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Referenz |
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E03 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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03/02/09 |
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Programm
Titel |
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Gemeinsames
harmonisiertes Programm der Europäischen Union für Konjunkturumfragen
bei Unternehmern und Verbrauchern
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2009/C
18/09) |
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Generaldirektion
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Wirtschaft
und Finanzen |
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Ziele
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Die Europäische
Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen
(Az. ECFIN/2008/A3-042) für Umfragen in Irland
auf, die im Rahmen des gemeinsamen harmonisierten Programms
für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern
durchgeführt werden sollen (von der Kommission
am 12. Juli 2006 gebilligt — KOM(2006)379). Die
Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen einer auf zwei Jahre
angelegten Partnerschaftsrahmenvereinbarung zwischen
der Kommission und den spezialisierten Organisationen.
Mit dem Programm sollen Daten über die Lage der
Wirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern
erhoben werden, vor allem um die Konjunkturzyklen im
Hinblick auf die Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU) vergleichen zu können. Das gemeinsame harmonisierte
Programm ist zu einem unerlässlichen Instrument
der wirtschaftspolitischen Überwachung im Rahmen
der WWU geworden und dient darüber hinaus allgemeinen
wirtschaftspolitischen Zwecken.
Ziele
Im Rahmen des gemeinsamen harmonisierten EU-Programms
führen spezialisierte Organisationen/Institute
kofinanzierte Meinungsumfragen durch. Die Kommission
will zu diesem Zweck Vereinbarungen mit Organisationen
und Instituten schließen, die die notwendigen
Voraussetzungen erfüllen, um in den nächsten
zwei Jahren mindestens eine der folgenden Umfragen durchzuführen:
— Umfrage über Investitionen,
— Umfrage in der Bauwirtschaft,
— Umfrage im Einzelhandel,
— Umfrage im Dienstleistungssektor,
— Umfrage in der Industrie,
— Umfrage bei den Verbrauchern.
Darüber hinaus werden zusätzlich zu den monatlichen
Umfragen auch „Ad-hoc“-Umfragen zu aktuellen
Wirtschaftsfragen durchgeführt, d. h. gelegentliche
Erhebungen, bei denen dieselben Stichproben verwendet
werden wie bei den monatlichen Umfragen, um Informationen
zu bestimmten wirtschaftspolitischen Themen einzuholen.
Die Umfragen richten sich an Manager in der Industrie,
im Investmentbereich, in der Bauwirtschaft, im Einzelhandel
und im Dienstleistungssektor sowie an Verbraucher.
Technische Spezifikationen
Umfragezeitplan und Ergebnisübermittlung
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über
die im Rahmen dieser Aufforderung vorgesehenen Umfragen:
| Titel der Umfrage |
Anzahl der Aktivitäten/
Größenklassen |
Anzahl der Aggregate |
Anzahl der monatlichen
Fragen |
Anzahl der vierteljährlichen Fragen |
| Industrie |
40/— |
16 |
7 |
9 |
| Investitione |
6/6 |
2 |
2 Fragen
im März/April
4 Fragen im Oktober/November |
| Bauwirtschaft |
3/— |
2 |
5 |
1 |
| Einzelhandel |
7/– |
2 |
6 |
- |
| Dienstleistungen |
18/— |
1 |
6 |
1 |
| Verbraucher |
24 Aufschlüsselungen
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1 |
14 (einschließlich
2 fakultativer Fragen) |
3 |
- die monatlichen Umfragen
müssen in den ersten zwei bis drei Wochen des Monats
durchgeführt und die Ergebnisse der Kommission
per E-Mail spätestens fünf bis sieben Werktage
vor Monatsende unter Einhaltung des der Einzelvereinbarung
beigefügten Zeitplans übermittelt werden,
- die vierteljährlichen Umfragen müssen in
den ersten zwei bis drei Wochen des jeweils ersten Quartalsmonats
(Januar, April, Juli, Oktober) durchgeführt und
die Ergebnisse der Kommission per E-Mail spätestens
fünf bis sieben Werktage vor Ende des Monats Januar,
April, Juli bzw. Oktober unter Einhaltung des der Einzelvereinbarung
beigefügten Zeitplans übermittelt werden,
- die halbjährlichen Umfragen über die Investitionen
müssen im März/April und im Oktober/November
durchgeführt und die Ergebnisse der Kommission
per E-Mail mindestens fünf bis sieben Werktage
vor Ende des Monats April bzw. November entsprechend
dem der Vereinbarung beigefügten Zeitplan übermittelt
werden,
- bei „Ad-hoc“-Umfragen verpflichtet sich
der Empfänger, den für die jeweilige Umfrage
vorgegebenen Zeitplan einzuhalten.
Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme
(Anhang I der Einzelvereinbarung) kann von folgender
Internetseite heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/economy_finance/procurements_grants/grants7989_en.htm
Methodik und
Fragebögen
Einzelheiten über Methodik, Fragebögen und
die internationalen Leitlinien zur Durchführung
von Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern
können dem Handbuch über das gemeinsame harmonisierte
Programm der EU für Konjunkturumfragen entnommen
werden, das unter folgender Internetadresse abgerufen
werden kann: http://ec.europa.eu/economy_finance/indicators/business_consumer_surveys/userguide_en.pdf
ADMINISTRATIVE
BESTIMMUNGEN UND DAUER
Administrative Bestimmungen
Die Organisation bzw. das Institut wird für eine
Höchstdauer von 2 Jahren ausgewählt. Die Kommission
möchte mit den erfolgreichen Antragstellern eine
langfristige Zusammenarbeit aufbauen. Zu diesem Zweck
wird zwischen den Parteien eine zwei Jahre geltende
Partnerschaftsrahmenvereinbarung geschlossen. Im Rahmen
dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarung, in der die
gemeinsamen Ziele und die Art der geplanten Maßnahmen
festgelegt sind, können zwei Einzelvereinbarungen
mit einer Laufzeit von jeweils einem Jahr geschlossen
werden. Die erste dieser Einzelvereinbarungen gilt von
Mai 2009 bis April 2010.
Dauer
Die Umfragen werden vom 1. Mai bis 30. April durchgeführt.
Die Dauer der Maßnahme darf nicht mehr als 12
Monate betragen.
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Zielgruppe
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Rechtsstatus
der Antragsteller
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
richtet sich an Organisationen/Institute (juristische
Personen) mit Rechtsstatus in einem EU-Mitgliedstaat,
in Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
oder der Türkei. Die Antragsteller müssen nachweisen,
dass sie eine juristische Person sind, und zu diesem Zweck
die Standardbescheinigung über ihre Rechtspersönlichkeit
vorlegen.
Ausschlussgründe
Von jeglicher Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller:
a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im
gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche
Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines
in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren
Lage befinden;
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine
schwere, vom Auftraggeber mit zulässigen Mitteln
festgestellte Verfehlung begangen haben;
d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften
des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen
Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung
nicht nachgekommen sind;
e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung
an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen
die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten
Handlung verurteilt worden sind;
f) bei denen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag
oder einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt eine
schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung vertraglicher
Verpflichtungen festgestellt wurde;
g) die sich in einem Interessenkonflikt befinden;
h) die bei der Erteilung der verlangten Auskünfte
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben.
Die Antragsteller müssen unter Verwendung des Standardvordrucks
eine Erklärung abgeben, dass keiner der unter 5.2
genannten Umstände auf sie zutrifft.
Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen
1. Unbeschadet der Verhängung von Vertragsstrafen
werden Antragsteller oder Bieter und Auftragnehmer, die
sich falscher Erklärungen oder der Nichterfüllung
ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines früheren
Auftrags schuldig gemacht haben, für eine Höchstdauer
von zwei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der nach Anhörung
des Auftragnehmers bestätigten Feststellung des Verstoßes,
von aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Aufträgen
oder Finanzhilfen ausgeschlossen. Bei Rückfälligkeit
innerhalb von fünf Jahren nach dem ersten Verstoß
kann die Ausschlussdauer auf drei Jahre heraufgesetzt
werden.
