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Referenz
I04
zuletzt bearbeitet am
03.02.2009
Programm Titel
Information, Konsultation und Beteiligung Unternehmensvertreter
Amtsblatt/Haushaltslinie
VP/2009/003
Generaldirektion
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
Ziele

Die Haushaltsbehörde hat die Mittelzuweisung für den Posten 04 03 03 03 für 2009 auf 7 300 000 Mio. EUR festgelegt.
Die Haushaltslinie 04 03 03 03 dient zur Finanzierung von Maßnahmen, die die Voraussetzungen für die Entwicklung der Arbeitnehmerbeteiligung in den Unternehmen schaffen sollen, und zwar durch Förderung der Richtlinien 94/45/EG1 und 97/74/EG2 über den Europäischen Betriebsrat, der Richtlinien 2001/86/EG3 und 2003/72/EG4 des Rates über die Beteiligung der Arbeitnehmer in Europäischen Gesellschaften bzw. Europäischen Genossenschaften, der Richtlinie 2002/14/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG6 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, sowie zur Förderung transnationaler Kollektivverhandlungen, wie sie in der Sozialpolitischen Agenda 2005- 2010 (KOM(2005) 33 endgültig vom 9.2.2005) vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang sind unter der Haushaltslinie 04 03 03 03 insbesondere Mittel veranschlagt zur Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter bei Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung in Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Diese Mittel sind ferner bestimmt für die Einrichtung von Informations- und Beobachtungsstellen, deren Aufgabe es ist, die Sozialpartner und Unternehmen zu informieren und bei der Schaffung grenzübergreifender Strukturen zur Information, Anhörung und Beteiligung zu unterstützen sowie die Beziehungen zu den europäischen Institutionen zu fördern.
Im Hinblick auf die genannten Ziele der Haushaltslinie können die Mittel auch für die Finanzierung kurzer Ausbildungsmaßnahmen für Verhandlungsführer und Vertreter genutzt werden, die bei multinationalen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsgremien tätig sind, sowie für Maßnahmen, an denen Vertreter der Sozialpartner in den Beitrittsländern beteiligt sind. Weiter können die Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen genutzt werden, mit denen die Sozialpartner in die Lage versetzt werden sollen, ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Information, Konsultation und Beteiligung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auszuüben, insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte, und die auf
Unternehmensebene tätigen Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen vertraut gemacht und ihre Zusammenarbeit im Gemeinschaftsrahmen gestärkt werden sollen.

1.1. ART DER PROJEKTE
Im Finanzjahr 2009 werden unter der genannten Haushaltslinie zwei Arten von Projekten gefördert: transnationale Kooperationsprojekte sowie Informations- und Beobachtungsstellen.
1.2. VORRANGIGE ZIELE UND ART DER MAßNAHMEN
1.2.1. In Bezug auf transnationale Kooperationsprojekte gelten folgende prioritäre Ziele:

• a) Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Einrichtung von Informations-, Konsultations- und Beteiligungsstrukturen im Kontext der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft sowie der aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgegangenen Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 16 der Richtlinie 2005/56/EG;
• b) Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren im Hinblick auf die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Einrichtung von Informations-, Konsultations- und Beteiligungsstrukturen in Unternehmen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/14/EG;
• c) Förderung der Einrichtung neuer Europäischer Betriebsräte und Verbesserung grenzübergreifender Informations- und Konsultationsprozesse in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen;
• d) Förderung transnationaler Maßnahmen im Bereich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer, unter Beteiligung von Vertretern der neuen Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer;
• e) Förderung von Maßnahmen, die die Sozialpartner in die Lage versetzen sollen, ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Information, Konsultation und Beteiligung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auszuüben, insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte;
• f) Förderung von Maßnahmen, mit denen die auf Unternehmensebene tätigen Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen vertraut gemacht und ihre Zusammenarbeit im Gemeinschaftsrahmen gestärkt werden sollen;
• g) Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung von Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung, mit Blick auf eine vorausschauende Bewältigung des Wandels und die Prävention bzw. Lösung von Streitigkeiten im Kontext von Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und Betriebsverlegungen von gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen. In Bezug auf Informations- und Beobachtungsstellen gelten folgende prioritäre Ziele:
• h) Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung transnationaler Kooperationsprojekte im Bereich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer;
• i) Überwachung, Analyse und Bewertung der Erfahrungen bei der Schaffung transnationaler repräsentativer Gremien auf Unternehmensebene und Prüfung der Frage, inwieweit die Ziele hinsichtlich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung innerhalb dieser Gremien tatsächlich erreicht wurden.

