| Referenz |
| E04-1 |
| zuletzt
bearbeitet am |
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19.08.2008 |
| Programm
Titel |
| Durchführung
von Erasmus Mundus „Fenster Externe Zusammenarbeit“ („External
Cooperation Window“) Asiatischer Raum im akademischens
Jahr 2008/2009
Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit
zwischen Hochschuleinrichtungen und des Austauschs von
Studenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen aus
EU-Mitgliedstaaten und Drittländern
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
184/08) |
| Generaldirektion
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EACEA/21/08
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| Ziele
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Das Erasmus Mundus „Fenster
Externe Zusammenarbeit“ zielt auf die gegenseitige Bereicherung
und die bessere Verständigung zwischen der Europäischen
Union und Drittländern ab. Es soll die Zusammenarbeit
von Einrichtungen im Hochschulbereich zwischen der Europäischen
Union und Drittländern mittels eines Mobilitätsprogramms
fördern, das auf den Austausch von Studenten und Hochschulangehörigen
zu Studien-, Lehr-, Ausbildungs- und Forschungszwecken
ausgerichtet ist.
Die folgenden Aktivitäten und Kosten werden durch das
Programm abgedeckt.
Die Schaffung von Partnerschaften von
Hochschuleinrichtungen der Europäischen Union und Drittländern
auf der Grundlage von Institutionen, die beide Arten
von Aktivitäten abdecken sollen:
— die Organisation der individuellen Mobilität
von Hochschulstudenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen,
— die Durchführung der individuellen Mobilität.
Die Arten der Mobilität und Bildung, die im Rahmen dieser
Aufforderung gefördert werden, sind die folgenden:
— Studenten: Mobilitätsmöglichkeiten in Erststudium,
Masterstudiengang, Promotion und Postdoktorat,
— Hochschulangehörige: Austausch zu Zwecken
der Lehrtätigkeit, der praxisbezogenen Ausbildung und
Forschung.
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Förderfähigkeit |
Die
Antragsteller müssen europäische Universitäten oder Hochschuleinrichtungen
sein, die eine Partnerschaft von bis zu 20 Partnereinrichtungen
vertreten.
Die Partnerschaft muss sich aus europäischen Hochschuleinrichtungen,
die sich vor dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden
Aufforderung im Besitz einer Erasmus-Hochschulcharta befinden,
und aus in Drittländern von den nationalen Behörden anerkannten
und zugelassenen Hochschuleinrichtungen zusammensetzen.
Förderfähige Länder für die von dieser Aufforderung abgedeckten
Aktivitäten sind:
— die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— die europäischen Kandidatenländer Kroatien und die Türkei
und EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen),
— die folgenden asiatischen Länder: Afghanistan, Bhutan,
Nepal, Pakistan, Bangladesch, Kambodscha, Sri Lanka, Indien,
Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Thailand, China,
Nordkorea, Myanmar/Birma und die Malediven. |
| Finanzierung
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Für die Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen wurden als Richtwert insgesamt
11 085 700 EUR für die asiatische Region veranschlagt.
Geografisches Fenster:Asiatischer Raum
Zahl der voraussichtlich zu finanzierenden Partnerschaften:
2 Geschätzter Höchstzuschuss
pro Partnerschaft: 5 542 850 EUR |
| Deadline |
| Anträge sind
spätestens bis zum 31. Oktober 2008 einzureichen.
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| Kontakt |
Den vollständigen
Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
und das Antragsformular finden Sie auf der folgenden Website:
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/call/index.htm
Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut ausgeführten
Anforderungen genügen und unter Verwendung des hierfür
vorgesehenen Formulars eingereicht werden.
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