Gegen Antragsteller oder Bieter, die sich falscher Erklärungen
schuldig gemacht haben, werden außerdem finanzielle
Sanktionen in Höhe von 2 bis 10 % des Gesamtwerts
des zu vergebenden Auftrags verhängt.
Gegen Auftragnehmer, die sich der Nichterfüllung
ihrer vertraglichen Verpflichtungen schuldig gemacht haben,
werden ebenfalls finanzielle Sanktionen in Höhe von
2 bis 10 % des Gesamtwerts des fraglichen Auftrags verhängt.
Im Wiederholungsfall innerhalb von fünf Jahren nach
dem ersten Verstoß kann dieser Satz auf 4 bis 20
% angehoben werden.
2. In den unter Nummer
5.2 Buchstaben a, c und d genannten Fällen werden
Antragsteller oder Bieter für eine Dauer von höchstens
zwei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Feststellung
des Verstoßes, nach Anhörung des Auftragnehmers
von Aufträgen und Finanzhilfen ausgeschlossen. In
den unter Nummer 5.2 Buchstaben b und e genannten Fällen
werden Antragsteller oder Bieter für eine Dauer von
mindestens einem Jahr und höchstens vier Jahren,
gerechnet ab der Notifizierung des Gerichtsurteils, von
Aufträgen und Finanzhilfen ausgeschlossen. Im Wiederholungsfall
innerhalb von fünf Jahren nach dem ersten Verstoß
oder der ersten rechtskräftigen Verurteilung kann
die Ausschlussdauer auf fünf Jahre heraufgesetzt
werden.
3. Zu den unter Nummer
5.2 Buchstabe e genannten Fällen gehören:
a) Fälle von Betrug gemäß Artikel 1 des
mit dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 ausgearbeiteten
Übereinkommens über den Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Gemeinschaften;
b) Fälle von Korruption gemäß Artikel
3 des mit dem Rechtsakt des Rates vom 26. Mai 1997 ausgearbeiteten
Übereinkommens über die Bekämpfung der
Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften
oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt
sind;
c) Fälle der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
gemäß Artikel 2 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme
98/733/JAI des Rates; d) Fälle von Geldwäsche
gemäß Artikel 1 der Richtlinie 91/308/EWG des
Rates.
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Finanzierung
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Finanzierungsquellen
der Gemeinschaftsunterstützung
Die ausgewählten Maßnahmen werden aus der Haushaltslinie
01.02.02 — „Koordinierung und Überwachung
der Wirtschafts- und Währungsunion“ finanziert.
Geschätzter
Gesamtbetrag der verfügbaren Gemeinschaftsmittel
— das jährliche Gesamtbudget für diese
Umfragen in der Zeit von Mai 2009 — April 2010 beläuft
sich auf 75 000,00 EUR,
— die Beträge für das darauffolgende Jahr
können, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel
verfügbar sind, um rund 2 % angehoben werden.
Prozentualer
Anteil der Gemeinschaftsmittel
Der Beitrag der Gemeinschaft zur gemeinsamen Finanzierung
beläuft sich auf maximal 50 % der förderfähigen
Aufwendungen des Empfängers je Umfrage. Der Anteil
der Gemeinschaftsfinanzierung wird von der Kommission
für jede einzelne Maßnahme festgelegt.
Finanzierung der
Maßnahmen durch den Empfänger und förderfähige
Aufwendungen
Der Empfänger muss für das Jahr 1 eine auf Euro
lautende detaillierte Aufstellung der geschätzten
Kosten und die Finanzierung der Maßnahme vorlegen.
Auf Aufforderung der Kommission ist auch eine detaillierte
Kostenaufstellung für das Jahr 2 der Partnerschaftsrahmenvereinbarung
vorzulegen.
Der bei der Kommission beantragte Betrag der Finanzhilfe
wird auf die nächste Zehnerstelle gerundet. Diese
Aufstellung wird der Einzelvereinbarung als Anhang angefügt.
