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Referenz
L08
zuletzt bearbeitet am
30.04.2009
Programm Titel
Programms für lebenslanges Lernen
Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 98/09)
Generaldirektion
EACEA/07/09
Ziele

Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen

1. ZIELE UND BESCHREIBUNG
Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
— Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen und der Einrichtung von Foren und anderen Aktivitäten, die zu einer besseren Kohärenz und Koordinierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen beitragen;
— Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung von kohärenten und umfassenden nationalen Strategien für lebenslanges Lernen auf nationaler und regionaler Ebene, die alle Arten und Stufen des Lernens umfassen sollen;
— Hilfestellung bei der Ermittlung der wichtigsten kritischen Faktoren, die die erfolgreiche Einführung einer nationalen Strategie für lebenslanges Lernen beeinflussen;
— Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen und gemeinsame Erprobung, Prüfung und Weitergabe von neuen Erkenntnissen im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen;
— Sicherstellen eines starken Engagements der betroffenen Einrichtungen, von Koordination und Partnerschaften mit allen beteiligten Interessengruppen;
— Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen, um Effizienz und Ausgewogenheit herzustellen.
AKTIVITÄTEN
Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende Aktivitäten förderfähig:
— Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Diskussion und des Dialogs auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen (etwa nationale oder regionale Konferenzen, Seminare oder Workshops);
— Einrichtung von Diskussionsforen und andere Maßnahmen, die zu mehr Kohärenz und Koordination bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen beitragen;
— Verbreitung bestehender Instrumente oder Materialien (etwa Informationsmaßnahmen, auch Medienkampagnen, Werbeveranstaltungen usw.);
— Aktivitäten, die auf bestehende nationale Programme mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung der Offenen Methode der Koordinierung im Bereich allgemeine und berufliche Bildung auf nationaler Ebene aufbauen.
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende Aktivitäten förderfähig:
— Kooperationsprojekte;
— Studien, Analysen;
— Entwicklung, Erprobung und Übertragung innovativer Praktiken;
— Konferenzen und Seminare;
— Aktionen, die darauf ausgerichtet sind, Netzwerke auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu schaffen und zu entwickeln.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. März 2010 beginnen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate.

Fördergebiet
Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
Finanzierungsanträge können von einem einzelnen potenziellen Empfänger oder von einer von mehreren Empfängern gebildeten Partnerschaft eingereicht werden. Als Empfänger kommen in Betracht: für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige nationale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen von Interessengruppen, wie z. B. regionale, nationale oder europäische Vereinigungen oder andere private Einrichtungen, die auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens tätig sind (Vorschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen).
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Finanzierungsanträge können nur von Partnerschaften gestellt werden, die aus Einrichtungen aus mindestens drei förderfähigen Ländern bestehen.
Als Empfänger kommen in Betracht: für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige nationale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen von Interessengruppen, wie z. B. Vereinigungen oder andere private Einrichtungen, die auf europäischer oder nationaler Ebene auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens tätig sind (Vorschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen).
Anträge können von Einrichtungen (einschließlich aller Partnereinrichtungen) eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU;
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen);
— in der Türkei.
Bei mindestens einem Land der Partnerschaft muss es sich um einen Mitgliedstaat der EU handeln (betrifft nur Teil B der Aufforderung).

VERGABEKRITERIEN
Die Förderfähigkeit der Anträge/Projekte wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Teil A – Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
— Relevanz
— Qualität des Arbeitsprogramms
— Einfluss
— Qualität des Valorisierungsplans
— Mittelausstattung
Teil B – Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
— Relevanz
— Qualität des Arbeitsprogramms
— Qualität der Methodologie
— Einfluss
— Mittelausstattung Alle Kriterien werden gleich gewichtet.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 2,787 Mio. EUR vorgesehen.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt maximal 120 000 EUR für Teil A und maximal 200 000 EUR für Teil B.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
14. August 2009
Kontakt
Education, Audiovisual & Culture Executive Agency
Life Long Learning Programme, Key Activity 1
Call for Proposals EACEA/07/09 Part A or Part B
Avenue du Bourget 1 (BOU2 2/145)
BE-1140 Brussels
BELGIEN
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2009/index_en.htm