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Referenz
J01
zuletzt bearbeitet am
01.04.2009
Programm Titel
Programm Jugend in Aktion
„Jugend für die Welt“: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 78/02)
Generaldirektion
EACEA/05/09
Ziele
Durch die Aktion 3.2 des Programms „Jugend in Aktion“, die Europäische Kommission, über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, strebt die Unterstützung von Projekten an, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und anderen als den benachbarten Partnerländern der Europäischen Union gefördert wird. Die Ziele der Ausschreibung sind:
— Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern; — Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung ihrer aktiven Partizipation;
— Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft mitzuwirken;
— Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung;
— Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor;
— Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.
Bevorzugt werden Projekte, die die Prioritäten des Programms „Jugend in Aktion“ am besten widerspiegeln, d. h.:
— Partizipation Jugendlicher;
— kulturelle Vielfalt;
— Europäische Bürgerschaft;
— Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf;
sowie die spezifische Priorität für 2009:
— Mobilisierung und Sensibilisierung der Jugendlichen für globale Themen wie nachhaltige Entwicklung, Migration und Klimawandel.

Darüber hinaus müssen die Projekte in einem der nachstehenden Themenbereiche angesiedelt sein:
1. Stärkung der Zivilgesellschaft (einschließlich der Jugendstrukturen), aktive Bürgerschaft und Demokratie
2. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 3. Dialog zwischen verschiedenen kulturellen, ethnischen und religiösen Gruppen 4. Lösungen, Wiederaufbau und Aufarbeitung nach Konflikten
5. Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft
6. Rechte von Minderheiten
7. Beitrag der Jugend zum Erreichen der Milleniums-Entwicklungsziele (MZ) .
Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen, Jugendbetreuer und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen und -einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.
Geografischer Geltungsbereich

Ungeachtet des geografischen Geltungsbereichs dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, wie er in Abschnitt 5.2. der Leitfaden für Antragsteller definiert ist, wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt, deren Ziele die Stärkung des europäisch-afrikanischen Dialogs sowie des Austauschs und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit sind, wobei dem allgemeinen Rahmen der Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie sowie den Ergebnissen und Folgemaßnahmen des ersten europäisch-afrikanischen Jugendgipfels Rechnung zu tragen ist.
Zielgruppen

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen.
Diese Organisationen können
— Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder
— öffentliche Einrichtungen sein.
Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein. Bei den Programmländern handelt es sich um:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern;
— die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen;
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen wurden: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.

FÖRDERFÄHIGE AKTIVITÄTEN
Projekte müssen Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.
Zu den förderfähigen Aktivitäten zählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
— Entwicklung von Partnerschaften und Netzen,
— Seminare und Konferenzen,
— Ausbildung von Jugendbetreuern und Multiplikatoren,
— Entwicklung von Schulungsmitteln,
— Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Interessen junger Menschen,
— Hospitation für Jugendbetreuer,
— Machbarkeits- und Planungsbesuche,
— Evaluierungssitzungen,
— Austausch von jungen Menschen.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2009 und dem 31. Dezember 2009 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.

Die Förderfähigkeit der Anträge wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Qualitative Kriterien: Im Beurteilungsverfahren werden für die qualitativen Kriterien 75 % der Gesamtpunkte vergeben (Koeffizient 3). — Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms (25 %)
Dabei werden die folgenden Aspekte bewertet:
a) Mit dem Projekt werden die allgemeinen Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ verwirklicht;
b) mit dem Projekt werden die Ziele, Prioritäten (einschließlich des geografischen Schwerpunkts) und Themen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwirklicht.
— Qualität des Projekts und der damit verbunden Arbeitsmethoden (50 %)
Dabei werden die folgenden Aspekte bewertet:
a) Das Projekt hat einen beträchtlichen Multiplikatoreffekt und nachhaltige Wirkung;
b) die Qualität der Partnerschaft und insbesondere eine klare Aufgabenstellung, die Beschreibung der tatsächlichen Rolle der einzelnen Partner im Rahmen der Zusammenarbeit sowie die Erfahrung und Motivation der Partner, das Projekt/die Zusammenarbeit ins Leben zu rufen;
c) das Projekt schließt geeignete Maßnahmen ein, um die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse zu gewährleisten;
d) die aktive Beteilung junger Menschen an dem Projekt;
e) das Arbeitsprogramm ist klar, kohärent und von hoher Qualität;
f) die finanziellen Mittel stehen mit den im Arbeitsprogramm vorgesehenen Aktivitäten im Einklang.

Quantitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die quantitativen Kriterien 25 % der Gesamtpunkte vergeben (Koeffizient 1). — Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer und Träger (25 %)
a) Die Ausgewogenheit der Partnerschaft in zweifacher Hinsicht: An dem Projekt muss eine vergleichbare Anzahl von Organisationen aus Programm- und Partnerländern beteiligt und nationale Gruppen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sein;
b) die Anzahl der an dem Projekt beteiligten Partner und der von der Partnerschaft erfassten Länder;
c) die Anzahl junger Menschen und Jugendbetreuer, die unmittelbar an dem Projekt beteiligt sind.

Finanzierung

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt. Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100 000 EUR. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Deadline
1. Juni 2009
Kontakt
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
‘Youth in Action’ Programme – EACEA/05/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE-1140 BRUSSELS
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2009/call_action_3_2_en.php