Français
Allemand
Anglais
Espagnol
Italien
Slovène
Roumain
polski
Turque
Lituanien
Referenz
I26
zuletzt bearbeitet am
09.09.2009
Programm Titel
„Förderung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik“

Durchführung von Informationsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltslinie 05 08 06 im Jahr 2010

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 215/04)
Generaldirektion
Landwirtschaft
Ziele

Der vorliegende Aufruf gilt für Informationsmaßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates zur Finanzierung im Rahmen der Mittel des Haushaltsjahres 2010. Dieser Aufruf betrifft Informationsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 30. April 2011 umzusetzen sind (einschließlich Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Bewertung).

Eine Informationsmaßnahme ist eine in sich abgeschlossene und kohärente Informationsveranstaltung, die auf der Grundlage eines einzigen Finanzierungsplans durchgeführt wird. Diese Art von Maßnahmen reichen von einer einfachen Konferenz bis hin zu umfassenden Informationskampagnen, die verschiedene Arten von Maßnahmen (wie Konferenzen, audiovisuelle Produktionen, mobile Workshops usw.) umfassen und in einer oder mehreren Regionen der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Bei solchen Informationskampagnen müssen die verschiedenen geplanten Maßnahmen miteinander verknüpft sein und einem klaren Konzept folgen, und die angestrebten Ergebnisse sowie der Zeitplan müssen angemessen und realistisch sein und den Zielvorgaben des Projekts entsprechen. Die Maßnahmen werden in der EU-27 innerhalb der in Abschnitt 3 (Laufzeit und Mittelausstattung) erläuterten Zeitspannen durchgeführt.
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission müssen die Antragsteller für diese Maßnahmen seit mindestens zwei Jahren als juristische Personen in einem Mitgliedstaat rechtmäßig gegründet sein, insbesondere:
— Organisationen der Landwirtschaft oder der Entwicklung des ländlichen Raums,
— Verbraucherverbände,
— Umweltschutzverbände,
— Behörden der Mitgliedstaaten,
— Medien,
— Universitäten und Hochschulen.


Prioritäre Maßnahmen

Im Rahmen dieses Aufrufs beabsichtigt die Kommission, vorrangig Maßnahmen zu fördern, die dazu dienen,
— den Kenntnisstand der breiten Öffentlichkeit in Bezug auf die GAP (einschließlich ihrer Bedeutung für die Entwicklung des ländlichen Raums) in den Mitgliedstaaten zu verbessern und der breiten Öffentlichkeit die multifunktionale Rolle der Landwirte der Europäischen Union, die über die Nahrungsmittelproduktion hinausgeht, zu vermitteln. Landwirte sind auch Verwalter des Landschaftsraums, sie spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung unseres gemeinsamen Naturerbes und sind in vielen ländlichen Gebieten weiterhin das wirtschaftliche Herz;
— mit den Akteuren des Agrarsektors in den ländlichen Gebieten über die Chancen und den Nutzen zu debattieren, die die beiden Pfeiler der GAP dem Agrarsektor und der ausgewogenen Entwicklung der ländlichen Regionen eröffnen;
— die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vermitteln, insbesondere
— die Notwendigkeit, besser auf Marktchancen zu reagieren;
— die Vereinfachung und bessere Ausrichtung der direkten Einkommensstützung für Landwirte;
— die Ausweitung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Ziel, neuen Herausforderungen gerecht zu werden, insbesondere im Zusammenhang mit Klimawandel, Wasserwirtschaft, erneuerbaren Energien und Artenvielfalt,
— die EU-Regelungen innerhalb der GAP zu erörtern, die darauf abzielen, eine gesündere Ernährung sowie gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern, insbesondere den Konsum von Obst und Gemüse bei Schulkindern,
— die EU-Politik betreffend die Qualität von Agrarerzeugnissen zu erörtern,
— die mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven der GAP mit den Akteuren des Agrarsektors und der breiten Öffentlichkeit zu erörtern.

Inhalt der Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet Vorschläge zu Informationsmaßnahmen, die auf folgende Aspekte gerichtet sind:
— Die GAP ist eine lebendige Politik. Sie entwickelt sich weiter und spiegelt die sich verändernden gesellschaftlichen Prioritäten wieder. Sie ist als wesentlicher Bestandteil des europäischen Aufbauwerks konzipiert mit Schwerpunkt auf der europäischen Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaft spielt in unseren Gesellschaften heutzutage eine bedeutende Rolle. Sie wirkt sich unmittelbar auf die Qualität unserer Umwelt, auf das, was wir essen sowie darauf, wie wir unser Nutzvieh behandeln, aus — Themen, die uns alle angehen. Die GAP zielt darauf ab, eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, die den Erwartungen der Bürger nicht nur im landwirtschaftlichen Bereich, sondern in der Gesellschaft insgesamt gerecht wird.
— Die GAP unterstützt die Rolle der Landwirte als wirtschaftliches Herz ländlicher Gebiete. Sie ermöglicht ihnen, qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel und öffentliche Güter zu liefern, die der Markt allein nicht bieten kann: Erhaltung eines vitalen Wirtschafts- und Sozialgefüges in den ländlichen Gebieten, Umweltschutz und Landschaftspflege.
— Internationale Handelsschranken werden schrittweise abgebaut. Diese Entwicklung begrüßen wir — nicht zuletzt als Mittel zur weltweiten Förderung der Weiterentwicklung armer Länder. Die europäische Landwirtschaft ist zunehmend dem Wettbewerb von Erzeugern in Drittländern ausgesetzt. Die GAP schließt den internationalen Handel ein. Sie ermöglicht der europäischen Landwirtschaft, ihre Stärken voll auszuspielen und einen wettbewerbsfähigen und innovativen Sektor zu fördern, der auf den Markt reagiert und sich auf die Herstellung qualitativ hochwertiger Erzeugnisse und die Ermittlung alternativer Absatzmärkte für seine Erzeugnisse, beispielsweise Biobrandstoff, konzentriert.
— Agrarbeihilfen werden mit Steuergeldern finanziert. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und ihre Verwaltung transparent ist. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass für die GAP einfache, klare, transparente und kosteneffiziente Regeln gelten. Der Verwaltungsaufwand für diejenigen, die diese Regeln anwenden und diejenigen, die sie überwachen, sollte angemessen sein.
— Den überwiegenden Teil des Territoriums der EU machen ländliche Gebiete aus. Sie spielen eine wichtige Rolle für die Beschäftigung und sind ein wichtiges Symbol für das kulturelle Erbe Europas. Die GAP fördert eine Politik der Entwicklung des ländlichen Raums, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten sowohl im Agrarsektor als auch darüber hinaus in einer Weise beiträgt, die das wirtschaftliche, soziale und ökologische Gefüge in unseren ländlichen Gebieten stärkt.

