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Referenz
L13
zuletzt bearbeitet am
21.05.2007
Programm Titel
Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2007/C 108/07)
Generaldirektion
Justiz, Freiheit und Sicherheit
Ziele
Spezifische Ziele des Programms:
– Soweit nicht bereits durch andere Finanzierungsinstrumente abgedeckt, soll das Programm im Rahmen der allgemeinen Ziele Maßnahmen zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung, die sich unter anderem auf umfassende Bedrohungs- und Risikobewertungen stützen und die auf die Verhütung oder Verminderung von Risiken im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken ausgerichtet sind, mit der Maßgabe anregen, fördern und weiterentwickeln, dass die Aufsicht bei den Mitgliedstaaten liegt und die Gemeinschaftszuständigkeit in diesem Bereich angemessen berücksichtigt wird.
– Hinsichtlich der Prävention und Abwehrbereitschaft im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken ist es Ziel des Programms, die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen insbesondere durch folgende Maßnahmen zu schützen:
a) Anregung, Förderung und Unterstützung von Bewertungen der Risiken in Bezug auf kritische Infrastrukturen, um die Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken,
b) Anregung, Förderung und Unterstützung der Entwicklung von Methoden zum Schutz kritischer Infrastrukturen, insbesondere von Methoden für Bewertungen der Risiken,
c) Förderung und Unterstützung gemeinsamer operativer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der grenzüberschreitenden Versorgungsketten, sofern der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälscht wird,
d) Förderung und Unterstützung der Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie Austausch von Fachwissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Schutzes der Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen,
e) Förderung und Unterstützung der gemeinschaftsweiten Koordinierung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
– Hinsichtlich der Folgenbewältigung sieht das Programm folgende Maßnahmen vor:
a) Anregung, Förderung und Unterstützung des Austauschs von Fachwissen und Erfahrungen, um bewährte Praktiken im Hinblick auf die Koordinierung der Maßnahmen zu bestimmen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der Durchführung von Krisenbewältigungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen,
b) Förderung gemeinsamer Übungen und praktischer Szenarien, einschließlich der Sicherheitsaspekte, um die Koordinierung und die Zusammenarbeit der einschlägigen Akteure auf europäischer Ebene zu verstärken.

Aktion:
Maßnahmenbezogene Finanzhilfen können nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für länderübergreifende und/oder nationale Projekte vergeben werden. Insgesamt stehen 10,4 Mio. EUR für solche maßnahmenbezogenen Finanzhilfen zur Verfügung.
1. SEKTOREN
Folgende Prioritäten wurden für das Jahr 2007 festgelegt:
I. Energie
a) Wiederherstellung des Betriebs von Elektrizitätswerken im Falle extern bedingter Störungen. Verfahren und Ressourcen, die für die Kooperation mit Netzwerkbetreibern und Behörden benötigt werden.
b) Bewertung und Minderung des Risikos, dass Kontrollstellen, die für die Sicherheit und die Wiederherstellung großer Stromversorgungssysteme von entscheidender Bedeutung sind, durch böswillige Angriffe oder technische Manipulationen außer Gefecht gesetzt werden.
c) Studie zu den Abhängigkeiten zwischen IKT-Infrastrukturen und Stromerzeugungsund Stromübertragungssystemen in der EU.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 2 000 000 EUR.

II. Atomindustrie
Studie zu strukturellen Gegenmaßnahmen, die im Falle von Terroranschlägen ergriffen werden können, um die Sicherheit von Kernkraftwerken zu gewährleisten, wobei die bisherigen Arbeiten anderer internationaler Organisationen zu berücksichtigen sind. Angestrebte Hauptziele:
• Ermittlung der strukturellen Reaktionen der wichtigsten Bestandteile eines Kernkraftwerks auf Detonationen oder Explosionen unter Berücksichtigung des Alterungseffekts.
• Ausarbeitung einer verbesserten Methodik für die strukturelle Bewertung der Kraftwerkstrukturen, die Schlagbelastungen ausgesetzt sind, im Hinblick auf bessere Sicherheitsbewertungen.
• Risikobewertung in Bezug auf menschliche und organisatorische Faktoren zur Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken.
• Unterstützung des Programms der GD JLS für den Schutz kritischer Infrastrukturen durch Empfehlungen von Sachverständigen zu bereichs übergreifenden Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Kernkraftwerken (in Verbindung mit dem NATO-Programm für Sicherheit durch Wissenschaft).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 600 000 EUR.

III. Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
a) Vergleichende Analyse der Folgen von Störungen bei IKT-Infrastrukturen.
b) Studie zu einer wirksamen zusätzlichen Stromversorgung für Telekommunikationsfestnetze, die Ausfälle der externen Stromversorgung länger kompensiert.
c) Studie zu einer wirksamen zusätzlichen Stromversorgung für Mobilfunknetze, die Ausfälle der externen Stromversorgung länger kompensiert.
d) Entwicklung einer EU-Strategie für Notfall-Kommunikationsinfrastrukturen, die die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität der Kommunikation unterstützen, wenn es zu einem Ausfall großer Teile der Telekommunikations- und Kommunikationsinfrastrukturen (z. B. der 112-Notrufzentralen sowie von Rundfunk und Fernsehen) kommt.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 1 600 000 EUR.

IV. Wasser
a) Gemeinsame Entwicklung mobiler Vorrichtungen für die Qualitäts- und Sicherheitskontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der Trinkwasservorschriften in Zusammenarbeit mit benachbarten Mitgliedstaaten.
b) Durchführbarkeitsstudie und Entwicklung eines modernen, flexiblen und transparenten Logistiksystems, das eine kontinuierliche Wasserversorgung der Mitgliedstaaten während einer größeren Krise, die weitreichende Auswirkungen hat, ermöglicht.
c) Risikobewertung der Schäden und Folgen von Terroranschlägen auf Speicherdämme.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 800 000 EUR.

V. Lebensmittel
a) Durchführbarkeitsstudie und Entwicklung eines modernen, flexiblen und transparenten Logistiksystems, das eine kontinuierliche Nahrungsmittelversorgung der Mitgliedstaaten während einer größeren Krise, die weitreichende Auswirkungen hat, ermöglicht.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.

VI. Gesundheit
a) Bewertung des Potenzials verschiedener biometrischer Informationen und ihrer Anwendung bei der Kontrolle des Zugangs zu kritischen Infrastrukturen.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 400 000 EUR.

VII. Finanzwesen
a) Analyse der Sicherheit der Infrastrukturen und Netze für das Clearing und die Abrechnung von Zahlungen und Wertpapieren in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 600 000 EUR.

VIII. Transportwesen
a) Schulung von Personen aus den Mitgliedstaaten, die an dem mit hohen Risiken verbundenen Transport gefährlicher Stoffe und Güter beteiligt sind.
b) Bewertung bewährter Verfahren und Erfahrungs- und Personalaustausch der Stellen, die für die Durchführung der Verordnung 725/2004 und der Richtlinie 2005/65/EG zuständig sind.
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 900 000 EUR.

IX. Chemische Industrie
a) Untersuchung der Sicherheit von Industrieanlagen. Feststellung eines etwaigen Verbesserungsbedarfs und Erteilung entsprechender Empfehlungen. Bewertung des Nutzens der derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.

X. Weltraum
a) Risikobewertung der Folgen einer Störung der Satellitentelekommunikations- und Satellitenortungssysteme durch Störgeräte oder durch Zerstörung von Satelliten für a) die Wirtschaft und b) die Rettungsdienste.
b) Analyse der Arten, Merkmale und Frequenz von Satellitenbildern, die für die Überwachung von Grenzen und menschlichen Aktivitäten in der Nähe kritischer Infrastrukturen herangezogen werden können, und Ermittlung des für die Bereitstellung der betreffenden Informationen erforderlichen Satellitennetzes. Im Rahmen dieser Analyse sollte ein Überblick über die laufenden GMES-Arbeiten gegeben werden (GMES – Global Monitoring for Environment and Security – Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 500 000 EUR.

XI. Forschung
a) Risikobewertungsstudie über menschliche und organisatorische Faktoren zur Verbesserung der Sicherheit biologischer Laboratorien.
Für diese Maßnahme vorgesehener Betrag: 400 000 EUR.

