| Referenz |
| L01 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 03.02.2009 |
| Programm
Titel |
| Unternehmerische
Kultur bei jungen Menschen und Erziehung zur unternehmerischen
Initiative
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| ENTR/CIP/09/E/N02S001 |
| Generaldirektion
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| (2009/C
20/16)
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| Ziele
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Ziel dieser
Maßnahme ist die Unterstützung der Durchführung
der KMU-Initiative, insbesondere die Umsetzung von Grundsatz
1 sowie der Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem
Denken und Handeln in Europa“. Zu diesem Zweck sollen
„erstplatzierte Ideen“ im Bereich der Erziehung
zur unternehmerischen Initiative und des unternehmerischen
Denkens der europäischen Jugend gefördert werden.
Gefördert werden Projekte mit folgenden Zielen (prioritäre
Bereiche):
Los 1:
— Ausarbeitung eines europaweiten Workshop-Programms
für Hochschullehrer im Fach Entrepreneurship, um Wissen
auszutauschen und von Praktikern zu lernen (Entrepreneurship
Summer Academy).
Los 2:
— Schaffung einer gemeinsamen Online-Plattform für
Lehrende im Bereich Entrepreneurship und Unternehmenspraktiker,
— Schaffung eines Netzwerks für Lehrende im Bereich
Entrepreneurship („European Entrepreneurship Educators
Network“),
— Förderung der unternehmerischen Initiative
bei Hochschulabsolventinnen,
— Förderung des Unternehmergeistes junger Menschen
außerhalb des Schulbereichs,
— Entwicklung von innovativem und praxisbasiertem
Lehrmaterial zum Thema unternehmerische Initiative für
den Unterricht in Hochschulen (Universitäten), insbesondere
auf der Grundlage von konkreten Fällen und Erfahrungslernen.
Alle Aktivitäten müssen einen eindeutigen Mehrwert
auf europäischer Ebene aufweisen. Vorschläge,
die nicht unter die oben genannten prioritären Bereiche
fallen, können im Rahmen von Los 2 ebenfalls ausgewählt
werden, wenn sie einer in der Oslo-Agenda „Erziehung
zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“
aufgeführten Initiative entsprechen und einen erheblichen
Mehrwert aufweisen.
Die Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken
und Handeln in Europa“ kann unter folgender Internet-Adresse
eingesehen und heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/
training_education/doc/oslo_agenda_final.pdf
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Zielgruppe
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Der Antrag
muss von einer juristischen Personen eingereicht werden.
Juristische Personen müssen ordnungsgemäß
konstituiert und eingetragen sein.
Jede öffentliche oder private Rechtsperson kann an
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
teilnehmen, sofern sie nachweisen kann, dass sie über
die unter Ziffer 6.3 der Aufforderung verlangten spezifischen
Erfahrungen verfügt. Zu den Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts gehören insbesondere:
— öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen (nationale,
regionale und lokale Behörden),
— Bildungseinrichtungen (Grund- und Sekundarschulen,
berufsbildende Schulen, Hochschulen usw.),
— NRO, Vereinigungen und Stiftungen, die in den betreffenden
Bereichen tätig sind,
— öffentliche und private Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen,
— Handels- und Industriekammern und vergleichbare
Einrichtungen,
— Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze
für Unternehmen.
Zulässig sind Anträge von Rechtspersonen mit Sitz
in einem der folgenden Länder:
— EU-Mitgliedstaaten,
— EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,
— Beitrittsländer, Kandidatenländer und
andere Länder, die am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation (CIP) teilnehmen: Albanien, Kroatien, Ehemalige
Jugoslawische Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, Serbien
und die Türkei.
Die Kommission kann Vorschläge von Bewerbern aus Beitrittsländern,
Kandidatenländern und anderen Ländern auswählen,
sofern zum Zeitpunkt der Auswahl Vereinbarungen unterzeichnet
worden sind, in denen die Regeln für die Beteiligung
dieser Länder am Arbeitsprogramm für unternehmerische
Initiative und Innovation für 2009 gemäß
dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — CIP (2007-2013)
festgelegt wurden. |
| Finanzierung
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| Für
das Projekt vorgesehener Höchstbetrag: ca. 2 750 000 EUR.
Voraussichtliche Anzahl der Projekte/durchschnittlicher
Umfang:
Für Los 1 werden maximal 2 Projekte unterstützt.
Für Los 2 werden maximal 10 Projekte unterstützt.
Obergrenze der Kofinanzierung durch die Gemeinschaft:
Unterstützt werden nur Projekte, für die EU-Mittel in
Höhe von mindestens 200 000 EUR und höchstens 500 000
EUR benötigt werden. Anteil der Kofinanzierung der Gemeinschaft
an den förderfähigen Kosten:
Für Los 1: bis zu 60 %
Für Los 2: bis zu 50 %
Geplantes Startdatum der Projekte: 1. November 2009
Maximale Projektlaufzeit: Los 1: 36 Monate Los 2: 15 Monate
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| Deadline |
Die
Anträge sind bei der Kommission bis spätestens 20.
April 2009 einzureichen. |
| Kontakt |
Der vollständige Text des
Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare
sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen
und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht
werden. |
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