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MEDIA 2007

— ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN —

Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten

(2008/C 113/08)
EACEA/08/08

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Nach diesem Beschluss sind u. a. Pilotprojekte in den folgenden Bereichen durchzuführen:
1. Vertrieb: neue Arten der Herstellung und des Vertriebs europäischer Inhalte über nichtlineare Dienste.
2. Offene Umgebung für Medienproduktion.
3. Bereits geförderte Projekte: Projekte, die bereits im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für MEDIA-Pilotprojekte einen Gemeinschaftszuschuss erhalten haben.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— in den EFTA-Ländern,
— in der Schweiz,
— in Kroatien.

3. Mittel und Laufzeit der Projekte
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR verfügbar.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 12 Monate.

4. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 7. Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.

5. Weitere Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/pilot/index_en.htm Die Anträge müssen alle in den Leitlinien festgeschriebenen Bedingungen erfüllen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.


Unterstützung für Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb

(2008/C 113/09)
EACEA/09/08

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Nach dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zu Video-on-Demand und digitalem Kinovertrieb durchzuführen:
1. Video-on-Demand: Ein Dienst, der Einzelpersonen die Auswahl audiovisueller Werke von einem zentralen Server zur Betrachtung auf einem entfernten Bildschirm durch Streaming bzw. Herunterladen ermöglicht.
2. Digitaler Kinovertrieb: Digitale Übermittlung (zu einem annehmbaren kommerziellen Standard) von Kerninhalten, d. h. Kinofilme, Fernsehfilme oder -serien (Spielfilme, Animationsfilme und Dokumentationen) an Kinos zur Vorführung (über Festplatte, Satellit, online usw.).

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— in den EFTA-Ländern,
— in der Schweiz,
— in Kroatien.

3. Mittel und Laufzeit der Projekte
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 5,9 Mio. EUR verfügbar. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der gesamten förderfähigen Kosten. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 18 Monate.

4. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 14. Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.

5. Weitere Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/index_en.htm Die Anträge müssen alle in den Leitlinien festgeschriebenen Bedingungen erfüllen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.


Unterstützungsmaßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Marktzugang

(2008/C 117/11)
EACEA/11/08

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung des Umlaufs von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können,
— Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Gesellschaften, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen. Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einem der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz oder in Kroatien haben und die von Staatsbürgern aus den genannten Ländern kontrolliert werden.

3. Mittelausstattung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehende Betrag auf 3 000 000 EUR. Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt. Die finanzielle Unterstützung der Kommission wird in Form eines Zuschusses gewährt.

4. Frist
Abgabetermin für die Einreichung von Vorschlägen: — 4. Juli 2008: für einjährige Projekte für 2009 und für Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Mai 2009 beginnen.

5. Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/media. Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.



Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der MEDIA-Länder

(2008/C 117/12)
EACEA/12/08

1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
— Erleichterung und Förderung des Umlaufs von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können,
— Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit,
— Förderung einer stärkeren grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer nichteinheimischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt durch Anreize für ihren Vertrieb und ihre Aufführung in Kinos, insbesondere durch Förderung koordinierter Marketingstrategien.

2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Gesellschaften, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einem der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz oder in Kroatien haben und die von Staatsbürgern aus den genannten Ländern kontrolliert werden.

3. Mittelausstattung und Laufzeit der Maßnahmen
Der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 1 500 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 anlaufen. Die finanzielle Unterstützung der Kommission wird in Form eines Zuschusses gewährt.

4. Frist
Die Anträge sind bis spätestens 9. Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.

5. Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/media
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.


„Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“

(2008/C 85/06)

Ziele und Beschreibung
Die „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“ beabsichtigt Kooperations-Aktivitäten zwischen Europäischen Filmschaffenden und Filmschaffenden aus Drittstaaten zu prüfen und zu testen. Sie umfasst:
— Unterstützung für Fortbildung,
— Unterstützung für Verkaufsförderung,
— Unterstützung für die Entwicklung von Kino Netzwerken.
Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms 2008 für die „Vorbereitende Maßnahme MEDIA International“ fordert die Kommission hiermit Konsortien dazu auf, Vorschläge einzureichen.

Förderfähigkeit der Konsortien
An dieser Aufforderung können sich Rechtspersonen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten beteiligen.

