Spezifische Ziele des Programms:
– Soweit nicht bereits durch andere Finanzierungsinstrumente abgedeckt,
soll das Programm im Rahmen der allgemeinen Ziele Maßnahmen zur Prävention,
Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung, die sich unter anderem auf umfassende
Bedrohungs- und Risikobewertungen stützen und die auf die Verhütung
oder Verminderung von Risiken im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken
ausgerichtet sind, mit der Maßgabe anregen, fördern und weiterentwickeln,
dass die Aufsicht bei den Mitgliedstaaten liegt und die Gemeinschaftszuständigkeit
in diesem Bereich angemessen berücksichtigt wird.
– Hinsichtlich der Prävention und Abwehrbereitschaft im Zusammenhang
mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken ist es Ziel des Programms, die
Bevölkerung und kritische Infrastrukturen insbesondere durch folgende Maßnahmen
zu schützen:
a) Anregung, Förderung und Unterstützung von Bewertungen der Risiken
in Bezug auf kritische Infrastrukturen, um die Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken,
b) Anregung, Förderung und Unterstützung der Entwicklung von Methoden
zum Schutz kritischer Infrastrukturen, insbesondere von Methoden für Bewertungen
der Risiken,
c) Förderung und Unterstützung gemeinsamer operativer Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit der grenzüberschreitenden Versorgungsketten,
sofern der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälscht wird,
d) Förderung und Unterstützung der Entwicklung von Sicherheitsstandards
sowie Austausch von Fachwissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Schutzes der
Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen,
e) Förderung und Unterstützung der gemeinschaftsweiten Koordinierung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
– Hinsichtlich der Folgenbewältigung sieht das Programm folgende
Maßnahmen vor:
a) Anregung, Förderung und Unterstützung des Austauschs von Fachwissen
und Erfahrungen, um bewährte Praktiken im Hinblick auf die Koordinierung
der Maßnahmen zu bestimmen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Akteuren im Bereich der Durchführung von Krisenbewältigungs- und Sicherheitsmaßnahmen
zu erreichen,
b) Förderung gemeinsamer Übungen und praktischer Szenarien, einschließlich
der Sicherheitsaspekte, um die Koordinierung und die Zusammenarbeit der einschlägigen
Akteure auf europäischer Ebene zu verstärken.
Aktion:
Maßnahmenbezogene Finanzhilfen können nach einer Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für länderübergreifende und/oder
nationale Projekte vergeben werden. Insgesamt stehen 10,4 Mio. EUR für
solche maßnahmenbezogenen Finanzhilfen zur Verfügung.
1. SEKTOREN
Folgende Prioritäten wurden für das Jahr 2007 festgelegt:
I. Energie
a) Wiederherstellung des Betriebs von Elektrizitätswerken im Falle extern
bedingter Störungen. Verfahren und Ressourcen, die für die Kooperation
mit Netzwerkbetreibern und Behörden benötigt werden.
b) Bewertung und Minderung des Risikos, dass Kontrollstellen, die für die
Sicherheit und die Wiederherstellung großer Stromversorgungssysteme von
entscheidender Bedeutung sind, durch böswillige Angriffe oder technische
Manipulationen außer Gefecht gesetzt werden.
c) Studie zu den Abhängigkeiten zwischen IKT-Infrastrukturen und Stromerzeugungsund
Stromübertragungssystemen in der EU.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 2 000 000 EUR.
II. Atomindustrie
Studie zu strukturellen Gegenmaßnahmen, die im Falle von Terroranschlägen
ergriffen werden können, um die Sicherheit von Kernkraftwerken zu gewährleisten,
wobei die bisherigen Arbeiten anderer internationaler Organisationen zu berücksichtigen
sind. Angestrebte Hauptziele:
• Ermittlung der strukturellen Reaktionen der wichtigsten Bestandteile
eines Kernkraftwerks auf Detonationen oder Explosionen unter Berücksichtigung
des Alterungseffekts.
• Ausarbeitung einer verbesserten Methodik für die strukturelle Bewertung
der Kraftwerkstrukturen, die Schlagbelastungen ausgesetzt sind, im Hinblick
auf bessere Sicherheitsbewertungen.
• Risikobewertung in Bezug auf menschliche und organisatorische Faktoren
zur Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken.
• Unterstützung des Programms der GD JLS für den Schutz kritischer
Infrastrukturen durch Empfehlungen von Sachverständigen zu bereichs übergreifenden
Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Kernkraftwerken (in Verbindung mit dem
NATO-Programm für Sicherheit durch Wissenschaft).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 600 000 EUR.
III. Informations- und Kommunikationstechnologie
(IKT)
a) Vergleichende Analyse der Folgen von Störungen bei IKT-Infrastrukturen.
b) Studie zu einer wirksamen zusätzlichen Stromversorgung für Telekommunikationsfestnetze,
die Ausfälle der externen Stromversorgung länger kompensiert.
c) Studie zu einer wirksamen zusätzlichen Stromversorgung für Mobilfunknetze,
die Ausfälle der externen Stromversorgung länger kompensiert.
d) Entwicklung einer EU-Strategie für Notfall-Kommunikationsinfrastrukturen,
die die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität der Kommunikation
unterstützen, wenn es zu einem Ausfall großer Teile der Telekommunikations-
und Kommunikationsinfrastrukturen (z. B. der 112-Notrufzentralen sowie von Rundfunk
und Fernsehen) kommt.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 1 600 000 EUR.
