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Referenz
E 05
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
EUROPASS
Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung
Amtsblatt/Haushaltslinie
Haushaltslinie B3-1020
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

 

Allgemeine Ziele
Verbesserung der Sichtbarkeit und der Anerkennung von Ausbildungsabschnitten im Ausland bzw. Förderung der Mobilität der in Europa in Ausbildung befindlichen Personen und Herstellung des Kontakts zwischen Schulen und/oder betrieblichen Ausbildungszentren.

Art der Maßnahme
Die Entscheidung legt das Konzept fest (Berufsbildungsabschnitte, die eine Person im Rahmen einer alternierenden Berufsausbildung in einem anderem Land absolviert) sowie die Qualitätskriterien; sie betrifft jedoch nicht die Finanzierung der europäischen Berufsbildungsabschnitte. Ein Informationsdokument der Gemeinschaft mit der Bezeichnung „EUROPASS-Berufsbildung" bescheinigt dem Inhaber, daß er einen oder mehrere europäische Berufsbildungsabschnitte absolviert hat und beschreibt dessen/deren Inhalt in den Sprachen der beiden beteiligten Einrichtungen.
Im Rahmen des durch die Entscheidung festgelegten Etats kann die Kommission Sensibilisierungs-, Informations-, Kommunikations-, Förder- und Evaluierungsmaßnahmen der für die Durchführung auf nationaler Ebene zuständigen Einrichtungen finanziell unterstützen; gegebenenfalls kann sie zudem Sensibilisierungsmaßnahmen der Sozialpartner auf europäischer Ebene mitfinanzieren. Ebenfalls aus dem Haushalt finanziert werden kann die Durchführung von Ausschreibungen, zum Beispiel für Studien, die insbesondere im Rahmen der Evaluierung durchgeführt werden.

förderfähige Einrichtungen
Je Mitgliedstaat eine Einrichtung, die für die Durchführung auf nationaler Ebene zuständig ist (Kofinanzierung); geeignete Einrichtungen für die Durchführung der Maßnahmen, die Gegenstand von Ausschreibungen sind (keine Begrenzung).

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Einrichtungen, die für die Durchführung auf nationaler Ebene zuständig sind; bei Maßnahmen, die Gegenstand von Ausschreibungen sind, gelten die Vorschriften der Kommission

Beginn und Ende des Programms 01.01.2000 bis 31.12.2004

Gesamtbudget 7,3 Mio. Euro

Art des Gemeinschaftsbeitrags Kofinanzierung;

Höhe des Gemeinschaftsbeitrags Max. 50% für die Kofinanzierung; bis zu 100% für Maßnahmen im Rahmen von Ausschreibungen (Erstellung von Dokumenten, Studien).

Kontakt
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat B3, Berufsbildung: Mobilität - Beschäftigungsfähigkeit;
Leiter: Werner Herrmann
Sachbearbeiter: Carlo Scatoli
B-7 5/30
200 Rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Tel.: (+32 2) 295 70 33
Fax: (+32 2) 299 53 25
Carlo.Scatoli@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/education/europass/index_de.html