1.2.2. Förderfähig sind:
MASSNAHMEN DER ART I – Transnationale Kooperationsprojekte Konferenzen, Seminare, kurze Schulungsmaßnahmen, Austausch von Informationen und bewährten Verfahren unter Beteiligung von Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgebervertretern Analysen zu Themen im Zusammenhang mit den Strukturen für Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter und dem sozialen Dialog auf Unternehmensebene in einem Kontext grenzübergreifender Zusammenarbeit Websites, Veröffentlichungen, Newsletter und andere Mittel der Informationsverbreitung
MASSNAHMEN DER ART II – Informations- und Beobachtungsstellen
D. Unterstützung, einschließlich der Betreibung eines Help-Desks, bei transnationalen Kooperationsprojekten von Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertretern sowie Erfassung und Bewertung von Erfahrungen in Bezug auf grenzüberschreitende Vertretungsgremien auf Unternehmensebene. Im Einzelnen kann dies Folgendes umfassen: Studien, Berichte und Datenbanken zur Information, Konsultation und Beteiligung von Arbeitnehmern sowie Websites, Veröffentlichungen, Newsletter und andere Mittel der Informationsverbreitung.

Fördergebiet

3.1.1. Allgemeines
Die Haushaltslinie ist zur Finanzierung spezifischer transnationaler Kooperationsprojekte sowie von Informations- und Beobachtungsstellen gedacht. Dementsprechend dienen die Zuschüsse nicht der Finanzierung des normalen Betriebs oder der Sitzungen von Gremien aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern (Sozialpartner); sie sollen ausschließlich zusätzliche Aufwendungen abdecken, die unmittelbar mit Projekten zusammenhängen.
3.1.2. Förderfähige Antragsteller
3.1.2.1.
Der Antragsteller darf sich nicht in einer der in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung7 genannten Situationen befinden: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern, Konkurs, Verfehlungen, Betrug, Korruption oder andere gesetzwidrige Handlungen; er muss sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinschaften im Rahmen anderer Finanzhilfen oder Verträge nachgekommen sein.
3.1.2.2. Beim Antragsteller muss es sich um eine ordnungsgemäß konstituierte und registrierte juristische Person mit eingetragenem Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union handeln. Abweichend von dieser Anforderung können gemäß Artikel 114 der Haushaltsordnung auch Finanzhilfeanträge von Einrichtungen, die nach dem geltenden nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, zulässig sein, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und die finanzielle Haftung übernehmen. Eine Einzelperson kann nicht als Antragsteller fungieren. 3.1.2.3. Bei transnationalen Kooperationsprojekten müssen die Antragsteller Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter sein.
– Arbeitnehmer: Hier kann es sich um Betriebsräte oder ähnliche Gremien handeln, die die Vertretung der Arbeitnehmer sicherstellen, sowie um Gewerkschaften auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene, sowohl in Einzelsektoren als auch sektorenübergreifend;
– Arbeitgeber: Hier kann es sich um Unternehmensleiter oder um Organisationen handeln, die die Arbeitgeber auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene vertreten, sowohl in Einzelsektoren als auch sektorenübergreifend. Im Falle eines gewerblichen Unternehmens muss das Ziel des Projekts nichtkommerzieller Art sein und das Unternehmen darf damit keinen Gewinn erzielen.
