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M-A-J 12.11.2009

MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG

 


Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „Filmhändler-Förderung“ 2010

(2010/C 45/06)
EACEA/06/10

1. Ziele und Beschreibung
Der vorliegende Aufruf stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist die Förderung und Unterstützung eines breiteren transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, in dem Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt Gelder zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Ziel des Programms ist die Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die auf den Verleih europäischer Werke an Filmtheater spezialisiert sind und deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele des MEDIAProgramms,
wie sie im Beschluss des Rates beschrieben sind, zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— den EFTA-Ländern,
— der Schweiz,
— Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Das System der „Filmhändler-Förderung“ ist in zwei Phasen gegliedert:
— Ermittlung einer potenziellen Förderung, die nach dem Erfolg des Unternehmens auf dem europäischen Markt über einen bestimmten Zeitraum hinweg berechnet wird.
— Reinvestition der potenziellen Förderung: Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen vor dem 30. September 2011 in 2 Module (2 Arten von Maßnahmen) reinvestiert werden:
1. Minimumgarantien oder Vorschusszahlungen für internationale Verkaufsrechte an neuen nicht nationalen europäischen Filmen und/oder
2. Verkaufsförderung, Vermarktung und Werbung auf dem Markt neuer nicht nationaler europäischer Filme.
Maßnahmenart 1 und 2:
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 16 Monate ab dem Datum der Unterzeichnung des internationalen Verkaufsvertrags.

4. Vergabekriterien
Förderfähigen europäischen Filmhandelsunternehmen wird eine potenzielle Förderung auf der Grundlage ihrer Leistung auf den europäischen Märkten (d.h. den Ländern, die an dem Programm MEDIA 2007 teilnehmen) gewährt. Die Unterstützung erfolgt in Form einer potenziellen Förderung, die Filmhändlern für weitere Investitionen in neuere nicht nationale europäische Filme zur Verfügung steht.
Die potenzielle Förderung kann wie folgt reinvestiert werden:
1. in die Erreichung von Mindestverkaufsgarantien für neue nicht nationale europäische Filme;
2. in die Deckung von Verkaufsförderungs- und Vermarktungskosten für neue nicht nationale europäische Filme.

5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 1 500 000 EUR verfügbar.
Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die finanzielle Unterstützung der
Kommission überschreitet in keinem Fall 50 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Antragsunterlagen für die Ermittlung einer potenziellen Förderung müssen bis spätestens 30. April 2010
(es gilt das Datum des Poststempels) unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA)
Constantin Daskalakis
BOUR 3/66
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/sales/index_en.htm

 

 

Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „automatischen“ Förderung 2010

JO (2010/C 38/05)
EACEA/03/10

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist die Förderung und Unterstützung eines breiteren transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, indem Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt Gelder zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Ziel des Programms ist die Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor
zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Unternehmen.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die auf den Verleih europäischer Werke an
Filmtheater spezialisiert sind und deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele des MEDIAProgramms,
wie sie im Beschluss des Rates beschrieben sind, zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— den EFTA-Ländern,
— der Schweiz,
— Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Das System der „automatischen“ Förderung ist in zwei Phasen gegliedert:
— Ermittlung einer potenziellen Förderung proportional zur Zahl der verkauften Eintrittskarten für nicht
einheimische europäische Filme in den Staaten, die am Programm teilnehmen, mit einer Obergrenze pro
Film und einer Staffelung je nach Staat.
— Reinvestition der potenziellen Förderung: Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen
vor dem 1. Oktober 2011 in 3 Module (3 Arten von Aktionen) reinvestiert werden:
1. Koproduktionen nicht einheimischer europäischer Filme;
2. Erwerb von Vertriebsrechten an nicht einheimischen europäischen Filmen, beispielsweise auf dem
Wege der Minimumgarantie; und/oder
3. Kosten im Zusammenhang mit der Herausgabe (Druck, Synchronisierung und Untertitelung), Öffentlichkeitsarbeit
und Werbung für nicht einheimische europäische Filme.
Aktionen 1 und 2:
— Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 30 Monate.
— Die Aktionen müssen am 1. August 2010 beginnen und am 1. Februar 2013 enden.
Aktion 3:
— Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 42 Monate.
— Die Aktionen müssen am 1. Februar 2010 beginnen und am 1. August 2013 enden.

