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Referenz
J07
zuletzt bearbeitet am
25.09.2009
Programm Titel
Programm „Jugend in Aktion“
Aktion 4.6 — Partnerschaften
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2010/C 164/08)
Generaldirektion
EACEA/16/10
Ziele

Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung ergeht im Rahmen der Unteraktion 4.6 — „Partnerschaften“ des Programms „Jugend in Aktion“ und wird im Einklang mit den im Jahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen und öffentliche
Aufträge im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ (Beschluss der Kommission K(2009) 7524 vom 7. Oktober 2009) festgelegten Verfahren veröffentlicht.
Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission — vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.
Spezifische Ziele und Prioritäten
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung der Entwicklung von Partnerschaften insbesondere mit regionalen oder lokalen Einrichtungen mit Blick auf:
— die Förderung ihrer Mitwirkung an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung;
— die Unterstützung des Ausbaus ihrer Kapazitäten als im Jugendbereich tätige Einrichtungen, die Möglichkeiten
der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten;
— die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie die Anerkennung nicht-formaler Bildung.
Bevorzugt werden diejenigen Projekte, die den ständigen Prioritäten des Programms „Jugend in Aktion“ am stärksten entsprechen:
— Partizipation junger Menschen;
— kulturelle Vielfalt;
— europäische Bürgerschaft;
— Einbeziehung benachteiligter junger Menschen.
Bevorzugt werden ferner gut strukturierte Projekte, die sich in eine langfristige Perspektive einfügen und darauf ausgerichtet sind, Multiplikatoreffekte und nachhaltige Wirkungen zu erzeugen.
Merkmale der Partnerschaft
Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Aktivitätenprogramme unterstützt werden, die auf Anregung des Programms „Jugend in Aktion“ eine oder mehrere der nachstehenden
Aktivitäten umfassen:
— transnationale Jugendbegegnungen
— nationale oder transnationale Jugendinitiativen
— europäischer Freiwilligendienst
— Training und Vernetzung
Ein solches Aktivitätenprogramm kann in einer der beiden folgenden Modalitäten umgesetzt werden:
— entweder direkt durch den Antragsteller selbst (nachfolgend bezeichnet als Modalität A);
— oder durch die Kooperation mit „mitveranstaltenden Partnern“, die eng in die Gestaltung und Umsetzung des Projekts eingebunden sind und vom Antragsteller bereits bei der Einreichung des Antrags benannt werden (nachfolgend bezeichnet als Modalität B).
In beiden Fällen (Modalität A und Modalität B) können „assoziierte Partner“ am Aktivitätenprogramm beteiligt sein. Assoziierte Partner beteiligen sich an der Umsetzung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten, jedoch in geringerem Ausmaß als ein mitveranstaltender Partner.

 

Förderfähige Bewerber
Die Vorschläge sind einzureichen von:
— lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen oder
— gemeinnützigen Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäischen Nichtregierungsorganisationen)
und in mindestens acht (8) am Programm „Jugend in Aktion“ beteiligten Ländern vertreten sind.
Wenn das im Rahmen eines Projekts vorgesehene Aktivitätenprogramm gemeinsam mit einem oder mehreren
Mitveranstaltern durchgeführt werden soll (Modalität B), dann sind als Mitveranstalter Organisationen folgender Art zulässig:
— lokale oder regionale öffentlichen Einrichtungen oder
— gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder
— gemeinnützige Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäische Nichtregierungsorganisationen)
und in mindestens acht (8) am Programm „Jugend in Aktion“ beteiligten Ländern vertreten sind.
Die Antragsteller müssen rechtlich anerkannt sein und — bei Ablauf der Abgabefrist für ihre Vorschläge — mindestens zwei (2) Jahre in einem der Programmländer offiziell registriert sein. Bei den Programmländern handelt es sich um:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union : Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich, Zypern;
— die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen;
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen,
die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den EU-Programmen geschlossen wurden: Türkei.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge
Die Projekte müssen ein Programm von Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nicht-formale Bildung betreffen.
Die folgenden Aktivitäten sind förderfähig gemäß der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
— transnationale Jugendbegegnungen;
— nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
— europäische Freiwilligendienste;
— Training und Vernetzung.
Das von den Antragstellern eingereichte Aktivitätenprogramm muss den spezifischen Kriterien für jede einzelne förderfähige Aktivität entsprechen. Darüber hinaus muss das Programm Aktivitäten enthalten, die der Koordination des Projekts und der Sichtbarkeit der Partnerschaft dienen.
Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. September 2011 anlaufen.
Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu 2 Jahre (24 Monate) betragen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die innerhalb der festgelegten Frist (8. Oktober 2010) auf den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten offiziellen Formularen in einer der EU-Amtssprachen gestellt werden. Handschriftliche Anträge sind nicht zulässig. Die Anträge sind in einem einzigen Umschlag und in einfacher Ausfertigung (Originaldokument) einzureichen. Die Anträge müssen datiert sein und die Unterschrift
(Originalunterschriften erforderlich) des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung tragen.
Dem Antrag sind ein offizielles Schreiben der Antrag stellenden Einrichtung, Nachweise für ihre finanzielle und operative Leistungsfähigkeit sowie alle anderen im Antragsformular geforderten Unterlagen beizufügen.
Die Anträge müssen einen Finanzplan enthalten, der den für die jeweilige förderfähige Aktivität geltenden Regeln für die Gewährung von Zuschüssen entspricht. Darüber hinaus muss der Finanzplan die Obergrenze für die Kofinanzierung durch die Union berücksichtigen, die für dieses Projekt auf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten festgelegt ist, wobei der Höchstbetrag der Förderung auf 100 000 EUR begrenzt ist.

Vergabekriterien
Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
Qualitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die qualitativen Kriterien 80 % der Gesamtpunkte vergeben.
Folgende qualitative Kriterien werden berücksichtigt:
— Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (30 %),
— Qualität des Projekts und der damit verbunden Arbeitsmethoden (50 %).
Quantitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die quantitativen Kriterien 20 % der Gesamtpunkte vergeben.
Folgende quantitative Kriterien werden berücksichtigt:
— Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer (einschließlich derjenigen mit erhöhtem Förderbedarf) und Partner (20 %)

Budget
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel
werden auf etwa 1 200 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzhilfe für ein Einzelprojekt darf 100 000 EUR nicht übersteigen.
Im Rahmen der Partnerschaft beteiligt sich der Begünstigte an der Projektfinanzierung mit dem gleichen Betrag, wie ihn die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur bereitstellt.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
8. Oktober 2010
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion“ — EACEA/16/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
— per Post, es gilt das Datum des Poststempels;
— durch Expresskurierdienst, es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst (dem Antragsformular ist eine Kopie der Empfangsbestätigung beizufügen).
Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Der Leitfaden für Antragsteller und das Antragsformular sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_6_de.php
oder können auf dem Postweg bei folgender Anschrift angefordert werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion“ — EACEA/16/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Der Finanzhilfeantrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt zu stellen und muss mit alle Anhängen und nötigen Informationen eingereicht werden.