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Referenz
J03
zuletzt bearbeitet am
04.06.2007
Programm Titel
Jugend in Aktion-Aktion 1
Jugend für Europa
-Pilotprojekte für thematische Netze
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2007/C 119/06)
Generaldirektion
EACEA/08/07
Ziele
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gehört zu den im Rahmen der Aktion 1 des Programms „JUGEND IN AKTION“ vorgesehenen strukturierenden Maßnahmen. Ihr Ziel ist die Unterstützung der Schaffung und/oder Stärkung von thematischen Netzen für Projekte in den Bereichen Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und Demokratieprojekte im Rahmen des Programms „JUGEND IN AKTION“ und des Programms „JUGEND“. Diese thematischen Netze müssen den folgenden Zielen entsprechen:
- Herstellung von Verbindungen zwischen Projekten, die sich mit ein und derselben Thematik befassen,
- Bereich;
- Ausbau der Verbindungen zwischen Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und Demokratieprojekten;
- Aufwertung, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse. Das vorgeschlagene Thema muss die Ziele des Programms „JUGEND IN AKTION“ widerspiegeln.
Zielgruppen
Organisationen oder Vereinigungen ohne Erwerbscharakter sowie lokale, regionale und nationale öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Sitz in einem der Programmländer haben, können im Rahmen dieser Aufforderung einen Antrag einreichen.
Die Programmländer sind:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union : Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Finnland, Griechenland, Zypern, Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien;
- die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses bis zum Termin der Projektauswahl;
- das Kandidatenland im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten, die in dem Rahmenabkommen mit diesem Land über seine Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind, und vorbehaltlich der Unterzeichnung und des Inkrafttretens einer Vereinbarung über die Teilnahme dieses Landes an dem Programm: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens 10 verschiedenen Ländern (einschließlich der Organisation des Antragstellers) beteiligt sein. Alle Partner müssen im Rahmen der Programme JUGEND oder JUGEND IN AKTION Projekte entwickelt haben oder mit deren Durchführung befasst sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Partner nicht satzungsgemäß mit der antragstellenden Organisation verbunden sein dürfen. Natürliche Personen kommen für eine Förderung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht in Betracht.
Finanzierung
Die für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehenen Mittel belaufen sich insgesamt auf etwa 1 Mio. EUR. Die Finanzhilfe darf keinesfalls 65 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts überschreiten. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt je Antrag bei 100 000 EUR. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. März 2008 beginnen. Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten und höchstens 12 Monaten haben.
Deadline
Die Anträge müssen spätestens am 1. September 2007 (es gilt das Datum des Poststempels) bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“) eingereicht werden.
Kontakt
Die Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts eingereicht werden. Diese Unterlagen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://eacea.ec.europa.eu