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Referenz
E02
zuletzt bearbeitet am
13.06.2007
Programm Titel

E-Beteiligung 2008/1

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 146/04)
Generaldirektion
IST
Ziele
E-Beteiligung ist eine vorbereitende Maßnahme, die darauf abzielt, die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien für bessere Rechtsetzungs- und Entscheidungsprozesse und für eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in diese Prozesse auf allen politischen Entscheidungsebenen zu erschließen. Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms E-Beteiligung 2008 fordert die Kommission interessierte Konsortien dazu auf, Vorschläge einzureichen.
Zielgruppe
An dieser Aufforderung können sich Rechtspersonen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten beteiligen. An einem Vorschlag müssen mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Die Vorschläge werden von den Kommissionsdienststellen mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger bewertet. Die Kriterien für die Bewertung sind im Arbeitsprogramm E-Beteiligung festgelegt. Im Anschluss an die Bewertung wird eine Rangfolge der erfolgreichen Vorschläge nach ihrer Qualität aufgestellt. Das Verfahren für die Bewertung von Anträgen auf von der Kommission gewährte Finanzhilfen ist in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegt.
Finanzierung

Der Gemeinschaftsbeitrag darf 75 % der erstattungsfähigen Kosten jedes Partners nicht übersteigen. Der Gemeinschaftsbeitrag darf nicht zu einem Gewinn für einen Begünstigten führen.
Für diese Aufforderung sind Gesamtmittel in Höhe von 4,7 Mio. EUR vorgesehen.

Deadline
29. August 2008
Kontakt
Herrn Thanassis Chrissafis
Europäische Kommission
DG INFSO — H2
BU31, 2/33 B-1049 Brüssel
http://ec.europa.eu/eparticipation