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Referenz |
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J01 |
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zuletzt
bearbeitet am |
| 01.04.2009 |
| Programm
Titel |
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Programm Jugend in Aktion
„Jugend für die Welt“: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der
Europäischen Union
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2009/C
78/02) |
| Generaldirektion
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EACEA/05/09 |
Ziele |
Durch
die Aktion 3.2 des Programms „Jugend in Aktion“, die Europäische
Kommission, über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur, strebt die Unterstützung von Projekten an,
mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen
Programmländern und anderen als den benachbarten Partnerländern
der Europäischen Union gefördert wird. Die Ziele der Ausschreibung
sind:
— Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern;
— Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung
ihrer aktiven Partizipation;
— Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um
sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft
mitzuwirken;
— Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von
Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und
in der nichtformalen Bildung;
— Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der
Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor;
— Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken
zwischen Jugendorganisationen.
Bevorzugt werden Projekte, die die Prioritäten des Programms
„Jugend in Aktion“ am besten widerspiegeln, d. h.:
— Partizipation Jugendlicher;
— kulturelle Vielfalt;
— Europäische Bürgerschaft;
— Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf;
sowie die spezifische Priorität für 2009:
— Mobilisierung und Sensibilisierung der Jugendlichen
für globale Themen wie nachhaltige Entwicklung, Migration
und Klimawandel.
Darüber hinaus müssen die Projekte in einem der nachstehenden
Themenbereiche angesiedelt sein:
1. Stärkung der Zivilgesellschaft (einschließlich der
Jugendstrukturen), aktive Bürgerschaft und Demokratie
2. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 3.
Dialog zwischen verschiedenen kulturellen, ethnischen
und religiösen Gruppen 4. Lösungen, Wiederaufbau und Aufarbeitung
nach Konflikten
5. Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft
6. Rechte von Minderheiten
7. Beitrag der Jugend zum Erreichen der Milleniums-Entwicklungsziele
(MZ) .
Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen,
Jugendbetreuer und andere Träger von Aktionen, Jugendliche
und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen
und -einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung
von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem
Bereich haben.
Geografischer Geltungsbereich
Ungeachtet des geografischen Geltungsbereichs dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen, wie er in Abschnitt 5.2.
der Leitfaden für Antragsteller definiert ist, wird besonderes
Augenmerk auf Projekte gelegt, deren Ziele die Stärkung
des europäisch-afrikanischen Dialogs sowie des Austauschs
und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit
sind, wobei dem allgemeinen Rahmen der Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie
sowie den Ergebnissen und Folgemaßnahmen des ersten europäisch-afrikanischen
Jugendgipfels Rechnung zu tragen ist. |
Zielgruppen |
Die Vorschläge sind von
gemeinnützigen Organisationen einzureichen.
Diese Organisationen können
— Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder
— öffentliche Einrichtungen sein.
Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge muss der
Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der
Programmländer offiziell registriert sein. Bei den Programmländern
handelt es sich um:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich und Zypern;
— die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden
Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA): Island,
Liechtenstein und Norwegen;
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie
auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen
Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten
der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick
auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen
wurden: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier
verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich
des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer,
von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen
Union sein muss, und zwei Partnerländer.
FÖRDERFÄHIGE
AKTIVITÄTEN
Projekte müssen Aktivitäten umfassen, die
nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend
und nichtformale Bildung betreffen.
Zu den förderfähigen Aktivitäten zählen
ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
— Entwicklung von Partnerschaften und Netzen,
— Seminare und Konferenzen,
— Ausbildung von Jugendbetreuern und Multiplikatoren,
— Entwicklung von Schulungsmitteln,
— Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen
für die Interessen junger Menschen,
— Hospitation für Jugendbetreuer,
— Machbarkeits- und Planungsbesuche,
— Evaluierungssitzungen,
— Austausch von jungen Menschen.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2009
und dem 31. Dezember 2009 anlaufen. Die Projektlaufzeit
beträgt mindestens 6 Monate und höchstens
12 Monate.
Die Förderfähigkeit
der Anträge wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Qualitative Kriterien: Im Beurteilungsverfahren
werden für die qualitativen Kriterien 75 % der
Gesamtpunkte vergeben (Koeffizient 3). — Relevanz
des Projekts für die Ziele und Prioritäten
des Programms (25 %)
Dabei werden die folgenden Aspekte bewertet:
a) Mit dem Projekt werden die allgemeinen Ziele des
Programms „Jugend in Aktion“ verwirklicht;
b) mit dem Projekt werden die Ziele, Prioritäten
(einschließlich des geografischen Schwerpunkts)
und Themen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen verwirklicht.
— Qualität des Projekts und der damit
verbunden Arbeitsmethoden (50 %)
Dabei werden die folgenden Aspekte bewertet:
a) Das Projekt hat einen beträchtlichen Multiplikatoreffekt
und nachhaltige Wirkung;
b) die Qualität der Partnerschaft und insbesondere
eine klare Aufgabenstellung, die Beschreibung der tatsächlichen
Rolle der einzelnen Partner im Rahmen der Zusammenarbeit
sowie die Erfahrung und Motivation der Partner, das
Projekt/die Zusammenarbeit ins Leben zu rufen;
c) das Projekt schließt geeignete Maßnahmen
ein, um die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse
zu gewährleisten;
d) die aktive Beteilung junger Menschen an dem Projekt;
e) das Arbeitsprogramm ist klar, kohärent und von
hoher Qualität;
f) die finanziellen Mittel stehen mit den im Arbeitsprogramm
vorgesehenen Aktivitäten im Einklang.
Quantitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die quantitativen
Kriterien 25 % der Gesamtpunkte vergeben (Koeffizient
1). — Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen
Teilnehmer und Träger (25 %)
a) Die Ausgewogenheit der Partnerschaft in zweifacher
Hinsicht: An dem Projekt muss eine vergleichbare Anzahl
von Organisationen aus Programm- und Partnerländern
beteiligt und nationale Gruppen müssen in einem
ausgewogenen Verhältnis vertreten sein;
b) die Anzahl der an dem Projekt beteiligten Partner
und der von der Partnerschaft erfassten Länder;
c) die Anzahl junger Menschen und Jugendbetreuer, die
unmittelbar an dem Projekt beteiligt sind.
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Finanzierung |
Die für die Kofinanzierung
der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt
bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 2 600 000
EUR veranschlagt. Die Finanzhilfe der Agentur darf 80
% der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens
100 000 EUR. Die Agentur behält sich die Möglichkeit
vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
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Deadline |
1. Juni 2009 |
Kontakt |
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