Allgemeine
Ziele
Förderung von neuartigen und hochwertigen
Strategien für die integrierte Entwicklung des
ländlichen Raums, die von aktiven, auf lokaler
Ebene tätigen Partnerschaften erarbeitet und
umgesetzt werden.
Art der Maßnahme
Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien
mit Pilotcharakter auf der Grundlage des "Bottom-up"-Konzepts
und der horizontalen Partnerschaft; Förderung
der gebietsübergreifenden und transnationalen
Zusammenarbeit; Vernetzung sämtlicher ländlicher
Gebiete der Gemeinschaft, unabhängig davon, ob
sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden, sowie
aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen
Raums tätigen Akteure.
Rechtsgrundlage
für die Förderung
Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des
Rates Mitteilung der Kommission Nr. 2000/C 139/95
an die Mitgliedstaaten
Finanzierung:
Kofinanzierung in Form von Finanzhilfen . In Ziel-1-Regionen:
höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten
In anderen Regionen: höchstens 50 % der förderfähigen
Gesamtkosten
förderfähige
Einrichtungen
Lokale Aktionsgruppen, die aus einer ausgewogenen
und repräsentativen Gruppierung von Partnern
aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen
des jeweiligen Gebiets bestehen. Auf Entscheidungsbene
müssen die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie
die Verbände mindestens 50 % der Partnerschaft
stellen. Die Gruppen werden von nationalen oder regionalen
Behörden nach transparenten Regeln ausgewählt,
die einen hinreichenden Wettbewerb sichern.
Förderkriterien
In Betracht kommen Einrichtungen, Unternehmen
sowie natürliche oder juristische Personen, die
förderfähige Vorhaben durchführen.
Ausführliche Bestimmungen zu den Förderkriterien
enthalten die als Rechtsgrundlage genannte Mitteilung
an die Mitgliedstaaten sowie die von der Kommission
genehmigten Programme, zu denen die Öffentlichkeit
über die einzelnen Mitgliedstaaten Zugang hat.
Antragsverfahren
Die Antragsteller müssen der lokalen Aktionsgruppe
ein ausführliches Projekt vorlegen.
Beginn und Ende
des Programms
Januar 2000 bis 31. Dezember 2006
Gesamtbudget 2020 Mio EUR zu konstanten Preisen
von 1999 für den Zeitraum 2000 - 2006.
Informationsquellen
der Gemeinschaft
Amtsblatt der GD LANDWIRTSCHAFT auf dem Server
Europa:
http://europa.eu.int/comm/dgs/agriculture/index_de.htm
Webseite Rural Europe" der Gemeinschaftsinitiative
LEADER:
http://www.rural-europe.aeidl.be
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Landwirtschaft
Referat FII3 "Kohärenz der Maßnahmen für
ländliche Entwicklung und Koordinierung mit
anderen Bereichen der Generaldirektion: horizontale
Verordnung" Rue de la Loi, 200
Büro L 130 6/197
B-1049 Brüssel
Tel.: +32 2 296 26 24
Telefax: +32 2 296 59 92
Web: http://europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm |