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Referenz
J00
zuletzt bearbeitet am
05.12.2006
Programm Titel
„Jugend in Aktion“ 2007-2013
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2006/C 295/08)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

Einleitung
Der Vorschlag der Kommission zum Programm „Jugend in Aktion“ für den Zeitraum 2007-2013 soll in Kürze vom europäischen Gesetzgeber angenommen werden. Um eine unverzügliche Umsetzung dieses Programms und das Erarbeiten von Vorschlägen potenzieller Empfänger von Fördermitteln der Gemeinschaft zu ermöglichen, hat sich die Kommission für die Veröffentlichung einer Vorabversion des Programmleitfadens, einschließlich detaillierter Informationen zur Umsetzung des Programms, entschieden.
Vorsichtsklausel
Der Programmleitfaden stellt für die Kommission keine rechtliche Verpflichtung dar. Er kann annulliert werden, und es kann eine andere Version mit anderen Anforderungen und entsprechenden Beantwortungsfristen veröffentlicht werden, falls die Rechtsgrundlage durch den europäischen Gesetzgeber wesentlich geändert wird.
Ganz allgemein unterliegt die Durchführung des Programms „Jugend in Aktion“ 2007 den folgenden Bedingungen, deren Erfüllung nicht von der Kommission abhängt:
— Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms für das Programm „Jugend in Aktion“, allgemeiner Leitlinien für die Durchführung sowie der Auswahlkriterien und -verfahren nach der Befassung des Programmausschusses; sowie
— Verabschiedung des Haushalts für 2007 der Europäischen Union durch die Haushaltsbehörde.
Außerdem unterliegen die im Programmleitfaden gegebenen Verweise auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur einer Entscheidung der Kommission, mit der das Mandat der Agentur auf eine neue Generation von Programmen erweitert wird.

Zielsetzungen und Beschreibung
In der Rechtsgrundlage des Programms „Jugend in Aktion“ werden die folgenden allgemeinen Ziele festgelegt:
- Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihrer europäischen Bürgerschaft im Besonderen,
- Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union,
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses von jungen Menschen in verschiedenen Ländern,
- Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Unterstützungssysteme für Jugendaktivitäten und der Kompetenz der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich,
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich. Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten grundsätzlichen Prioritäten umgesetzt.
1) Europäische Bürgerschaft
Eine Priorität des Programms „Jugend in Aktion“ besteht darin, bei jungen Menschen das Bewusstsein zu wecken, dass sie Bürger Europas sind. Junge Menschen sollen dazu ermutigt werden, über europäische Themen einschließlich der europäischen Bürgerschaft nachzudenken und diese Themen in die Diskussion über den Aufbau und die Zukunft der Europäischen Union einzubringen.
Auf dieser Grundlage sollten Projekte eine ausgeprägte europäische Dimension aufweisen und zum Nachdenken über die entstehende europäische Gesellschaft und ihre Werte anregen.
2) Beteiligung junger Menschen
Ein Hauptschwerpunkt des Programms „Jugend in Aktion“ ist die Beteiligung junger Menschen an der demokratischen Gesellschaft. Durch diese Beteiligung sollen junge Menschen vor allem ermutigt werden, ihre Rolle als aktive Bürger wahrzunehmen. Diese Zielsetzung untergliedert sich in die drei folgenden Teilziele, die in der Mitteilung der Kommission über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der jungen Menschen dargelegt wurden :
- verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen in ihrer Gemeinschaft,
- stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie und
- stärkere Unterstützung der verschiedenen Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz.
Im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ geförderte Projekte sollten diesen drei Teilzielen entsprechen, indem die Partizipation als pädagogischer Grundsatz für die Projektumsetzung Anwendung findet.
3) Kulturelle Vielfalt
Kulturelle Vielfalt in Verbindung mit dem Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Prioritäten des Programms „Jugend in Aktion“. Indem das Programm Aktivitäten junger Menschen mit unterschiedlichem kulturellem, ethnischem und religiösem Hintergrund ermöglicht, zielt es darauf ab, das interkulturelle Lernen junger Menschen zu entwickeln.
Hinsichtlich der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten bedeutet dies, dass sich junge Menschen, die an einem Projekt teilnehmen, seiner interkulturellen Dimension bewusst werden sollten. Es sollten interkulturelle Arbeitsmethoden eingesetzt werden, damit die Projektteilnehmer auf gleichberechtigter Basis teilnehmen können.
4) Einbeziehung benachteiligter junger Menschen
Es ist eine wichtige Priorität für die Europäische Kommission, benachteiligten jungen Menschen den Zugang zum Programm „Jugend in Aktion“ zu ermöglichen.
Jugendgruppen und -organisationen sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Ausschluss bestimmter Zielgruppen zu vermeiden. Das Programm „Jugend in Aktion“ ist ein Programm für alle, und es sollten Anstrengungen unternommen werden, junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen in das Programm einzuschließen. In enger Zusammenarbeit mit den Nationalagenturen und den SALTO-Ressourcenzentren hat die Europäische Kommission im eine Strategie für die Einbeziehung benachteiligter junger Menschen in das Programm „Jugend in Aktion“ erarbeitet, die sich insbesondere an junge Menschen mit weniger privilegiertem bildungsmäßigem, sozioökonomischem, kulturellem oder geographischem Hintergrund oder mit Behinderungen richtet.

Struktur des Programms „Jugend in Aktion“
Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen, sind fünf operative Aktionen vorgesehen.
- Aktion 1 — Jugend für Europa: Unterstützung von Austausch und Mobilität sowie von Initiativen für einzelne junge Menschen und Förderung ihrer Beteiligung am demokratischen Leben;
- Aktion 2 — Europäischer Freiwilligendienst: Ermutigung junger Menschen zur Teilnahme an Freiwilligentätigkeiten im Ausland, die für die breite Öffentlichkeit von Nutzen sind;
- Aktion 3 — Jugend in der Welt: Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern durch den Aufbau von Netzwerken, die Förderung des Informationsaustausches und die Hilfe bei grenzübergreifenden Aktivitäten;
- Aktion 4 — Systeme zur Unterstützung der Jugend: Beitrag zur Entwicklung von Austausch-, Ausbildungsund Informationsmaßnahmen;
- Aktion 5 — Europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich: Beitrag zur Entwicklung der strategischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.

Zielgruppen
Zur Teilnahme ermutigt werden, je nach den Anforderungen der Projekte, junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren (Hauptzielgruppe: 15 bis 28 Jahre); besonders berücksichtigt werden benachteiligte junge Menschen.
Finanzierung
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über Finanzmittel in Höhe von insgesamt 885 Mio. EUR. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Haushaltsbehörde.
Deadline
Deadlines fûr aktion 1 und 2  
Daten Beginn der Aktionen
1er februar   1er mai au 30 september
1er april   1er july au 30 november
1er juni   1er september au 31 januar
1er september   1er dezember au 30 april
1er november   1er februar au 30 juni
Kontakt

Weitere Informationen, darunter auch nähere Einzelheiten zu den Terminen für die Antragstellung, sind im Leitfaden zum Programm „Jugend in Aktion“ auf folgenden Websites zu finden:
http://ec.europa.eu/youth/index_en.html
http://eacea.cec.eu.int/static/en/overview/Youth_overview.htm