4. Vergabekriterien
Förderfähigen europäischen Vertriebsunternehmen wird eine potenzielle Förderung auf der Grundlage der
Eintrittskarten für nicht nationale europäische Filme, die vom Antragsteller im Bezugsjahr (2009) vertrieben
wurden, gewährt. Die potenzielle Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Basis
eines festen Betrags pro förderfähigen Antrag berechnet.
Die Unterstützung erfolgt in Form einer potenziellen Förderung, die Vertriebsunternehmen für weitere
Investitionen in neuere nicht nationale europäische Filme zur Verfügung steht.
Die potenzielle Förderung kann wie folgt reinvestiert werden:
1. in die Produktion neuer nicht nationaler europäischer Filme (d.h. Filme, die zum Zeitpunkt des Reinvestitionsantrags
noch nicht fertiggestellt sind);
2. in die Erreichung von Mindestvertriebsgarantien für neuere nicht nationale europäische Filme;
3. in die Deckung von Vertriebskosten, d.h. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, für neuere nicht nationale
europäische Filme.

5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 18 150 000 EUR verfügbar.
Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die finanzielle Unterstützung der
Kommission überschreitet in keinem Fall 40 %, 50 % oder 60 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Vorschläge für die Ermittlung einer potenziellen Förderung müssen bis spätestens 30. April 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA)
Constantin Daskalakis
BOUR 3/66
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/auto/index_en.htm

 

 

Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa

EACEA/02/10
(2010/C 30/10)

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit durch die Unterstützung der Vernetzung von europäischen Fortbildungsakteuren, insbesondere Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor und die Förderung der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Bekanntmachung richtet sich an europaweite Konsortien von Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor, deren Tätigkeiten dazu beitragen, die vorstehend genannten Ziele des Programms MEDIA entsprechend dem Beschluss des Rates zu erreichen.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Ländern der Europäischen Union;
— in den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen;
— in der Schweiz oder in Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden:
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit zukünftiger Audiovisionsfachleute zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird:
— Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung;
— Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken;
— Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.
Die Dauer der Maßnahme (= Dauer der Förderfähigkeit von Kosten) beträgt 12 Monate (maximal 18 Monate bei ordnungsgemäßer Begründung).
Die Maßnahme muss zwischen dem 1.9.2010 und dem 30.6.2012 stattfinden.

4. Zuschlagskriterien
Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:
— inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte)
— Projektmanagement (20 Punkte)
— Qualität des Konsortiums (20 Punkte)
— europäische Dimension (20 Punkte) — Wirkung (20 Punkte)

5. Mittelausstattung
Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 2 000 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/75 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6. Frist für die Einreichung von Anträgen
Abgabetermine für die Einreichung der Anträge sind der 30.4.2010 Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/02/10 „MEDIA Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa“
Herrn Constantin Daskalakis BOUR 03/30 Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
http://ec.europa.eu/information_society/media/training/forms/initial/index_en.htm

 

MEDIA International — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010

(2010/C 33/04)

1. Ziele und Beschreibung
Zweck der vorbereitenden Maßnahme MEDIA International ist es, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmschaffenden und Filmschaffenden aus Drittländern zu prüfen und zu erproben. Unterstützt werden sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen:
— Fortbildungsförderung,
— Förderung des Marktzugangs.
Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 für die vorbereitende Maßnahme MEDIA International fordert die Kommission hiermit interessierte Konsortien zur Einreichung von Vorschlägen auf.

2. Teilnahmeberechtigte
Beteiligen können sich Rechtspersonen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern.

3. Mittelausstattung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht maximal 1 Mio. EUR zur Verfügung. Die finanzielle Förderung durch die Kommission ist je nach Art der Maßnahme auf 50 %, 75 % bzw. 80 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten begrenzt.
Die finanzielle Unterstützung wird in Form einer Finanzhilfe gewährt.

