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Referenz |
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I04 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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03.02.2009 |
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Programm
Titel |
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Information, Konsultation und Beteiligung
Unternehmensvertreter
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
VP/2009/003 |
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Generaldirektion
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Beschäftigung, soziale
Angelegenheiten und Chancengleichheit |
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Ziele
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Die Haushaltsbehörde
hat die Mittelzuweisung für den Posten 04 03 03 03 für
2009 auf 7 300 000 Mio. EUR festgelegt.
Die Haushaltslinie 04 03 03 03 dient zur Finanzierung
von Maßnahmen, die die Voraussetzungen für die Entwicklung
der Arbeitnehmerbeteiligung in den Unternehmen schaffen
sollen, und zwar durch Förderung der Richtlinien 94/45/EG1
und 97/74/EG2 über den Europäischen Betriebsrat, der
Richtlinien 2001/86/EG3 und 2003/72/EG4 des Rates über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in Europäischen Gesellschaften
bzw. Europäischen Genossenschaften, der Richtlinie 2002/14/EG5
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und
Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft
und Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG6 über die Verschmelzung
von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten,
sowie zur Förderung transnationaler Kollektivverhandlungen,
wie sie in der Sozialpolitischen Agenda 2005- 2010 (KOM(2005)
33 endgültig vom 9.2.2005) vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang sind unter der Haushaltslinie
04 03 03 03 insbesondere Mittel veranschlagt zur Finanzierung
von Maßnahmen zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit
der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter bei Unterrichtung,
Anhörung und Mitbestimmung in Unternehmen, die in mehreren
Mitgliedstaaten tätig sind. Diese Mittel sind ferner
bestimmt für die Einrichtung von Informations- und Beobachtungsstellen,
deren Aufgabe es ist, die Sozialpartner und Unternehmen
zu informieren und bei der Schaffung grenzübergreifender
Strukturen zur Information, Anhörung und Beteiligung
zu unterstützen sowie die Beziehungen zu den europäischen
Institutionen zu fördern.
Im Hinblick auf die genannten Ziele der Haushaltslinie
können die Mittel auch für die Finanzierung kurzer Ausbildungsmaßnahmen
für Verhandlungsführer und Vertreter genutzt werden,
die bei multinationalen Informations-, Konsultations-
und Mitbestimmungsgremien tätig sind, sowie für Maßnahmen,
an denen Vertreter der Sozialpartner in den Beitrittsländern
beteiligt sind. Weiter können die Mittel zur Finanzierung
von Maßnahmen genutzt werden, mit denen die Sozialpartner
in die Lage versetzt werden sollen, ihre Rechte und
Pflichten im Hinblick auf Information, Konsultation
und Beteiligung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen
auszuüben, insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte,
und die auf Unternehmensebene
tätigen Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen
vertraut gemacht und ihre Zusammenarbeit im Gemeinschaftsrahmen
gestärkt werden sollen.
1.1. ART DER
PROJEKTE
Im Finanzjahr 2009 werden unter der genannten Haushaltslinie
zwei Arten von Projekten gefördert: transnationale Kooperationsprojekte
sowie Informations- und Beobachtungsstellen.
1.2. VORRANGIGE
ZIELE UND ART DER MAßNAHMEN
1.2.1. In Bezug auf transnationale Kooperationsprojekte
gelten folgende prioritäre Ziele:
• a) Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Einrichtung
von Informations-, Konsultations- und Beteiligungsstrukturen
im Kontext der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen
Genossenschaft sowie der aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen
hervorgegangenen Kapitalgesellschaften im Sinne des
Artikels 16 der Richtlinie 2005/56/EG;
• b) Förderung des Austauschs von Informationen und
bewährten Verfahren im Hinblick auf die Schaffung günstiger
Voraussetzungen für die Einrichtung von Informations-,
Konsultations- und Beteiligungsstrukturen in Unternehmen
in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/14/EG;
• c) Förderung der Einrichtung neuer Europäischer Betriebsräte
und Verbesserung grenzübergreifender Informations- und
Konsultationsprozesse in gemeinschaftsweit operierenden
Unternehmen und Unternehmensgruppen;
• d) Förderung transnationaler Maßnahmen im Bereich
Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer,
unter Beteiligung von Vertretern der neuen Mitgliedstaaten
und der Kandidatenländer;
• e) Förderung von Maßnahmen, die die Sozialpartner
in die Lage versetzen sollen, ihre Rechte und Pflichten
im Hinblick auf Information, Konsultation und Beteiligung
in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auszuüben,
insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte;
• f) Förderung von Maßnahmen, mit denen die auf Unternehmensebene
tätigen Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen
vertraut gemacht und ihre Zusammenarbeit im Gemeinschaftsrahmen
gestärkt werden sollen;
• g) Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung
von Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung, mit Blick
auf eine vorausschauende Bewältigung des Wandels und
die Prävention bzw. Lösung von Streitigkeiten im Kontext
von Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und Betriebsverlegungen
von gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen.
