Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gehört
zu den im Rahmen der Aktion 1 des Programms „JUGEND IN AKTION“ vorgesehenen
strukturierenden Maßnahmen. Ihr Ziel ist die Unterstützung der Schaffung
und/oder Stärkung von thematischen Netzen für Projekte in den Bereichen
Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und Demokratieprojekte im Rahmen des Programms
„JUGEND IN AKTION“ und des Programms „JUGEND“. Diese
thematischen Netze müssen den folgenden Zielen entsprechen:
- Herstellung von Verbindungen zwischen Projekten, die sich mit ein und derselben
Thematik befassen,
- Bereich;
- Ausbau der Verbindungen zwischen Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und
Demokratieprojekten;
- Aufwertung, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse. Das vorgeschlagene
Thema muss die Ziele des Programms „JUGEND IN AKTION“ widerspiegeln. |
Organisationen oder Vereinigungen ohne Erwerbscharakter sowie lokale, regionale
und nationale öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit,
die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Sitz in einem der Programmländer
haben, können im Rahmen dieser Aufforderung einen Antrag einreichen.
Die Programmländer sind:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union : Österreich, Belgien,
Dänemark, Deutschland, Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Schweden,
Vereinigtes Königreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Finnland, Griechenland,
Zypern, Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische
Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien;
- die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen, vorbehaltlich
des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses bis zum Termin
der Projektauswahl;
- das Kandidatenland im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß
den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten,
die in dem Rahmenabkommen mit diesem Land über seine Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen
festgelegt sind, und vorbehaltlich der Unterzeichnung und des Inkrafttretens
einer Vereinbarung über die Teilnahme dieses Landes an dem Programm: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens 10 verschiedenen Ländern
(einschließlich der Organisation des Antragstellers) beteiligt sein. Alle
Partner müssen im Rahmen der Programme JUGEND oder JUGEND IN AKTION Projekte
entwickelt haben oder mit deren Durchführung befasst sein. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Partner nicht satzungsgemäß mit der antragstellenden
Organisation verbunden sein dürfen. Natürliche Personen kommen für
eine Förderung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
nicht in Betracht. |