XII. Allgemeines
a) Auf EU-Ebene im Wege der länderübergreifenden Kooperation Entwicklung der Fähigkeit zur Durchführung von Massenevakuierungsmaßnahmen in Katastrophenfällen durch Analyse und Bewertung der Verfahren, Ausbau der operativen Zusammenarbeit und Koordinierung sowie Ausarbeitung von Notfallplänen. Diese Maßnahme würde nicht den konsularischen Schutz umfassen.
b) Förderung der Entwicklung interoperabler, kompatibler und mobiler Informationstechnologie- und Telekommunikationslösungen für die operative Zusammenarbeit in Grenzregionen innerhalb der EU sowie für grenzüberschreitende Aktionen in diesen Regionen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Entwicklung und Umsetzung solcher Lösungen für die digitale Funkkommunikation zu widmen.
c) Entwicklung eines interoperablen Verfahrens für die öffentliche Kommunikation auf EU-Ebene mit der Gruppe von Unionsbürgern, die sich während einer Krise nicht in dem Mitgliedstaat aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, um diese Bürger besser informieren, beraten und beruhigen zu können (EU-Verfahren für die öffentliche Kommunikation mit sich nicht im Staatsangehörigkeitsstaat aufhaltenden Unionsbürgern).
d) Ausarbeitung bewährter Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Rettungsdiensten im Hinblick auf den Informationsaustausch. Ziel wäre die Erstellung von auf den vorliegenden Informationen basierenden vertraulichen Frühwarnungen, die die Rettungsdienste über eine etwaige Gefährdung der Zivilbevölkerung informieren, damit ein wirksamer Schutz und geeignete Notfallmaßnahmen möglich sind (bewährte Frühwarnverfahren).
Für diese Maßnahmen vorgesehener Betrag: 1 600 000 EUR.

Zielgruppe
Eine Finanzhilfe kann nur gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Antragsberechtigt sind rechtsfähige Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Einrichtungen und Organisationen mit Erwerbszweck dürfen nur gemeinsam mit nicht gewinnorientierten oder staatlichen Organisationen Projekte einreichen.
b) Die Projekte müssen zur Verwirklichung eines der allgemeinen Ziele des Programms beitragen und sich auf die in Abschnitt I angegebenen Maßnahmen (Prioritäten) beziehen.
c) An länderübergreifenden Projekten müssen Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem Bewerberland beteiligt sein. Drittländer und internationale Organisationen dürfen als Partner teilnehmen, sind aber selbst nicht antragsberechtigt.
d) Nationale Projekte sind förderfähig, wenn sie zur Vorbereitung von länderübergreifenden Projekten dienen (Anschubmaßnahmen) und/oder länderübergreifende Projekte ergänzen oder wenn sie zur Entwicklung innovativer Methoden und/oder Technologien beitragen, die sich auf Maßnahmen auf EU-Ebene übertragen lassen, oder wenn in ihrem Rahmen derartige Methoden oder Technologien im Hinblick auf ihre Übertragung auf andere Mitgliedstaaten und/oder Bewerberländer entwickelt werden.
e) Anträge auf eine Kofinanzierung durch die EU von weniger als 50 000 EUR werden grundsätzlich abgelehnt. Maximal kann ein Kofinanzierungsbetrag von 750 000 EUR beantragt werden. Die Höhe der beantragten EU-Finanzierung und deren Angemessenheit im Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen werden bei der Erteilung des Zuschlags berücksichtigt.
f) Bereits abgeschlossene Projekte kommen für eine Finanzhilfe nicht in Frage. Die Projekte sollten nicht vor dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist und spätestens am 31.12.2007 beginnen.
g) Die Laufzeit der Projekte darf drei Jahre nicht überschreiten.
h) Die Kommission kann Vertraulichkeits- und Sicherheitserfordernisse festlegen
Finanzierung
Für dieses Programm wurden 12,7 Mio. EUR in den EU-Gesamthaushaltsplan 2007 bei der Haushaltslinie 18 05 08 eingestellt.
Dieses Jahresarbeitsprogramm deckt die Prioritäten für 2007 ab. Es besteht aus folgenden Teilen mit den nachstehenden Maßnahmen:
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Kofinanzierung länderübergreifender und nationaler Projekte: 10,4 Mio. EUR
Öffentliche Aufträge der Kommission: 2,3 Mio. EUR
Auf der Website der Europäischen Kommission sollen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Frist im Juli 2007 veröffentlicht werden.
Deadline
16. Juli 2007
Kontakt
European Commission
Directorate-General Justice, Freedom, Security
Call for proposals on Preparedness Programme 2007
Office LX-46 2/106
Mail Department
rue du Bourget, 1
B-1140 Brussels-
e-mail address: JLS-CIPS@ec.europa.eu
Fax: + 32 2 299 82 15 Evere
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/intro/funding_intro_fr.htm

http://ec.europa.eu/justice_home/funding/cips/funding_cips_en.htm