| Geltungsbereich
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf drei der vier Aktionsbereiche des eLearning-
Programms ab: Förderung der digitalen Kompetenz, Europäische virtuelle Hochschulen und Querschnittsmaßnahmen.
Allgemeine Prioritäten
Im Mittelpunkt der Aufforderung steht die Förderung, Verbreitung und Nutzung („Valorisierung“) von
Ergebnissen, bewährten Praktiken und Errungenschaften, die sich durch die Nutzung von Informationsund
Kommunikationstechnologie (IKT) für die Bildung, Ausbildung und Lebenslanges Lernen in Europa
ergeben.
Die Vorschläge sollten auf anderen (bereits abgeschlossenen oder noch laufenden) eLearning-Initiativen oder
Programmprojekten oder anderen von der Kommission, den Mitgliedstaaten, regionalen oder lokalen
Behörden oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen finanzierten Aktionen aufbauen.
Ziel ist es sicherzustellen, dass die Produkte und Ergebnisse möglichst große Auswirkungen erzielen, da sie
die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen. In den Vorschlägen sollten gewährleistet
sein, dass die Ergebnisse im Wesentlichen öffentlich zugänglich (z. B. als Open Source, Shareware
usw.) und nicht rein kommerzieller Art oder Teil eines üblichen Entwicklungsprojekts einer Geschäftsumgebung
sind.
Folgende zwei Hauptprojektarten sind geplant:
— Valorisierungsprojekte werden dazu beitragen, dass eine kritische Analyse der Ergebnisse und Erfahrungen
erfolgt, Vergleichsanalysen durchgeführt und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen verbreitet
werden.
— Netzwerkprojekte werden die Dienstleistungen bereitstellen, die entscheidend für die möglichst umfassende
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse erforderlich sind.
Spezifische Prioritäten
(a) Förderung der digitalen Kompetenz
Im Mittelpunkt der Vorschläge sollte die wirksame und nachhaltige Verbreitung und Nutzung der
Ergebnisse aus bestehenden Projekten, Aktionen oder Hilfsmitteln zur digitalen Kompetenz stehen.
Besondere Bedeutung sollte die eindeutige Ermittlung der Zielgruppen und deren Bedürfnisse, der Vermittler
(aus der ehrenamtlichen Arbeit, dem Hochschul- und Bildungsbereich, den Gemeinden usw.),
der Mittel zum Erreichen der Endnutzer und der genauen Angaben zur Verbreitung von Projektergebnissen
unter Einbeziehung von Qualitäts- und Quantitätsindikatoren haben. In den Vorschlägen sollten
eine klare langfristige Strategie zur Ermittlung und Analyse von möglichen Schwierigkeiten aufgestellt
werden und objektive Maßnahmen zu deren Umsetzung enthalten sein.
(b) Europäische virtuelle Hochschulen
— Systematische kritische Überwachung bestehender Projekte oder Erfahrungen im Bereich der virtuellen
Hochschulen, einschließlich deren Bewertung in Bezug auf den Austausch und die Weitergabe
von Wissen mit Blick auf die Unterstützung von Nutzungsstrategien auf europäischer Ebene.
— Unterstützung der Verbreitung von übertragbaren Lösungen für die Einrichtung von virtuellen
Hochschulen auf europäischer Ebene und die Schaffung einer Gemeinschaft von Entscheidungsträgern.
(c) Querschnittsmaßnahmen
Vorschläge, die für diesen Teil der Aufforderung eingereicht werden, sollten Unterstützung für die Analyse,
Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen und Erfahrungen im Wesentlichen aus der eLearning-
Initiative und des eLearning-Programms bereitstellen. Ziel ist es sicherzustellen, dass sie möglichst große
Auswirkungen erzielen, da sie die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen.
Der vierte Aktionsbereich — Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der
Lehrerbildung — wird Gegenstand separater nicht offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
sein.
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Die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung und die anderen beteiligten Organisationen müssen
Rechtspersönlichkeit besitzen. Sowohl die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung als
auch die anderen beteiligten Organisationen müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: 25
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Bulgarien.
Die Bedingungen und näheren Bestimmungen für die Teilnahme der EWR-Staaten und Bulgariens an dem
Programm werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Übereinkünfte getroffen,
die die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Staaten regeln. |
| Titel |
Für die Maßnahme zur
Verfügung stehende
Haushaltsmittel
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Finanzierungsanteil (%
der zuschussfähigen
Kosten) |
Höchstbetrag des
Gemeinschaftszuschusses |
| Digitale Kompetenz |
1,2 million EUR |
Maximum 80 % |
300 000 EUR |
| Europäische virtuelle Hochschulen |
3,5 millions EUR |
1 000 000 EUR |
| Querschnittsmaßnahmen |
0,88 million EUR |
500 000 EUR |
Die Finanzierung wird vorrangig die Bewertung der Ergebnisse und Erfahrungen betreffen, weniger die Entwicklung
von Werkzeugen, Software oder Inhalten (die Finanzierung der Entwicklung von Inhalten wird
daher auf maximal 20 % der gesamten Mittel begrenzt).
Die Laufzeit der einzelnen Vorschläge wird zwischen 12 und 24 Monaten liegen. Die Förderfähigkeit von
Kosten für die Umsetzung der Projekte beginnt erst am 1. Dezember 2006. |