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Allgemeine Ziele
Verbesserung der Sichtbarkeit und der Anerkennung
von Ausbildungsabschnitten im Ausland bzw. Förderung
der Mobilität der in Europa in Ausbildung befindlichen
Personen und Herstellung des Kontakts zwischen Schulen
und/oder betrieblichen Ausbildungszentren.
Art der Maßnahme
Die Entscheidung legt das Konzept fest (Berufsbildungsabschnitte,
die eine Person im Rahmen einer alternierenden Berufsausbildung
in einem anderem Land absolviert) sowie die Qualitätskriterien;
sie betrifft jedoch nicht die Finanzierung der europäischen
Berufsbildungsabschnitte. Ein Informationsdokument
der Gemeinschaft mit der Bezeichnung EUROPASS-Berufsbildung"
bescheinigt dem Inhaber, daß er einen oder mehrere
europäische Berufsbildungsabschnitte absolviert
hat und beschreibt dessen/deren Inhalt in den Sprachen
der beiden beteiligten Einrichtungen.
Im Rahmen des durch die Entscheidung festgelegten
Etats kann die Kommission Sensibilisierungs-, Informations-,
Kommunikations-, Förder- und Evaluierungsmaßnahmen
der für die Durchführung auf nationaler
Ebene zuständigen Einrichtungen finanziell unterstützen;
gegebenenfalls kann sie zudem Sensibilisierungsmaßnahmen
der Sozialpartner auf europäischer Ebene mitfinanzieren.
Ebenfalls aus dem Haushalt finanziert werden kann
die Durchführung von Ausschreibungen, zum Beispiel
für Studien, die insbesondere im Rahmen der Evaluierung
durchgeführt werden.
förderfähige
Einrichtungen
Je Mitgliedstaat eine Einrichtung, die für die
Durchführung auf nationaler Ebene zuständig
ist (Kofinanzierung); geeignete Einrichtungen für
die Durchführung der Maßnahmen, die Gegenstand
von Ausschreibungen sind (keine Begrenzung).
Voraussetzungen
für die Förderfähigkeit
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere
Einrichtungen, die für die Durchführung
auf nationaler Ebene zuständig sind; bei Maßnahmen,
die Gegenstand von Ausschreibungen sind, gelten die
Vorschriften der Kommission
Beginn und Ende
des Programms 01.01.2000 bis 31.12.2004
Gesamtbudget
7,3 Mio. Euro
Art des Gemeinschaftsbeitrags
Kofinanzierung;
Höhe des Gemeinschaftsbeitrags
Max. 50% für die Kofinanzierung; bis zu 100%
für Maßnahmen im Rahmen von Ausschreibungen
(Erstellung von Dokumenten, Studien).
Kontakt
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Referat B3, Berufsbildung: Mobilität - Beschäftigungsfähigkeit;
Leiter: Werner Herrmann
Sachbearbeiter: Carlo Scatoli
B-7 5/30
200 Rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Tel.: (+32 2) 295 70 33
Fax: (+32 2) 299 53 25
Carlo.Scatoli@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/education/europass/index_de.html
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