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Referenz
I04
zuletzt bearbeitet am
18.03.2008
Programm Titel
Zeitnahe monatliche Indikatoren für den globalen und regionalen Handel
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 71/03)
Generaldirektion
Wirtschaft und Finanzen
Ziele

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen (Ref.: ECFIN/A/2008/002) für die monatliche Erstellung zeitnaher Indikatoren für die Entwicklung des globalen und regionalen Handels auf. Die globalen Indikatoren werden nach dem „Bottom-up“-Verfahren aus den regionalen Indikatoren erstellt. Die regionale Ebene umfasst alle EU-Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer. Die Indikatoren für den globalen Handel werden grundlegende Eckpunkte für die zeitnahe Bewertung der Weltkonjunktur sein. Mit ihrer Hilfe sollen auch die Bewertung und die Prognose der Handelsentwicklung sowie die BIP-Prognosen für Länder und Regionen außerhalb der EU im Rahmen der Voll- und Zwischenprognosen der Kommission verbessert werden. Die regionalen Indikatoren werden von der Kommission für die zeitnahe monatliche Messung der Exportleistung der EU, des Euro-Raums und der einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden. Die Exportleistung wurde bisher nicht mit dieser Häufigkeit gemessen. Solche Messungen werden ein äußerst nützliches Instrument der wirtschaftspolitischen Überwachung im Rahmen der WWU sowohl für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum bereits angehören, als auch für künftige Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets sein. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen einer auf vier Jahre angelegten Partnerschaftsrahmenvereinbarung zwischen der Kommission und einem Institut.
Ziele
Es soll ein relativ homogener und vollständiger Satz von Variablen für den regionalen Handel erstellt werden, die zusammen genommen die gesamte Welt abdecken. Der Variablensatz muss kurzfristig verfügbar sein, um europäischen politischen Entscheidungsträgern mögliche Änderungen der Stärke des externen Umfelds oder etwaige Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit aufzuzeigen. Bei dem Variablensatz handelt es sich nicht um Statistiken im strengen Sinne, da viele fehlende Daten geschätzt werden müssen.
Technische Spezifikationen
Zeitplan und Ergebnisübermittlung

Die Ergebnisse müssen der Kommission monatlich (per E-Mail) spätestens am 25sten des Monats übermittelt werden. Bei den Ergebnissen handelt es sich um einen aktualisierten Satz monatlicher Zeitreihen, die vorzugsweise im Januar 1991 beginnen sollten. Die Zeitreihen für den 25sten des Monats t müssen im Monat t – 2 geliefert werden. Beispiel: Ergebnisse mit dem Enddatum September müssen spätestens am 25. November bei der Kommission eingehen.
Inhalt der Ergebnisse
Die Ergebnisse sollten für die nachstehend angegebenen Länder und Regionen folgende Variablen enthalten:
— Ausfuhr- und Einfuhrwerte (in jeweiligen Euro),
— Ausfuhr- und Einfuhrpreise (Euro-Preise),
— Ausfuhr- und Einfuhrvolumen (in konstanten Euro),
— einen Index der Industrieproduktion,
— (optional) BIP in Volumen.
Fehlen Handelswerte und Preise, müssen diese geschätzt werden. Handelsvolumen müssen auf der Grundlage von Handelswerten und Preisen berechnet werden. Zur Verwendung von Preisvariablen: Sofern vorhanden, sollte echten Preisindizes gegenüber Durchschnittswertindizes, die eine systematische Abweichung aufgrund ihrer Zusammensetzung aufweisen, der Vorzug gegeben werden. Alle Reihen müssen saisonbereinigt und nach Möglichkeit arbeitstagbereinigt sein.
Einzubeziehen sind folgende Länder und Regionen:
— die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die einzelnen Kandidatenländer (hier muss eine flexible Definition zum Tragen kommen: bei jeder Neueinstufung als Kandidatenland muss das jeweilige Land der Stichprobe hinzugefügt werden),
— flexible Aggregatwerte für das Euro-Gebiet und die EU,
— die Welt,
— die einzelnen Drittländer oder Regionen, die in Tabelle 56 des statistischen Anhangs des Prognosepapiers der Kommission aufgeführt sind (http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2007/economic_forecast_autumn2007. pdf).
Dieser Liste sollte Folgendes hinzugefügt werden:
— „Sonstiges Asien“ = Asien ohne Japan, die Länder des Mittleren Ostens, China, Hongkong und Korea,
— „Sonstiges Lateinamerika“ = Lateinamerika ohne Brasilien und Mexiko.

Administrative Bestimmungen

Das Institut wird für eine Höchstdauer von 4 Jahren ausgewählt. Die Kommission möchte mit den erfolgreichen Antragstellern eine langfristige Zusammenarbeit aufbauen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Parteien eine vier Jahre geltende Partnerschaftsrahmenvereinbarung geschlossen. Im Rahmen dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarung, in der die gemeinsamen Ziele und die Art der geplanten Maßnahmen festgelegt sind, können vier einzelne Finanzhilfevereinbarungen mit einer Laufzeit von jeweils einem Jahr geschlossen werden. Die erste dieser Einzelvereinbarungen gilt von Juni 2008 bis Mai 2009 (dies bedeutet, dass die ersten Ergebnisse am 25. Juni 2008 und die letzten Ergebnisse am 25. Mai 2009 geliefert werden müssen).
Dauer
Jede Finanzhilfevereinbarung erstreckt sich auf die Erstellung von 12 monatlichen Indikatorsätzen. Die Dauer der Maßnahme darf nicht mehr als 12 Monate betragen.

