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Referenz
L06
zuletzt bearbeitet am
06.06.2008
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen— EACEA/14/08 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen
Vergabe von Finanzhilfen für Projekte zur Erprobung und Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 132/08)
Generaldirektion
EACEA/14/08
Ziele
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Finanzhilfen für etwa ein Dutzend Projekte vergeben werden, in denen die folgenden zwei Arten von Maßnahmen organisiert sind, die in ein und demselben Projekt verknüpft sein müssen:
— Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Partnerschaften zwischen zuständigen Einrichtungen, mit denen ein operativer Rahmen für die experimentelle Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen werden soll,
— Erprobungsmaßnahmen im Bereich des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) zur konkreten Umsetzung dieses Systems zugunsten unterschiedlicher Zielgruppen (darunter erwerbstätige oder arbeitsuchende Erwachsene und Jugendliche, die die Erstausbildung ohne Qualifikation verlassen haben).
Fördergebiet
Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere Partnerschaften stellen, die von europäischen, nationalen, regionalen oder branchenspezifischen Einrichtungen oder Unternehmen gebildet werden, die im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation tätig sind.
Die Antragsteller und ihre Partner müssen Fachkompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation besitzen. Sie müssen außerdem über die erforderliche institutionelle Legitimität verfügen, um im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation sowie insbesondere der Erprobung, Entwicklung und Anwendung des Systems ECVET in allen seinen Aspekten technisch, politisch und operativ tätig zu werden.
Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen mindestens vier Einrichtungen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern angehören.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Jahren rechtmäßig gegründete Einrichtungen sein. Anträge können von Organisationen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— in den 3 EFTA-/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen),
— in der Türkei.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind insgesamt 3 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe der Europäischen Kommission übersteigt in keinem Fall 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 200 000 und 300 000 EUR pro Projekt. Die Aktivitäten müssen spätestens Ende März 2009 anlaufen. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 24 Monate und höchstens 36 Monate.
Deadline
Die Anträge sind bis spätestens 13. August 2008 (Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu übermitteln.
Kontakt
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2008/index_en.htm