Français
Allemand
Anglais
Espagnol
Italien
Slovène
Roumain
polski
Turque
Lituanien
Referenz
L 10
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
LEADER
Amtsblatt/Haushaltslinie
Haushaltslinie B2 - 140
Generaldirektion
Landwirtschaft
Ziele

Allgemeine Ziele
Förderung von neuartigen und hochwertigen Strategien für die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums, die von aktiven, auf lokaler Ebene tätigen Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden.

Art der Maßnahme Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter auf der Grundlage des "Bottom-up"-Konzepts und der horizontalen Partnerschaft; Förderung der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit; Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der Gemeinschaft, unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden, sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätigen Akteure.

Rechtsgrundlage für die Förderung
Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates Mitteilung der Kommission Nr. 2000/C 139/95 an die Mitgliedstaaten

Finanzierung:
Kofinanzierung in Form von Finanzhilfen . In Ziel-1-Regionen: höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten In anderen Regionen: höchstens 50 % der förderfähigen Gesamtkosten

förderfähige Einrichtungen
Lokale Aktionsgruppen, die aus einer ausgewogenen und repräsentativen Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebiets bestehen. Auf Entscheidungsbene müssen die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Verbände mindestens 50 % der Partnerschaft stellen. Die Gruppen werden von nationalen oder regionalen Behörden nach transparenten Regeln ausgewählt, die einen hinreichenden Wettbewerb sichern.

Förderkriterien
In Betracht kommen Einrichtungen, Unternehmen sowie natürliche oder juristische Personen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Ausführliche Bestimmungen zu den Förderkriterien enthalten die als Rechtsgrundlage genannte Mitteilung an die Mitgliedstaaten sowie die von der Kommission genehmigten Programme, zu denen die Öffentlichkeit über die einzelnen Mitgliedstaaten Zugang hat.

Antragsverfahren
Die Antragsteller müssen der lokalen Aktionsgruppe ein ausführliches Projekt vorlegen.

Beginn und Ende des Programms
Januar 2000 bis 31. Dezember 2006

Gesamtbudget
2020 Mio EUR zu konstanten Preisen von 1999 für den Zeitraum 2000 - 2006.

Informationsquellen der Gemeinschaft
Amtsblatt der GD LANDWIRTSCHAFT auf dem Server Europa:
http://europa.eu.int/comm/dgs/agriculture/index_de.htm
Webseite „Rural Europe" der Gemeinschaftsinitiative LEADER:
http://www.rural-europe.aeidl.be

Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Landwirtschaft
Referat FII3 "Kohärenz der Maßnahmen für ländliche Entwicklung und Koordinierung mit
anderen Bereichen der Generaldirektion: horizontale Verordnung" Rue de la Loi, 200
Büro L 130 6/197
B-1049 Brüssel
Tel.: +32 2 296 26 24
Telefax: +32 2 296 59 92
Web: http://europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm