|
Referenz |
|
L08 |
|
zuletzt
bearbeitet am |
|
30.04.2009 |
|
Programm
Titel |
Programms
für lebenslanges Lernen
Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung |
|
Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2009/C
98/09) |
|
Generaldirektion
|
EACEA/07/09 |
|
Ziele
|
Teil
A – Bessere Sensibilisierung für nationale
Strategien für lebenslanges Lernen und für
die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung
Teil
B – Unterstützung der länderübergreifenden
Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler
und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
1. ZIELE UND BESCHREIBUNG
Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sind:
— Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen
und der Einrichtung von Foren und anderen Aktivitäten,
die zu einer besseren Kohärenz und Koordinierung
bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und
umfassender nationaler Strategien für lebenslanges
Lernen beitragen;
— Unterstützung der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung von
kohärenten und umfassenden nationalen Strategien
für lebenslanges Lernen auf nationaler und regionaler
Ebene, die alle Arten und Stufen des Lernens umfassen
sollen;
— Hilfestellung bei der Ermittlung der wichtigsten
kritischen Faktoren, die die erfolgreiche Einführung
einer nationalen Strategie für lebenslanges Lernen
beeinflussen;
— Austausch von Erfahrungen und bewährten
Verfahrensweisen und gemeinsame Erprobung, Prüfung
und Weitergabe von neuen Erkenntnissen im Hinblick auf
die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für
lebenslanges Lernen;
— Sicherstellen eines starken Engagements der
betroffenen Einrichtungen, von Koordination und Partnerschaften
mit allen beteiligten Interessengruppen;
— Umsetzung von Strategien für lebenslanges
Lernen, um Effizienz und Ausgewogenheit herzustellen.
AKTIVITÄTEN
Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale
Strategien für lebenslanges Lernen und für
die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung
Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende
Aktivitäten förderfähig:
— Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung
der Diskussion und des Dialogs auf nationaler Ebene
im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung von
Strategien für lebenslanges Lernen (etwa nationale
oder regionale Konferenzen, Seminare oder Workshops);
— Einrichtung von Diskussionsforen und andere
Maßnahmen, die zu mehr Kohärenz und Koordination
bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und
umfassender nationaler Strategien für lebenslanges
Lernen beitragen;
— Verbreitung bestehender Instrumente oder Materialien
(etwa Informationsmaßnahmen, auch Medienkampagnen,
Werbeveranstaltungen usw.);
— Aktivitäten, die auf bestehende nationale
Programme mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung
der Offenen Methode der Koordinierung im Bereich allgemeine
und berufliche Bildung auf nationaler Ebene aufbauen.
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden
Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler
und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende
Aktivitäten förderfähig:
— Kooperationsprojekte;
— Studien, Analysen;
— Entwicklung, Erprobung und Übertragung
innovativer Praktiken;
— Konferenzen und Seminare;
— Aktionen, die darauf ausgerichtet sind, Netzwerke
auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene
zu schaffen und zu entwickeln.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar
2010 und dem 31. März 2010 beginnen. Die Projektlaufzeit
beträgt höchstens 12 Monate.
|
|
Fördergebiet |
Teil A –
Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien
für lebenslanges Lernen und für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen
Bildung
Finanzierungsanträge können von einem einzelnen
potenziellen Empfänger oder von einer von mehreren
Empfängern gebildeten Partnerschaft eingereicht werden.
Als Empfänger kommen in Betracht: für den Bereich
der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige
nationale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen
und Organisationen von Interessengruppen, wie z. B. regionale,
nationale oder europäische Vereinigungen oder andere
private Einrichtungen, die auf dem Gebiet des lebenslangen
Lernens tätig sind (Vorschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen,
Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen).
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden
Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler
und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Finanzierungsanträge können nur von Partnerschaften
gestellt werden, die aus Einrichtungen aus mindestens
drei förderfähigen Ländern bestehen.
Als Empfänger kommen in Betracht: für den Bereich
der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige
nationale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen
und Organisationen von Interessengruppen, wie z. B. Vereinigungen
oder andere private Einrichtungen, die auf europäischer
oder nationaler Ebene auf dem Gebiet des lebenslangen
Lernens tätig sind (Vorschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen,
Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen).
Anträge können von Einrichtungen (einschließlich
aller Partnereinrichtungen) eingereicht werden, die ihren
Sitz in einem der folgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU;
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein,
Norwegen);
— in der Türkei.
Bei mindestens einem Land der Partnerschaft muss es sich
um einen Mitgliedstaat der EU handeln (betrifft nur Teil
B der Aufforderung).
VERGABEKRITERIEN
Die Förderfähigkeit der Anträge/Projekte
wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale
Strategien für lebenslanges Lernen und für die
europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen
und beruflichen Bildung
— Relevanz
— Qualität des Arbeitsprogramms
— Einfluss
— Qualität des Valorisierungsplans
— Mittelausstattung
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden
Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler
und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
— Relevanz
— Qualität des Arbeitsprogramms
— Qualität der Methodologie
— Einfluss
— Mittelausstattung Alle Kriterien werden gleich
gewichtet.
|
Finanzierung |
Für
die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 2,787
Mio. EUR vorgesehen.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft
sich auf höchstens 75 % der förderfähigen
Gesamtkosten.
Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt maximal
120 000 EUR für Teil A und maximal 200 000 EUR für
Teil B.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle
verfügbaren Mittel zu vergeben. |
Deadline |
| 14. August 2009 |
|
Kontakt |
Education, Audiovisual &
Culture Executive Agency
Life Long Learning Programme, Key Activity 1
Call for Proposals EACEA/07/09 Part A or Part B
Avenue du Bourget 1 (BOU2 2/145)
BE-1140 Brussels
BELGIEN
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2009/index_en.htm
|
|
|
|