4. Bewertung und Auswahl der Projekte
Die eingegangenen Vorschläge werden von der Kommission mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger bewertet. Die Bewertungskriterien sind im Arbeitsprogramm für MEDIA International festgelegt. Im Anschluss an die Bewertung wird eine Rangfolge der erfolgreichen Projekte nach ihrer Qualität aufgestellt.
Das Verfahren für die Bewertung von Anträgen auf von der Kommission gewährte Finanzhilfen ist in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union estgelegt.

5. Einreichfrist
Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden bei:
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Direktion A — Audiovisueller Bereich, Medien, Internet
Referat A2 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro BU33 02/005
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
http://ec.europa.eu/media

 

 

Fortbildung

EACEA/01/10
(2010/C 29/05)

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Gemäß diesem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zur besseren beruflichen Weiterbildung von AV-Fachkräften umzusetzen, um ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, damit sie wettbewerbsfähige Produkte auf dem europäischen Markt und anderen Märkten schaffen können.

2. Förderfähige Anträge
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Ländern der Europäischen Union;
— in den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen;
— in der Schweiz oder in Kroatien.
Diese Aufforderung richtet sich Einrichtungen, die in einer der unten aufgeführten Kategorien fallen und deren Aktivitäten zu den oben beschriebenen Maßnahmen leisten:
— Film- und Fernsehschulen,
— Universitäten,
— spezifische Berufsbildungseinrichtungen,
— Privatunternehmen aus der AV-Industrie,
— einschlägige Berufsorganisationen/-verbände der AV-Industrie.

3. Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden:
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Audiovisionsfachleuten zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird:
— Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung,
— Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken,
— Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.
Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate.

4. Zuschlagskriterien
Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:
— inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte)
— Projektmanagement (20 Punkte)
— Qualität der Partnerschaft mit der audiovisuellen Branche (20 Punkte)
— europäische Dimension (20 Punkte)
— Wirkung (20 Punkte)

5. Mittelausstattung
Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 2 500 000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/60 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6. Einreichungsfrist
Abgabetermin für die Einreichung der Anträge ist der 9. Juli 2010. Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/01/10
Herrn Constantin Daskalakis
BOUR 03/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden. Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht akzeptiert.

7. Vollständige Informationen
Die detaillierten Bewerbungsleitlinien sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Adresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu
Die Anträge müssen auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten

 



i2i audiovisual

(2009/C 270/09)
EACEA/17/09

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den in diesem Beschluss beabsichtigten Maßnahmen zählt die Entwicklung von Produktionsvorhaben.
Die Förderung zielt darauf ab, europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzierungen durch Banken und Finanzinstitute zu erleichtern, indem ein Teil der Kosten für nachfolgende Posten kofinanziert wird:
— Versicherung audiovisueller Produktionen: Modul 1 — Beteiligung am Posten „Versicherungen“ eines Produktionsbudgets;
— Fertigstellungsgarantie für die Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 2 — Beteiligung am Posten „Fertigstellungsgarantie“ eines Produktionsbudgets;
— Bankfinanzierung der Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 3 — Beteiligung am Posten „Finanzkosten“ eines Produktionsbudgets.

2. Teilnahmeberechtigte Antragsteller
Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten zur Realisierung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen des audiovisuellen Sektors.
Die Bewerber müssen in einem der nachfolgenden Länder niedergelassen sein:
— den 27 Ländern der Europäischen Union,
— EFTA-Länder
— den Ländern, welche die in Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1718/2006/EG niedergelegten Bedingungen erfüllen, einschließlich der Schweiz und Kroatiens.

