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Referenz
E08
zuletzt bearbeitet am
13.06.2007
Programm Titel

Erasmus: junge Unternehmer

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 146/05)
Generaldirektion
ENT/ERA/08/311
Ziele
Gegenstand dieses Aufrufs sind Finanzhilfen für Projekte, die Unternehmensgründern aus der EU — im Interesse des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung — Aufenthalte im Betrieb eines erfahrenen Unternehmers in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermöglichen. Auf diese Weise sollen die unternehmerische Initiative, die Internationalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit von neu gegründeten Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie potentiellen neuen Unternehmensgründern aus der EU gefördert werden. Die Zielgruppe sind Menschen, die ein Unternehmen gründen möchten, und — in geringerem Umfang — Menschen, die vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben. Der Aufruf besteht aus zwei Losen:
Los 1: Europäische Partnerschaften zur Förderung der Mobilität von Unternehmensgründern.
Los 2: Koordinierung, Unterstützung und Vernetzung auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Los 1.
Zielgruppe
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Förderung der unternehmerischen Initiative oder der grenzüberschreitenden Vermittlung von Praktika tätig sind, insbesondere:
— Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen,
— Organisationen zur Unternehmensförderung und Gründerzentren,
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen,
— öffentliche Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten,
— (öffentliche, private, sektorale u. a.) Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die auf dem Gebiet der Unternehmensförderung tätig sind,
— Einrichtungen, die Praktika vermitteln.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Finanzierung

Für die Mitfanzierung von Projekten stehen insgesamt 2 850 000 EUR zur Verfügung. Für die Finanzhilfe der Kommission gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Los 1: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 140 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate.
Los 2: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 200 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 22 Monate. Die Projekte von Los 1 und 2 müssen vor dem 31. Dezember 2008 anlaufen.

Deadline
20. August 2008 .
Kontakt
Der vollständige Text des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.