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Referenz
E06
zuletzt bearbeitet am
05.03.2008
Programm Titel

Erasmus Mundus - Aktion 4 im Jahr 2008

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 55/13)
Generaldirektion
EACEA/06/08
Ziele

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von der Verabschiedung des Jahresarbeitsplans für das Programm „Erasmus Mundus“ 2008 durch die Kommission abhängt

Das allgemeine Ziel des Programms „Erasmus Mundus“ besteht in der Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung durch die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern, um die Entwicklung der Humanressourcen zu verbessern und den Dialog und das Verständnis zwischen den Völkern und Kulturen zu fördern. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die folgenden Aktivitäten:
- Projekte zur weltweiten Bekanntmachung der europäischen Hochschulbildung,
- Projekte zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zur europäischen Hochschulbildung, zur Erleichterung eines Aufenthalts in Europa für Studierende aus Drittstaaten oder zur Verbesserung der Dienstleistungen für Studierende aus Übersee,
- Projekte oder Studien zur Anerkennung von Studienleistungen, Abschlüssen und Qualifikationen im Hinblick auf die Anerkennung für akademische Zwecke und auf dem Arbeitsmarkt,
- Projekte für die Analyse von Trends und Entwicklungen in der Hochschulbildung im internationalen Kontext,
- Projekte zur Schaffung von Verbindungen zwischen Hochschulbildung und Forschung und zwischen Hochschulbildung und Wirtschaft und zur Ausnutzung möglicher Synergien, wo immer dies möglich ist,
- internationale thematische Netzwerke: Im Rahmen von Erasmus ausgewählte thematische Netzwerke können einen zusätzlichen Zuschuss beantragen, um ihr Netzwerk auf Drittstaateneinrichtungen auszuweiten.

Förderfähigkeit
- Hochschuleinrichtungen aus allen Ländern der Welt. In Artikel 2 des Programmbeschlusses werden Hochschuleinrichtungen wie folgt definiert: „Hochschuleinrichtung: jede Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten Hochschulqualifikationen oder -grade erworben werden können, ungeachtet der jeweiligen Bezeichnung dieser Einrichtung“,
- sonstige öffentliche oder private Einrichtungen, die im Hochschulbereich tätig sind, aus allen Ländern der Welt.
Finanzierung
Für die Finanzierung der Projekte sind insgesamt 3,3 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe darf 75 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach dem Projektumfang.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November und dem 15. Dezember 2008 anlaufen, und ihre Laufzeit beträgt höchstens drei Jahre.
Deadline
Die Anträge sind spätestens am 15. Mai 2008 einzureichen
Kontakt

http://eacea.ec.europa.eu/static/en/mundus/index.htm