Arten von Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen Anträge zu folgenden Arten von Informationsmaßnahmen:
— Fernseh- und Rundfunkprogramme (Dokumentarfilme, Talkshows usw.) ( Für diese Art von Maßnahme ist in der Finanzhilfevereinbarung ausdrücklich vorgesehen, dass die Kommission an allen Trägern der in der Maßnahme genannten Produkte und Programme oder Auszügen daraus zeitlich und räumlich unbefristete Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte zu nichtkommerziellen Zwecke besitzt. ),
— visuelle, auditive und audiovisuelle Produktionen und Vertrieb dieser Produktionen,
— gezielte Aktionen für Schulen und Universitäten,
— Konferenzen, Seminare und Workshops (einschließlich mobiler Veranstaltungen), insbesondere in ländlichen Gebieten,
— Austausch- und Informationsbesuche, insbesondere zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten,
— Informationsstände auf Landwirtschaftsmessen,
— Informationskampagnen, die mehrere Arten der vorgenannten Informationsmaßnahmen umfassen,
— sonstige Arten von Maßnahmen wie Publikationen und Webportale kommen nur in Betracht, wenn sie in einem der zwölf neuen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Zielgruppen
Die Informationsmaßnahmen im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen richten sich an folgende Zielgruppen:
— die breite Öffentlichkeit in der EU-27,
— die Bevölkerung in ländlichen Gebieten,
— die Akteure des Agrarsektors, Landwirte und sonstige potenzielle Begünstigte der Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum.
Finanzierung
Der vorliegende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betrifft Informationsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 30. April 2011 umzusetzen sind (einschließlich Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Bewertung).
Für die im Rahmen dieses Aufrufs durchzuführenden Informationsmaßnahmen stehen insgesamt 3 250 000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf die Maßnahmen verteilt, die gemäß Anhang III Nummer 2 als Maßnahmen höchster Qualität eingestuft werden.
Die Kommission behält sich das Recht vor, diesen Gesamtbetrag zu verringern sowie nur einen Teil davon zuzuteilen. Der bei der Kommission beantragte Zuschuss beträgt zwischen 20 000 EUR und 200 000 EUR je Informationsmaßnahme (einschließlich Pauschalbetrag für die Personalkosten). Die zuschussfähigen Kosten sind in Anhang IV (Aufstellung des Finanzierungsplans) festgelegt.
Der Höchstsatz der Gemeinschaftsbeteiligung an den ausgewählten Maßnahmen beträgt 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten (ohne Personalkosten). Zusätzlich zu diesem Betrag wird ein Pauschalbetrag zur Deckung aller Personalkosten gezahlt. Dieser Pauschalbetrag darf 10 000 EUR nicht übersteigen. Für Informationsmaßnahmen von außergewöhnlichem Interesse kann der Höchstsatz der Gemeinschaftsbeteiligung auf 75 % angehoben werden, wenn dies in dem Antrag beantragt wurde. Eine Maßnahme gilt als von außergewöhnlichem Interesse im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002, wenn
1. sie in einem der 12 neuen Mitgliedstaaten durchgeführt wird;
2. sie von hoher technischer Qualität und kosteneffektiv ist;
3. der Verbreitungsplan gewährleistet, dass ein möglichst breites Publikum angesprochen wird;
4. sie bei den Kriterien gemäß Anhang III Nummer 2 (Zuschlagskriterien) vom Bewertungsausschuss („der Ausschuss“ genannt) mindestens 75 von 100 Punkten erhalten hat.
Die im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählten Maßnahmen dürfen nicht vorfinanziert werden. Die Auswahl eines Antrags verpflichtet die Kommission nicht dazu, den Zuschuss in der vom Antragsteller beantragten Höhe zu gewähren. Der gewährte Betrag darf den beantragten Betrag auf keinen Fall übersteigen.
Deadline

31. Oktober 2009

Kontakt
AGRI-GRANTS-APPLICATIONS-ONLY@ec.europa.eu
Europäische Kommission
Referat AGRI. K.1.
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (2009/C 215/04)
zu Hd. Herrn H.-E. Barth
L130 4/148A
1049 Brüssel
BELGIEN
http://ec. europa.eu/comm/agriculture/grants/capinfo/index_en.htm