Der vorliegende
Aufruf gilt für Informationsmaßnahmen gemäß Artikel 3
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates zur
Finanzierung im Rahmen der Mittel des Haushaltsjahres
2010. Dieser Aufruf betrifft Informationsmaßnahmen, die
zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 30. April 2011 umzusetzen
sind (einschließlich Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung
und Bewertung).
Eine Informationsmaßnahme ist eine in sich abgeschlossene
und kohärente Informationsveranstaltung, die auf der Grundlage
eines einzigen Finanzierungsplans durchgeführt wird. Diese
Art von Maßnahmen reichen von einer einfachen Konferenz
bis hin zu umfassenden Informationskampagnen, die verschiedene
Arten von Maßnahmen (wie Konferenzen, audiovisuelle Produktionen,
mobile Workshops usw.) umfassen und in einer oder mehreren
Regionen der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Bei
solchen Informationskampagnen müssen die verschiedenen
geplanten Maßnahmen miteinander verknüpft sein und einem
klaren Konzept folgen, und die angestrebten Ergebnisse
sowie der Zeitplan müssen angemessen und realistisch sein
und den Zielvorgaben des Projekts entsprechen. Die Maßnahmen
werden in der EU-27 innerhalb der in Abschnitt 3 (Laufzeit
und Mittelausstattung) erläuterten Zeitspannen durchgeführt.
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002
der Kommission müssen die Antragsteller für diese Maßnahmen
seit mindestens zwei Jahren als juristische Personen in
einem Mitgliedstaat rechtmäßig gegründet sein, insbesondere:
— Organisationen der Landwirtschaft oder der Entwicklung
des ländlichen Raums,
— Verbraucherverbände,
— Umweltschutzverbände,
— Behörden der Mitgliedstaaten,
— Medien,
— Universitäten und Hochschulen.
Prioritäre Maßnahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs beabsichtigt die Kommission,
vorrangig Maßnahmen zu fördern, die dazu dienen,
— den Kenntnisstand der breiten Öffentlichkeit in Bezug
auf die GAP (einschließlich ihrer Bedeutung für die Entwicklung
des ländlichen Raums) in den Mitgliedstaaten zu verbessern
und der breiten Öffentlichkeit die multifunktionale Rolle
der Landwirte der Europäischen Union, die über die Nahrungsmittelproduktion
hinausgeht, zu vermitteln. Landwirte sind auch Verwalter
des Landschaftsraums, sie spielen eine wichtige Rolle
bei der Erhaltung unseres gemeinsamen Naturerbes und sind
in vielen ländlichen Gebieten weiterhin das wirtschaftliche
Herz;
— mit den Akteuren des Agrarsektors in den ländlichen
Gebieten über die Chancen und den Nutzen zu debattieren,
die die beiden Pfeiler der GAP dem Agrarsektor und der
ausgewogenen Entwicklung der ländlichen Regionen eröffnen;
— die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vermitteln,
insbesondere
— die Notwendigkeit, besser auf Marktchancen zu reagieren;
— die Vereinfachung und bessere Ausrichtung der direkten
Einkommensstützung für Landwirte;
— die Ausweitung der Politik für die Entwicklung des ländlichen
Raums mit dem Ziel, neuen Herausforderungen gerecht zu
werden, insbesondere im Zusammenhang mit Klimawandel,
Wasserwirtschaft, erneuerbaren Energien und Artenvielfalt,
— die EU-Regelungen innerhalb der GAP zu erörtern, die
darauf abzielen, eine gesündere Ernährung sowie gesunde
Ernährungsgewohnheiten zu fördern, insbesondere den Konsum
von Obst und Gemüse bei Schulkindern,
— die EU-Politik betreffend die Qualität von Agrarerzeugnissen
zu erörtern,
— die mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven
der GAP mit den Akteuren des Agrarsektors und der breiten
Öffentlichkeit zu erörtern.
