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Referenz |
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L07 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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30.04.2009 |
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Programm
Titel |
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Programms für lebenslanges Lernen
Vergabe von Finanzhilfen zur Weiterentwicklung und Umsetzung
des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) einschliesslich
nationaler und sektoraler Qualifikationsrahmen |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2009/C
98/08) |
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Generaldirektion
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EACEA/16/08 |
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Ziele
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Ziel dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ist die Vergabe von
Finanzhilfen für etwa sechs bis acht Projekte, an denen
so viele Länder und Sektoren wie möglich beteiligt sind.
Im Rahmen dieser Projekte sollen Maßnahmen zur Unterstützung
von Konsortien organisiert werden, die zu einer erfolgreichen
und nachhaltigen Umsetzung des EQR als einem übergreifenden
Rahmen zur Förderung von Mobilität und lebenslangem
Lernen beitragen, indem sie:
— die Weiterentwicklung, Förderung und Anwendung des
Lernergebniskonzepts für sämtliche Qualifikationen auf
allen Ebenen unterstützen;
— die Weiterentwicklung und Umsetzung übergreifender
nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) auf der Grundlage
von Lernergebnissen auf allen Ebenen unterstützen;
— die Bezugnahme nationaler Qualifikationsstufen auf
den EQR in einer transparenten und glaubwürdigen Weise
unterstützen, mit der das gegenseitige Vertrauen zwischen
Ländern und Sektoren gefördert wird.
Zu den im Rahmen dieser
Aufforderung förderfähigen, von Konsortien
durchgeführten Aktivitäten können Projekte
gehören, die eine Vernetzung anstreben, durch die
der Austausch von Erfahren zu konkreten Ergebnissen
und nachhaltigen (also über die Projektdauer hinausreichenden)
Lösungen führt. Die mit dem Projekt angestrebten
konkreten Ergebnisse und Lösungen sind präzise
zu formulieren und im Antrag ausdrücklich zu nennen.
Denkbar wären beispielsweise folgende Aktivitäten:
— Erhebungen und Forschungsarbeiten im ausgewählten
Bereich zur Ermittlung von Problemen, Herausforderungen
und Hindernissen;
— Workshops und Seminare zur Prüfung der
Herausforderungen und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen;
— Bildung von Facharbeitsgruppen und Netzen, um
Lösungen auf den Weg zu bringen;
— Entwerfen von Leitfäden und anderen Informationsinstrumenten/Handbüchern,
die Fachleuten und Stakeholdern dabei helfen, den EQR
zu verstehen und anzuwenden; nötigenfalls Anfertigung
von Übersetzungen;
— Bekanntmachung der Projektaktivitäten und
Verbreitung der Ergebnisse unter den einschlägigen
Stakeholdern.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar
2010 und dem 31. März 2010 beginnen. Die Projektlaufzeit
beträgt höchstens 24 Monate.
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Fördergebiet |
Anträge auf Gewährung
von Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung können
insbesondere Konsortien stellen, die von europäischen
nationalen, regionalen und sektoralen Einrichtungen
gebildet werden (dazu zählen beispielsweise Ministerien,
für Qualifikationen zuständige Stellen, Branchenverbände,
Sozialpartner und andere maßgebliche Interessengruppen,
für die die Qualifikationssysteme von Belang sind
oder die in diesen Systemen eine Rolle spielen). Antragsteller
sollten auch für den entsprechenden Sektor, Arbeitsmarkt
oder das/die System(e) der allgemeinen und beruflichen
Bildung, dem bzw. denen ihr Projekt zugute kommen soll,
hinreichend repräsentativ sein.
Finanzierungsanträge können nur von Konsortien
gestellt werden, denen Einrichtungen aus mindestens
sieben verschiedenen förderfähigen Ländern
angehören.
Anträge können von Einrichtungen (einschließlich
aller Partnereinrichtungen) eingereicht werden, die
ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU;
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein,
Norwegen); — in der Türkei.
Bei mindestens drei Ländern der Partnerschaft muss
es sich um Mitgliedstaaten der EU handeln.
Die Förderfähigkeit der
Anträge wird anhand folgender Kriterien beurteilt: 1.
Relevanz (15 %)
2. Methodologische Qualität (15 %)
3. Qualität des Arbeitsprogramms (10 %)
4. Qualität der Partnerschaft (20 %)
5. Kosten-Nutzen-Verhältnis (10 %)
6. Verbreitung (15 %)
7. Auswirkung (15 %)
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Finanzierung |
Für
die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung
sind insgesamt 2 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe
für ein Projekt beträgt zwischen 200 000 EUR und 300 000
EUR.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich
auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die
Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren
Mittel zu vergeben. |
Deadline |
| 14.
August 2009 |
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Kontakt |
Education, Audiovisual &
Culture Executive Agency
Life Long Learning Programme, Key Activity 1 - EQF
Call for Proposals EACEA/06/09
Avenue du Bourget 1 (BOU2 2/145)
1140 Brussels BELGIEN
verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2009/index_en.htm
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