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Referenz
J04
zuletzt bearbeitet am
13.10.2009
Programm Titel
Aktion 4.1 — Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 241/10)
Generaldirektion
EACEA/25/09
Ziele

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden die ständigen Aktivitäten von Einrichtungen gefördert, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind. Diese Tätigkeiten müssen zur aktiven Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben und der Gesellschaft und zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen. Solche Einrichtungen können einen jährlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Betriebskosten beantragen. Hierfür kommen in Betracht:
— Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die ihre Tätigkeiten zugunsten Jugendlicher auf europäischer Ebene ausrichten;
— Europäische Netzwerke, die Jugendorganisationen vertreten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Auswahl von Einrichtungen, mit denen ab dem Haushaltsjahr 2010 Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse abgeschlossen werden.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich nicht an Einrichtungen, die für die Jahre 2008—2010 eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit der Agentur abgeschlossen haben.

FÖRDERFÄHIGE AKTIVITÄTEN
Das Jahresarbeitsprogramm der Einrichtungen, das das Haushaltsjahr 2010 abdeckt, muss eine Reihe von Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Gemeinschaftsaktivitäten im Jugendbereich entsprechen.
Folgende Tätigkeiten können zur besseren Wirksamkeit von Gemeinschaftsmaßnahmen beitragen:
— Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene;
— Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste;
— Gruppe 3: nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme;
— Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung;
— Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen, die Politik der Europäischen Union oder die Jugendpolitik;
— Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Gemeinschaftsmaßnahmen;
— Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen.

Förderfähige Antragsteller

Förderfähige Einrichtungen
Einer Einrichtung kann ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— Nichtregierungsorganisation;
— zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens einem Jahr rechtmäßig eingetragen;
— kein Erwerbszweck;
— Jugendorganisation bzw. Einrichtung mit breiterem Aktivitätsspektrum, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf Jugendliche ausrichtet;
— Einbindung der Jugendlichen in die Verwaltung der Tätigkeiten, die für sie durchgeführt werden;
— zum Personalbestand muss mindestens ein unbefristet beschäftigter (bezahlter oder unbezahlter) Mitarbeiter gehören; davon ausgenommen sind Einrichtungen, die bislang noch keine Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erhalten haben und die planen, einen ständigen Mitarbeiter einzustellen, sofern die Finanzhilfe gewährt wird.

Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Sitz in einem der nachfolgenden Länder:
— Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
— Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen;
— Beitrittskandidaten, die durch eine Heranführungsstrategie unterstützt werden: Türkei;
— Länder des westlichen Balkans: Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Montenegro, Serbien;
— die folgenden Länder Osteuropas: Belarus, Republik Moldau, Russische Föderation, Ukraine. Den antragstellenden Einrichtungen müssen Organisationen aus mindestens acht der oben genannten Länder als Mitglieder angehören.

AUSWAHLKRITERIEN
Finanzhilfeanträge werden anhand folgender qualitativer Kriterien bewertet:
— Übereinstimmung mit den Zielen des Programms;
— Qualität der vorgeschlagenen Tätigkeiten;
— Wirkung und Multiplikatoreffekt dieser Tätigkeiten bei den Jugendlichen;
— geografische Ausstrahlung der geplanten Tätigkeiten;
— Einbeziehung junger Menschen in die Strukturen der betreffenden Einrichtungen.
Hinzu kommen folgende quantitative Kriterien:
Anzahl der:
— geplanten Aktivitäten;
— Gruppen von Aktivitäten;
— erfassten Themen;
— teilnehmenden Jugendlichen, insbesondere Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf;
— beteiligten Länder.

Budget
Der Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen beträgt im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen etwa 1 400 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf nicht mehr als 80 % der gesamten Betriebskosten betragen.
Der Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses pro Einrichtung beträgt 35 000 EUR für jährliche Vereinbarungen über einen Betriebskostenzuschuss.
Zur Berechnung der Höhe des Betriebskostenzuschusses können antragstellende Einrichtungen zwischen den folgenden zwei Finanzierungsarten wählen:
1. Finanzierung auf der Basis von Pauschalbeträgen
2. Herkömmliche Budgetfinanzierung auf der Basis der förderfähigen Kosten (budgetbasierte Berechnung)
Deadline
9.12.2009
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Referat Jugend (P6) — Zuschussantrag — Aktion 4.1 — 2010
Avenue du Bourget 1 (BOUR — 4/29)
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.htm