3. Förderfähige Massnahmen
Das vorgeschlagene audiovisuelle Werk muss die nachstehend genannten Bedingungen erfüllen:
— Es muss sich um eine Fiktion, Animation oder einen kreativen Dokumentarfilm handeln, die/der mehrheitlich von Unternehmen produziert wird, die in einem der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind.
— An der Produktion muss eine erhebliche Anzahl von Fachleuten mitwirken, die Staatsangehörige der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder oder in diesen wohnhaft sind.
Die Höchstdauer der Vorhaben beträgt 30 Monate.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich lediglich auf Vorhaben, die zwischen dem 1.7.2009 und dem 7.7.2010 beginnen.

5. Haushalt
Der geschätzte Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von Vorhaben beträgt 3 Millionen EUR. Der finanzielle Beitrag darf 50 % — (60 %) der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag liegt zwischen 5 000 und 50 000 EUR. Der Förderungshöchstbetrag wird auf 50 000 EUR pro Vorhaben begrenzt.

6. Frist für die Einreichung der Vorschläge
Die Übersendung der Antragsunterlagen muss erfolgen bis zum:
— 7. Juli. 2010 für Vorhaben, die zwischen dem 1. Januar. 2010 und dem 7. Juli. 2010 beginnen. Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:
Education Audiovisual and Culture Executive Agency
Call for Proposals EACEA/17/09
Mr. Constantin Daskalakis
BOUR 3/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden. Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge sind unzulässig.

7. Zusätzliche Informationen
Die Leitlinien zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgendem Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/i2i/detail/index_ en.htm
Die Anträge müssen die im vollständigen Wortlaut enthaltenen Bestimmungen zwingend einhalten, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten.

 

 

MEDIA — Öffentlichkeitsarbeit/Marktzugang

EACEA/24/09
(2009/C 240/05)

Ziele und Beschreibung
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung der Verbreitung von europäischen audiovisuellen und kinematografischen Werken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von kommerziellen Veranstaltungen, Fachmärkten und Audiovisions-Festivals europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können;
— Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
— in den 27 Ländern der Europäischen Union;
— in den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen;
— in der Schweiz oder in Kroatien.

Förderfähige Massnahmen
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf Aktionen und Aktivitäten, die in den am MEDIA-Programm teilnehmenden Ländern stattfinden.
Unterstützt werden Aktionen mit den folgenden Zielen:
— Verbesserung der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke durch die Sicherstellung eines Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten für den europäischen audiovisuellen Sektor;
— Unterstützung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen zur Förderung von Filmen und audiovisuellen Programmen.

Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate. Die Aktivitäten dürfen frühestens am 1. Juni 2010 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2011 enden.

Mittelausstattung
Die geschätzten Gesamtmittel für die Kofinanzierung von Projekten belaufen sich auf 1 700 000 EUR. D
ie Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der Gesamtkosten der Aktion begrenzt. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

Einreichungsfrist Abgabetermine für die Einreichung der Anträge sind der:
— 30. Juni 2010 für die jährlichen Aktivitäten des Jahres 2011 und die Aktivitäten, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Mai 2011 beginnen Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:

Kontakt:
Agence Exécutive «Education, Audiovisuel et Culture»
Appel à propositions EACEA/24/09
Att. M. Costas DASKALAKIS BOUR 03/30
Avenue du Bourget 1
1040 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu


MEDIA 2007 — Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „selektiven“ Förderung 2010

(2009/C 234/04)
EACEA/19/09

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme.
Ziel des Systems der „selektiven“ Förderung ist es, den größeren transnationalen Vertrieb neuer nichtnationaler europäischer Filme zu stärken und zu fördern, indem die Filmverleihfirmen angeregt werden, insbesondere in die Verkaufsförderung und den angemessenen Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen zu investieren.
Das System zielt ferner darauf ab, Verbindungen zwischen dem Produktions- und Vertriebssektor zu fördern, um so die Wettbewerbssituation nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
— EFTA-Länder
— Schweiz
— Kroatien

