|
Referenz |
|
I04 |
|
zuletzt
bearbeitet am |
|
18.03.2008 |
|
Programm
Titel |
|
Zeitnahe
monatliche Indikatoren für den globalen und regionalen
Handel |
|
Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
71/03) |
|
Generaldirektion
|
Wirtschaft und Finanzen |
|
Ziele
|
|
Die
Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen
(Ref.: ECFIN/A/2008/002) für die monatliche Erstellung
zeitnaher Indikatoren für die Entwicklung des globalen
und regionalen Handels auf. Die globalen Indikatoren werden
nach dem „Bottom-up“-Verfahren aus den regionalen Indikatoren
erstellt. Die regionale Ebene umfasst alle EU-Mitgliedstaaten
und die Kandidatenländer. Die Indikatoren für den globalen
Handel werden grundlegende Eckpunkte für die zeitnahe
Bewertung der Weltkonjunktur sein. Mit ihrer Hilfe sollen
auch die Bewertung und die Prognose der Handelsentwicklung
sowie die BIP-Prognosen für Länder und Regionen außerhalb
der EU im Rahmen der Voll- und Zwischenprognosen der Kommission
verbessert werden. Die regionalen Indikatoren werden von
der Kommission für die zeitnahe monatliche Messung der
Exportleistung der EU, des Euro-Raums und der einzelnen
Mitgliedstaaten verwendet werden. Die Exportleistung wurde
bisher nicht mit dieser Häufigkeit gemessen. Solche Messungen
werden ein äußerst nützliches Instrument der wirtschaftspolitischen
Überwachung im Rahmen der WWU sowohl für Mitgliedstaaten,
die dem Euro-Raum bereits angehören, als auch für künftige
Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets sein. Die Zusammenarbeit
erfolgt im Rahmen einer auf vier Jahre angelegten Partnerschaftsrahmenvereinbarung
zwischen der Kommission und einem Institut.
Ziele
Es soll ein relativ homogener und vollständiger Satz von
Variablen für den regionalen Handel erstellt werden, die
zusammen genommen die gesamte Welt abdecken. Der Variablensatz
muss kurzfristig verfügbar sein, um europäischen politischen
Entscheidungsträgern mögliche Änderungen der Stärke des
externen Umfelds oder etwaige Schwierigkeiten einzelner
Mitgliedstaaten im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit aufzuzeigen.
Bei dem Variablensatz handelt es sich nicht um Statistiken
im strengen Sinne, da viele fehlende Daten geschätzt werden
müssen.
Technische Spezifikationen
Zeitplan und Ergebnisübermittlung
Die Ergebnisse müssen der Kommission monatlich (per E-Mail)
spätestens am 25sten des Monats übermittelt werden. Bei
den Ergebnissen handelt es sich um einen aktualisierten
Satz monatlicher Zeitreihen, die vorzugsweise im Januar
1991 beginnen sollten. Die Zeitreihen für den 25sten des
Monats t müssen im Monat t – 2 geliefert werden. Beispiel:
Ergebnisse mit dem Enddatum September müssen spätestens
am 25. November bei der Kommission eingehen.
Inhalt der Ergebnisse
Die Ergebnisse sollten für die nachstehend angegebenen
Länder und Regionen folgende Variablen enthalten:
— Ausfuhr- und Einfuhrwerte (in jeweiligen Euro),
— Ausfuhr- und Einfuhrpreise (Euro-Preise),
— Ausfuhr- und Einfuhrvolumen (in konstanten Euro),
— einen Index der Industrieproduktion,
— (optional) BIP in Volumen.
Fehlen Handelswerte und Preise, müssen diese geschätzt
werden. Handelsvolumen müssen auf der Grundlage von Handelswerten
und Preisen berechnet werden. Zur Verwendung von Preisvariablen:
Sofern vorhanden, sollte echten Preisindizes gegenüber
Durchschnittswertindizes, die eine systematische Abweichung
aufgrund ihrer Zusammensetzung aufweisen, der Vorzug gegeben
werden. Alle Reihen müssen saisonbereinigt und nach Möglichkeit
arbeitstagbereinigt sein.