Außer in begründeten Ausnahmefällen ist ein Projekt, das ein einziges Unterrichtungsund Anhörungsgremium betrifft, als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter vorzulegen. Gemeinschaftsprojekte sollten von einer der Parteien vorgelegt werden, die die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kommission übernimmt, während die andere Partei schriftlich ihre Verpflichtung zur gemeinsamen Durchführung des Projekts erklärt.
3.1.2.4. Für Informations- und Beobachtungsstellen gilt, dass die Anträge von europäischen Organisationen vorzulegen sind, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertreten.
3.1.2.5. Abweichend von den genannten Bestimmungen kann Anträgen von Fachgremien, wie z. B. Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen ohne Erwerbszweck, unter den nachstehenden Voraussetzungen zugestimmt werden. Dementsprechend kann auch Anträgen von gewerblichen Unternehmen unter den nachstehenden Voraussetzungen zugestimmt werden, sofern das Ziel des Projekts nichtkommerzieller Art ist und das Unternehmen keinen Gewinn damit erzielt. Die oben genannten Fachgremien und gewerblichen Unternehmen werden nur dann als förderfähig in Betracht gezogen, wenn sie ausdrücklich von einer oder mehreren der unter 3.1.2.3. erwähnten Parteien beauftragt werden und wenn ein wie unter 3.1.4/13 beschriebenes Auftragsschreiben vorliegt.
3.1.3. In Frage kommende Teilnehmer
Teilnehmer an Projekten sollten Vertreter von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern aus den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern sein, also etwa: Mitglieder oder künftige Mitglieder von Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungsgremien; Führungspersonal von Unternehmen oder Gruppen oder Mitglieder von Arbeitgeberverbänden; Funktionäre von Arbeitgeberorganisationen/Gewerkschaftsvertreter; von den unter 3.1.2.3 genannten Sozialpartnern benannte Experten. 3.1.4. Zulässigkeit der Anträge
Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) Einsendung bis zu dem unter 2.1.2. genannten Schlussdatum;
b) Einreichung gemäß den vorliegenden Anforderungen. Die Antragsformulare müssen wie unten beschrieben online übermittelt werden; die jeweiligen Ausdrucke sind in der angegebenen Weise und unterzeichnet gemäß Punkt 4.2 einzusenden;
c) Vollständigkeit und Ausführlichkeit, einschließlich aller in der nachstehenden Tabelle genannten Unterlagen;
d) Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung (80 Prozent). Der Bewertungsausschuss berücksichtigt die Anträge nicht, wenn eine oder mehrere der folgenden Unterlagen fehlen:
1 Offizielles Schreiben zur Beantragung einer Finanzhilfe, mit Angabe der Nummer der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Originalunterschrift des bevollmächtigten Vertreters
2 Ausdruck des ordnungsgemäß ausgefüllten und übermittelten Online- Antragsformulars (siehe Punkt 4.1), datiert und mit Originalunterschrift des bevollmächtigten Vertreters. HINWEIS: Der Antrag muss online übermittelt werden. Der Ausdruck ist in der beschriebenen Weise und unterzeichnet gemäß Punkt 4 einzusenden. Der Antrag muss vor dem Ausdrucken online übermittelt werden. Nach dieser elektronischen Einreichung können keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden.
3 Raster zu den vom Projekt betroffenen Branchen und Personen, ordnungsgemäß ausgefüllt. Das Raster ist im Anhang zum Online- Antragsformular zu finden.
4 Formular „Finanzangaben“, ordnungsgemäß ausgefüllt, vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und mit der Originalunterschrift und dem Stempel der Bank versehen. Das Formular „Finanzangaben“ ist dem Online-Antragsformular als Anhang beigefügt. Das Bankkonto muss auf den Namen des Antragstellers geführt werden. Anträge, bei denen das Konto einer Privatperson angegeben wird, werden nicht berücksichtigt.
5 Formular „Rechtsträger“, vollständig ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Das Formular „Rechtsträger“ ist dem Online-Antragsformular als Anhang beigefügt. Der Antragsteller muss außerdem vorlegen:
• eine Kopie der Bescheinigung über die amtliche Registrierung oder ein anderes amtliches Dokument, das die Gründung der Einrichtung bestätigt (soweit zutreffend);
• eine Kopie der Satzung/Statuten oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Förderfähigkeit der Organisation belegt;
• eine Bescheinigung über die Steuernummer und die USt-IdNr., soweit verfügbar.
