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Referenz
L08
zuletzt bearbeitet am
06.06.2008
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/17/08 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen
Strategien des lebenslangen Lernens
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 132/10)
Generaldirektion
EACEA/17/08
Ziele
Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
— Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung kohärenter und umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen auf nationaler und regionaler Ebene und für alle Arten und Stufen des Lernens,
— Unterstützung bei der Ermittlung der wichtigsten Faktoren, die sich entscheidend auf die erfolgreiche Einführung von nationalen Strategien des lebenslangen Lernens auswirken,
— Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und gemeinsame Erprobung, Überprüfung und Übertragung von Innovationen in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung von Strategien des lebenslangen Lernens,
— Gewährleistung eines starken institutionellen Engagements sowie Koordinierung und Partnerschaft mit allen Akteuren,
— Umsetzung von Strategien des lebenslangen Lernens, um Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen.
Fördergebiet
Begünstigt werden können ausschließlich Behörden und Einrichtungen auf nationaler oder regionaler Ebene, die für die Entwicklung und Umsetzung kohärenter und umfassender Strategien des lebenslangen Lernens zuständig sind.
Anträge können nur von Konsortien gestellt werden, denen Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern angehören. Die Projektpartner benennen einen Koordinator, der für das Management des Projekts bzw. Netzwerks verantwortlich ist.
Anträge können von Einrichtungen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU,
— in den drei EFTA/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen),
— in der Türkei.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 1 500 000 EUR vorgesehen. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 200 000 EUR pro Projekt. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. März 2009 beginnen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate.
Deadline
Anträge sind bis zum 13. August 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ zu übermitteln.
Kontakt
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2008/index_en.htm