3. Förderfähige Massnahmen
Im Rahmen dieser Aufforderung ist folgende Maßnahme förderfähig:
Der Kinovertrieb eines nicht-nationalen Spielfilms. Der Film muss mehrheitlich von einem bzw. mehreren Produzenten hergestellt worden sein, die in Ländern ansässig sind, die am MEDIA-Programm teilnehmen, und an der Herstellung muss eine erhebliche Zahl von Experten aus diesen Ländern teilgenommen haben. Bei dem Film muss es sich um eine neue Arbeit im Bereich der Fiktion, Animation oder Dokumentation mit einer Länge von mehr als 60 Minuten handeln, und er muss aus einem anderen Land als dem Vertriebsland stammen. Das Urheberrecht des Films darf ausgehend von dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Filme mit einem Produktionsetat von mehr als 15 Mio. EUR sind nicht förderfähig.
Der Förderzeitraum umfasst in der Regel sechs (6) Monate vor dem frühestmöglichen Datum des Kinostarts (d. h. die jeweilige Einreichungsfrist) und bis zu zehn (10) Monate nach dem letzten Datum des Kinostarts (d. h. die jeweilige Einreichungsfrist plus achtzehn (18) Monate).

4. Zuschlagskriterien
Die Förderung wird gewährt für den Vertrieb, d. h. Kopien und Werbung, für neue nicht-nationale europäische Filme mit einem Produktionsetat von höchstens 15 Mio. EUR für Zusammenschlüsse von mindestens fünf Filmverleihfirmen für Filme mit einem Etat von weniger als 3 Mio. EUR und mindestens sieben Filmverleihfirmen für Filme mit einem Etat zwischen 3 und 15 Mio. EUR.
Gemäß den Zuschlagskriterien werden jene Zusammenschlüsse ausgewählt, die die höchste Punktzahl erreichen, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
— die Anzahl der förderfähigen Verleihfirmen;
— die Produktionskosten für den Film;
— die Herkunft des Films;
— die Art des Films;
— die Funktion des Vertreibers/Produzenten als Koordinator und seine Staatsangehörigkeit.

5. Mittelausstattung
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel für das Haushaltsjahr 2010 sind insgesamt Mittel in Höhe von 12 250 000 EUR verfügbar.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der förderfähigen Kosten.
Der Höchstzuschlag beträgt 150 000 EUR pro Film und pro Land.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge müssen bis spätestens 1. April 2010 bzw. 1. Juli 2010 eingereicht werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:
MEDIA 2007 — Distribution EACEA/19/09 — Selective cinema
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7. Ausführliche Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/select/index_en.htm
Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.

 

Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten — Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm und Animation — Einzelprojekte, Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

(2009/C 232/05)
EACEA/20/09

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele dieses Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind, von unabhängigen Produktionsunternehmen vorgestellt werden und den folgenden Kategorien angehören, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern: Spielfilme, kreative Dokumentarfilme und Animationen.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
— EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Entwicklungsmaßnahmen für folgende audiovisuelle Werke (Einzelwerke oder Serien) sind förderfähig:
— für die kommerzielle Verwertung bestimmte Spielfilmprojekte mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten;
— für die kommerzielle Verwertung bestimmte kreative Dokumentarfilme mit einer Dauer von mindestens 25 Minuten (Dauer je Episode bei Serien);
— für die kommerzielle Verwertung bestimmte Animationsprojekte mit einer Dauer von mindestens 24 Minuten.
Entwicklungs- und Produktionsmaßnahmen für folgende Werkkategorien sind nicht förderfähig:
— Live-Aufnahmen, Fernsehgewinnspiele, Talkshows, Reality-Shows oder Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
— Dokumentarfilme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Blicke hinter die Kulissen, Berichte, Tierfilme, Nachrichtenprogramme und „Doku-Soaps“;
— Projekte, die direkt oder indirekt für Botschaften werben, die den politischen Zielen der Europäischen Union zuwiderlaufen, wie z. B. Projekte, die den Interessen der öffentlichen Gesundheit (Alkohol, Tabak oder Drogen), der Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der Meinungsfreiheit usw. entgegenstehen;
— Gewalt und/oder Rassismus fördernde Projekte und/oder solche mit pornografischem Inhalt;
— Werke werblicher Natur;
— institutionelle Produktionen, die für bestimmte Organisationen oder ihre Tätigkeiten werben.
Die Aufforderung 20/09 sieht zwei Fristen vor: Um innerhalb der 1. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem Veröffentlichungstermin der Aufforderung und dem 27. November 2009 bei der Agentur eingereicht werden. Um innerhalb der 2. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem 28. November 2009 und dem 12. April 2010, dem Endtermin der Aufforderung, bei der Agentur eingereicht werden.
Die Projektdauer ist beschränkt: höchstens bis zum Eintritt in die Produktionsphase des Projekts oder, wenn die folgenden Termine früher liegen, bis zum 30. Juni 2012 bei innerhalb der ersten Frist eingereichten Anträgen und bis zum 30. November 2012 bei innerhalb der zweiten Frist eingereichten Anträgen.