Fördergebiet
Die Antragsteller müssen über solide Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, die ausreichen, ihre Tätigkeit während der gesamten Laufzeit der Maßnahme sicherzustellen. Sie müssen ferner über die nötigen Fachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen verfügen, um die geplante Aktion bzw. das Arbeitsprogramm durchführen zu können.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Antragsteller müssen finanziell in der Lage sein, die geplante Maßnahme durchzuführen, und müssen ihre Bilanz sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen. Bei öffentlichen Einrichtungen und internationalen Organisationen wird hiervon abgesehen.
Operative Leistungsfähigkeit der Antragsteller
Die Antragsteller müssen operativ in der Lage sein, die geplante Maßnahme durchzuführen, und entsprechende Nachweise hierfür vorlegen. Die Befähigung der Bewerber wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— mindestens dreijährige nachweisliche Erfahrung mit der Erstellung ähnlicher Indikatoren,
— nachweisliche Erfahrung mit der Erstellung von Indikatoren für den internationalen Handel und mit der Bearbeitung methodischer Fragen (saisonale Bereinigung, arbeitstägliche Bereinigung, Aggregierung, Schätzmethodik für fehlende Werte und Deflatoren usw.).
Finanzierung
Herkunft der Gemeinschaftsmittel
Die ausgewählten Maßnahmen werden aus der Haushaltslinie 01 02 02 — „Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion“ finanziert.
Geschätzter Gesamtbetrag der verfügbaren Gemeinschaftsmittel
Das jährliche vorläufige Gesamtbudget für diese Maßnahme in der Zeit von Juni 2008 bis Mai 2009 beläuft sich auf 50 000 EUR.
Prozentualer Anteil der Gemeinschaftsmittel
Der Beitrag der Gemeinschaft zur gemeinsamen Finanzierung darf 50 % der förderfähigen Aufwendungen des Vertragspartners für die Erstellung des Datensatzes nicht übersteigen. Der Anteil der Gemeinschaftsfinanzierung wird von der Kommission festgelegt.
Finanzierung der Maßnahmen durch den Empfänger und förderfähige Aufwendungen
Der Empfänger muss für das Jahr 1 eine auf Euro lautende detaillierte Aufstellung der geschätzten Kosten und die Finanzierung der Maßnahme vorlegen. Auf Aufforderung der Kommission ist auch eine detaillierte Kostenaufstellung für die Jahre 2, 3 und 4 der Partnerschaftsrahmenvereinbarung vorzulegen.
Der bei der Kommission beantragte Betrag der Finanzhilfe wird auf die nächste Zehnerstelle gerundet. Diese Aufstellung wird der Einzelvereinbarung als Anhang angefügt. Die Kommission kann die darin angegebenen Zahlen für Prüfungen heranziehen. Förderfähig sind nur Kosten, die nach Unterzeichnung der Einzelvereinbarung durch alle Parteien angefallen sind. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, doch dürfen die Kosten in keinem Fall vor der Antragstellung entstanden sein. Sachleistungen sind keine förderfähigen Aufwendungen.
Zahlungsmodalitäten
Der Empfänger kann vier Monate nach Lieferung der Ergebnisse einen Antrag auf eine Zwischenzahlung von maximal 40 % des Höchstbetrags der Finanzhilfe stellen. Diesem Antrag sind eine Zwischenabrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten und eine ausführliche Kostenaufstellung für den Zeitraum Juni-September beizufügen. Der Antrag auf Zahlung des Restbetrags ist zusammen mit der Endabrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten und einer detaillierten Kostenaufstellung für den Zeitraum Oktober-Mai binnen zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzureichen. Voraussetzung für den Antrag auf Zwischenzahlung und den Antrag auf Zahlung des Restbetrags ist die fristgerechte Übermittlung des geforderten Datensatzes. Die Höhe der Zwischen- und der Endzahlung wird auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten bestimmt. Als förderfähig gelten nur die Aufwendungen, die sich anhand des Buchführungssystems des Empfängers nachvollziehen und feststellen lassen.
Unteraufträge
Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Gemeinsame
Vorschläge Bei gemeinsamen Vorschlägen müssen die Aufgaben und der jeweilige finanzielle Beitrag aller an dem gemeinsamen Vorschlag Beteiligten eindeutig festgelegt sein. Alle Beteiligten müssen sämtliche Unterlagen beibringen, die für die Beurteilung des Gesamtvorschlags anhand der Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien (siehe Nummern 5, 6 und 7), die für ihre jeweiligen Aufgaben gelten, erforderlich sind. Einer der Beteiligten übernimmt die Rolle des Koordinators, was bedeutet, dass er:
— gegenüber der Kommission die Gesamtverantwortung für die Partnerschaft übernimmt,
— die Tätigkeiten der anderen Beteiligten kontrolliert,
— für die Gesamtkohärenz und fristgerechte Übermittlung des Datensatzes sorgt,
— die Unterzeichnung des Vertrags zentral verwaltet und der Kommission den von allen Teilnehmern ordnungsgemäß unterzeichneten Vertrag übermittelt (Vollmacht ist möglich),
— die Finanzbeiträge der Kommission zentral verwaltet und die entsprechenden Zahlungen an die Teilnehmer leistet,
— die Belege für die Ausgaben eines jeden Beteiligten sammelt und sie in einem Vorgang vorlegt.
Deadline
11.04.2008
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen
Referat ECFIN-A-4 (Prognosen und Wirtschaftslage)
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — ECFIN/A/2008/002
BU-1 — 3/183 B-1049 Brüssel
E-Mail: ECFIN-A4-CALL-TRADE-INDICATORS@ec.europa.eu
http://ec.europa.eu/economy_finance/procurements_grants/call4proposals11919_en.htm