Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007—2013, nachstehend Programm „Jugend in Aktion“. Die Modalitäten
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden („Handbuch“) zum Programm
„Jugend in Aktion“ (2007—2013) zu entnehmen, der auf der Europa-Website veröffentlicht wurde (siehe
Punkt VIII). Der Programmleitfaden ist Bestandteil dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Ziele und Prioritäten
In dem Beschluss über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ werden die folgenden allgemeinen
Ziele festgelegt:
— Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns
im Besonderen,
— Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur
Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union,
— Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern,
— Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen
und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich,
— Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.
Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
ständigen Prioritäten umgesetzt:
— Europäische Bürgerschaft
— Partizipation junger Menschen
— Kulturelle Vielfalt
— Einbeziehung benachteiligter junger Menschen
Neben diesen ständigen Prioritäten werden für 2010 die folgenden jährlichen Prioritäten festgelegt:
— Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die zum einen junge Menschen dafür
sensibilisieren, dass die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung in der Verantwortung aller liegt, und
zum anderen die Einbeziehung benachteiligter Gruppen fördern. Dies trifft insbesondere auf Projekte zu,
bei denen sich junge Menschen mit den Themen Armutsvermeidung, Folgen von Armut und Auswege
aus der Armut auseinandersetzen, sowie auf Projekte, die sich mit Ausgrenzung und den verschiedenen
Formen von Diskriminierung, wie z. B. aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der ethnischen
Herkunft, der Religion, der Sprache oder eines Migrationshintergrunds, befassen. Ein besonderes Augenmerk
wird in diesem Zusammenhang Projekten zukommen, die die aktive Beteiligung: a) junger Menschen
mit Behinderung fördern, indem sie den Austausch zwischen jungen Menschen mit und ohne
Behinderung anregen, sowie Projekten, die das Thema „Behinderung in unserer Gesellschaft“ zum Gegenstand
haben; b) junger Menschen mit Migrationshintergrund oder junger Menschen, die ethnischen,
religiösen oder Sprachminderheiten angehören, fördern. Vor diesem Hintergrund sollten — wo immer
dies sinnvoll ist
— Projekte gefördert werden, die junge Menschen aus der Roma-Gemeinschaft einbeziehen.
— Jugendarbeitslosigkeit und Förderung der aktiven gesellschaftlichen Beteiligung von jungen Arbeitslosen
Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die sich der Problematik der Jugendarbeitslosigkeit
annehmen und die aktive gesellschaftliche Beteiligung junger Arbeitsloser fördern.
— Sensibilisierung und Mobilisierung junger Menschen vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen
(wie z. B. nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Migration, Milleniums-Entwicklungsziele)
Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die junge Menschen für ihre Rolle als
aktive Bürgerinnen und Bürger in einer globalisierten Welt sensibilisieren und ihr Bewusstsein für eine
globale Solidarität und ein globales Engagement in aktuellen Fragen fördern.
Aufbau des Programms „Jugend in Aktion“
Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen, sind fünf operative Aktionen vorgesehen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Unterstützung der nachstehend aufgeführten
Aktionen und Unteraktionen:
Aktion 1: Jugend für Europa
— Unteraktion 1.1: Jugendaustausch (Dauer: höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion ermöglicht es
Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Ländern, zusammenzukommen und mehr über die Kultur
der anderen zu erfahren. Die Gruppen planen auf der Grundlage eines Themas von beiderseitigem
Interesse gemeinsam ihren Jugendaustausch.
— Unteraktion 1.2: Jugendinitiativen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene konzipierte Gruppenprojekte. Sie unterstützt außerdem die
Vernetzung vergleichbarer Projekte zwischen verschiedenen Ländern. Ziel ist die Stärkung des europäischen
Aspekts der Initiativen und die Förderung von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen
jungen Menschen.
— Unteraktion 1.3: Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen (Dauer: 3 bis
18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt die Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben
ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft sowie auf internationaler Ebene.
Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst
Diese Aktion unterstützt die Mitwirkung junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Aktivitäten
sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Aktion können junge
Menschen einzeln oder in Gruppen an unbezahlten gemeinnützigen Aktivitäten im Ausland teilnehmen
(Dauer: höchstens 24 Monate).
Aktion 3: Jugend in der Welt
— Unteraktion 3.1: Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union (Dauer:
höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion unterstützt Projekte mit Nachbarstaaten, und zwar Jugendaustauschprogramme
und Projekte für Ausbildung und Vernetzung im Jugendbereich.
Aktion 4: Unterstützungssysteme für die Jugend
— Unteraktion 4.3: Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen
Tätigen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt insbesondere den Austausch von
Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Verfahren sowie Aktivitäten, die zu langfristigen hochwertigen
Projekten sowie Partnerschaften und Netzwerken führen können.
Aktion 5: Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
— Unteraktion 5.1: Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen (Dauer: 3 bis 9 Monate): Mit dieser Unteraktion werden die Zusammenarbeit, Seminare und der strukturierte
Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit tätigen und den für die Jugendpolitik
verantwortlichen Personen unterstützt. |
Anträge können eingereicht werden von:
— gemeinnützigen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen
— lokalen und regionalen öffentlichen Körperschaften
— informellen Gruppen junger Menschen
— europaweit tätigen Jugendorganisationen
— internationalen gemeinnützigen Organisationen
— gewinnorientierten Organisationen, die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren.
Die Antragsteller/innen müssen ihren rechtmäßigen Sitz in einem der Programmländer oder einem der
benachbarten Partnerländer des westlichen Balkans haben.
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Projektträgern. Die
Förderfähigkeit antragstellender Projektträger wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw.
Unteraktion eigens festgelegt.
Förderfähige Länder
Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:
a) den Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
b) gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind (Island,
Liechtenstein und Norwegen);
c) den Kandidatenländern im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und
den allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen, die in den Rahmenabkommen mit diesen Ländern
über ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind (Türkei);
d) Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Gemeinschaft geschlossen haben.
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Ländern. Die Förderfähigkeit
der jeweiligen Länder wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion
eigens festgelegt.
Gewährungskriterien
i) Unteraktionen 1.1, 1.2, 3.1, 4.3 und Aktion 2:
— die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (30 %)
— die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (50 %)
— das Profil der Teilnehmer/innen und Projektträger (20 %)
ii) Unteraktion 1.3:
— die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (30 %)
— die Qualität des thematischen Konzepts (20 %)
— die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (30 %)
— das Profil und die Zahl der Teilnehmer/innen und Projektträger (20 %)
iii) Unteraktion 5.1:
— die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (20 %)
— die Relevanz für die Ziele der EU im Bereich der Jugendpolitik (20 %)
— die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (40 %)
— das Profil und die Zahl der Teilnehmer/innen und Projektträger (20 %)
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