4. Vergabekriterien
Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:
Für Einzelprojekte
— Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (40 Punkte).
— Qualität der Entwicklungsstrategie (10)
— Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (10)
— Qualität der Finanzierungsstrategie (10)
— Qualität der Vertriebsstrategie (10)
— Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (60 Punkte).
— Qualität des Projekts (40)
— Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)
— Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10) Für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage
— Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (60 Punkte).
— Entwicklungs- und Produktionskapazität des Unternehmens auf europäischer Ebene (15 Punkte für Slate Funding
— 30 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)
— Qualität der Entwicklungsstrategie und Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)
— Qualität der Finanzierungsstrategie (15 Punkte für Slate Funding— 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)
— Qualität der Vertriebsstrategie (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)
— Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (40 Punkte).
— Qualität des Projekts (10)
— Potenzial des kreativen Teams (10)
— Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)
— Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10)

5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 17 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für ein Einzelprojekt gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 60 000 EUR; eine Ausnahme bilden Animationen in Spielfilmlänge, die zur Vorführung in Kinos bestimmt sind, mit einem Höchstbetrag von 80 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Entfaltung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage gewährt werden kann, liegt zwischen 70 000 EUR und 190 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten. Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verteilen.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 12. April 2010 (siehe Punkt 3) unter folgender Anschrift eingereicht werden: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA
Mr. Constantin Daskalakis
BOUR 3/30
Avenue du Bourget 1
1140 Brussels BELGIUM
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten. Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7. Weitere Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http:// ec.europa.eu/media
Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.

 

 

Förderung der Entwicklung von interaktiven Werken online sowie offline

EACEA/21/09
(2009/C 232/06)

