MEDIA
2007
—
ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND
FORTBILDUNG AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
—
Unterstützung
der Durchführung von Pilotprojekten
(2008/C
113/08)
EACEA/08/08
1.
Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den
Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines
Förderprogramms für den europäischen
audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Nach diesem Beschluss
sind u. a. Pilotprojekte in den folgenden Bereichen
durchzuführen:
1. Vertrieb: neue Arten der Herstellung und des Vertriebs
europäischer Inhalte über nichtlineare Dienste.
2. Offene Umgebung für Medienproduktion.
3. Bereits geförderte Projekte: Projekte, die bereits
im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen für MEDIA-Pilotprojekte einen
Gemeinschaftszuschuss erhalten haben.
2.
Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt,
die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden
Länder ansässig sein:
— in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union,
— in den EFTA-Ländern,
— in der Schweiz,
— in Kroatien.
3.
Mittel und Laufzeit der Projekte
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR verfügbar.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines
Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung
übersteigt in keinem Fall 50 % der gesamten förderfähigen
Kosten.
Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 12 Monate.
4.
Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 7.
Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
5.
Weitere Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind
unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/pilot/index_en.htm
Die Anträge müssen alle in den Leitlinien
festgeschriebenen Bedingungen erfüllen und auf
den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht
werden.
Unterstützung
für Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb
(2008/C
113/09)
EACEA/09/08
1.
Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den
Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines
Förderprogramms für den europäischen
audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Nach dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zu Video-on-Demand
und digitalem Kinovertrieb durchzuführen:
1. Video-on-Demand: Ein Dienst, der Einzelpersonen die
Auswahl audiovisueller Werke von einem zentralen Server
zur Betrachtung auf einem entfernten Bildschirm durch
Streaming bzw. Herunterladen ermöglicht.
2. Digitaler Kinovertrieb: Digitale Übermittlung
(zu einem annehmbaren kommerziellen Standard) von Kerninhalten,
d. h. Kinofilme, Fernsehfilme oder -serien (Spielfilme,
Animationsfilme und Dokumentationen) an Kinos zur Vorführung
(über Festplatte, Satellit, online usw.).
2.
Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt,
die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden
Länder ansässig sein:
— in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union,
— in den EFTA-Ländern,
— in der Schweiz,
— in Kroatien.
3.
Mittel und Laufzeit der Projekte
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 5,9 Mio. EUR
verfügbar. Die finanzielle Unterstützung erfolgt
in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle
Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50
% der gesamten förderfähigen Kosten. Die maximale
Laufzeit der Projekte beträgt 18 Monate.
4.
Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 14.
Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
5.
Weitere Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind
unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/index_en.htm
Die Anträge müssen alle in den Leitlinien
festgeschriebenen Bedingungen erfüllen und auf
den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht
werden.
Unterstützungsmaßnahmen
für Öffentlichkeitsarbeit und Marktzugang
(2008/C
117/11)
EACEA/11/08
1.
Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den
Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines
Förderprogramms für den europäischen
audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung des Umlaufs
von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken
sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen
von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen
Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen
eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit
für europäische Werke und bei der Vernetzung
der Fachkreise spielen können,
— Ermutigung der europäischen Akteure zur
Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen
auf dem europäischen und internationalen Markt
durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen
für Öffentlichkeitsarbeit.
2.
Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
richtet sich an europäische Gesellschaften, deren
Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss
des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Einrichtungen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, einem der am Programm MEDIA
2007 teilnehmenden Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
in der Schweiz oder in Kroatien haben und die von Staatsbürgern
aus den genannten Ländern kontrolliert werden.
3.
Mittelausstattung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
zur Verfügung stehende Betrag auf 3 000 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen
Projektkosten begrenzt. Die finanzielle Unterstützung
der Kommission wird in Form eines Zuschusses gewährt.
4.
Frist
Abgabetermin für die Einreichung von Vorschlägen:
— 4. Juli 2008: für einjährige
Projekte für 2009 und für Projekte, die zwischen
dem 1. Januar 2009 und dem 31. Mai 2009 beginnen.
5.
Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind
unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/media.
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen
Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen
Antragsformular eingereicht werden.
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
außerhalb der MEDIA-Länder
(2008/C
117/12)
EACEA/12/08
1.
Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den
Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines
Förderprogramms für den europäischen
audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Zu den Zielen des
oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung des Umlaufs
von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken
sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen
von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen
Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen
eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit
für europäische Werke und bei der Vernetzung
der Fachkreise spielen können,
— Ermutigung der europäischen Akteure zur
Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen
auf dem europäischen und internationalen Markt
durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen
für Öffentlichkeitsarbeit,
— Förderung einer stärkeren grenzüberschreitenden
Verbreitung europäischer nichteinheimischer Filme
auf dem europäischen und internationalen Markt
durch Anreize für ihren Vertrieb und ihre Aufführung
in Kinos, insbesondere durch Förderung koordinierter
Marketingstrategien.
2.
Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
richtet sich an europäische Gesellschaften, deren
Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss
des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Einrichtungen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, einem der am Programm MEDIA
2007 teilnehmenden Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
in der Schweiz oder in Kroatien haben und die von Staatsbürgern
aus den genannten Ländern kontrolliert werden.
3.
Mittelausstattung und Laufzeit der Maßnahmen
Der für diese Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen zur Verfügung stehende Betrag
beläuft sich auf 1 500 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen
Projektkosten begrenzt. Die Maßnahmen müssen
zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009
anlaufen. Die finanzielle Unterstützung der Kommission
wird in Form eines Zuschusses gewährt.
4.
Frist
Die Anträge sind bis spätestens 9.
Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
5.
Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind
unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/media
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen
Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen
Antragsformular eingereicht werden.
