Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten in der südlichen Mittelmeerregion
(Ägypten, Israel und besetztes palästinensisches Gebiet), den zentralasiatischen Republiken und den Staaten des westlichen Balkans (Aktion 2 Teilbereich 1)
ZIELE DES PROGRAMMS
Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Förderung der europäischen Hochschulbildung, die Verbesserung und Stärkung der Berufsaussichten von Studierenden und die Förderung des interkulturellen
Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Einklang mit den Zielen der EU- Außenpolitik, um zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Hochschulbereich beizutragen.
Im Einzelnen zielt das Programm darauf ab:
— die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, eine verbesserte Qualität der Hochschulbildung mit einem spezifisch europäischen Mehrwert anzubieten, die sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch über ihre Grenzen hinaus attraktiv ist, und den Aufbau von Exzellenzzentren
anzustreben;
— zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck Frauen und Männern
neue Qualifikationen, ausreichende Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, Aufgeschlossenheit und internationale Erfahrung zu vermitteln, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Wissenschaftler aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Europäischen
Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen Aufenthalte der begabtesten europäischen Studierenden und Wissenschaftler in Drittstaaten unterstützt werden;
— zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten beizutragen;
— den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern, ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern und ihre Attraktivität für Drittstaatsangehörige und Bürger der Union zu steigern.
Der Erasmus Mundus-Programmleitfaden und die jeweiligen Antragsformulare sind abrufbar unter: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php
AKTION 2 — ERASMUS MUNDUS-PARTNERSCHAFTEN
Diese Aktion zielt ab auf die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen
und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch die Förderung von Mobilität auf allen Studienebenen für Studierende (Bachelor und Masters), Doktoranden, Forscher, akademische und Verwaltungsmitarbeiter
(nicht alle Regionen und Lose können alle Mobilitätsflüsse umfassen).
Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften (EMA2) besteht aus zwei Teilbereichen:
— Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 1 — Partnerschaften mit Ländern, die durch das ENPI-, DCI-, EEF- und IPA-Instrument ( 1 ) (ehemals „External Cooperation Window“) abgedeckt werden
— Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 2 — Partnerschaften mit Ländern und Gebieten, die durch das Instrument für Industrieländer (Industrialized Country Instrument - ICI) abgedeckt werden
1. Förderfähige Teilnehmer, Länder und Zusammensetzung der Partnerschaft
Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung der Partnerschaften für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.a des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.2 und 5.3 der Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10 aufgeführt.
Förderfähige Aktivitäten für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.b des „Erasmus Mundus 2009- 2013 Programmleitfadens“ und in Abschnitt 5.3 der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10“ aufgeführt.
Innerhalb der geografischen Fenster/„Lose“ ist die geplante Dauer für die jeweiligen Projekte aufgeführt, die maximal 48 Monate betragen darf.
Förderungsfähige Aktivitäten, einschließlich denen, die der Vorbereitung dienen, können ab dem 30. November 2010 aufgenommen werden.
Vergabekriterien
Anträge werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
1. Relevanz:
25 %
2. Qualität:
65 %
2.1 Zusammensetzung der Partnerschaft und Kooperationsmechanismen:
20 %
2.2 Organisation und Umsetzung der Mobilität:
25 %
2.3 Einrichtungen für die Studierenden/Mitarbeiter und Follow-up:
20 %
3. Nachhaltigkeit:
10 %
Gesamt:
100 %