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind und von unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen vorgestellt werden, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
— EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Die Maßnahmen für folgende interaktive Werke sind förderfähig: Konzeptionelle Entwicklung (bis zu einer ersten abspielbaren Anwendung) digitalen interaktiven Inhalts als Ergänzung zu einem audiovisuellen Projekt (Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm oder Animation), das speziell für mindestens eine der folgenden Plattformen entwickelt wurde:
— Internet
— PC
— Konsole
— Handgerät
— interaktives Fernsehen
Dieser digitale Inhalt muss Folgendes beinhalten:
— wesentliche Interaktivität mit einem Erzählelement
— Originalität, Kreativität und Innovation im Verhältnis zu bereits vorhandenen Werken
— kommerzielles Potenzial auf europäischer Ebene
Lediglich folgende Arten audiovisueller, für die kommerzielle Verwertung bestimmter Projekte können durch das eingereichte interaktive Werk ergänzt werden:
— ein Spielfilm von mindestens 50 Minuten Dauer (die Gesamtdauer der Serie bei Serien);
— ein kreativer Dokumentarfilm von mindestens 25 Minuten Dauer (Dauer je Episode bei Serien);
— eine Animation von mindestens 24 Minuten Dauer (die Gesamtdauer der Serie bei Serien).
Die folgenden Maßnahmen sind nicht förderfähig:
Entwicklungs- und Produktionsmaßnahmen für folgende Kategorien von Werken sind nicht förderfähig:
— Referenzwerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken usw.);
— Anleitungswerke (Bildungsprogramme, Handbücher usw.);
— Tools und Softwaredienste;
— Informationsdienstleistungen oder reine Transaktionsdienste;
— Informationsprogramme und Zeitschriften;
— Projekte zur Förderung des Fremdenverkehrs; — Multimedia-Kunstprojekte; — Projekte, die direkt oder indirekt für Botschaften werben, die den politischen Zielen der Europäischen Union zuwiderlaufen. Projekte, die den Interessen der öffentlichen Gesundheit (Alkohol, Tabak oder Drogen), der Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der Meinungsfreiheit usw. entgegenstehen, sind nicht zulässig;
— Gewalt und/oder Rassismus fördernde Projekte und/oder solche mit pornografischem Inhalt;
— Werke werblicher Natur (insbesondere im Zusammenhang mit Marken);
— institutionelle Produktionen, die für bestimmte Organisationen oder ihre Tätigkeiten werben.
Die Aufforderung 21/09 sieht zwei Fristen vor: Um innerhalb der 1. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem Veröffentlichungstermin der Aufforderung und dem 27. November 2009 bei der Agentur eingereicht werden. Um innerhalb der 2. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem 28. November 2009 und dem 12. April 2010, dem Endtermin der Aufforderung, bei der Agentur eingereicht werden.
Die Projektdauer ist beschränkt: höchstens bis zum Eintritt in die Produktionsphase des Projekts oder, wenn die folgenden Termine früher liegen, bis zum 30. Juni 2012 bei innerhalb der ersten Frist eingereichten Anträgen und bis zum 30. November 2012 bei innerhalb der zweiten Frist eingereichten Anträgen.

4. Vergabekriterien
Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:
— Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (40 Punkte).
— Qualität der Entwicklungsstrategie (10);
— Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (10);
— Kapazität des Unternehmens zur Durchführung des Projekts (10);
— Qualität der Entwicklungsstrategie (10);
— Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (60 Punkte).
— Qualität des Inhalts und der Originalität des Konzepts im Vergleich zu bestehenden Werken (20);
— Innovation, Eignung der im Werk angewandten Techniken und Qualität der Interaktivität (20)
— Potenzial für die Verwertung auf europäischer Ebene und Eignung für die Zielgruppe (20).

5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 150 000 EUR.
Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verteilen.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 12. April 2010 (siehe Punkt 3) unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA
Mr. Constantin Daskalakis
BOUR 3/30
Avenue du Bourget 1
1140 Brussels BELGIUM
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7. Weitere Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/media
Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.

 

MEDIA 2007: Audiovisuelle Festspiele

EACEA/23/09
(2009/C 231/09)

1. Ziele und Beschreibung
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der am 20. Dezember 2000 vom Rat verabschiedete Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung des Umlaufs von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können;
— Besserer Zugang zu europäischen audiovisuellen Werken für das europäische und internationale Publikum

2. Förderfähige antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz und Kroatien.

3. Förderfähige Maßnahmen
Diese europäischen Einrichtungen müssen audiovisuelle Festspiele organisieren, deren Aktivitäten zu den oben genannten Zielen beitragen und die im Rahmen des Gesamtprogramms mindestens 70 % europäische Werke aus mindestens zehn am Programm MEDIA teilnehmenden Ländern zeigen. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 30. April 2011. anlaufen.

4. Vergabekriterien
Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:
— Europäische Dimension des Programms (15 Punkte)
— kulturelle und geografische Diversifikation des Programms (20 Punkte)
— Qualität und Innovationsgrad des Programms (10 Punkte)
— Publikumswirkung (30 Punkte)
— Auswirkungen auf Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (15 Punkte)
— Beteiligung von Filmschaffenden (10 Punkte)

