Ziel
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist
die Förderung von etwa zehn Projekten, an denen so viele
Länder wie möglich beteiligt sind. Im Rahmen dieser Projekte
sollen Maßnahmen zur Unterstützung von Partnerschaften
organisiert werden,
- um die Prinzipien und Mechanismen des künftigen EQF
weiterzuentwickeln und zu erproben;
- um Erfahrungen mit der Entwicklung nationaler und sektoraler
Qualifikationsrahmen auszutauschen und die Prinzipien
und Mechanismen solcher Rahmen (mit dem EQF als gemeinsamem
Bezugspunkt) zu erproben.
|
Anträge auf Gewährung von
Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere
Partnerschaften stellen, die von europäischen nationalen,
regionalen und branchenspezifischen Organisationen gebildet
werden (zu diesen Organisationen zählen beispielsweise
Ministerien, für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände,
Sozialpartner und andere relevante Stakeholder, für die
die Qualifikationssysteme von Belang sind oder die in
diesen Systemen eine Rolle spielen). Anträge können nur
von Partnerschaften gestellt werden, denen Einrichtungen
aus mindestens fünf verschiedenen Ländern angehören. Antragsteller
müssen ihren Sitz in einem der nachstehenden Länder haben:
- den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- den EFTA/EWR-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen;
- den Beitritts-/Kandidatenländern Bulgarien, Rumänien,
Türkei. |