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Referenz |
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J02 |
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zuletzt
bearbeitet am |
| 27.03.2007 |
| Programm
Titel |
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Programm Jugend in Aktion
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung von Innovation und
Qualität im Jugendbereich
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2007/C 70/12) |
| Generaldirektion
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EACEA/02/07 |
Ziele |
Dieser Aufruf betrifft die Aktion 4.4 des Programms „Jugend in Aktion“. Ziel dieser Maßnahme ist, Projekte
zu unterstützen, die Innovation und Qualität fördern und auf die Einführung, Durchführung und Förderung
innovativer Konzepte sowie der Qualität in der nicht formellen Bildung im Jugendbereich und der „Jugendarbeit“
abzielen.
Diese innovativen Konzepte können in Zusammenhang stehen mit:
- dem Inhalt und den Zielen in Verbindung mit der Entwicklung des europäischen Rahmens für die
Zusammenarbeit im Jugendbereich und den Prioritäten des Programms Jugend in Aktion; und/oder
- den angewandten Methoden auf der Grundlage neuer Konzepte im Bereich der nicht formellen Bildung
und der Jugend.
Entsprechend den allgemeinen Prioritäten des Programms, die auf die Förderung der Beteiligung junger Menschen,
der kulturellen Vielfalt, der europäischen Bürgerschaft und der sozialen Integration ausgerichtet sind,
sowie der spezifischen Priorität des Jahres 2007, nämlich Förderung der Chancengleichheit (Europäisches
Jahr der Chancengleichheit für alle 2007), sollen die Projekte darauf abzielen, die Integration benachteiligter
junger Menschen die in den europäischen Vorstädten leben, zu verbessern.
Die Umsetzung dieser Aufforderung hängt von der Annahme sowohl des jährlichen Arbeitsprogramms zum Programm
„Jugend in Aktion“ als auch der Übertragungsverfügung der Agentur durch die Kommission ab. Die vorliegende Aufforderung
bindet die Agentur daher nicht und kann in Abhängigkeit von den beiden genannten Bedingungen geändert
werden. |
Zielgruppen |
Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen oder von lokale, regionalen oder
nationalen Einrichtungen einzureichen. Es sind ausschließlich Anträge von Antragstellern mit Rechtspersönlichkeit
und mit Sitz in einem der Länder des Programms zulässig; dasselbe gilt für die Partnerorganisationen.
Bei den Programmländern handelt es sich um die folgenden:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- Programmländer der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Staaten), die Mitglieder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) Abkommens sind (Island, Liechtenstein und Norwegen);
- die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden,
gemäß den in Rahmenabkommen festgelegten allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen
und Modalitäten, die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen
geschlossen wurden (Türkei).
An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt
sein (einschließlich des Landes des Antragstellers), wobei der Hauptsitz von mindestens einem unter diesen
in einem EU-Mitgliedstaat sein muss.
Juristische Personen können im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen keine Finanzhilfe
empfangen. |
Finanzierung |
Die für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
vorgesehenen Mittel belaufen sich insgesamt auf etwa 600 000 EUR.
Die Finanzhilfe darf 65 % der zulässigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen. Der Finanzierungshöchstbetrag
je Projekt darf einen Betrag von 100 000 EUR je Tätigkeitsjahr (12 Monate) nicht übersteigen
und der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt maximal 200 000 EUR.
Die Aktivitäten müssen unbedingt zwischen dem 1. Dezember 2007 und dem 31. Januar 2008 beginnen.
Die Projekte müssen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben und dürfen eine Höchstdauer von
24 Monaten nicht überschreiten. |
Deadline |
Die Anträge müssen spätestens am 30. Juni 2007 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) gesendet werden. |
Kontakt |
| Der vollständige Wortlaut dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare
können unter der folgenden Internet-Adresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/static/de/youth/calls2007/action44/index.htm |
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