In Bezug auf Informations- und Beobachtungsstellen gelten
folgende prioritäre Ziele:
• h) Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und
Überwachung transnationaler Kooperationsprojekte im
Bereich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der
Arbeitnehmer;
• i) Überwachung, Analyse und Bewertung der Erfahrungen
bei der Schaffung transnationaler repräsentativer Gremien
auf Unternehmensebene und Prüfung der Frage, inwieweit
die Ziele hinsichtlich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung
innerhalb dieser Gremien tatsächlich erreicht wurden.
1.2.2. Förderfähig sind:
MASSNAHMEN DER ART I – Transnationale Kooperationsprojekte
Konferenzen, Seminare, kurze Schulungsmaßnahmen, Austausch
von Informationen und bewährten Verfahren unter Beteiligung
von Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgebervertretern Analysen
zu Themen im Zusammenhang mit den Strukturen für Arbeitnehmer-
und Arbeitgebervertreter und dem sozialen Dialog auf
Unternehmensebene in einem Kontext grenzübergreifender
Zusammenarbeit Websites, Veröffentlichungen, Newsletter
und andere Mittel der Informationsverbreitung
MASSNAHMEN DER ART II – Informations- und Beobachtungsstellen
D. Unterstützung, einschließlich der Betreibung eines
Help-Desks, bei transnationalen Kooperationsprojekten
von Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertretern sowie Erfassung
und Bewertung von Erfahrungen in Bezug auf grenzüberschreitende
Vertretungsgremien auf Unternehmensebene. Im Einzelnen
kann dies Folgendes umfassen: Studien, Berichte und
Datenbanken zur Information, Konsultation und Beteiligung
von Arbeitnehmern sowie Websites, Veröffentlichungen,
Newsletter und andere Mittel der Informationsverbreitung.
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Fördergebiet |
3.1.1.
Allgemeines
Die Haushaltslinie ist zur Finanzierung spezifischer transnationaler
Kooperationsprojekte sowie von Informations- und Beobachtungsstellen
gedacht. Dementsprechend dienen die Zuschüsse nicht der
Finanzierung des normalen Betriebs oder der Sitzungen
von Gremien aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern
(Sozialpartner); sie sollen ausschließlich zusätzliche
Aufwendungen abdecken, die unmittelbar mit Projekten zusammenhängen.
3.1.2. Förderfähige Antragsteller
3.1.2.1. Der Antragsteller darf sich nicht in
einer der in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel
96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung7 genannten
Situationen befinden: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
oder Steuern, Konkurs, Verfehlungen, Betrug, Korruption
oder andere gesetzwidrige Handlungen; er muss sämtlichen
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinschaften
im Rahmen anderer Finanzhilfen oder Verträge nachgekommen
sein.
3.1.2.2. Beim Antragsteller muss es sich
um eine ordnungsgemäß konstituierte und registrierte juristische
Person mit eingetragenem Sitz in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union handeln. Abweichend von dieser
Anforderung können gemäß Artikel 114 der Haushaltsordnung
auch Finanzhilfeanträge von Einrichtungen, die nach dem
geltenden nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit
besitzen, zulässig sein, sofern ihre Vertreter befugt
sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen,
und die finanzielle Haftung übernehmen. Eine Einzelperson
kann nicht als Antragsteller fungieren. 3.1.2.3.
Bei transnationalen Kooperationsprojekten
müssen die Antragsteller Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter
sein.
– Arbeitnehmer: Hier kann es sich um Betriebsräte oder
ähnliche Gremien handeln, die die Vertretung der Arbeitnehmer
sicherstellen, sowie um Gewerkschaften auf regionaler,
nationaler oder europäischer Ebene, sowohl in Einzelsektoren
als auch sektorenübergreifend;
– Arbeitgeber: Hier kann es sich um Unternehmensleiter
oder um Organisationen handeln, die die Arbeitgeber auf
regionaler, nationaler oder europäischer Ebene vertreten,
sowohl in Einzelsektoren als auch sektorenübergreifend.
