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Einleitung
Der Vorschlag der Kommission zum Programm „Jugend in
Aktion“ für den Zeitraum 2007-2013 soll in Kürze vom europäischen
Gesetzgeber angenommen werden. Um eine unverzügliche
Umsetzung dieses Programms und das Erarbeiten von
Vorschlägen potenzieller Empfänger von Fördermitteln der
Gemeinschaft zu ermöglichen, hat sich die Kommission für die
Veröffentlichung einer Vorabversion des Programmleitfadens,
einschließlich detaillierter Informationen zur Umsetzung des
Programms, entschieden.
Vorsichtsklausel
Der Programmleitfaden stellt für die Kommission keine rechtliche
Verpflichtung dar. Er kann annulliert werden, und es kann
eine andere Version mit anderen Anforderungen und entsprechenden
Beantwortungsfristen veröffentlicht werden, falls
die Rechtsgrundlage durch den europäischen Gesetzgeber
wesentlich geändert wird.
Ganz allgemein unterliegt die Durchführung des Programms
„Jugend in Aktion“ 2007 den folgenden Bedingungen, deren
Erfüllung nicht von der Kommission abhängt:
— Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms für das Programm
„Jugend in Aktion“, allgemeiner Leitlinien für die
Durchführung sowie der Auswahlkriterien und -verfahren
nach der Befassung des Programmausschusses; sowie
— Verabschiedung des Haushalts für 2007 der Europäischen
Union durch die Haushaltsbehörde.
Außerdem unterliegen die im Programmleitfaden gegebenen
Verweise auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und
Kultur einer Entscheidung der Kommission, mit der das Mandat
der Agentur auf eine neue Generation von Programmen erweitert
wird.
Zielsetzungen und Beschreibung
In der Rechtsgrundlage des Programms „Jugend in Aktion“ werden
die folgenden allgemeinen Ziele festgelegt:
- Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im
Allgemeinen und ihrer europäischen Bürgerschaft im
Besonderen,
- Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz
unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des
sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union,
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses von jungen
Menschen in verschiedenen Ländern,
- Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Unterstützungssysteme
für Jugendaktivitäten und der Kompetenz der Organisationen
der Zivilgesellschaft im Jugendbereich,
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.
Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung
der nachfolgend aufgeführten grundsätzlichen Prioritäten
umgesetzt.
1) Europäische Bürgerschaft
Eine Priorität des Programms „Jugend in Aktion“ besteht
darin, bei jungen Menschen das Bewusstsein zu wecken,
dass sie Bürger Europas sind. Junge Menschen sollen dazu
ermutigt werden, über europäische Themen einschließlich
der europäischen Bürgerschaft nachzudenken und diese
Themen in die Diskussion über den Aufbau und die Zukunft
der Europäischen Union einzubringen.
Auf dieser Grundlage sollten Projekte eine ausgeprägte europäische
Dimension aufweisen und zum Nachdenken über
die entstehende europäische Gesellschaft und ihre Werte
anregen.
2) Beteiligung junger Menschen
Ein Hauptschwerpunkt des Programms „Jugend in Aktion“
ist die Beteiligung junger Menschen an der demokratischen
Gesellschaft. Durch diese Beteiligung sollen junge Menschen
vor allem ermutigt werden, ihre Rolle als aktive Bürger
wahrzunehmen. Diese Zielsetzung untergliedert sich in die
drei folgenden Teilziele, die in der Mitteilung der Kommission
über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation
und Information der jungen Menschen dargelegt wurden :
- verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen
in ihrer Gemeinschaft,
- stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System
der repräsentativen Demokratie und
- stärkere Unterstützung der verschiedenen Formen des
Erwerbs von Partizipationskompetenz.
Im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ geförderte
Projekte sollten diesen drei Teilzielen entsprechen, indem
die Partizipation als pädagogischer Grundsatz für die Projektumsetzung
Anwendung findet.
3) Kulturelle Vielfalt
Kulturelle Vielfalt in Verbindung mit dem Kampf gegen Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit sind Prioritäten des Programms
„Jugend in Aktion“. Indem das Programm Aktivitäten
junger Menschen mit unterschiedlichem kulturellem,
ethnischem und religiösem Hintergrund ermöglicht, zielt es
darauf ab, das interkulturelle Lernen junger Menschen zu
entwickeln.
Hinsichtlich der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten
bedeutet dies, dass sich junge Menschen, die an einem
Projekt teilnehmen, seiner interkulturellen Dimension
bewusst werden sollten. Es sollten interkulturelle Arbeitsmethoden
eingesetzt werden, damit die Projektteilnehmer auf
gleichberechtigter Basis teilnehmen können.
4) Einbeziehung benachteiligter junger Menschen
Es ist eine wichtige Priorität für die Europäische Kommission,
benachteiligten jungen Menschen den Zugang zum
Programm „Jugend in Aktion“ zu ermöglichen.
Jugendgruppen und -organisationen sollten geeignete Maßnahmen
ergreifen, um einen Ausschluss bestimmter Zielgruppen
zu vermeiden. Das Programm „Jugend in Aktion“
ist ein Programm für alle, und es sollten Anstrengungen
unternommen werden, junge Menschen mit besonderen
Bedürfnissen in das Programm einzuschließen.
In enger Zusammenarbeit mit den Nationalagenturen und
den SALTO-Ressourcenzentren hat die Europäische Kommission
im eine Strategie für die Einbeziehung benachteiligter
junger Menschen in das Programm „Jugend in Aktion“
erarbeitet, die sich insbesondere an junge Menschen mit
weniger privilegiertem bildungsmäßigem, sozioökonomischem,
kulturellem oder geographischem Hintergrund oder
mit Behinderungen richtet.
Struktur des Programms „Jugend in Aktion“
Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen,
sind fünf operative Aktionen vorgesehen.
- Aktion 1 — Jugend für Europa: Unterstützung von
Austausch und Mobilität sowie von Initiativen für einzelne
junge Menschen und Förderung ihrer Beteiligung
am demokratischen Leben;
- Aktion 2 — Europäischer Freiwilligendienst: Ermutigung
junger Menschen zur Teilnahme an Freiwilligentätigkeiten
im Ausland, die für die breite Öffentlichkeit
von Nutzen sind;
- Aktion 3 — Jugend in der Welt: Unterstützung der
Zusammenarbeit mit den Partnerländern durch den Aufbau
von Netzwerken, die Förderung des Informationsaustausches
und die Hilfe bei grenzübergreifenden Aktivitäten;
- Aktion 4 — Systeme zur Unterstützung der Jugend: Beitrag zur Entwicklung von Austausch-, Ausbildungsund
Informationsmaßnahmen;
- Aktion 5 — Europäische Zusammenarbeit im
Jugendbereich: Beitrag zur Entwicklung der strategischen
Zusammenarbeit im Jugendbereich.
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