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Referenz
L08
zuletzt bearbeitet am
24.03.2010
Programm Titel
Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
Amtsblatt/Haushaltslinie

(2010/C 73/09)

Generaldirektion
llp
Ziele

Teil A — Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammen­
arbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

Teil B — Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen

1. Ziele und Beschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung der Ausarbeitung und Umsetzung von kohärenten und umfassenden nationalen Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die alle Arten des Lernens (formales, nichtformales und informelles) und alle seine Stufen (Vorschule, Grundschule, Sekundarschule, Hochschule, Erwachsenenbil­
dung sowie berufliche Erstausbildung und Weiterbildung) umfassen und untereinander sowie mit anderen einschlägigen Politikbereichen (z.B. Beschäftigung und soziale Eingliederung) verknüpfen sollen, durch fol­
gende Maßnahmen:
— Sensibilisierungsmaßnahmen und Einrichtung nationaler und länderübergreifender Diskussionsforen und Netze,
— Hilfestellung bei der Ermittlung der für die erfolgreiche Einführung von Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen wichtigsten kritischen Faktoren,
— Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen und gemeinsame Erprobung, Prüfung und Weitergabe von innovativen Praktiken im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen,
— Sicherstellen eines starken Engagements der betroffenen Einrichtungen und Praktiker sowie ihrer Koor­
dination, Konsultation und partnerschaftlichen Beteiligung, und
— Umsetzung effizienter und ausgewogener Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen mit dem Ziel der sozialen Eingliederung.

Förderfähige Aktivitäten
Teil A — Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammen­
arbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende Aktivitäten förderfähig:
— Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Diskussion und des Dialogs auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen (etwa nationale oder regionale Konferenzen, Seminare oder Workshops),
— Einrichtung von Diskussionsforen und andere Maßnahmen, die zu mehr Kohärenz und Koordination bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen beitragen,
— Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Instrumente oder Materialien im Bezugsrahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (E&T 2020), z.B. Informationsmaßnahmen, auch Medien­
kampagnen, Werbeveranstaltungen usw., sowie
— Aktivitäten auf nationaler Ebene, die im Bezugsrahmen E&T 2020 auf bestehenden nationalen Programmen mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung der Offenen Methode der Koordinierung im Bereich allgemeine und berufliche Bildung aufbauen.

Teil B — Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Im Rahmen dieses Teils der Aufforderung sind folgende Aktivitäten förderfähig:
— Entwicklung, Erprobung und Übertragung innovativer Praktiken wie etwa Studien, Analysen, Konferen­
zen und Seminare, die auf länderübergreifendes Peer-Learning ausgerichtet sind, sowie
— Aktionen, die darauf ausgerichtet sind, auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene Netze zu schaffen und auszubauen.
Der Tätigkeitsbeginn muss zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 liegen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate für Teil A und 24 Monate für Teil B. Es werden keine Anträge für Projekte akzeptiert, die eine längere als die in dieser Aufforderung festgelegte Laufzeit vorsehen.

 

Fördergebiet

Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung steht Einrichtungen mit Sitz in denjenigen Ländern offen, die am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen.
Die Anträge müssen von juristischen Personen mit Rechtsfähigkeit eingereicht werden. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Als Empfänger kommen in Betracht: für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige nationale oder regionale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen von Interessen­
gruppen, die auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens tätig sind (Vorschulen, Schulen, Berufsbildungs­
einrichtungen, Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen). Zu den Einrichtungen von Interessen­
gruppen gehören europäische, nationale und regionale Verbände oder Organisationen, deren Haupttätig­
keiten oder Kernbefugnisse in direktem Zusammenhang mit einem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen.

Teil A — Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammen­
arbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
Finanzierungsanträge können von einer einzelnen Einrichtung oder von einer aus mehreren Einrichtungen gebildeten Partnerschaft eingereicht werden. Diese Einrichtungen haben ihren Sitz in einem oder mehreren teilnahmeberechtigten Ländern.

Teil B — Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
Finanzierungsanträge können nur von Partnerschaften gestellt werden, an denen mindestens fünf Einrich­
tungen aus mindestens drei teilnahmeberechtigten Ländern beteiligt sind. Anträge können von Einrichtungen (einschließlich aller Partnereinrichtungen) eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Mitgliedstaaten der EU,
— in den drei EFTA-/EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder
— in der Türkei.
Bei mindestens einem Land der Partnerschaft muss es sich um einen Mitgliedstaat der EU handeln (betrifft nur Teil B der Aufforderung). Mit Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Schweiz werden derzeit Ver handlungen über ihre künftige Beteiligung am Programm für lebenslanges Lernen geführt, die vom Ergebnis dieser Verhandlungen abhängig ist. Bitte konsultieren Sie die Website der Exekutivagentur Bildung, Audio­
visuelles und Kultur, um die aktuelle Liste der teilnehmenden Länder abzurufen.

