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Referenz |
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L08 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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06.06.2008 |
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Programm
Titel |
Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/17/08 im Rahmen
des Programms für lebenslanges Lernen
Strategien des lebenslangen Lernens |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
132/10) |
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Generaldirektion
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EACEA/17/08
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Ziele
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Ziele
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
— Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit
bei der Entwicklung und Umsetzung kohärenter und
umfassender nationaler Strategien für lebenslanges
Lernen auf nationaler und regionaler Ebene und für
alle Arten und Stufen des Lernens,
— Unterstützung bei der Ermittlung der wichtigsten
Faktoren, die sich entscheidend auf die erfolgreiche Einführung
von nationalen Strategien des lebenslangen Lernens auswirken,
— Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren
und gemeinsame Erprobung, Überprüfung und Übertragung
von Innovationen in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung
von Strategien des lebenslangen Lernens,
— Gewährleistung eines starken institutionellen
Engagements sowie Koordinierung und Partnerschaft mit
allen Akteuren,
— Umsetzung von Strategien des lebenslangen Lernens,
um Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. |
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Fördergebiet |
Begünstigt werden können
ausschließlich Behörden und Einrichtungen auf nationaler
oder regionaler Ebene, die für die Entwicklung und Umsetzung
kohärenter und umfassender Strategien des lebenslangen
Lernens zuständig sind.
Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen
Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern
angehören. Die Projektpartner benennen einen Koordinator,
der für das Management des Projekts bzw. Netzwerks verantwortlich
ist.
Anträge können von Einrichtungen eingereicht werden, die
ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU,
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein,
Norwegen),
— in der Türkei. |
Finanzierung |
Für
die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 1 500
000 EUR vorgesehen. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt
bei 200 000 EUR pro Projekt. Der finanzielle Beitrag der
Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen
Gesamtkosten. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar
2009 und dem 31. März 2009 beginnen. Die Projektlaufzeit
beträgt höchstens 12 Monate. |
Deadline |
| Anträge sind bis zum
13. August 2008 (es gilt das Datum des Poststempels)
an die Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“
zu übermitteln. |
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Kontakt |
| http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2008/index_en.htm |
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