Ziel
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist
die Förderung von etwa zehn bis zwölf Projekten, an denen
so viele Länder und Sektoren wie möglich beteiligt sind.
Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung
von Konsortien organisiert werden:
— die die Umsetzung und Weiterentwicklung des EQR unter
anderem durch Koppelung nationaler und sektoraler Qualifikationssysteme
und -rahmen an den EQR als gemeinsamen Bezugspunkt fördern
und die Verbindung zum europäischen Hochschulraum stärken,
— die nationale Qualifikationsrahmen ausarbeiten und umsetzen.
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Anträge auf Gewährung von
Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere
Konsortien stellen, die von europäischen nationalen, regionalen
und sektoralen Einrichtungen gebildet werden (dazu zählen
beispielsweise Ministerien, für Qualifikationen zuständige
Stellen, Branchenverbände, Sozialpartner und andere relevante
Stakeholder, für die die Qualifikationssysteme von Belang
sind oder die in diesen Systemen eine Rolle spielen).
Antragsteller sollten auch für den entsprechenden Sektor,
Arbeitsmarkt oder das/die System(e) der allgemeinen und
beruflichen Bildung, dem bzw. denen ihr Projekt zugutekommen
soll, hinreichend repräsentativ sein.
Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen
Einrichtungen aus mindestens fünf verschiedenen Ländern
angehören.
Anträge können von Organisationen eingereicht werden,
die ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU,
— in den drei EFTA/EWR Ländern (Island, Liechtenstein,
Norwegen),
— in der Türkei. |