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Prioritäre
Maßnahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs beabsichtigt die Kommission,
vorrangig Maßnahmen zu fördern, die dazu dienen:
— den Kenntnisstand der breiten Öffentlichkeit in Bezug
auf die GAP (einschließlich ihrer Bedeutung für die Entwicklung
des ländlichen Raums) in den Mitgliedstaaten zu verbessern
und der breiten Öffentlichkeit die multifunktionale Rolle
der Landwirte der EU, die über die Nahrungsmittelproduktion
hinausgeht, zu vermitteln. Landwirte sind auch Verwalter
des Landschaftsraums, sie spielen eine wichtige Rolle
bei der Erhaltung unseres gemeinsamen Naturerbes und sind
in vielen ländlichen Gebieten weiterhin das wirtschaftliche
Herz,
— mit den Akteuren des Agrarsektors in den ländlichen
Gebieten über die Chancen und den Nutzen zu debattieren,
die die beiden Pfeiler der GAP dem Agrarsektor und der
ausgewogenen Entwicklung der ländlichen Regionen eröffnen,
— die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vermitteln,
insbesondere:
— die Notwendigkeit, besser auf Marktchancen zu reagieren,
— hervorzuheben, dass die reformierte GAP die Landwirte
in der EU besser in die Lage versetzt, auf Marktsignale
zu reagieren, wodurch der EU ermöglicht wird, ihre Nahrungsmittelversorgung
in einer Zeit hoher Lebensmittelpreise auszubauen und
dazu beizutragen, die Bedenken hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit
in einigen Teilen der Welt zu zerstreuen,
— die Vereinfachung und bessere Ausrichtung der direkten
Einkommensstützung für Landwirte,
— die Ausweitung der Politik für die Entwicklung des ländlichen
Raums mit dem Ziel, neuen Herausforderungen gerecht zu
werden, insbesondere im Zusammenhang mit Klimawandel,
Wasserwirtschaft, erneuerbaren Energien und Artenvielfalt,
— die EU-Regelungen innerhalb der GAP zu erörtern, die
darauf abzielen, eine gesündere Ernährung sowie gesunde
Ernährungsgewohnheiten zu fördern, insbesondere den Konsum
von Obst und Gemüse bei Schulkindern,
— die reformierte GAP der breiten Öffentlichkeit als wesentlichen
Beitrag zur Erreichung der Gemeinschaftsziele in den internationalen
Handelsverhandlungen zu vermitteln,
— die EU-Politik betreffend die Qualität von Agrarerzeugnissen
zu erörtern.
Inhalt
der Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet Anträge zu Informationsmaßnahmen,
die auf folgende Aspekte gerichtet sind:
— die GAP ist eine lebendige Politik; sie entwickelt sich
weiter und spiegelt die sich verändernden gesellschaftlichen
Prioritäten wieder. Sie ist als wesentlicher Bestandteil
des europäischen Aufbauwerks konzipiert mit Schwerpunkt
auf der europäischen Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaft
spielt in unseren Gesellschaften heutzutage eine bedeutende
Rolle. Sie wirkt sich unmittelbar auf die Qualität unserer
Umwelt, auf das, was wir essen sowie darauf, wie wir unser
Nutzvieh behandeln, aus — Themen, die uns alle angehen.
Die GAP zielt darauf ab, eine nachhaltige Landwirtschaft
zu fördern, die den Erwartungen der Bürger nicht nur im
landwirtschaftlichen Bereich, sondern in der Gesellschaft
insgesamt gerecht wird,
— die GAP unterstützt die Rolle der Landwirte als wirtschaftliches
Herz ländlicher Gebiete. Sie ermöglicht ihnen, qualitativ
hochwertige und sichere Lebensmittel und öffentliche Güter
zu liefern, die der Markt allein nicht bieten kann: Erhaltung
eines vitalen Wirtschaftsund Sozialgefüges in den ländlichen
Gebieten, Umweltschutz und Landschaftspflege,
— Internationale Handelsschranken werden schrittweise
abgebaut. Diese Entwicklung begrüßen wir — nicht zuletzt
als Mittel zur weltweiten Förderung der Weiterentwicklung
armer Länder. Die europäische Landwirtschaft ist zunehmend
dem Wettbewerb von Erzeugern in Drittländern ausgesetzt.
Die GAP schließt den internationalen Handel ein. Sie ermöglicht
der europäischen Landwirtschaft, ihre Stärken voll auszuspielen
und einen wettbewerbsfähigen und innovativen Sektor zu
fördern, der auf den Markt reagiert und sich auf die Herstellung
qualitativ hochwertiger Erzeugnisse und die Ermittlung
alternativer Absatzmärkte für seine Erzeugnisse, beispielsweise
Biokraftstoffe, konzentriert,
— Agrarbeihilfen werden mit Steuergeldern finanziert.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Gelder ordnungsgemäß
verwendet werden und ihre Verwaltung transparent ist.
Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass für die
GAP einfache, klare, transparente und kosteneffiziente
Regeln gelten. Der Verwaltungsaufwand für diejenigen,
die diese Regeln anwenden und diejenigen, die sie überwachen,
sollte angemessen sein,
— den überwiegenden Teil des Territoriums der EU machen
ländliche Gebiete aus. Sie spielen eine wichtige Rolle
für die Beschäftigung und sind ein wichtiges Symbol für
das kulturelle Erbe Europas. Die GAP fördert eine Politik
der Entwicklung des ländlichen Raums, die zum Wachstum
und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen
Gebieten sowohl im Agrarsektor als auch darüber hinaus
in einer Weise beiträgt, die das wirtschaftliche, soziale
und ökologische Gefüge in unseren ländlichen Gebieten
stärkt.
Arten
von Informationsmaßnahmen
Die Kommission erwartet im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung
von Vorschlägen Anträge zu folgenden Arten von Informationsmaßnahmen:
— Fernseh- und Rundfunkprogramme (Dokumentarfilme, Talkshows
usw.),
— visuelle, auditive und audiovisuelle Produktionen und
Vertrieb dieser Produktionen,
— gezielte Aktionen für Schulen und Universitäten,
— Konferenzen, Seminare und Workshops (einschließlich
mobiler Veranstaltungen), insbesondere in ländlichen Gebieten,
— Austausch- und Informationsbesuche, insbesondere zwischen
alten und neuen Mitgliedstaaten,
— Informationsstände auf Landwirtschaftsmessen,
— Informationskampagnen, die mehrere Arten der vorgenannten
Informationsmaßnahmen umfassen,
— sonstige Arten von Maßnahmen wie Publikationen und Webportale
kommen nur in Betracht, wenn sie in einer der Sprachen
der zwölf neuen Mitgliedstaaten erstellt werden.
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Der
vorliegende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betrifft
Informationsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Juni 2009 und
dem 31. Mai 2010 umzusetzen sind (einschließlich Vorbereitung,
Durchführung, Nachbereitung und Bewertung).
Für die im Rahmen dieses Aufrufs durchzuführenden Informationsmaßnahmen
stehen insgesamt 2 900 000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag
wird auf die Maßnahmen verteilt, die gemäß Anhang III
Nummer 2 als Maßnahmen höchster Qualität eingestuft werden.
Die Kommission behält sich das Recht vor, diesen Gesamtbetrag
zu verringern sowie nur einen Teil davon zuzuteilen.
Der bei der Kommission beantragte Zuschuss beträgt zwischen
12 500 EUR und 200 000 EUR je Informationsmaßnahme (einschließlich
Pauschalbetrag für die Personalkosten).
Die zuschussfähigen Kosten sind in Anhang IV (Aufstellung
des Finanzierungsplans) festgelegt. Der Höchstsatz der
Gemeinschaftsbeteiligung an den ausgewählten Maßnahmen
beträgt 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten (ohne Personalkosten).
Zusätzlich zu diesem Betrag wird ein Pauschalbetrag zur
Deckung aller Personalkosten gezahlt. Dieser Pauschalbetrag
darf 10 000 EUR nicht übersteigen, wenn der Gesamtbetrag
der zuschussfähigen Kosten der Maßnahme (ohne Personalkosten)
über 15 000 EUR beträgt, bzw. 5 000 EUR, wenn der Gesamtbetrag
der zuschussfähigen Kosten der Informationsmaßnahme (ohne
Personalkosten) höchstens 15 000 EUR beträgt. Für Informationsmaßnahmen
von außergewöhnlichem Interesse kann der Höchstsatz der
Gemeinschaftsbeteiligung auf 75 % angehoben werden, wenn
dies in dem Antrag beantragt wurde. Eine Maßnahme gilt
als von außergewöhnlichem Interesse im Sinne von Artikel
7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002, wenn:
1. sie in einem der 12 neuen Mitgliedstaaten durchgeführt
wird;
2. sie von hoher technischer Qualität und kosteneffektiv
ist;
3. der Verbreitungsplan gewährleistet, dass ein möglichst
breites Publikum angesprochen wird;
4. sie bei den Kriterien gemäß Anhang III Nummer 2 (Zuschlagskriterien)
vom Bewertungsausschuss („der Ausschuss“ genannt) mindestens
75 von 100 Punkten erhalten hat.
Die im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählten Maßnahmen dürfen
nicht vorfinanziert werden. Die Auswahl eines Antrags
verpflichtet die Kommission nicht dazu, den Zuschuss in
der vom Antragsteller beantragten Höhe zu gewähren. Der
gewährte Betrag darf den beantragten Betrag auf keinen
Fall übersteigen. |