Haushaltsmittel für Projekte
Für diese Aufforderung sind Gesamtmittel in Höhe von 1,98 Mio. EUR vorgesehen. Der Gemeinschaftsbeitrag darf 50 %, 75 % oder 80 % der erstattungsfähigen Kosten nicht übersteigen, abhängig von der Art der Aktivität. Der finanzielle Beitrag erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höchstlaufzeit von Projekten ist 12 Monate.

Bewertung und Auswahl
Die Vorschläge werden von den Kommissionsdienststellen mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger bewertet. Die für die Bewertung angelegten Kriterien sind dem Arbeitsprogramm „MEDIA International“ zu entnehmen. Es wird eine Rangfolge der erfolgreichen Vorschläge nach ihrer Qualität aufgestellt. Das Verfahren für die Bewertung von Finanzhilfeanträgen durch die Kommission ist in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegt.

Schlusstermin und Adresse für die Einreichung der Vorschläge
Schlusstermin für den Versand der Vorschläge zu der Kommission ist der 13. Juni 2008. Die Vorschläge sind an die nachstehende Anschrift zu senden:
Frau Aviva Silver
Europäische Kommission
General Direktion Informationsgesellschaft und Medien
Direktion A — Audiovisueller Bereich, Medien, Internet
Abteilung A2 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz
Büro BU33 02/005
B-1049 Brüssel

Weitere Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, zusammen mit dem Arbeitsprogramm, Leitfäden und Antragsformularen kann unter der folgenden Internetadresse gefunden werden: http://ec.europa.eu/media
Anträge müssen mit allen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang sein und auf dem Antragsformular übermittelt werden.


MEDIA PLUS 2007
Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke


System der „selektiven“ Förderung

EACEA/28/07

(2007/C 311/14)

Ziele und Beschreibung
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Mehrjahresprogramm für die Gemeinschaftstätigkeit im audiovisuellen Bereich für den Zeitraum 2007-2013.

Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweiz.
Diese Aufforderung richtet sich an Gesellschaften, die auf den internationalen Vertrieb europäischer Kinofilme spezialisiert sind.

Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte
Vorbehaltlich der im Haushaltsplan 2008 verfügbaren Mittel beläuft sich der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehende Betrag auf 12 250 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt.
Die Projektlaufzeit darf 16 Monate nicht überschreiten.

Frist
Die Anträge sind bis spätestens 1. April 2008, bzw 1. Juli 2008 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.

Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/media



i2i audiovisuell

EACEA/29/07
(2007/C 277/08)


Beschreibung der Ziele

Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Dieser Beschluss deckt auch die Entwicklung von Produktionsvorhaben ab.
Diese Förderung soll unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzmitteln von Banken und anderen Finanzinstituten durch Kofinanzierung eines Teils der folgenden Kosten erleichtern:
- Versicherungen für audiovisuelle Produktionen: Modul 1 — Unterstützung für den Posten „Versicherung“ im Produktionsbudget;
- Fertigstellungsgarantie für die Produktion von audiovisuellen Werken: Modul 2 — Unterstützung für den Posten „Fertigstellungsgarantie“ im Produktionsbudget;
- Bankenfinanzierung für die Produktion eines Werks: Modul 3 — Unterstützung für den Posten „Finanzkosten“ im Produktionsbudget.

Förderfähigkeit
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen steht unabhängigen europäischen Produktionsgesellschaften offen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in der Schweiz niedergelassen sind.

Haushaltsmittel und Laufzeit der Projekte
Der insgesamt zur Verfügung stehende Gesamtbetrag beläuft sich auf 2,7 Mio. EUR. Der finanzielle Beitrag darf 50 %-(60 %) der anrechenbaren Kosten nicht überschreiten. Der Betrag der Unterstützung liegt zwischen 5 000 und 50 000 EUR. Der maximale Zuschuss ist auf 50 000 EUR je Projekt begrenzt. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt für Projekte, die zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008 anlaufen. Die maximale Projektdauer beträgt 30 Monate.

Fristen
Anträge für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind spätestens einzureichen bis zum:
- 14. Januar 2008 — für Projekte, die zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 31. Dezember 2007 anlaufen;
- 7. Juli 2008 — für Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 30. Juni 2008 anlaufen.

Kontakt:
http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/i2i/index_en.htm