Im Falle eines gewerblichen Unternehmens muss das Ziel
des Projekts nichtkommerzieller Art sein und das Unternehmen
darf damit keinen Gewinn erzielen.
Außer in begründeten
Ausnahmefällen ist ein Projekt, das ein einziges Unterrichtungsund
Anhörungsgremium betrifft, als Gemeinschaftsprojekt der
Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter vorzulegen. Gemeinschaftsprojekte
sollten von einer der Parteien vorgelegt werden, die die
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kommission
übernimmt, während die andere Partei schriftlich ihre
Verpflichtung zur gemeinsamen Durchführung des Projekts
erklärt.
3.1.2.4. Für Informations- und
Beobachtungsstellen gilt, dass die Anträge von
europäischen Organisationen vorzulegen sind, die Arbeitnehmer
oder Arbeitgeber vertreten.
3.1.2.5. Abweichend von den genannten
Bestimmungen kann Anträgen von Fachgremien, wie z. B.
Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen ohne Erwerbszweck,
unter den nachstehenden Voraussetzungen zugestimmt werden.
Dementsprechend kann auch Anträgen von gewerblichen Unternehmen
unter den nachstehenden Voraussetzungen zugestimmt werden,
sofern das Ziel des Projekts nichtkommerzieller Art ist
und das Unternehmen keinen Gewinn damit erzielt. Die oben
genannten Fachgremien und gewerblichen Unternehmen werden
nur dann als förderfähig in Betracht gezogen, wenn sie
ausdrücklich von einer oder mehreren der unter 3.1.2.3.
erwähnten Parteien beauftragt werden und wenn ein wie
unter 3.1.4/13 beschriebenes Auftragsschreiben vorliegt.
3.1.3. In Frage kommende Teilnehmer
Teilnehmer an Projekten sollten Vertreter von Arbeitnehmern
oder Arbeitgebern aus den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern
sein, also etwa: Mitglieder oder künftige Mitglieder von
Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungsgremien; Führungspersonal
von Unternehmen oder Gruppen oder Mitglieder von Arbeitgeberverbänden;
Funktionäre von Arbeitgeberorganisationen/Gewerkschaftsvertreter;
von den unter 3.1.2.3 genannten Sozialpartnern benannte
Experten. 3.1.4. Zulässigkeit der Anträge
Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) Einsendung bis zu dem unter 2.1.2. genannten Schlussdatum;
b) Einreichung gemäß den vorliegenden Anforderungen. Die
Antragsformulare müssen wie unten beschrieben online übermittelt
werden; die jeweiligen Ausdrucke sind in der angegebenen
Weise und unterzeichnet gemäß Punkt 4.2 einzusenden;
c) Vollständigkeit und Ausführlichkeit, einschließlich
aller in der nachstehenden Tabelle genannten Unterlagen;
d) Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung
(80 Prozent). Der Bewertungsausschuss berücksichtigt die
Anträge nicht, wenn eine oder mehrere der folgenden Unterlagen
fehlen:
1 Offizielles Schreiben zur Beantragung
einer Finanzhilfe, mit Angabe der Nummer der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen und Originalunterschrift
des bevollmächtigten Vertreters
2 Ausdruck des ordnungsgemäß ausgefüllten
und übermittelten Online- Antragsformulars (siehe Punkt
4.1), datiert und mit Originalunterschrift des bevollmächtigten
Vertreters. HINWEIS: Der Antrag muss online übermittelt
werden. Der Ausdruck ist in der beschriebenen Weise und
unterzeichnet gemäß Punkt 4 einzusenden. Der Antrag muss
vor dem Ausdrucken online übermittelt werden. Nach dieser
elektronischen Einreichung können keinerlei Änderungen
mehr vorgenommen werden.
3 Raster zu den vom Projekt betroffenen
Branchen und Personen, ordnungsgemäß ausgefüllt. Das Raster
ist im Anhang zum Online- Antragsformular zu finden.
4 Formular „Finanzangaben“, ordnungsgemäß
ausgefüllt, vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und
mit der Originalunterschrift und dem Stempel der Bank
versehen. Das Formular „Finanzangaben“ ist dem Online-Antragsformular
als Anhang beigefügt. Das Bankkonto muss auf den Namen
des Antragstellers geführt werden. Anträge, bei denen
das Konto einer Privatperson angegeben wird, werden nicht
berücksichtigt.
5 Formular „Rechtsträger“, vollständig
ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.
