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Referenz
L01
zuletzt bearbeitet am
03.02.2009
Programm Titel
Unternehmerische Kultur bei jungen Menschen und Erziehung zur unternehmerischen Initiative
Amtsblatt/Haushaltslinie
ENTR/CIP/09/E/N02S001
Generaldirektion
(2009/C 20/16)
Ziele
Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der Durchführung der KMU-Initiative, insbesondere die Umsetzung von Grundsatz 1 sowie der Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“. Zu diesem Zweck sollen „erstplatzierte Ideen“ im Bereich der Erziehung zur unternehmerischen Initiative und des unternehmerischen Denkens der europäischen Jugend gefördert werden. Gefördert werden Projekte mit folgenden Zielen (prioritäre Bereiche):
Los 1:
— Ausarbeitung eines europaweiten Workshop-Programms für Hochschullehrer im Fach Entrepreneurship, um Wissen auszutauschen und von Praktikern zu lernen (Entrepreneurship Summer Academy).
Los 2:
— Schaffung einer gemeinsamen Online-Plattform für Lehrende im Bereich Entrepreneurship und Unternehmenspraktiker,
— Schaffung eines Netzwerks für Lehrende im Bereich Entrepreneurship („European Entrepreneurship Educators Network“),
— Förderung der unternehmerischen Initiative bei Hochschulabsolventinnen,
— Förderung des Unternehmergeistes junger Menschen außerhalb des Schulbereichs,
— Entwicklung von innovativem und praxisbasiertem Lehrmaterial zum Thema unternehmerische Initiative für den Unterricht in Hochschulen (Universitäten), insbesondere auf der Grundlage von konkreten Fällen und Erfahrungslernen.
Alle Aktivitäten müssen einen eindeutigen Mehrwert auf europäischer Ebene aufweisen. Vorschläge, die nicht unter die oben genannten prioritären Bereiche fallen, können im Rahmen von Los 2 ebenfalls ausgewählt werden, wenn sie einer in der Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“ aufgeführten Initiative entsprechen und einen erheblichen Mehrwert aufweisen.
Die Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“ kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/
training_education/doc/oslo_agenda_final.pdf
Zielgruppe
Der Antrag muss von einer juristischen Personen eingereicht werden. Juristische Personen müssen ordnungsgemäß konstituiert und eingetragen sein.
Jede öffentliche oder private Rechtsperson kann an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen, sofern sie nachweisen kann, dass sie über die unter Ziffer 6.3 der Aufforderung verlangten spezifischen Erfahrungen verfügt. Zu den Personen des öffentlichen oder privaten Rechts gehören insbesondere:
— öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen (nationale, regionale und lokale Behörden),
— Bildungseinrichtungen (Grund- und Sekundarschulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen usw.),
— NRO, Vereinigungen und Stiftungen, die in den betreffenden Bereichen tätig sind,
— öffentliche und private Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen,
— Handels- und Industriekammern und vergleichbare Einrichtungen,
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen.
Zulässig sind Anträge von Rechtspersonen mit Sitz in einem der folgenden Länder:
— EU-Mitgliedstaaten,
— EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,
— Beitrittsländer, Kandidatenländer und andere Länder, die am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) teilnehmen: Albanien, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, Serbien und die Türkei.
Die Kommission kann Vorschläge von Bewerbern aus Beitrittsländern, Kandidatenländern und anderen Ländern auswählen, sofern zum Zeitpunkt der Auswahl Vereinbarungen unterzeichnet worden sind, in denen die Regeln für die Beteiligung dieser Länder am Arbeitsprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation für 2009 gemäß dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — CIP (2007-2013) festgelegt wurden.
Finanzierung
Für das Projekt vorgesehener Höchstbetrag: ca. 2 750 000 EUR.
Voraussichtliche Anzahl der Projekte/durchschnittlicher Umfang:
Für Los 1 werden maximal 2 Projekte unterstützt.
Für Los 2 werden maximal 10 Projekte unterstützt.
Obergrenze der Kofinanzierung durch die Gemeinschaft:
Unterstützt werden nur Projekte, für die EU-Mittel in Höhe von mindestens 200 000 EUR und höchstens 500 000 EUR benötigt werden. Anteil der Kofinanzierung der Gemeinschaft an den förderfähigen Kosten:
Für Los 1: bis zu 60 %
Für Los 2: bis zu 50 %
Geplantes Startdatum der Projekte: 1. November 2009
Maximale Projektlaufzeit: Los 1: 36 Monate Los 2: 15 Monate
Deadline
Die Anträge sind bei der Kommission bis spätestens 20. April 2009 einzureichen.
Kontakt
Der vollständige Text des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.