Diese Aufforderung wird
im Rahmen der Unteraktion 4.4 des Programms „Jugend
in Aktion“ herausgegeben. Im Einklang mit dem
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
zum Europäischen Jahr der Kreativität und
Innovation (2009) sollen mit dieser Aufforderung Projekte
unterstützt werden, die Kreativität und Innovation
im Jugendbereich fördern.
Diese Aufforderung berücksichtigt außerdem
die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen
Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
sowie dem Ausschuss der Regionen im Bereich Medienkompetenz
vorgelegten Vorschläge, die in der Mitteilung der
Europäischen Kommission „Ein europäisches
Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld“
festgehalten sind. Diese Vorschläge legen ein europäisches
Konzept für Medienkonzepte auf verschiedenen Ebenen
fest.
Spezifischer Ziel
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
zielt darauf ab, Projekte zu ermitteln, die sich mit
der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung
von innovativen und qualitativ herausragenden Elementen
in der nichtformalen Bildung und Jugendarbeit befassen.
Diese innovativen und qualitativ herausragenden Elemente
können sich auf Folgendes beziehen:
— Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahmen;
und/oder
— eingesetzte Methoden zur Ausführung der
Aktivitäten, basierend auf neuartigen Konzepten
im Bereich nichtformaler Bildung und Jugendarbeit.
Prioritätsthemen
2009 kommt im Rahmen dieser Aufforderung Projekten Priorität
zu, die sich auf folgende Themen konzentrieren:
a) Medienkompetenz junger Menschen
b) E-Jugendarbeit
Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur zuständig.
Die Vorschläge sind
von gemeinnützigen Organisationen einzureichen.
Diese Organisationen können
— Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Netzwerke
— öffentliche Einrichtungen sein.
Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge muss
der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem
der Programmländer offiziell registriert sein.
Bei den Programmländern handelt es sich um:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich und Zypern;
— die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
angehörenden Staaten der Europäischen Freihandelszone
(EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen;
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer
Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet
werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen
und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten
der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick
auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen
wurden: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens
vier verschiedenen Programmländern beteiligt sein
(einschließlich des Antragstellers), von denen
mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen
Union sein muss. Natürliche Personen können
im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
keine Finanzhilfe beantragen.
Die Projekte müssen
Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert
sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung
betreffen. Die Projekte müssen zwischen dem 1.
Dezember 2009 und dem 31. März 2010 anlaufen. Die
Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und
höchstens 18 Monate.