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Referenz
J07
zuletzt bearbeitet am
03.06.2009
Programm Titel
Programm „Jugend in Aktion“ Aktion 4.4
Projekte zur Förderung der Kreativität und Innovation im Jugendbereich

Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 123/08)
Generaldirektion
EACEA
Ziele

Diese Aufforderung wird im Rahmen der Unteraktion 4.4 des Programms „Jugend in Aktion“ herausgegeben. Im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) sollen mit dieser Aufforderung Projekte unterstützt werden, die Kreativität und Innovation im Jugendbereich fördern.
Diese Aufforderung berücksichtigt außerdem die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen im Bereich Medienkompetenz vorgelegten Vorschläge, die in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld“ festgehalten sind. Diese Vorschläge legen ein europäisches Konzept für Medienkonzepte auf verschiedenen Ebenen fest.

Spezifischer Ziel

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, Projekte zu ermitteln, die sich mit der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen und qualitativ herausragenden Elementen in der nichtformalen Bildung und Jugendarbeit befassen.
Diese innovativen und qualitativ herausragenden Elemente können sich auf Folgendes beziehen:
— Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahmen; und/oder
— eingesetzte Methoden zur Ausführung der Aktivitäten, basierend auf neuartigen Konzepten im Bereich nichtformaler Bildung und Jugendarbeit.

Prioritätsthemen

2009 kommt im Rahmen dieser Aufforderung Projekten Priorität zu, die sich auf folgende Themen konzentrieren:
a) Medienkompetenz junger Menschen
b) E-Jugendarbeit
Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zuständig.

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können
— Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Netzwerke
— öffentliche Einrichtungen sein.
Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein. Bei den Programmländern handelt es sich um:
— die Mitgliedstaaten der Europäischen Union : Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern;
— die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen;
— die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen wurden: Türkei.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Programmländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss. Natürliche Personen können im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keine Finanzhilfe beantragen.

Die Projekte müssen Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 31. März 2010 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate.

Zielgruppe

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
Qualitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die qualitativen Kriterien 90 % der Gesamtpunkte vergeben.
Folgende qualitative Kriterien werden berücksichtigt:
— Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms (40 %)
— Qualität des Projekts und der damit verbunden Arbeitsmethoden (50 %)

Quantitative Kriterien
Im Beurteilungsverfahren werden für die quantitativen Kriterien 10 % der Gesamtpunkte vergeben. Folgende quantitative Kriterien werden berücksichtigt:
— Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer (einschließlich derjenigen mit weniger Chancen) und Träger (10 %)

Budget
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1 200 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 65 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100 000 EUR.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
30 September 2009
Kontakt
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion“ — EACEA/12/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE-1140 BRÜSSEL
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2009/call_action_4_4_de.php