Inhalt der Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet Vorschläge zu Informationsmaßnahmen,
die auf folgende Aspekte gerichtet sind:
— Die GAP ist eine lebendige Politik. Sie entwickelt sich
weiter und spiegelt die sich verändernden gesellschaftlichen
Prioritäten wieder. Sie ist als wesentlicher Bestandteil
des europäischen Aufbauwerks konzipiert mit Schwerpunkt
auf der europäischen Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaft
spielt in unseren Gesellschaften heutzutage eine bedeutende
Rolle. Sie wirkt sich unmittelbar auf die Qualität unserer
Umwelt, auf das, was wir essen sowie darauf, wie wir unser
Nutzvieh behandeln, aus — Themen, die uns alle angehen.
Die GAP zielt darauf ab, eine nachhaltige Landwirtschaft
zu fördern, die den Erwartungen der Bürger nicht nur im
landwirtschaftlichen Bereich, sondern in der Gesellschaft
insgesamt gerecht wird.
— Die GAP unterstützt die Rolle der Landwirte als wirtschaftliches
Herz ländlicher Gebiete. Sie ermöglicht ihnen, qualitativ
hochwertige und sichere Lebensmittel und öffentliche Güter
zu liefern, die der Markt allein nicht bieten kann: Erhaltung
eines vitalen Wirtschafts- und Sozialgefüges in den ländlichen
Gebieten, Umweltschutz und Landschaftspflege.
— Internationale Handelsschranken werden schrittweise
abgebaut. Diese Entwicklung begrüßen wir — nicht zuletzt
als Mittel zur weltweiten Förderung der Weiterentwicklung
armer Länder. Die europäische Landwirtschaft ist zunehmend
dem Wettbewerb von Erzeugern in Drittländern ausgesetzt.
Die GAP schließt den internationalen Handel ein. Sie ermöglicht
der europäischen Landwirtschaft, ihre Stärken voll auszuspielen
und einen wettbewerbsfähigen und innovativen Sektor zu
fördern, der auf den Markt reagiert und sich auf die Herstellung
qualitativ hochwertiger Erzeugnisse und die Ermittlung
alternativer Absatzmärkte für seine Erzeugnisse, beispielsweise
Biobrandstoff, konzentriert.
— Agrarbeihilfen werden mit Steuergeldern finanziert.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Gelder ordnungsgemäß
verwendet werden und ihre Verwaltung transparent ist.
Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass für die
GAP einfache, klare, transparente und kosteneffiziente
Regeln gelten. Der Verwaltungsaufwand für diejenigen,
die diese Regeln anwenden und diejenigen, die sie überwachen,
sollte angemessen sein.
— Den überwiegenden Teil des Territoriums der EU machen
ländliche Gebiete aus. Sie spielen eine wichtige Rolle
für die Beschäftigung und sind ein wichtiges Symbol für
das kulturelle Erbe Europas. Die GAP fördert eine Politik
der Entwicklung des ländlichen Raums, die zum Wachstum
und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen
Gebieten sowohl im Agrarsektor als auch darüber hinaus
in einer Weise beiträgt, die das wirtschaftliche, soziale
und ökologische Gefüge in unseren ländlichen Gebieten
stärkt.
Arten
von Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung
von Vorschlägen Anträge zu folgenden Arten von Informationsmaßnahmen:
— Fernseh- und Rundfunkprogramme (Dokumentarfilme, Talkshows
usw.) ( Für diese Art von Maßnahme ist in der Finanzhilfevereinbarung
ausdrücklich vorgesehen, dass die Kommission an allen
Trägern der in der Maßnahme genannten Produkte und Programme
oder Auszügen daraus zeitlich und räumlich unbefristete
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte zu nichtkommerziellen
Zwecke besitzt. ),
— visuelle, auditive und audiovisuelle Produktionen und
Vertrieb dieser Produktionen,
— gezielte Aktionen für Schulen und Universitäten,
— Konferenzen, Seminare und Workshops (einschließlich
mobiler Veranstaltungen), insbesondere in ländlichen Gebieten,
— Austausch- und Informationsbesuche, insbesondere zwischen
alten und neuen Mitgliedstaaten,
— Informationsstände auf Landwirtschaftsmessen,
— Informationskampagnen, die mehrere Arten der vorgenannten
Informationsmaßnahmen umfassen,
— sonstige Arten von Maßnahmen wie Publikationen und Webportale
kommen nur in Betracht, wenn sie in einem der zwölf neuen
Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
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