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Referenz
L07
zuletzt bearbeitet am
06.06.2008
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/16/08 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen
Vergabe von Finanzhilfen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) einschliesslich nationaler und sektoraler Qualifikationsrahmen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 132/09)
Generaldirektion
EACEA/16/08
Ziele
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Förderung von etwa zehn bis zwölf Projekten, an denen so viele Länder und Sektoren wie möglich beteiligt sind. Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung von Konsortien organisiert werden:
— die die Umsetzung und Weiterentwicklung des EQR unter anderem durch Koppelung nationaler und sektoraler Qualifikationssysteme und -rahmen an den EQR als gemeinsamen Bezugspunkt fördern und die Verbindung zum europäischen Hochschulraum stärken,
— die nationale Qualifikationsrahmen ausarbeiten und umsetzen.
Fördergebiet
Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere Konsortien stellen, die von europäischen nationalen, regionalen und sektoralen Einrichtungen gebildet werden (dazu zählen beispielsweise Ministerien, für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände, Sozialpartner und andere relevante Stakeholder, für die die Qualifikationssysteme von Belang sind oder die in diesen Systemen eine Rolle spielen). Antragsteller sollten auch für den entsprechenden Sektor, Arbeitsmarkt oder das/die System(e) der allgemeinen und beruflichen Bildung, dem bzw. denen ihr Projekt zugutekommen soll, hinreichend repräsentativ sein.
Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen Einrichtungen aus mindestens fünf verschiedenen Ländern angehören.
Anträge können von Organisationen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU,
— in den drei EFTA/EWR Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen),
— in der Türkei.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind insgesamt 2 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt jeweils zwischen 50 000 EUR und 200 000 EUR. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Aktivitäten müssen spätestens Ende März 2009 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
Deadline
Anträge sind bis zum 13. August 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ zu übermitteln.
Kontakt
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2008/index_en.htm