5. Mittelausstattung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein Höchstbetrag von 3 500 000 EUR zur Verfügung (vorbehaltlich der Annahme des Haushaltsplans 2010).
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 000 EUR.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6. Frist
Schlusstermine für die Einreichung von Vorschlägen:
30.4.2010: für Projekte, die zwischen dem 1. November 2010 und dem 30. April 2011 anlaufen.
Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Agence Exécutive Education Audiovisuel et Culture (EACEA)
Unité Programme MEDIA — P8
Appel à Propositions — EACEA/23/2009 — FESTIVALS AUDIOVISUELS
M. Constantin DASKALAKIS
BOUR 03/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles
BELGIQUE
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7. Weitere Informationen
Die Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare können auf der folgenden Webseite abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/media
Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Es gelten die auf der Webseite
http://ec.europa.eu/information_society/media/festiv/ forms/index_en.htm
veröffentlichten allgemeinen Bedingungen.

 

Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

EACEA 18/09
(2009/C 231/10)

1. Ziele und Beschreibung
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Zu den Zielen des Programms gehört die Förderung der transnationalen Verbreitung europäischer audiovisueller Werke, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften hergestellt werden, durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Produktions- und Vertriebsfirmen anderseits.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsgesellschaften des audiovisuellen Sektors. Die Antragsteller müssen einem der folgenden Länder ansässig sein:
— 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
— EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3. Förderfähige Massnahmen
Das angebotene audiovisuelle Werk muss eine unabhängige europäische Fernsehproduktion (Spielfilm, Trickfilm oder kreativer Dokumentarfilm) sein und unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus den am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Ländern entstanden sein.
Die Anträge müssen frühstens sechs Monate vor dem ersten Tag der Dreharbeiten und spätestens am ersten Tag der Dreharbeiten eingereicht werden. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 30 bzw. 42 (für Serien und Trickfilmprojekte) Monate.

4. Zuschlagskriterien
Die Punkte werden auf der Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 nach der folgenden Gewichtung vergeben; die Aspekte, die berücksichtigt werden, sind nach den jeweiligen Kriterien aufgeführt:
— Die europäische Dimension und die Finanzierung des Werks (45 Punkte).
— Ursprungsland des antragstellenden Unternehmens;
— Anzahl, der mit dem Werk befassten Sendeanstalten;
— finanzielle Beteiligung der Sendeanstalten;
— Höhe der ausländischen Finanzierung.
— Beteiligung internationaler Vertriebsfirmen (10 Punkte).
— Anzahl und nachweisliche Erfolgsbilanz der an dem Werk beteiligten Vertriebsfirmen;
— Höhe der Beteiligung der Vertriebsfirma;
— Bestehen eines Vertriebsarms in der antragstellenden Produktionsgesellschaft.
— Internationale Potential des Werks (25 Punkte).
— Qualität des Werks;
— internationales Absatzpotenzial;
— internationale Marketingstrategie.
— Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa (7 Punkte).
— Anzahl der berücksichtigten Sprachräume;
— Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa.
— Förderung des europäischen audiovisuellen Erbes (3 Punkte).
— Begutachtung des verwendeten Archivmaterials.
— Nachweisliche Erfolgsbilanz des internationalen Vertriebs (10 Punkte) — von dem antragstellenden Unternehmen/Produzenten in den vergangenen 5 Jahren im Rahmen des internationalen Vertriebs erzielte Erlöse.

5. Mittelausstattung
Insgesamt stehen 10,4 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Höchstbetrag der gewährten Finanzhilfe liegt bei 500 000 EUR pro Werk für Spiel- und Animations und bei 300 000 EUR pro Werk für Dokumentarfilme. Die Finanzhilfe kann keinesfalls 12,5 % der vom Produzenten vorgelegten anrechenbaren Kosten für einen Spiel- oder Animations bzw. 20 % der anrechenbaren Kosten für einen Dokumentarfilm übersteigen.

6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 5. März 2010 und 28. Juni 2010 unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) — MEDIA
Constantin Daskalakis
BOUR 3/30
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten. Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7. Ausführliche Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:
http:// ec.europa.eu/information_society/media/producer/tv/index_en.htm
Die Anträge müssen unter Einhaltung der in den Leitlinien genannten Bedingungen auf den vorgesehenen Formularen gestellt werden.