Das Formular „Rechtsträger“ ist dem Online-Antragsformular
als Anhang beigefügt. Der Antragsteller muss außerdem
vorlegen:
• eine Kopie der Bescheinigung über die amtliche Registrierung
oder ein anderes amtliches Dokument, das die Gründung
der Einrichtung bestätigt (soweit zutreffend);
• eine Kopie der Satzung/Statuten oder eines gleichwertigen
Dokuments, das die Förderfähigkeit der Organisation belegt;
• eine Bescheinigung über die Steuernummer und die USt-IdNr.,
soweit verfügbar.
6 Detailliertes Arbeitsprogramm und detaillierter
Finanzplan für das Projekt, vom gesetzlichen
Vertreter unterzeichnet. Hierbei muss es sich um separate
Dokumente handeln. Die Projektbeschreibung und der Finanzplan
im Online- Antrag reichen nicht aus. Dieses Dokument muss
eine detaillierte Projektbeschreibung und einen Zeitplan
für die einzelnen Arbeiten enthalten. Die Namen sämtlicher
am Projekt beteiligten Mitarbeiter, ihre Funktionen und
ihr Beschäftigungsstatus sind anzugeben. Der detaillierte
Finanzplan muss eine detaillierte Aufschlüsselung für
jede Positionszeile der Finanzierung enthalten; dabei
sind Format und Nummerierung des Formulars „Finanzplan“
einzuhalten und zusätzliche relevante Informationen über
die Finanzplanung für das Projekt zu liefern, einschließlich
Angaben über etwaige Unterverträge. Das ausführliche Arbeitsprogramm
und der ausführliche Finanzplan sollten auf Englisch,
Französisch oder Deutsch abgefasst sein. HINWEIS: Das
ausführliche Arbeitsprogramm in WORD-Format und der detaillierte
Finanzplan sind auch elektronisch als Teil des Online-Antrags
einzureichen. Die elektronischen Fassungen müssen mit
den Papierversionen der betreffenden Dokumente identisch
sein.
7 Sind Partner an der Projektverwaltung
beteiligt, die beispielsweise technische Unterstützung
und/oder Finanzierung leisten, ist ein Verpflichtungsschreiben
von jedem dieser Partner (unter Angaben von Namen und
Anschrift und der verantwortlichen Person) vorzulegen,
in dem jeweils die Art der Beteiligung, die durchzuführenden
Arbeiten und der finanzielle Beitrag anzugeben sind. Der
Begriff „Partner“ bezeichnet eine aktive Einrichtung oder
Organisation, mit der das Projekt durchgeführt wird (z.
B. eine branchenspezifische oder branchenübergreifende
Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband auf europäischer,
nationaler oder regionaler Ebene, ein Unternehmen oder
ein Betriebsrat, ein Forschungsinstitut oder eine Ausbildungseinrichtung).
Das Projekt kann nur dann geprüft werden, wenn sämtliche
Verpflichtungserklärungen beigefügt sind. Die in Anhang
I genannten Bestimmungen für die Untervergabe gelten nicht
für Arbeiten und Aufgaben, die (wie in den Verpflichtungserklärungen
beschrieben) von den Projektpartnern ausgeführt werden.
Es ist jedoch nicht zulässig, kommerzielle Anbieter von
Waren und Dienstleistungen als Projektpartner zu benennen,
um diese Bestimmungen zu umgehen. So ist es nach Erachten
der Kommission nicht angebracht, unabhängige Berater,
Konferenzorganisatoren usw. in den Kreis der Projektpartner
aufzunehmen (dies ist als nicht erschöpfendes Beispiel
zu verstehen).
8 Vom Projektleiter unterzeichnete schriftliche
Erklärung, in der bescheinigt wird, dass das Team über
die beruflichen Qualifikationen verfügt, die zur Durchführung
der Aufgaben im Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahmen
erforderlich sind. Dieser Erklärung ist der Lebenslauf
des Projektleiters beizufügen mit Angaben zum derzeitigen
Arbeitgeber, mit dem ein unbefristetes oder befristetes
Arbeitsverhältnis besteht. Gegebenenfalls sind auch die
Lebensläufe der Personen beizufügen, die die Aufgaben
im Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme ausführen.