6 Detailliertes Arbeitsprogramm und detaillierter Finanzplan für das Projekt, vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Hierbei muss es sich um separate Dokumente handeln. Die Projektbeschreibung und der Finanzplan im Online- Antrag reichen nicht aus. Dieses Dokument muss eine detaillierte Projektbeschreibung und einen Zeitplan für die einzelnen Arbeiten enthalten. Die Namen sämtlicher am Projekt beteiligten Mitarbeiter, ihre Funktionen und ihr Beschäftigungsstatus sind anzugeben. Der detaillierte Finanzplan muss eine detaillierte Aufschlüsselung für jede Positionszeile der Finanzierung enthalten; dabei sind Format und Nummerierung des Formulars „Finanzplan“ einzuhalten und zusätzliche relevante Informationen über die Finanzplanung für das Projekt zu liefern, einschließlich Angaben über etwaige Unterverträge. Das ausführliche Arbeitsprogramm und der ausführliche Finanzplan sollten auf Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein. HINWEIS: Das ausführliche Arbeitsprogramm in WORD-Format und der detaillierte Finanzplan sind auch elektronisch als Teil des Online-Antrags einzureichen. Die elektronischen Fassungen müssen mit den Papierversionen der betreffenden Dokumente identisch sein.
7 Sind Partner an der Projektverwaltung beteiligt, die beispielsweise technische Unterstützung und/oder Finanzierung leisten, ist ein Verpflichtungsschreiben von jedem dieser Partner (unter Angaben von Namen und Anschrift und der verantwortlichen Person) vorzulegen, in dem jeweils die Art der Beteiligung, die durchzuführenden Arbeiten und der finanzielle Beitrag anzugeben sind. Der Begriff „Partner“ bezeichnet eine aktive Einrichtung oder Organisation, mit der das Projekt durchgeführt wird (z. B. eine branchenspezifische oder branchenübergreifende Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene, ein Unternehmen oder ein Betriebsrat, ein Forschungsinstitut oder eine Ausbildungseinrichtung). Das Projekt kann nur dann geprüft werden, wenn sämtliche Verpflichtungserklärungen beigefügt sind. Die in Anhang I genannten Bestimmungen für die Untervergabe gelten nicht für Arbeiten und Aufgaben, die (wie in den Verpflichtungserklärungen beschrieben) von den Projektpartnern ausgeführt werden. Es ist jedoch nicht zulässig, kommerzielle Anbieter von Waren und Dienstleistungen als Projektpartner zu benennen, um diese Bestimmungen zu umgehen. So ist es nach Erachten der Kommission nicht angebracht, unabhängige Berater, Konferenzorganisatoren usw. in den Kreis der Projektpartner aufzunehmen (dies ist als nicht erschöpfendes Beispiel zu verstehen).
8 Vom Projektleiter unterzeichnete schriftliche Erklärung, in der bescheinigt wird, dass das Team über die beruflichen Qualifikationen verfügt, die zur Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahmen erforderlich sind. Dieser Erklärung ist der Lebenslauf des Projektleiters beizufügen mit Angaben zum derzeitigen Arbeitgeber, mit dem ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis besteht. Gegebenenfalls sind auch die Lebensläufe der Personen beizufügen, die die Aufgaben im Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme ausführen.