Die Kommission kann die darin angegebenen Zahlen für
Prüfungen heranziehen. Förderfähig sind
nur Kosten, die nach Unterzeichnung der Einzelvereinbarung
durch alle Parteien angefallen sind. In Ausnahmefällen
kann von dieser Regelung abgewichen werden, doch dürfen
die Kosten in keinem Fall vor der Antragstellung entstanden
sein. Sachleistungen sind keine förderfähigen
Aufwendungen.
Zahlungsmodalitäten
Der Empfänger kann im September einen Antrag auf
Vorfinanzierung von 40 % des Höchstbetrags der Finanzhilfe
stellen. Der Antrag auf Zahlung des Restbetrags ist zusammen
mit der Endabrechnung und der detaillierten Kostenaufstellung
binnen zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme
einzureichen (Einzelheiten siehe Artikel 5 und 6 der Einzelvereinbarung).
Voraussetzung für den Vorfinanzierungsantrag und
den Antrag auf Zahlung des Restbetrags ist die fristgerechte
Einreichung der Umfrageergebnisse.
Als förderfähig gelten nur die Aufwendungen,
die sich anhand des Buchführungssystems des Empfängers
nachvollziehen und feststellen lassen.
Untervergabe
— beläuft sich bei einem Vorschlag der Anteil
der von einem Unterauftragnehmer erbrachten Dienstleistungen
auf 50 % der Aufgaben oder mehr, so muss der Unterauftragnehmer
sämtliche Unterlagen beibringen, die für die
Beurteilung des Gesamtvorschlags des Antragstellers anhand
der Ausschluss-, Auswahlund Zuschlagskriterien (siehe
Nummern 5, 6 und 7) erforderlich sind. Der Unterauftragnehmer
muss nachweisen, dass er die Ausschlusskriterien sowie
die Auswahl- und Zuschlagskriterien, die für die
von ihm erbrachten Leistungen maßgeblich sind, erfüllt,
— der Antragsteller erteilt dem Unterauftragnehmer
den Zuschlag, der das Angebot mit dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis
vorlegt, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht zu
einem Interessenkonflikt kommt. Bei Unteraufträgen,
die 60 000 EUR übersteigen, muss der ausgewählte
Antragssteller nachweisen, dass der Unterauftragnehmer
aufgrund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses
ausgewählt wurde.
Gemeinsame Vorschläge
Bei gemeinsamen Vorschlägen müssen die Aufgaben
und der jeweilige finanzielle Beitrag aller an dem gemeinsamen
Vorschlag Beteiligten eindeutig festgelegt sein. Alle
Beteiligten müssen sämtliche Unterlagen beibringen,
die für die Beurteilung des Gesamtvorschlags anhand
der Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien (siehe
Nummern 5, 6 und 7), die für ihre jeweiligen Aufgaben
gelten, erforderlich sind. Einer der Beteiligten übernimmt
die Rolle des Koordinators, was bedeutet, dass er:
— gegenüber der Kommission die Gesamtverantwortung
für die Partnerschaft übernimmt,
— die Tätigkeiten der anderen Beteiligten kontrolliert,
— für die Gesamtkohärenz und fristgerechte
Vorlage der Umfrageergebnisse sorgt,
— die Unterzeichnung des Vertrags zentral verwaltet
und der Kommission den von allen Teilnehmern ordnungsgemäß
unterzeichneten Vertrag übermittelt (Vollmacht ist
möglich),
— die Finanzbeiträge der Kommission zentral
verwaltet und die entsprechenden Zahlungen an die Teilnehmer
leistet,
— die Belege für die Ausgaben eines jeden Beteiligten
sammelt und sie in einem Vorgang vorlegt.
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Deadline |
| 20.
Februar 2009 |
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Kontakt |
Europäische Kommission
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen
z. Hd. Herrn Johan VERHAEVEN
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — ECFIN/2008/A3-042
Referat R2, Büro BU24 — 4/11
Avenue du Bourget 1-3
ecfin-bcs-mail@ec.europa.eu
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