9 Erklärung zur Untervergabe und obligatorischer
Entwurf der Leistungsbeschreibung im Falle von Unteraufträgen
an externe Fachleute: Für alle Tätigkeiten, für
die Unterverträge vorgesehen sind, müssen Angaben zur
Art und zum Wert der Arbeiten gemacht werden, und es ist
darzulegen, warum der Unterauftrag notwendig ist. Außerdem
müssen die vorgesehenen Auswahlund Vergabekriterien erläutert
werden. Wenn Leistungen durch externe Experten ausgeführt
werden sollen, ist der Entwurf der Leistungsbeschreibung
beizufügen. Dies betrifft extern vergebene Aufträge jeden
Umfangs, soweit ein Wert von 5 000 EUR überschritten wird.
Der bevollmächtigte Vertreter muss erklären, dass er die
Regeln für die Auftragsvergabe einhalten wird; hierzu
ist die vorgegebene Erklärung zur Untervergabe auszufüllen
und einzureichen, und es ist der Entwurf der relevanten
Leistungsbeschreibung beizufügen. Die Bestimmung gilt
aber nicht für öffentliche Stellen, die ohnehin Bestimmungen
für die öffentliche Auftragsvergabe unterliegen. Zur Unterstützung
der Antragsteller ist dem Online-Formular ein Muster für
die Muster für die Leistungsbeschreibung enthalten. Wichtige
zusätzliche Informationen für die Auftragsvergabe sowie
die besonderen Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen
an externe Fachleute sind in Anhang I zu finden.
10 Die jüngsten Bilanzen der Einrichtung für das
letzte Geschäftsjahr, als Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Die Kommission
behält sich das Recht vor, erforderlichenfalls Bilanzen
für frühere Jahre anzufordern.
11 Bei Anträgen auf Finanzhilfen über 500 000
EUR einen externen Finanzprüfungsbericht, erstellt
von einem zugelassenen Finanzprüfer, der eine Bescheinigung
für das letzte Geschäftsjahr vorlegt (entfällt für öffentliche
Einrichtungen)
12 Unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung (Muster
im Anhang zum Antragsformular). In dieser Erklärung, die
vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden muss,
bestätigt der Antragsteller, dass er sich nicht in einer
der in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96
Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Situationen
befindet.
13 Gegebenenfalls ein Auftragsschreiben
gemäß den Bestimmungen unter 3.1.2.5. Dieses Schreiben
muss Angaben zum Auftraggeber, zum Inhalt des Auftrags
und den Gründen für diesen Auftrag, die Unterstützung
und/oder Beteiligung des Auftraggebers für das bzw. am
Projekt enthalten und vom gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers
unterzeichnet sein.
14 Jüngster Tätigkeitsbericht
der antragstellenden Organisation (sofern verfügbar)
15 Organigramm der Struktur der antragstellenden
Organisation, wobei die Namen sämtlicher am Projekt beteiligten
Mitarbeiter, ihre Funktion und ihr Beschäftigungsstatus
anzugeben sind.
Förderfähige
Maßnahmen
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
A. Einhaltung der Bestimmungen betreffend den Beginn der
Maßnahme gemäß Punkt 2.1.2;
B. transnationale Dimension gemäß Punkt 1.2 („Vorrangige
Ziele“);
C. Bezug zu mindestens einem Ziel der Haushaltslinie;
D. Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien gemäß Punkt
3.1;
E. Durchführung ausschließlich in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union oder in den Kandidatenländern;
F. Einhaltung der Bestimmungen über die Untervergabe,
insbesondere betreffend Unteraufträge an externe Fachleute
im Rahmen der Haushaltslinie 04 03 03 03, gemäß Anhang
I und II.
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Finanzierung |
Die
genannte Haushaltslinie erlaubt es, Projekte zu fördern,
bei denen die Antragsteller einen Eigenbeitrag von mindestens
20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Sachleistungen
werden nicht berücksichtigt.
Anträge, die einen Finanzhilfeanteil von mehr als 80 Prozent
vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Der durchschnittliche Finanzhilfebetrag für transnationale
Kooperationsprojekte lag 2008 bei etwa 120 000 EUR. |
Deadline |
Schlussdatum
für die Einreichung der Antragsunterlagen (und die Vorlage
des indikativen Finanzplans):
• 16. April 2009 für Maßnahmen, die frühestens
am 16. Juni 2009 anlaufen (3 200 000 EUR);
• 7. September 2009 für Maßnahmen, die
frühestens am 7. November 2009 und spätestens am 22. Dezember
2009 anlaufen (4 100 000 EUR). |
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Kontakt |
Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen VP/2009/003
Haushaltslinie 04 03 03 03
Europäische Kommission – GD EMPL/F.2 ARCHIVE, Rue Joseph
II, 54
B-1049
Brüssel
empl-04-03-03-03@ec.europa.eu
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