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Referenz |
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J05 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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21.05.2008 |
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Programm
Titel |
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Aktion
4.5 b - Informationsmaßnahmen in Bezug auf die Europawahlen
2009 für junge Menschen und für in der Jugendarbeit und
in Jugendorganisationen tätige Personen
Programm „Jugend in Aktion“
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2008/C
117/13) |
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Generaldirektion
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EACEA/15/08 |
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Ziele
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Ziel
der vorliegenden Aufforderung ist die Unterstützung von
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für junge
Menschen, in der Jugendarbeit tätige Personen und Mitarbeiter
von Jugendorganisationen, um eine aktive Beteiligung junger
Menschen an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009
zu fördern und diese jungen Menschen über die Herausforderungen
im Zusammenhang mit dieser Wahl aufzuklären.
Angesichts der nationalen Besonderheiten der Wahl und
der kulturellen Identität der verschiedenen Länder der
Europäischen Union sollte jedes vorgestellte Projekt einen
auf ein Land der Europäischen Union begrenzten Aktionsradius
besitzen. Die europäische Dimension der Projekte beruht
im Rahmen der vorliegenden Aufforderung auf dem Schwerpunktthema
und den zu entwickelnden Aktivitäten sowie auf der Möglichkeit
der Umsetzung der vorgeschlagenen Aktivitäten mit europäischen
Partnern.
Die Projekte sollen den jugendlichen Wahlberechtigten
Europas unter 30 Jahren sowie den Personen, die im Jugendsektor
innerhalb von Jugendorganisationen und -netzwerken tätig
sind, zugute kommen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft
die Aktion 4.5 (zweiter Abschnitt) des Programms „Jugend
in Aktion“. Sie wird gemäß den im Jahresarbeitsplan für
das Jahr 2008 festgelegten Modalitäten zu Finanzhilfen
und Geschäftstätigkeiten im Bereich Bildung und Kultur,
der von der Kommission am 11. März 2008 in Übereinstimmung
mit den in Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG
festgelegten Verfahren verabschiedet wurden, veröffentlicht.
Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur zuständig. |
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Förderfähige Antragsteller |
Förderfähig
sind lediglich Anträge, die von:
— einer gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation,
— einem nationalen Jugendrat, Die rechtsfähig sind und
bezogen auf das Datum der Einreichung des Antrags vor
mindestens einem Jahr in dem Land der Europäischen Union,
in dem das Projekt abgewickelt werden soll, rechtskräftig
gegründet wurden,
oder
— einer auf europäischer Ebene im Jugendsektor tätigen
Organisation (ENGO) mit Mitgliedsorganisationen in mindestens
acht Ländern des Programms „Jugend in Aktion“ (Bei den
Programmländern handelt es sich um: die 27 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die Türkei, Island, Liechtenstein
und Norwegen), die rechtsfähig und bezogen auf das Datum
der Einreichung des Antrags vor mindestens einem Jahr
in einem Land der Europäischen Union gegründet wurde,
Eingereicht werden.
Jedoch sind Jugendorganisationen, die politischen Bewegungen
angegliedert sind, nicht zur Teilnahme an dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt.
Jeder Antragsteller darf nur ein Projekt einreichen.
An den Projekten können Partnerorganisationen beteiligt
sein, sofern diese Organisationen ihren rechtmäßigen Sitz
in der Europäischen Union haben. |
Budget |
Die
für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung
insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf
etwa 1 500 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen
Gesamtkosten nicht übersteigen.
Die Agentur bietet die Finanzierung von maximal 27 Projekten,
d. h. einem Projekt pro Mitgliedstaat, an, um die gesamte
Europäische Union abzudecken. Jedoch behält sie sich in
Abhängigkeit von der Zahl und Qualität der vorgelegten
Projekte vor, keine vollständige Abdeckung der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu gewährleisten. Darüber hinaus
behält sie sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren
Mittel zu vergeben.
Bei dem Höchstzuschuss, der für ein Projekt bewilligt
wird, wird die Bevölkerungszahl des betreffenden Landes
berücksichtigt. Für jedes Land der Europäischen Union
wurde eine Obergrenze wie folgt festgelegt:
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick
auf die Europawahlen in Deutschland, Spanien, Frankreich,
Italien, Polen, Rumänen und im Vereinigten Königreich
beträgt der bewilligte Höchstzuschuss: 90 000 EUR,
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick
auf die Europawahlen in Österreich, Belgien, Bulgarien,
Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn,
Irland, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Portugal,
der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien und
Schweden beträgt der bewilligte Höchstzuschuss: 45 000
EUR,
— für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick
auf die Europawahlen in Luxemburg und Malta beträgt der
bewilligte Höchstzuschuss: 22 500 EUR.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem
28. Februar 2009 beginnen.
Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 5 Monaten
und höchstens 7 Monaten haben. |
Deadline |
Die
Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur endet am 15.
Juli 2008 (es gilt das Datum des Poststempels).
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Kontakt |
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