Einführung:
Während der überwiegende Teil des neuen Programms mittels 'klassischer' Ausschreibungen für Finanzhilfen und Betriebskostenzuschüsse implementiert werden wird, beabsichtigen die Dienststellen der Kommission, bestimmte Prioritätsbereiche des neuen Programms 'Kriminalprävention und Verbrechensbekämpfung' durch Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen (einschließlich EU-Agenturen) auszuführen, die für die folgenden Gebiete zuständig sind:
Gebiete:
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung
- EU-Statistiken über Verbrechen und Strafjustiz
- Die Zusammenarbeit betreffend Prävention, Verfolgung von, Reaktion auf und Schutz vor Terrorismus
- Ausbildung und Austausch unter Beamten der Strafverfolgung, und
- Allgemeine Kriminalprävention.
Der Zweck der Rahmenpartnerschaften besteht in einer langfristigen Zusammenarbeit mit zuständigen öffentlichen Einrichtungen, einschließlich von Strafverfolgungsbehörden, zuständigen Ministerien und nationalen Statistikämtern. Partnerschaftsrahmenvereinbarungen sollen abgeschlossen werden, sobald das Programm in Kraft und das relevante jährliche Arbeitsprogramm angenommen ist. Rahmenpartnerschaften werden über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren laufen (2007-2010), während dessen die Partner Projekte unternehmen können, die durch EU-Finanzhilfen gefördert werden und zwar gemäß den Verfahren die im Arbeitsprogramm für das betreffende Jahr festgelegt werden.
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