IV. Wasser
a) Gemeinsame Entwicklung mobiler Vorrichtungen für die Qualitäts-
und Sicherheitskontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der Trinkwasservorschriften
in Zusammenarbeit mit benachbarten Mitgliedstaaten.
b) Durchführbarkeitsstudie und Entwicklung eines modernen, flexiblen und
transparenten Logistiksystems, das eine kontinuierliche Wasserversorgung der
Mitgliedstaaten während einer größeren Krise, die weitreichende
Auswirkungen hat, ermöglicht.
c) Risikobewertung der Schäden und Folgen von Terroranschlägen auf
Speicherdämme.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 800 000 EUR.
V. Lebensmittel
a) Durchführbarkeitsstudie und Entwicklung eines modernen, flexiblen und
transparenten Logistiksystems, das eine kontinuierliche Nahrungsmittelversorgung
der Mitgliedstaaten während einer größeren Krise, die weitreichende
Auswirkungen hat, ermöglicht.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.
VI. Gesundheit
a) Bewertung des Potenzials verschiedener biometrischer Informationen und ihrer
Anwendung bei der Kontrolle des Zugangs zu kritischen Infrastrukturen.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 400 000 EUR.
VII. Finanzwesen
a) Analyse der Sicherheit der Infrastrukturen und Netze für das Clearing
und die Abrechnung von Zahlungen und Wertpapieren in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Zentralbank.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 600 000 EUR.
VIII. Transportwesen
a) Schulung von Personen aus den Mitgliedstaaten, die an dem mit hohen Risiken
verbundenen Transport gefährlicher Stoffe und Güter beteiligt sind.
b) Bewertung bewährter Verfahren und Erfahrungs- und Personalaustausch
der Stellen, die für die Durchführung der Verordnung 725/2004 und
der Richtlinie 2005/65/EG zuständig sind.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 900 000 EUR.
IX. Chemische Industrie
a) Untersuchung der Sicherheit von Industrieanlagen. Feststellung eines etwaigen
Verbesserungsbedarfs und Erteilung entsprechender Empfehlungen. Bewertung des
Nutzens der derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.
X. Weltraum
a) Risikobewertung der Folgen einer Störung der Satellitentelekommunikations-
und Satellitenortungssysteme durch Störgeräte oder durch Zerstörung
von Satelliten für a) die Wirtschaft und b) die Rettungsdienste.
b) Analyse der Arten, Merkmale und Frequenz von Satellitenbildern, die für
die Überwachung von Grenzen und menschlichen Aktivitäten in der Nähe
kritischer Infrastrukturen herangezogen werden können, und Ermittlung des
für die Bereitstellung der betreffenden Informationen erforderlichen Satellitennetzes.
Im Rahmen dieser Analyse sollte ein Überblick über die laufenden GMES-Arbeiten
gegeben werden (GMES – Global Monitoring for Environment and Security
– Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.
XI. Forschung
a) Risikobewertungsstudie über menschliche und organisatorische Faktoren
zur Verbesserung der Sicherheit biologischer Laboratorien.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 400 000 EUR.
XII. Allgemeines
a) Auf EU-Ebene im Wege der länderübergreifenden Kooperation Entwicklung
der Fähigkeit zur Durchführung von Massenevakuierungsmaßnahmen
in Katastrophenfällen durch Analyse und Bewertung der Verfahren, Ausbau
der operativen Zusammenarbeit und Koordinierung sowie Ausarbeitung von Notfallplänen.
Diese Maßnahme würde nicht den konsularischen Schutz umfassen.
b) Förderung der Entwicklung interoperabler, kompatibler und mobiler Informationstechnologie-
und Telekommunikationslösungen für die operative Zusammenarbeit in
Grenzregionen innerhalb der EU sowie für grenzüberschreitende Aktionen
in diesen Regionen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Entwicklung und Umsetzung
solcher Lösungen für die digitale Funkkommunikation zu widmen.
c) Entwicklung eines interoperablen Verfahrens für die öffentliche
Kommunikation auf EU-Ebene mit der Gruppe von Unionsbürgern, die sich während
einer Krise nicht in dem Mitgliedstaat aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzen, um diese Bürger besser informieren, beraten und beruhigen
zu können (EU-Verfahren für die öffentliche Kommunikation mit
sich nicht im Staatsangehörigkeitsstaat aufhaltenden Unionsbürgern).
d) Ausarbeitung bewährter Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Rettungsdiensten im Hinblick auf den Informationsaustausch.
Ziel wäre die Erstellung von auf den vorliegenden Informationen basierenden
vertraulichen Frühwarnungen, die die Rettungsdienste über eine etwaige
Gefährdung der Zivilbevölkerung informieren, damit ein wirksamer Schutz
und geeignete Notfallmaßnahmen möglich sind (bewährte Frühwarnverfahren).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 1 600 000 EUR.