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Referenz
L07
zuletzt bearbeitet am
30.04.2009
Programm Titel
Programms für lebenslanges Lernen
Vergabe von Finanzhilfen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) einschliesslich nationaler und sektoraler Qualifikationsrahmen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 98/08)
Generaldirektion
EACEA/16/08
Ziele

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Vergabe von Finanzhilfen für etwa sechs bis acht Projekte, an denen so viele Länder und Sektoren wie möglich beteiligt sind. Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung von Konsortien organisiert werden, die zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung des EQR als einem übergreifenden Rahmen zur Förderung von Mobilität und lebenslangem Lernen beitragen, indem sie:
— die Weiterentwicklung, Förderung und Anwendung des Lernergebniskonzepts für sämtliche Qualifikationen auf allen Ebenen unterstützen;
— die Weiterentwicklung und Umsetzung übergreifender nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) auf der Grundlage von Lernergebnissen auf allen Ebenen unterstützen;
— die Bezugnahme nationaler Qualifikationsstufen auf den EQR in einer transparenten und glaubwürdigen Weise unterstützen, mit der das gegenseitige Vertrauen zwischen Ländern und Sektoren gefördert wird.

Zu den im Rahmen dieser Aufforderung förderfähigen, von Konsortien durchgeführten Aktivitäten können Projekte gehören, die eine Vernetzung anstreben, durch die der Austausch von Erfahren zu konkreten Ergebnissen und nachhaltigen (also über die Projektdauer hinausreichenden) Lösungen führt. Die mit dem Projekt angestrebten konkreten Ergebnisse und Lösungen sind präzise zu formulieren und im Antrag ausdrücklich zu nennen.
Denkbar wären beispielsweise folgende Aktivitäten:
— Erhebungen und Forschungsarbeiten im ausgewählten Bereich zur Ermittlung von Problemen, Herausforderungen und Hindernissen;
— Workshops und Seminare zur Prüfung der Herausforderungen und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen;
— Bildung von Facharbeitsgruppen und Netzen, um Lösungen auf den Weg zu bringen;
— Entwerfen von Leitfäden und anderen Informationsinstrumenten/Handbüchern, die Fachleuten und Stakeholdern dabei helfen, den EQR zu verstehen und anzuwenden; nötigenfalls Anfertigung von Übersetzungen;
— Bekanntmachung der Projektaktivitäten und Verbreitung der Ergebnisse unter den einschlägigen Stakeholdern.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. März 2010 beginnen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.

Fördergebiet

Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere Konsortien stellen, die von europäischen nationalen, regionalen und sektoralen Einrichtungen gebildet werden (dazu zählen beispielsweise Ministerien, für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände, Sozialpartner und andere maßgebliche Interessengruppen, für die die Qualifikationssysteme von Belang sind oder die in diesen Systemen eine Rolle spielen). Antragsteller sollten auch für den entsprechenden Sektor, Arbeitsmarkt oder das/die System(e) der allgemeinen und beruflichen Bildung, dem bzw. denen ihr Projekt zugute kommen soll, hinreichend repräsentativ sein.
Finanzierungsanträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen Einrichtungen aus mindestens sieben verschiedenen förderfähigen Ländern angehören.
Anträge können von Einrichtungen (einschließlich aller Partnereinrichtungen) eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU;
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen); — in der Türkei.
Bei mindestens drei Ländern der Partnerschaft muss es sich um Mitgliedstaaten der EU handeln.

Die Förderfähigkeit der Anträge wird anhand folgender Kriterien beurteilt: 1. Relevanz (15 %)
2. Methodologische Qualität (15 %)
3. Qualität des Arbeitsprogramms (10 %)
4. Qualität der Partnerschaft (20 %)
5. Kosten-Nutzen-Verhältnis (10 %)
6. Verbreitung (15 %)
7. Auswirkung (15 %)

Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind insgesamt 2 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt zwischen 200 000 EUR und 300 000 EUR.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
14. August 2009
Kontakt
Education, Audiovisual & Culture Executive Agency
Life Long Learning Programme, Key Activity 1 - EQF
Call for Proposals EACEA/06/09
Avenue du Bourget 1 (BOU2 2/145)
1140 Brussels BELGIEN
verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2009/index_en.htm