Einzubeziehen sind folgende Länder und Regionen:
— die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die einzelnen Kandidatenländer
(hier muss eine flexible Definition zum Tragen kommen:
bei jeder Neueinstufung als Kandidatenland muss das jeweilige
Land der Stichprobe hinzugefügt werden),
— flexible Aggregatwerte für das Euro-Gebiet und die EU,
— die Welt,
— die einzelnen Drittländer oder Regionen, die in Tabelle
56 des statistischen Anhangs des Prognosepapiers der Kommission
aufgeführt sind (http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2007/economic_forecast_autumn2007.
pdf).
Dieser Liste sollte Folgendes hinzugefügt werden:
— „Sonstiges Asien“ = Asien ohne Japan, die Länder des
Mittleren Ostens, China, Hongkong und Korea,
— „Sonstiges Lateinamerika“ = Lateinamerika ohne Brasilien
und Mexiko.
Administrative Bestimmungen
Das Institut wird für eine Höchstdauer von 4 Jahren ausgewählt.
Die Kommission möchte mit den erfolgreichen Antragstellern
eine langfristige Zusammenarbeit aufbauen. Zu diesem Zweck
wird zwischen den Parteien eine vier Jahre geltende Partnerschaftsrahmenvereinbarung
geschlossen. Im Rahmen dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarung,
in der die gemeinsamen Ziele und die Art der geplanten
Maßnahmen festgelegt sind, können vier einzelne Finanzhilfevereinbarungen
mit einer Laufzeit von jeweils einem Jahr geschlossen
werden. Die erste dieser Einzelvereinbarungen gilt von
Juni 2008 bis Mai 2009 (dies bedeutet, dass die ersten
Ergebnisse am 25. Juni 2008 und die letzten Ergebnisse
am 25. Mai 2009 geliefert werden müssen).
Dauer
Jede Finanzhilfevereinbarung erstreckt sich auf die Erstellung
von 12 monatlichen Indikatorsätzen. Die Dauer der Maßnahme
darf nicht mehr als 12 Monate betragen.
|
|
Fördergebiet |
|
Die Antragsteller müssen über
solide Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, die ausreichen,
ihre Tätigkeit während der gesamten Laufzeit der Maßnahme
sicherzustellen. Sie müssen ferner über die nötigen Fachkenntnisse
und beruflichen Qualifikationen verfügen, um die geplante
Aktion bzw. das Arbeitsprogramm durchführen zu können.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Antragsteller müssen finanziell in der Lage sein,
die geplante Maßnahme durchzuführen, und müssen ihre Bilanz
sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten
beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen. Bei öffentlichen
Einrichtungen und internationalen Organisationen wird
hiervon abgesehen.
Operative Leistungsfähigkeit der Antragsteller
Die Antragsteller müssen operativ in der Lage sein, die
geplante Maßnahme durchzuführen, und entsprechende Nachweise
hierfür vorlegen. Die Befähigung der Bewerber wird anhand
folgender Kriterien beurteilt:
— mindestens dreijährige nachweisliche Erfahrung mit der
Erstellung ähnlicher Indikatoren,
— nachweisliche Erfahrung mit der Erstellung von Indikatoren
für den internationalen Handel und mit der Bearbeitung
methodischer Fragen (saisonale Bereinigung, arbeitstägliche
Bereinigung, Aggregierung, Schätzmethodik für fehlende
Werte und Deflatoren usw.). |
Finanzierung |
Herkunft
der Gemeinschaftsmittel
Die ausgewählten Maßnahmen werden aus der Haushaltslinie
01 02 02 — „Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts-
und Währungsunion“ finanziert.
Geschätzter Gesamtbetrag der verfügbaren Gemeinschaftsmittel
Das jährliche vorläufige Gesamtbudget für diese
Maßnahme in der Zeit von Juni 2008 bis Mai 2009 beläuft
sich auf 50 000 EUR.
Prozentualer Anteil der Gemeinschaftsmittel
Der Beitrag der Gemeinschaft zur gemeinsamen Finanzierung
darf 50 % der förderfähigen Aufwendungen des Vertragspartners
für die Erstellung des Datensatzes nicht übersteigen.