„Vorbereitende
Maßnahme MEDIA International“
(2008/C
85/06)
Ziele
und Beschreibung
Die „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“
beabsichtigt Kooperations-Aktivitäten zwischen
Europäischen Filmschaffenden und Filmschaffenden
aus Drittstaaten zu prüfen und zu testen. Sie umfasst:
— Unterstützung für Fortbildung,
— Unterstützung für Verkaufsförderung,
— Unterstützung für die Entwicklung
von Kino Netzwerken.
Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms 2008 für
die „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“
fordert die Kommission hiermit Konsortien dazu auf,
Vorschläge einzureichen.
Förderfähigkeit
der Konsortien
An dieser Aufforderung können sich Rechtspersonen
aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten beteiligen.
Haushaltsmittel
für Projekte
Für diese Aufforderung sind Gesamtmittel in Höhe
von 1,98 Mio. EUR vorgesehen. Der Gemeinschaftsbeitrag
darf 50 %, 75 % oder 80 % der erstattungsfähigen
Kosten nicht übersteigen, abhängig von der
Art der Aktivität. Der finanzielle Beitrag erfolgt
in Form eines Zuschusses. Die Höchstlaufzeit von
Projekten ist 12 Monate.
Bewertung
und Auswahl
Die Vorschläge werden von den Kommissionsdienststellen
mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger bewertet.
Die für die Bewertung angelegten Kriterien sind
dem Arbeitsprogramm „MEDIA International“
zu entnehmen. Es wird eine Rangfolge der erfolgreichen
Vorschläge nach ihrer Qualität aufgestellt.
Das Verfahren für die Bewertung von Finanzhilfeanträgen
durch die Kommission ist in der Haushaltsordnung für
den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
festgelegt.
Schlusstermin
und Adresse für die Einreichung der Vorschläge
Schlusstermin für den Versand der Vorschläge
zu der Kommission ist der 13. Juni 2008.
Die Vorschläge sind an die nachstehende Anschrift
zu senden:
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
General Direktion Informationsgesellschaft und Medien
Direktion A — Audiovisueller Bereich, Medien,
Internet
Abteilung A2 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro BU33 02/005
B-1049 Brüssel
Weitere
Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen, zusammen mit dem Arbeitsprogramm,
Leitfäden und Antragsformularen kann unter der
folgenden Internetadresse gefunden werden: http://ec.europa.eu/media
Anträge müssen mit allen Bedingungen der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang sein
und auf dem Antragsformular übermittelt werden.
MEDIA
PLUS 2007
Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung,
Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer
audiovisueller Werke
System
der „selektiven“ Förderung
EACEA/28/07
(2007/C
311/14)
Ziele
und Beschreibung
Grundlage
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bildet der Beschluss des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein einheitliches Mehrjahresprogramm
für die Gemeinschaftstätigkeit im audiovisuellen
Bereich für den Zeitraum 2007-2013.
Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Einrichtungen, die in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, der am Programm MEDIA 2007
teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums
(Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweiz.
Diese Aufforderung richtet sich an Gesellschaften, die
auf den internationalen Vertrieb europäischer Kinofilme
spezialisiert sind.
Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte
Vorbehaltlich der im Haushaltsplan 2008 verfügbaren
Mittel beläuft sich der für diese Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung
stehende Betrag auf 12 250 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen
Projektkosten begrenzt.
Die Projektlaufzeit darf 16 Monate nicht überschreiten.
Frist
Die Anträge sind bis spätestens 1.
April 2008, bzw 1. Juli 2008
an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
(EACEA) zu übermitteln.
Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind
unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/media
i2i audiovisuell
EACEA/29/07
(2007/C 277/08)
Beschreibung der Ziele
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ist der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung
eines Förderprogramms für den europäischen
audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Dieser Beschluss deckt auch die Entwicklung von Produktionsvorhaben
ab.
Diese Förderung soll unabhängigen europäischen
Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzmitteln von
Banken und anderen Finanzinstituten durch Kofinanzierung
eines Teils der folgenden Kosten erleichtern:
- Versicherungen für audiovisuelle Produktionen:
Modul 1 — Unterstützung für den Posten
„Versicherung“ im Produktionsbudget;
- Fertigstellungsgarantie für die Produktion von
audiovisuellen Werken: Modul 2 — Unterstützung
für den Posten „Fertigstellungsgarantie“
im Produktionsbudget;
- Bankenfinanzierung für die Produktion eines Werks:
Modul 3 — Unterstützung für den Posten
„Finanzkosten“ im Produktionsbudget.
Förderfähigkeit
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen steht
unabhängigen europäischen Produktionsgesellschaften
offen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder
des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein,
Norwegen) oder in der Schweiz niedergelassen sind.
Haushaltsmittel
und Laufzeit der Projekte
Der insgesamt zur Verfügung stehende Gesamtbetrag
beläuft sich auf 2,7 Mio. EUR. Der finanzielle
Beitrag darf 50 %-(60 %) der anrechenbaren Kosten nicht
überschreiten. Der Betrag der Unterstützung
liegt zwischen 5 000 und 50 000 EUR. Der maximale Zuschuss
ist auf 50 000 EUR je Projekt begrenzt. Diese Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen gilt für Projekte,
die zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008
anlaufen. Die maximale Projektdauer beträgt 30
Monate.
Fristen
Anträge für diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind spätestens einzureichen
bis zum:
- 14. Januar 2008 — für Projekte, die zwischen
dem 1. Juli 2007 und dem 31. Dezember 2007 anlaufen;
- 7. Juli 2008 — für Projekte, die zwischen
dem 1. Januar 2008 und dem 30. Juni 2008 anlaufen.
Kontakt:
http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/i2i/index_en.htm