Vergabekriterien
Die Förderfähigkeit der Anträge/Projekte wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Teil A — Bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammen­
arbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

1. Relevanz: Der Finanzhilfeantrag und die vorgesehenen Ergebnisse sind eindeutig auf die besonderen, operativen und allgemeineren Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgerichtet. Die Ziele sind klar, realistisch und betreffen relevante Themen und Zielgruppen, darunter ein breites Spektrum der wichtigsten Interessengruppen auf allen Ebenen, die sich mit der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen befassen, wie etwa Politiker und Entscheidungsträger, Praktiker, Bildungsanbieter, Sozialpartner, Vertreter der Zivilgesellschaft und Lernende (40 %).
2. Qualität des Aktionsplans: Die Arbeitsorganisation ist klar und für das Erreichen der Ziele geeignet; die Aufgaben/Tätigkeiten sind so definiert, dass die Ergebnisse im festgelegten Zeit- und Finanzrahmen erzielt werden (10 %).
3. Qualität der Methodik: Die vorgeschlagenen Instrumente und praktischen Ansätze sind stimmig und geeignet, den ermittelten Erfordernissen von klar identifizierten Zielgruppen gerecht zu werden (10 %).
4. Qualität des Projektteams: Im Projektteam sind alle Qualifikationen, einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen vertreten, die für die Durchführung aller Aspekte des Aktionsplans erforderlich sind, und die Aufgaben sind in angemessener Weise auf seine Mitglieder verteilt (10 %).
5. Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der Finanzhilfeantrag belegt den Nutzen der geplanten Aktivitäten im Vergleich zu den aufzuwendenden Mitteln (10 %).
6. Auswirkungen: Die absehbaren Auswirkungen auf die betreffenden Konzepte, Zielgruppe und Systeme sind präzise definiert, und es sind Sicherungsmaßnahmen für das Eintreten dieser Auswirkungen vorgesehen. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich signifikant (10 %).
7. Qualität des Valorisierungsplans (Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse): Die geplanten Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten gewährleisten während der Durchführung der Maßnahme und nach ihrem Abschluss eine optimale Ergebnisnutzung auch durch andere als die am Vorschlag Beteiligten (10 %).

Teil B — Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen
1. Relevanz: Der Finanzhilfeantrag und die vorgesehenen Ergebnisse sind eindeutig auf die besonderen, operativen und allgemeineren Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgerichtet. Die Ziele sind klar, realistisch und betreffen relevante Themen und Zielgruppen, darunter die wichtigsten Interessengruppen, die sich mit der Umsetzung und Durchführung von Strategien für lebenslanges Lernen befassen, wie etwa Politiker und Entscheidungsträger, Praktiker, Bildungsanbieter, Partner, Ver­
treter der Zivilgesellschaft und Lernende (40 %).
2. Qualität des Aktionsplans: Die Arbeitsorganisation ist klar und für das Erreichen der Ziele geeignet; die Aufgaben/Tätigkeiten sind so auf die Partner aufgeteilt, dass die Ergebnisse im festgelegten Zeit- und Finanzrahmen erzielt werden (10 %).
3. Qualität der Methodik: Die vorgeschlagenen Instrumente und praktischen Ansätze sind stimmig, inno­
vativ und geeignet, den ermittelten Erfordernissen von klar identifizierten Zielgruppen gerecht zu werden (10 %).
4. Qualität des Konsortiums: Im Konsortium sind alle Qualifikationen, einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen vertreten, die für die Durchführung aller Aspekte des Aktionsplans erforderlich sind, und die Aufgaben sind in angemessener Weise auf seine Partner verteilt (10 %).
5. Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der Finanzhilfeantrag belegt den Nutzen der geplanten Aktivitäten im Ver­
gleich zu den aufzuwendenden Mitteln (10 %).
6. Auswirkungen und europäischer Mehrwert: Die absehbaren Auswirkungen auf die betreffenden Konzepte, Zielgruppen und Systeme sind präzise definiert, und es sind Sicherungsmaßnahmen für das Eintreten dieser Auswirkungen vorgesehen. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich signifikant. Der Nutzen und die Erforderlichkeit einer europäischen Zusammenarbeit (zusätzlich zu nationalen, regionalen oder lokalen Ansätzen) werden eindeutig nachgewiesen (10 %).
7. Qualität des Valorisierungsplans (Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse): Die geplanten Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten gewährleisten während der Durchführung der Maßnahme und nach ihrem Abschluss eine optimale Ergebnisnutzung auch durch andere als die am Vorschlag Beteiligten (10 %).

Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 2,8 Mio. EUR vorgesehen.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt höchstens 120 000 EUR für Teil A und 350 000 EUR für Teil B.
Die Agentur beabsichtigt vorläufig, die verfügbaren Mittel in folgender Aufteilung zuzuweisen: eine Hälfte für Teil A und die andere Hälfte für Teil B. Die endgültige Zuweisung hängt von der Zahl und der Qualität der Anträge ab, die für die Teile A und B eingehen. Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Deadline
16. Juli 2010
Kontakt
Education, Audiovisual & Culture Executive Agency
Lifelong Learning Programme, Key Activity 1
Call for Proposals EACEA/10/10 Part A or Part B
Avenue du Bourget 1
BOU2 2/145
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
EACEA-LLP-ECET@ec.europa.eu
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2010/call_ecet_de.php