Der Anteil der Gemeinschaftsfinanzierung wird von der
Kommission festgelegt.
Finanzierung
der Maßnahmen durch den Empfänger und förderfähige Aufwendungen
Der Empfänger muss für das Jahr 1 eine auf Euro lautende
detaillierte Aufstellung der geschätzten Kosten und die
Finanzierung der Maßnahme vorlegen. Auf Aufforderung der
Kommission ist auch eine detaillierte Kostenaufstellung
für die Jahre 2, 3 und 4 der Partnerschaftsrahmenvereinbarung
vorzulegen.
Der bei der Kommission beantragte Betrag der Finanzhilfe
wird auf die nächste Zehnerstelle gerundet. Diese Aufstellung
wird der Einzelvereinbarung als Anhang angefügt. Die Kommission
kann die darin angegebenen Zahlen für Prüfungen heranziehen.
Förderfähig sind nur Kosten, die nach Unterzeichnung der
Einzelvereinbarung durch alle Parteien angefallen sind.
In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen
werden, doch dürfen die Kosten in keinem Fall vor der
Antragstellung entstanden sein. Sachleistungen sind keine
förderfähigen Aufwendungen.
Zahlungsmodalitäten
Der Empfänger kann vier Monate nach Lieferung der Ergebnisse
einen Antrag auf eine Zwischenzahlung von maximal 40 %
des Höchstbetrags der Finanzhilfe stellen. Diesem Antrag
sind eine Zwischenabrechnung der tatsächlich angefallenen
Kosten und eine ausführliche Kostenaufstellung für den
Zeitraum Juni-September beizufügen. Der Antrag auf Zahlung
des Restbetrags ist zusammen mit der Endabrechnung der
tatsächlich angefallenen Kosten und einer detaillierten
Kostenaufstellung für den Zeitraum Oktober-Mai binnen
zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzureichen.
Voraussetzung für den Antrag auf Zwischenzahlung und den
Antrag auf Zahlung des Restbetrags ist die fristgerechte
Übermittlung des geforderten Datensatzes. Die Höhe der
Zwischen- und der Endzahlung wird auf der Grundlage der
tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten bestimmt.
Als förderfähig gelten nur die Aufwendungen, die sich
anhand des Buchführungssystems des Empfängers nachvollziehen
und feststellen lassen.
Unteraufträge
Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Gemeinsame
Vorschläge Bei gemeinsamen Vorschlägen müssen die Aufgaben
und der jeweilige finanzielle Beitrag aller an dem gemeinsamen
Vorschlag Beteiligten eindeutig festgelegt sein. Alle
Beteiligten müssen sämtliche Unterlagen beibringen, die
für die Beurteilung des Gesamtvorschlags anhand der Ausschluss-,
Auswahl- und Zuschlagskriterien (siehe Nummern 5, 6 und
7), die für ihre jeweiligen Aufgaben gelten, erforderlich
sind. Einer der Beteiligten übernimmt die Rolle des Koordinators,
was bedeutet, dass er:
— gegenüber der Kommission die Gesamtverantwortung für
die Partnerschaft übernimmt,
— die Tätigkeiten der anderen Beteiligten kontrolliert,
— für die Gesamtkohärenz und fristgerechte Übermittlung
des Datensatzes sorgt,
— die Unterzeichnung des Vertrags zentral verwaltet und
der Kommission den von allen Teilnehmern ordnungsgemäß
unterzeichneten Vertrag übermittelt (Vollmacht ist möglich),
— die Finanzbeiträge der Kommission zentral verwaltet
und die entsprechenden Zahlungen an die Teilnehmer leistet,
— die Belege für die Ausgaben eines jeden Beteiligten
sammelt und sie in einem Vorgang vorlegt. |
Deadline |
11.04.2008 |
|
Kontakt |
Europäische
Kommission
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen
Referat ECFIN-A-4 (Prognosen und Wirtschaftslage)
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — ECFIN/A/2008/002
BU-1 — 3/183 B-1049 Brüssel
E-Mail: ECFIN-A4-CALL-TRADE-INDICATORS@ec.europa.eu
http://ec.europa.eu/economy_finance/procurements_grants/call4proposals11919_en.htm
|
|
|
|