9 Erklärung zur Untervergabe und obligatorischer Entwurf der Leistungsbeschreibung im Falle von Unteraufträgen an externe Fachleute: Für alle Tätigkeiten, für die Unterverträge vorgesehen sind, müssen Angaben zur Art und zum Wert der Arbeiten gemacht werden, und es ist darzulegen, warum der Unterauftrag notwendig ist. Außerdem müssen die vorgesehenen Auswahlund Vergabekriterien erläutert werden. Wenn Leistungen durch externe Experten ausgeführt werden sollen, ist der Entwurf der Leistungsbeschreibung beizufügen. Dies betrifft extern vergebene Aufträge jeden Umfangs, soweit ein Wert von 5 000 EUR überschritten wird. Der bevollmächtigte Vertreter muss erklären, dass er die Regeln für die Auftragsvergabe einhalten wird; hierzu ist die vorgegebene Erklärung zur Untervergabe auszufüllen und einzureichen, und es ist der Entwurf der relevanten Leistungsbeschreibung beizufügen. Die Bestimmung gilt aber nicht für öffentliche Stellen, die ohnehin Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe unterliegen. Zur Unterstützung der Antragsteller ist dem Online-Formular ein Muster für die Muster für die Leistungsbeschreibung enthalten. Wichtige zusätzliche Informationen für die Auftragsvergabe sowie die besonderen Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen an externe Fachleute sind in Anhang I zu finden.
10 Die jüngsten Bilanzen der Einrichtung für das letzte Geschäftsjahr, als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Die Kommission behält sich das Recht vor, erforderlichenfalls Bilanzen für frühere Jahre anzufordern.
11 Bei Anträgen auf Finanzhilfen über 500 000 EUR einen externen Finanzprüfungsbericht, erstellt von einem zugelassenen Finanzprüfer, der eine Bescheinigung für das letzte Geschäftsjahr vorlegt (entfällt für öffentliche Einrichtungen)
12 Unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung (Muster im Anhang zum Antragsformular). In dieser Erklärung, die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden muss, bestätigt der Antragsteller, dass er sich nicht in einer der in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Situationen befindet.
13 Gegebenenfalls ein Auftragsschreiben gemäß den Bestimmungen unter 3.1.2.5. Dieses Schreiben muss Angaben zum Auftraggeber, zum Inhalt des Auftrags und den Gründen für diesen Auftrag, die Unterstützung und/oder Beteiligung des Auftraggebers für das bzw. am Projekt enthalten und vom gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers unterzeichnet sein.
14 Jüngster Tätigkeitsbericht der antragstellenden Organisation (sofern verfügbar)
15 Organigramm der Struktur der antragstellenden Organisation, wobei die Namen sämtlicher am Projekt beteiligten Mitarbeiter, ihre Funktion und ihr Beschäftigungsstatus anzugeben sind.

Förderfähige Maßnahmen
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
A. Einhaltung der Bestimmungen betreffend den Beginn der Maßnahme gemäß Punkt 2.1.2;
B. transnationale Dimension gemäß Punkt 1.2 („Vorrangige Ziele“);
C. Bezug zu mindestens einem Ziel der Haushaltslinie;
D. Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien gemäß Punkt 3.1;
E. Durchführung ausschließlich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den Kandidatenländern;
F. Einhaltung der Bestimmungen über die Untervergabe, insbesondere betreffend Unteraufträge an externe Fachleute im Rahmen der Haushaltslinie 04 03 03 03, gemäß Anhang I und II.

Finanzierung
Die genannte Haushaltslinie erlaubt es, Projekte zu fördern, bei denen die Antragsteller einen Eigenbeitrag von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Sachleistungen werden nicht berücksichtigt.
Anträge, die einen Finanzhilfeanteil von mehr als 80 Prozent vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Der durchschnittliche Finanzhilfebetrag für transnationale Kooperationsprojekte lag 2008 bei etwa 120 000 EUR.
Deadline
Schlussdatum für die Einreichung der Antragsunterlagen (und die Vorlage des indikativen Finanzplans):
• 16. April 2009 für Maßnahmen, die frühestens am 16. Juni 2009 anlaufen (3 200 000 EUR);
• 7. September 2009 für Maßnahmen, die frühestens am 7. November 2009 und spätestens am 22. Dezember 2009 anlaufen (4 100 000 EUR).
Kontakt
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2009/003
Haushaltslinie 04 03 03 03
Europäische Kommission – GD EMPL/F.2 ARCHIVE, Rue Joseph II, 54
B-1049
Brüssel
empl-04-03-03-03@ec.europa.eu