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Referenz
J05
zuletzt bearbeitet am
21.05.2008
Programm Titel
Aktion 4.5 b - Informationsmaßnahmen in Bezug auf die Europawahlen 2009 für junge Menschen und für in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen tätige Personen
Programm „Jugend in Aktion“

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 117/13)
Generaldirektion
EACEA/15/08
Ziele
Ziel der vorliegenden Aufforderung ist die Unterstützung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für junge Menschen, in der Jugendarbeit tätige Personen und Mitarbeiter von Jugendorganisationen, um eine aktive Beteiligung junger Menschen an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 zu fördern und diese jungen Menschen über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser Wahl aufzuklären.
Angesichts der nationalen Besonderheiten der Wahl und der kulturellen Identität der verschiedenen Länder der Europäischen Union sollte jedes vorgestellte Projekt einen auf ein Land der Europäischen Union begrenzten Aktionsradius besitzen. Die europäische Dimension der Projekte beruht im Rahmen der vorliegenden Aufforderung auf dem Schwerpunktthema und den zu entwickelnden Aktivitäten sowie auf der Möglichkeit der Umsetzung der vorgeschlagenen Aktivitäten mit europäischen Partnern.
Die Projekte sollen den jugendlichen Wahlberechtigten Europas unter 30 Jahren sowie den Personen, die im Jugendsektor innerhalb von Jugendorganisationen und -netzwerken tätig sind, zugute kommen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Aktion 4.5 (zweiter Abschnitt) des Programms „Jugend in Aktion“. Sie wird gemäß den im Jahresarbeitsplan für das Jahr 2008 festgelegten Modalitäten zu Finanzhilfen und Geschäftstätigkeiten im Bereich Bildung und Kultur, der von der Kommission am 11. März 2008 in Übereinstimmung mit den in Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG festgelegten Verfahren verabschiedet wurden, veröffentlicht. Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zuständig.
Förderfähige Antragsteller
Förderfähig sind lediglich Anträge, die von:
— einer gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation,
— einem nationalen Jugendrat, Die rechtsfähig sind und bezogen auf das Datum der Einreichung des Antrags vor mindestens einem Jahr in dem Land der Europäischen Union, in dem das Projekt abgewickelt werden soll, rechtskräftig gegründet wurden,
oder
— einer auf europäischer Ebene im Jugendsektor tätigen Organisation (ENGO) mit Mitgliedsorganisationen in mindestens acht Ländern des Programms „Jugend in Aktion“ (Bei den Programmländern handelt es sich um: die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Türkei, Island, Liechtenstein und Norwegen), die rechtsfähig und bezogen auf das Datum der Einreichung des Antrags vor mindestens einem Jahr in einem Land der Europäischen Union gegründet wurde, Eingereicht werden.
Jedoch sind Jugendorganisationen, die politischen Bewegungen angegliedert sind, nicht zur Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt.
Jeder Antragsteller darf nur ein Projekt einreichen.
An den Projekten können Partnerorganisationen beteiligt sein, sofern diese Organisationen ihren rechtmäßigen Sitz in der Europäischen Union haben.
Budget
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf etwa 1 500 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Die Agentur bietet die Finanzierung von maximal 27 Projekten, d. h. einem Projekt pro Mitgliedstaat, an, um die gesamte Europäische Union abzudecken. Jedoch behält sie sich in Abhängigkeit von der Zahl und Qualität der vorgelegten Projekte vor, keine vollständige Abdeckung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu gewährleisten. Darüber hinaus behält sie sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Bei dem Höchstzuschuss, der für ein Projekt bewilligt wird, wird die Bevölkerungszahl des betreffenden Landes berücksichtigt. Für jedes Land der Europäischen Union wurde eine Obergrenze wie folgt festgelegt:
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick auf die Europawahlen in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Rumänen und im Vereinigten Königreich beträgt der bewilligte Höchstzuschuss: 90 000 EUR,
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick auf die Europawahlen in Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Portugal, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien und Schweden beträgt der bewilligte Höchstzuschuss: 45 000 EUR,
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick auf die Europawahlen in Luxemburg und Malta beträgt der bewilligte Höchstzuschuss: 22 500 EUR.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 28. Februar 2009 beginnen.
Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 5 Monaten und höchstens 7 Monaten haben.
Deadline
Die Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur endet am 15. Juli 2008 (es gilt das Datum des Poststempels).
Kontakt
Der vollständige Wortlaut der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/index_en.htm