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Referenz
E08
zuletzt bearbeitet am
18.05.2009
Programm Titel

Erasmus: junge Unternehmer

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2010/C 126/06)
Generaldirektion

GD ENTR Nr. ENT/ERA/10/411

Ziele
Dieser Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen soll neuen EU-Unternehmern ermöglichen, einige Zeit mit erfahrenen Unternehmern in deren Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten zu verbringen, um ihren Erfahrungsschatz zu erweitern, zu lernen und Netzwerke zu knüpfen. Auf diese Weise sollen die unternehmerische
Initiative, die Internationalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit von potenziellen Unternehmensgründern
und neu gegründeten Kleinst- und Kleinunternehmen aus der EU gefördert werden. Bei der Zielgruppe handelt es sich um Personen, die ein Unternehmen gründen möchten oder vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben.
Der Aufruf umfasst die beiden folgenden Lose:
Los 1: Mittlerorganisationen, die die Mobilität von Unternehmensgründern verbessern und erleichtern
Los 2: Unterstützung und Koordinierung jener Mittlerorganisationen, die die Aktivitäten unter Los 1 ausführen,
sowie Hilfestellung bei der Vernetzungstätigkeit
Zielgruppe
Jede auf dem Gebiet der Unterstützung und Förderung von Unternehmen tätige staatliche oder private Stelle kann an diesem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen teilnehmen. Dazu gehören insbesondere:
— Behörden, die in den Bereichen Wirtschaft, Unternehmen, Unternehmensförderung und damit verbundene
Tätigkeiten aktiv oder dafür zuständig sind;
— Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen;
— Organisationen zur Unternehmensförderung und Start-up- oder Gründerzentren;
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen;
— staatliche und private Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten.
Los 1: Die Anträge können individuell oder von einem Konsortium (Partnerschaft) gestellt werden. Ein Konsortium sollte sich aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen aus demselben EU-Mitgliedstaat
oder mehreren EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen.
Los 2: Die Anträge sind individuell zu stellen.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Finanzierung
Insgesamt sind für die Kofinanzierung von Projekten 4 300 000 EUR vorgesehen. Für die Finanzhilfe der Kommission gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen Kosten eines einzelnen Projekts.
Los 1: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 180 000 EUR für Partnerschaften und 150 000 EUR für individuelle Anträge. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 21 Monate.
Los 2: Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 350 000 EUR. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 25 Monate.
Voraussichtlicher Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahme: 1. Februar 2011.
Deadline
Die Anträge sind bis spätestens 28. Juni 2010 bei der Kommission einzureichen.
Kontakt
Der vollständige Text des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=4258
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und sind unter Verwendung des vorgegebenen Formulars einzureichen.