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Referenz |
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J06 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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21.05.2008 |
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Programm
Titel |
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Aktion
4.5 — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Projekte zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen
für junge Menschen und für die in der Jugendarbeit
und in Jugendorganisationen Tätigen
Programm „Jugend in Aktion“
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2008/C
109/06) |
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Generaldirektion
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EACEA/10/08 |
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Ziele
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Durch
die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt
werden, mit denen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
mit einer europäischen Dimension für junge Menschen
und für die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen
Tätigen gefördert werden. Die vorgeschlagenen
Projekte müssen eine größere Verbreitung
qualitativ hochwertiger Informationen ermöglichen
und den Zugang junger Menschen zu Informationen und verschiedenen
Kommunikationskanälen sowohl auf nationaler als auch
europäischer Ebene -ermöglichen.
Mit diesen Projekten soll die aktive Beteiligung junger
Menschen am öffentlichen Leben gefördert und
die Verwirklichung ihres Potenzials als aktive und verantwortungsvolle
europäische Bürger erleichtert werden.
Den Vorrang erhalten innovative und groß angelegte
Projekte, die für die jungen Menschen oder die in
der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen
von Interesse oder besonderer Aktualität sind und
zu den Prioritäten des Programms „Jugend in
Aktion“ gehören, die da lauten:
— Beteiligung junger Menschen,
— kulturelle Vielfalt,
— europäische Bürgerschaft,
— Integration benachteiligter junger Menschen.
Die Endbegünstigten dieser Projekte sind die jungen
Menschen und Personen, die in der Jugendarbeit tätig
sind, sei es bei Jugendorganisationen und -verbänden,
sei es bei regionalen und lokalen Behörden. Die vorliegende
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft
die Aktion 4.5 des Programms „Jugend in Aktion“.
Sie wird gemäß den festgelegten Modalitäten
des Jahresarbeitsprogramms für Zuschüsse und
Ausschreibungen im Bereich Bildung und Kultur für
2008, das am 11. März 2008 gemäß den Artikeln
4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG (1) von der Kommission
verabschiedet wurde, veröffentlicht. Für die
Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
zuständig. |
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Förderfähige Antragsteller |
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Die Vorschläge sind von
Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen
oder Vereinigungen oder von lokalen oder regionalen öffentlichen
Stellen einzureichen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit
besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens
einem Jahr in einem der Programmländer ihren legalen
Sitz haben. Bei den Programmländern handelt es sich
um die Folgenden:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— die EFTA-Staaten, die dem Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören:
Island, Liechtenstein und Norwegen,
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer
Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet
werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen
und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der
Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick
auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen
wurden (Türkei).
An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus
mindestens zwei verschiedenen Ländern (einschließlich
dem Land des Antragstellers) beteiligt sein, von denen
mindestens eine ihren legalen Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union hat.
Private Organisationen die im Bereich Information und
Kommunikation tätig sind können an der Aufforderung
ausschließlich als Partnerteilnehmen, sofern sie
keinen Gewinn anstreben.
Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2008
(es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“)
zu senden. |
Budget |
Die
für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt
bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf ungefähr
900 000 EUR geschätzt. Die Finanzhilfe der Agentur
darf 80 % der zulässigen Gesamtkosten des Projekts
nicht übersteigen. Der Zuschussbetrag je Projekt
darf 100 000 EUR nicht überschreiten. Die Aktivitäten
müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. März
2009 beginnen. Die Projekte müssen eine Laufzeit
von mindestens 12 Monaten und höchstens 18 Monaten
haben. |
Deadline |
Die
Anträge sind bis spätestens 30. Juni
2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an
die Agentur zu senden. |
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Kontakt |
Der vollständige Wortlaut
der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sowie die Antragsformulare können unter folgender
Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/index_en.htm
Die Anträge müssen den im vollständigen
Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung
des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.
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