Personen eine positive Behandlung erfahren, insbesondere dadurch, dass ein Ansatz verfolgt wird, diesen Personen Achtung entgegenzubringen sowie ihr Wohlergehen und ihre Selbstverwirklichung zu fördern;
e) Errichtung und Unterstützung multidisziplinärer Netze zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NRO und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
f) Gewährleistung der Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Wissensgrundlage, des Austauschs, der Ermittlung und der Verbreitung von Informationen und bewährten Praktiken, auch durch Forschung, Schulungsmaßnahmen, Studienbesuche und Personalaustausch;
g) Konzeption und Prüfung von Material zur Sensibilisierung und Schulung zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, sowie Ergänzung und Anpassung bereits vorhandenen Materials zur Nutzung in anderen geografischen Gebieten oder für andere Zielgruppen;
h) Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen sowohl auf die Opfer als auch auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, einschließlich der Kosten für das Gesundheitswesen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Kosten, zur Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft;
i) Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsprogrammen für Opfer und gefährdete Personen und von Interventionsprogrammen für Täter unter Wahrnehmung der Sicherheit der Opfer.

Zielgruppe
Organisationen, die die folgenden Kriterien erfüllen, können sich an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen:
• Die Organisationen dürfen nicht über einen Erwerbscharakter verfügen.
• Sie müssen in Übereinstimmung mit den Gesetzen eines EU-Mitgliedstaats gegründet worden sein.
• Die von ihnen durchgeführten Maßnahmen müssen über eine europäische Dimension verfügen; an den Maßnahmen müssen mindestens zwölf EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
• Die Zielsetzungen der von ihnen durchgeführten Maßnahmen müssen mindestens eines der Ziele des Programms DAPHNE III beinhalten (siehe Kapitel 1).
HINWEIS: Aus von der Europäischen Kommission unabhängigen Gründen kommen Organisationen aus EFTA-/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) für eine Förderung im Rahmen der Aufforderung JLS/DAP/2007-2 nicht in Betracht.
Finanzierung

Die für Betriebskostenzuschüsse für Organisationen bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich vorläufig auf 1,9 Millionen Euro.
Finanzbestimmungen
Die zu vergebenden Betriebskostenzuschüsse dürfen den Höchstbetrag von 250.000 EUR nicht überschreiten. Bei Zuschüssen, die über 100.000 EUR liegen, ist die Vorlage des Prüfungsberichts eines externen Buchprüfers zwingend erforderlich.
- Der Höchstsatz für die Kofinanzierung seitens der Kommission beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, die dem Antragsteller aufgrund der Ausübung seiner Tätigkeiten im Jahr 2008 voraussichtlich entstehen. Die verbleibende Mittelausstattung des Haushalts der Organisation muss aus anderen Quellen sichergestellt werden.
- Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Ausgaben dem Antragsteller in dem Rechnungsjahr anfallen, das 2008 beginnt. HINWEIS: Weitere Informationen zur Förderfähigkeit sind der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt L 390 vom 30.12.2006) zu entnehmen. Förderfähig sind alle Kosten, die notwendig sind, um die Organisation in die Lage zu versetzen, ihre festgelegten Ziele zu verfolgen. Die Bestimmungen betreffend die Förderfähigkeit der Kosten sind in der Standard- Finanzhilfevereinbarung enthalten.
- Sachleistungen können nicht auf den kofinanzierten Betrag angerechnet werden und finden bei der Berechnung der Kofinanzierung der Gemeinschaft keine Berücksichtigung.
- Jeder Antragsteller kann in einem Rechnungsjahr nur jeweils einen Betriebskostenzuschuss (also einen Zuschuss zum Jahresarbeitsprogramm des Antragstellers) aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften erhalten. HINWEIS: Die Kommission ist umgehend zu informieren, wenn in dem Rechnungsjahr, für das im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein Zuschuss beantragt wurde, bereits andere Anträge auf Zuschüsse zum Jahresarbeitsprogramm des Antragstellers gestellt oder Zuschüsse gewährt wurden.
- Sind die Einnahmen einer Organisation am Ende des Rechnungsjahres höher als ihre Ausgaben, so kann die Organisation unter Umständen dazu verpflichtet sein, einen Teil des vereinnahmten Betriebskostenzuschusses wieder an die Kommission zurückzuerstatten.
- Wird ein Betriebskostenzuschuss wiederholt gewährt (wenn also ein Begünstigter zwei oder mehr Rechnungsjahre hintereinander einen Betriebskostenzuschuss erhält), so wird der Zuschuss schrittweise verringert
Zahlungsmodalitäten
Die Finanzhilfe wird in zwei Tranchen gezahlt: Nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung wird eine Vorfinanzierungszahlung geleistet, die in der Regel 70 % des Gesamtzuschusses beträgt. Die Zahlung des Restbetrags erfolgt, sobald die Kommission den Abschlussbericht und den Finanzabschluss erhalten und gebilligt hat. Die Kommission hat die Zahlungen innerhalb von höchstens 45 Kalendertagen zu leisten. Hält sie diese Frist nicht ein, hat der Gläubiger Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen.

Deadline
 25. März 2008
Kontakt

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen JLS/DAP/2007-2
Europäische Kommission
GD Justiz, Freiheit und Sicherheit
Referat JLS/C/4
Büro LX 46 07/122 B-1049
Brüssel
Belgien
http://ec.europa.eu/dgs/justice_home/index_en.htm
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne3/funding_daphne3_en.htm
JLS-DAPHNE@ec.europa.eu